Die Thüringer Staatsanwaltschaft ermittelt seit 16 Monaten gegen die Aktionskünstler vom Zentrum für Politische Schönheit (ZPS). Der Verdacht lautet: „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ – Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs. Bekannt wurde das Ermittlungsverfahren durch eine Kleine Anfrage der Linkspartei im thüringischen Landtag. Das ZPS schildert den Fall auf seiner Webseite und beruft sich auf eine offizielle Bestätigung der Staatsanwaltschaft Gera gegenüber seinen Anwälten.
Die Künstler fordern nun die sofortige Einstellung und die Offenlegung der bisherigen Ermittlungen. Eine Akteneinsicht wurde den Anwälten der Künstlergruppe bislang verwehrt. Der künstlerische Leiter des ZPS, Philipp Ruch, ist nach offizieller Auskunft der Staatsanwaltschaft Gera selbst von den Ermittlungen betroffen. Er sagt gegenüber netzpolitik.org: „Der Staat radikalisiert sich im Kampf gegen unsere Aktionen zunehmend selbst. Doch wenn radikale Kunst kriminalisiert wird, wird der Staat kriminell.“
Die letzten Fälle, in denen der Staat gegen Künstler mit dem § 129 vorgegangen ist, sind Jahre her. Das verwundert nicht, sind doch solche Verfahren eines der schärfsten Schwerter, das die Justiz nutzen kann. Im Falle einer Verurteilung drohen lange Haftstrafen, doch dazu kommt es in den wenigsten Fällen. Der eigentlich gegen Organisierte Kriminalität im Jahr 1871 eingeführte Straftatbestand wird seit jeher auch benutzt, um gegen politisch missliebige Akteure vorzugehen. Er gilt deswegen als „Schnüffelparagraf“.
„Bei Verfahren nach § 129 steht den Ermittlungsbehörden das gesamte Arsenal an Ermittlungsmethoden zur Verfügung“, erklärt Peer Stolle, Strafverteidiger aus Berlin, gegenüber netzpolitik.org. Dazu gehören Maßnahmen wie Postkontrolle, Telefonüberwachung, langfristige Observation, Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern, Rasterfahndung und der große Lauschangriff.
Ob oder wie die Künstler überwacht wurden, ist bislang nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft Gera wollte sich gegenüber netzpolitik.org aus „ermittlungstaktischen Gründen“ nicht äußern.
„Diese Verfahren zeichnen sich in der Regel dadurch aus, dass von der Ausforschung eine Vielzahl von Menschen betroffen ist“, erklärt Stolle weiter. Dies liege daran, dass mit derartigen Verfahren ermittelt werden soll, wer zu der „Vereinigung“ und deren Umfeld gehört.
Gefahr der Stigmatisierung
Für die Künstlergruppe, die immer wieder mit kontroversen Aktionen in Erscheinung tritt, könnte das Verfahren weitreichende Konsequenzen haben. „Verfahren nach § 129 werden zwar oft eingestellt, sie sind aber mit einer massiven Stigmatisierung der Betroffenen verbunden. Im Falle der Künstlergruppe könnte das zum Verlust von öffentlichen Geldern und auch Auftrittsmöglichkeiten führen“, so Stolle weiter.
Ein Beispiel für eine solche Stigmatisierung musste Philipp Ruch vom Zentrum für Politische Schönheit zuletzt direkt erfahren: Die Bundeszentrale für politische Bildung hatte auf Weisung des Bundesinnenministeriums einen bezahlten Kongress-Auftritt des künstlerischen Leiters der Gruppe mit Verweis auf ein laufendes Verfahren abgesagt.
Warum die Staatsanwaltschaft Gera ein solches Verfahren gegen Künstler auffährt, ist wenig nachvollziehbar. Die Künstlergruppe ist nach eigener Aussage bislang noch nie für eine ihrer Kunstaktionen verurteilt worden. Alle Strafverfahren gegen Mitglieder seien bislang eingestellt worden, heißt es auf der Website zum Verfahren.
Höcke nannte Künstler kurz vor Beginn der Ermittlungen „kriminelle Vereinigung“
Das Ermittlungsverfahren gegen das ZPS wurde eine Woche nach der aufsehenerregenden Mahnmal-Aktion vor dem Haus des rechtsradikalen Politikers Björn Höcke aufgenommen. Das Zentrum für Politische Schönheit hatte im November 2017 unter anderem ein Stelenfeld direkt gegenüber Höckes Haus aufgebaut – um dessen Umgang mit dem Holocaust und der deutschen Erinnerungskultur zu kritisieren.
Ein auffälliges Detail des Falles: Nur Tage nachdem der AfD-Rechtsaußen Björn Höcke die Aktionskünstler auf einer Veranstaltung des rechtsradikalen Compact-Magazins „kriminelle Vereinigung“ genannt hatte, wurden die Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Gera aufgenommen. Auch die AfD Thüringen twitterte, dass es sich beim ZPS um eine kriminelle Vereinigung handele. Ob diese Äußerungen zu dem Verfahren führten, ist bislang nicht bekannt.
Der „Eskalationsbeauftragte“ des ZPS, wie sich Stefan Pelzer selbst nennt, sagt gegenüber netzpolitik.org: „Das ist ein Skandal sondergleichen. Es braucht jetzt massiven zivilgesellschaftlichen Druck auf sämtliche Verantwortlichen in Thüringen, die auf dem rechten Auge erwiesenermaßen seit Jahrzehnten komplett blind sind und nun nicht einmal davor zurückschrecken, als Schoßhündchen der AfD-Nazis auf missliebige Künstler loszugehen.“
Das Zentrum ruft wegen des Verfahrens zu Spenden auf. Verteidigt wird das Zentrum von den renommierten Anwälten Sören Schomburg und Fenja Zepter. Die Anwaltskanzlei hatte zuletzt den ehemaligen katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont erfolgreich vertreten.
Updates:
Aus Justizkreisen hieß es gegenüber netzpolitik.org am Mittag, dass die Einleitung des Verfahrens auf einer Pressemitteilung des ZPS beruhen soll. Dort habe sich das Zentrum mit dem Wort „Wir“ zu Straftaten gegen Björn Höcke bekannt. Das habe die Ermittlungen ausgelöst, auch weil Höcke Abgeordneter im Landtag sei.
Ein Sprecher des Zentrums kommentiert dazu gegenüber netzpolitik.org:
Mit großer Verwunderung stellen wir fest, dass die Thüringer Justiz zum Inhalt des Verfahrens gegenüber Pressevertretern deutlich auskunftsfreudiger ist als gegenüber unseren eigenen Strafverteidigern. In unseren Pressemitteilungen findet sich aber auch nach eingehender Prüfung nichts, was die 16-Monate langen Ermittlungen nach §129 rechtfertigen könnte. Und warum prüft die Staatsanwaltschaft Gera die Schriften von Björn Höcke, in denen er als „Landolf Ladig“ die Deutsche schuld am zweiten Weltkrieg leugnet nicht mit ähnlichem Fleiß?
Wir dokumentieren hier die Pressemitteilungen vom 22. November, 23. November und 2. Dezember 2017. Wir freuen uns über Einschätzungen von Menschen mit juristischen Fachkenntnissen.
Bei der Legal Tribune Online hat sich Markus Sehl den Fall näher angeschaut. Offenbar soll die Passage, dass das Zentrum den AfD-Rechtsaußen Höcke seit zehn Monaten beobachte und es sich um „die aufwendigste Langzeitbeobachtung des Rechtsradikalismus in Deutschland“ handle, die Ermittlungen ausgelöst haben:
Der Sprecher der StA Gera verwies auf die besondere Bedeutung des Datenschutzes und des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, die sogar in Art. 6 der Thüringer Landesverfassung aufgenommen wurden. Im Zentrum des Verdachts stehe § 201 a StGB, also die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Wie LTO aus Justizkreisen erfahren hat, führte offenbar erst die Selbstdarstellung der Gruppe zu den Ermittlungen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Nur eine Woche nach der Eröffnung der Installation und Pressemitteilungen des ZPS, am 29. November 2017, leitete die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen ein.
Gegenüber dem MDR bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera, dass das Verfahren von Amts wegen, also nicht durch eine Anzeige, eingeleitet worden.
Nach Informationen von Spiegel Online steht das Verfahren noch am Tage des Bekanntwerdens offenbar kurz vor der Einstellung. Bei Spiegel.de heißt es:
Nach Angaben aus Justizkreisen sollen bei den bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keine Telefonüberwachung oder ähnliche Ermittlungsmethoden gegen den beschuldigten Mitbegründer des ZPS, Philipp Ruch, zum Einsatz gekommen sein. Die Ermittlungsakte sei sehr dünn, das Verfahren stehe demnach kurz vor der Einstellung, da es bisher keinerlei Anhaltspunkte gebe, dass das Künstlerkollektiv Höcke tatsächlich überwacht habe oder eine kriminelle Vereinigung gebildet habe.
Das Land Thüringen hat eine Regierung aus Linke/SPD und Grünen nicht etwa aus CDU/AFD. Das Innenministerium wird von einem SPD-Minister, das Justizministerium wird von einem Grünen-Minister geleitet. Wenn ein Verdacht, wegen der zeitlichen und inhaltlichen Nähe der verunglimpfenden Hetze des rechtsextremen Björn Höcke, hergeleitet werden kann, die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft ermittelt politisch in Gefälligkeit zu Rechtsextremen, muss das demokratisch repräsentative Korrektiv hier nicht dringend eingreifen, die Ermittlung ruhen und einstellen lassen und die Inhalte der Maßnahmen den Betroffenen zur Verfügung stellen?
Bin ich die einzige, die hier sofort Parallelen zum damaligen Landesverrats-Vorwurf gegen Netzpolitik.org sieht?
Ich wünsche dem ZPS alles Gute und hoffe sehr, dass ihnen die zusätzliche Aufmerksamkeit mindestens so viele neue Spender einbringt wie damals Netzpolitik.org – denn dann hätte diese irrsinnige Aktion unseres Staates wenigstens noch etwas Gutes bewirkt.
Wer helfen will:
Dauerauftrag an das Zentrum für politische Schönheit.
IBAN DE55 4306 0967 1182 4275 00
https://politicalbeauty.de/
Hat denn mal jemand spezifisch nachgefragt wie die Behörden Kenntnis von diesen Pressemitteilungen bekommen haben?
Der Gedanke, dass die selbst drauf stoßen ist zwar beängstigend, aber es scheint doch eher überwiegend wahrscheinlich, dass einfach eine größere Zahl Afd-Anhänger Strafanzeige gestellt hat. Dann wird grds. erst einmal ermittelt.
Die 16 Monate kann das natürlich auch nicht erklären. Abzuwarten bleibt was für Ermittlungen es überhaupt gegeben hat. Wer schon mal einen Unfall mit Fahrerflucht oder ähnlichen Kleinkram angezeigt hat weiß aber, dass eine lange Zeit bis zur Einstellung nicht zwangsweise fleissige Ermittlungsarbeit bedeutet. Postkontrolle, Telefonüberwachung, langfristige Observation, Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern, Rasterfahndung und der große Lauschangriff stehen sicher theoretisch zur Verfügung. Kriegt man aber selbst bei dem Delikt bei 16 Monaten ohne jede Erkenntnis nicht genehmigt.
Die Tendenz ist bedenklich, der Einzelfall wirkt auf momentan auf der dünnen Faktengrundlage aber doch etwas aufgeblasen.
Kann man dem ZPS, abgesehen von Spenden, sonst noch irgendwie helfen oder untersützen? Besonders, wenn man in einem anderen Bundesland ist?
Ich denke, wir sollten Soli-Aktionen machen, wo auch immer wir sind.
Das ZPS hat meinen vollen Respekt, lasst euch nicht unterkriegen!
Nicht nur selber spenden, sondern auch Freunde & Bekannte dazu ermuntern! Je mehr „Komplizen“ das ZPS vorweisen kann, umso besser.
Eine Soli-Veranstaltung oder gar Demonstration, wie damals beim Landesverrats-Vorwurf, kann das sicher verstärken, und dient sicher auch der moralischen Unterstützung.
Dennoch: Diese Schlacht wird sehr wahrscheinlich vor den Gerichten geschlagen. Dazu braucht das ZPS in allererster Linie gute Anwälte sowie die finanzielle Sicherheit, die Antwälte und die Gerichtskosten bezahlen zu können.
Viel Publikum und Presse zu den anstehenden Gerichtsverhandlungen ist sicher ebenfalls angebracht.
Ich persönlich fände es genial, wenn das ZPS nicht nur eine Einstellung der Ermittlungen bewirken könnte, sondern gleich auch mit einer negativen Feststellungsklage kontern könnte (oder wie auch immer das zugehörige Gegenstück im Straftrecht heißt). Aber da muss man natürlich Aufwand und Nutzen abwägen.
Die daraus entstehende Ironie würde aber jeden Ironiedetektor zum Explodieren bringen.