Überraschung: StreetView ist legal.

Zur Streetview-Debatte habe ich mich damals zurückgehalten. Ohne Frage ist und muss es legal sein, Häuser zu fotografieren. Es mag auch eine Frage der Höflichkeit sein, Leuten trotzdem eine Widerspruchsmöglichkeit einzuräumen. Thema eigentlich erledigt.

Bedauerlich war die Hysterie, die mit Streetview einherging, und die von der Bundesregierung gezielt kanalisiert wurde, während die Bevölkerung mit RFID- & Biometrie-Ausweisen ausgestattet und einer zentralen Arbeitnehmerdatenbank unterworfen würde, und man von der Idee der Vollüberwachung immer noch nicht lassen konnte. Eine Viertelmillion absichtlich aufgescheuchter, beängstigter Bürger ließ seine Häuser panisch entfernen. Das Ergebnis ist das sinnlos zerstörte Streetview Deutschland, über das sich die Welt beömmelt.

Wie dem auch sei, in Berlin hat das Kammergericht im Beschluss vom 25. Oktober 2010(Az.: 10 W 127/10) bestätigt, dass Google Häuserfassaden fotografieren darf.

Surprise, surprise!

63 Ergänzungen

  1. Naja…

    StreetView hin oder her… Wenn ich jemanden ohne erlaubniss Fotografiere und dieses Foto in das Internet stelle ist es strafbar. Wenn ich dies mit einer Hausfasade mache nicht? Alles sehr, sehr komisch… mich würde zudem interessieren wieviel Leute denn das Streetview wirklich nutzen.

    1. „Wenn ich jemanden ohne erlaubniss Fotografiere und dieses Foto in das Internet stelle ist es strafbar. Wenn ich dies mit einer Hausfasade mache nicht?“

      Selbstverständlich nicht.
      Wie sollte man auch sonst noch Urlaubsfotos machen und online stellen?
      Ich darf sogar dein Haus fotografieren das in einem Bildband veröffentlichen und damit Millionär werden.

      Das war schon immer so.

      Datenschutzbeauftragte waren schon immer machtlose Nischenbeamte – bis sie Google zur Profilierung gefunden haben.

  2. Vor zwei Tagen sagte doch tatsächlich einer von den öffentlich-rechtlichen Datenschützern im Fernsehen, ob das Fotografieren von Häusern gegen den Willen der Bewohner zulässig sei, werde noch rechtlich geprüft.

    Die wollen es einfach nicht zur Kenntnis nehmen.

    1. @nowotny:

      „Einer von den öffentlich-rechtlichen Denmalschützern im TV“ – weißt du noch, wer das war, wann und in welchem Sender?

      würde mich interessieren.

      jasgo

  3. Seien wir doch mal ehrlich, 6 Monate Vorratsspeicherung, geplante Sperrstruktur im Internet, problematische Chips in Personal ausweisen, und die regen sich über Häuserfassaden im Netz auf? Da alles andere politisch Heikel ist, sind die medienwirksam inszenierten Kampagnen gegen Streetview doch nur ein Zeichen ein bischen Bürgernähe zu signalisieren. Zumal deutsche Verleger ja Berlin schon gesagt hatten, wie böse Google doch ist.

  4. Eine Viertelmillion absichtlich aufgescheuchter, beängstigter Bürger ließ seine Häuser panisch entfernen. Das Ergebnis ist das sinnlos zerstörte Streetview Deutschland, über das sich die Welt beömmelt.

    Sehe ich anders. Ich habe auch pixeln lassen. Ich sehe es als mein Recht an zu entscheiden ob Bilder von meinem Haus und Eigentum im Netz stehen und weltweit für jedermann abrufbar sind oder nicht. Und da ist mir auch scheißegal ob dabei Streetview „sinnlos zerstört“ wird. Die sinnlose (Zer-)störung meiner Privatsphäre wiegt für mich da um einiges schwerer als Einbußen in der visuellen Ästhetik bei der Nutzung von Googles Dienst.

    Und auch wenn es im Posting anklingt, nein, ich sehe das nicht als Nebelkerze der Regierung an… daß man quasi sich selbst auf die Schulter klopfen können soll daß man seine Privatsphäre gerettet hat, während hinter den Kulissen viel schlimmere Dinge laufen. Nein, mein Haus zu pixeln was ein Baustein von vielen zum Schutz meiner Daten. Bei e-Perso und ELENA gibts noch jede Menge zu tun, aber für mich persönlich war Street View beinahe genau so wichtig.

  5. Nachdem nun jeder mein Haus im Internet betrachten kann, gibt das nun jedem möglichen Eindringling die Möglichkeit Schwachstellen ausfindig zu machen.

    Ich sehe schon die ersten Einbrecher anklopfen…

    http://tinyurl.com/64ws9gd

    Absolute Schweinerei, wenn Ihr mich fragt!

  6. @1 Ich denke der Unterschied ist das Häuserfassaden keine Persönlichkeitsrechte haben.

    @4 Wenn ich zu deinem Haus gehe und ein Bild davon mache und das ins Internet stelle fällt das unter Panoramafreiheit. Und dagegen könntest du nichts tun (Außer du kannst mir evtl. nachweisen das ich dazu deinen Privatgrund betreten habe.)

  7. Haus-Fassaden schon, aber das Gericht lässt offen, ob das Fotografieren über Hecken hinweg beanstandet werden kann. Anscheinend liegen die google-Bilder noch nicht vor.

    „(…) nicht zu beanstanden sind. Etwas anderes gilt nur, soweit Aufnahmen unter Überwindung einer Umfriedung angefertigt werden und/oder die Wohnung zeigen, weil dies eine Persönlichkeitsrechtverletzung darstellen kann“

    „Ob dabei eine Abbildung des hinter der knapp zwei Meter hohen Hecke liegenden
    Gartens und/oder der im Erdgeschoss liegenden Innenräume des Hauses erfolgt, ist offen und
    somit nicht hinreichend glaubhaft gemacht.“

    Finde ich ehrlich gesagt etwas bedenklich mit der 2m-Hecke, da ein LKW-Fahrer aus seiner Kabine da auch drüber gucken kann und somit mit zweierlei Maß gemessen wird.

  8. „Wie dem auch sei, in Berlin hat das Kammergericht im Beschluss vom 25. Oktober 2010(Az.: 10 W 127/10) bestätigt, dass Google Häuserfassaden fotografieren darf.“

    Nein.
    Nochmal lesen und dann update schreiben. Bitte.

  9. Die Sache ist nicht so einfach wie es sich hier pros und cons machen. Bei einer Person gibt es das Persönlichkeitsrecht und somit einhergehend das Recht am eigenem Bild. Diese gilt aber eben auch nur wenn der Kontext der Fotografie/Videoaufnahme sich Hauptsächlich um die Person dreht. Ansonsten tritt in der Regel die Panoramafreiheit ein (d.h. Personen die fotografiert werden als sie vor oder neben einem Objekt/Haus/Berg stehen, welches der primäre Kontext ist, haben kein unmittelbares Recht auf Wahrung ihres Rechts am eigenem Bild). Aber auch hier gibt es ausnahmen, wie zum Beispiel die Kommerzielle-Nutzung usw. .

    Bei Häusern sieht das natürlich anders aus. Die haben kein Persönlichkeitsrecht. Aber die Bewohner sehr wohl. Daher ist zu ermitteln ob durch eine Fotografie eines Hauses der Täglichen Anschauung (normales Wohnhaus ohne Besonderheiten) eine Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte der Bewohner gegeben ist und ob diese wenn ja schutzwürdiger einzustufen ist als die Panoramafreiheit.

    Das Gericht hat nun also in einem Fall die Panoramafreiheit bejaht. Das ist aber eben keine Grundsatzentscheidung sondern eine Abwägung im einzelnen.

  10. @pyte: Deiner Ansicht nach darf ich Dich also ohrfeigen, so oft ich will?
    Auf Hausfassaden mit der flachen Hand zu schlagen ist ja schließlich auch nicht verboten …

  11. Es gibt sicher größere Probleme als Häuserfassaden. Aber beim Street-view ging es ja zum Einen darum, dass auch Menschen fotografiert werden, zum Anderen wird zum Teil in Gärten hinein fotografiert. Also ein Ansicht, die so von der Straße nicht erkennbar ist. Und dann ist es eben so, dass Google mit seinen Diensten Geld macht. Warum dürfen die ohne Rückfrage, ohne Lizenz usw. mit Bildern von Privatgrundstücken Geld machen?

  12. Die optische Reflexion einer Hausfassade ist kein Privateigentum. Man stelle sich vor, der Hausbesitzer könnte die optische Reflexion verhindern (jetzt rein hypothetisch). Wie soll ich mich den in einer Stadt orientieren können? Für mich steht fest: Alle Menschen haben ein Recht auf optische Reflexion.

  13. @Linus: Überraschung? Nö. Echt nicht ,)

    Aber darf ich kurz auf den zweiten Absatz bei RA Thomas Stadler hinweisen?

    Das Kammergericht und auch die Vorinstanz das Landgericht Berlin deuten aber an, dass die Bewertung anders ausfallen kann, wenn Google mittels einer drei Meter hohen Kamera Aufnahmen des nicht einsehbaren Vorgartens oder von Innenräumen des Hauses macht, wenn in diesen Fällen eine Umfriedung, wie z.B. eine hohe Hecke, überwunden wird.

    Das ist recht genau der Aspekt, den ich letztes Jahr immer mal wieder angesprochen habe.

    Dass das bloße Abfotografieren von _Häuserfronten_ (nach den Regeln der „Panoramafreiheit“, die halt nur einen Teilaspekt beleuchtet …) vergleichweise unkritisch ist, war damals eigentlich auch schon Konsens, ist im allgemeinen Gebrüll aber immer wieder ignoriert worden.

  14. @5 Anonymous:

    Wenn du dein Haus verpixeln laesst, weiss jeder Einbrecher, dass du was Wertvolles zu verbergen hast…

  15. Das Gericht hat mit nichten gesagt, dass Google Häuser aufnehmen darf. Es hat nur die Klage für unbegründet erklärt, weil keine Beweise aufgeführt wurden, die belegen würden, dass durch die Aufnahme aus 3 Meter Höhe Aufnahmen des Gartens oder der Wohnung aufgenommen wurden.

    SOmit ist in diesem Fall, vermutlich dadurch, dass keine Bilder von Street View für dieses haus vorliegen einfach aus Beweisnot die Klage abgewiesen, was aber nicht wie der Autor hier suggeriert generell bedeutet, dass Google die Häuser abfotografieren darf. Wie man aus dem Urteil herauslesen kann,ist dies eben nicht der Fall sollte die Google Kamera über Hecken oder Mauern Aufnahmen des Gartens oder gar des Innenbereichs der Wohnung machen.

  16. @7
    Körperscanner vs. Abtasten?

    Solange der LKW Fahrer nicht Fotos macht ist das nicht zu vergleichen. Was ein Mensch sieht, das sieht er (und vergisst er auch oft).
    Aber eine elektronische Datenerfassung hat eine andere Qualität.

  17. Alle dir ihre Häuser verpixeln lassen, vergessen eines: Solange die Fotos von einer normalen Höhe aus geschossen wurden, könnte man alles was auf den Fotos zusehen ist, auch in der Realität sehen. Du könntest nicht verhindern, dass ich mich vor dein Haus stelle und dort Stundenlang schaue, wie ich z.B. am besten einbrechen kann, etc., denn ich stehe weiterhin auf öffentlichem Grund….

    Streetview ermöglicht es Leuten, die es sich in der Realität nicht so oft leisten können, irgendwo hinzureisen und sich etwas anzuschauen, dies dennoch kostenlos zu tun. In dieser Hinsicht ist Google sogar sozial!

    Wer seine Häuser verpixeln lässt, der würde vermutlich auch eine 5 Meter hohe Mauer um sein Haus bauen, wenn er es sich leisten könnte. Ich möchte mir keine Welt vorstellen, in der die Menschen dies dann tatsächlich tun, sieht sicherlich nicht mehr sonderlich schön aus….

    Mal davon abgesehen, was stört es euch, wenn Leute eure Häuser anschauen, eure Nachbarn Häuser anschauen? Sind eure Häuser so dreckig, der Garten so ungepflegt, dass dieser euch peinlich ist?

    Noch eine Sache, ihr die ihre Häuser haben verpixeln lassen, habt ihr also Streetview nie verwendet? Ihr habt immer höchstens die Satellitenbilder von Google Earth verwendet? Und jetzt kommt mir nicht mit, ich habe mir nur die Sehenswürdigkeiten angeschaut, die gehören auch jemanden und wenn unser Gesetzgeber sich durch Streetview belästigt fühlt, dann ist dann demnächst der Bundestag verpixelt, nicht wahr….

    Streetview ist super, da es seine Daten kostenlos zur Verfügung stellt. Würden sie jedoch Geld fürs anschauen verlangen, dann wollte ich einen Anteil an den Einnahmen…. Jeder hat die Möglichkeit, ähnliches wie Streetview selber umzusetzen und die Werbeeinnahmen auch selbst in die Tasche zu stecken….

    Bis dann

  18. Wie schon mehrfach erwähnt, das Recht am eigenen Bild bezieht sich auf Personen. Häuser können wohl kaum Anspruch an diesem anmelden. Außer, es gibt denkende Häuser mit eigener Persönlichkeit. Dann vielleicht. Aber der Vergleich gerade von 1. hinkt massiv.

    Zu 4. (Andreas): ich frage mich, was an der Fassade deines Hauses zur Privatsphäre gehört. Niemand kann dich auf diesem Foto sehen, niemand weiß, dass du dort wohnst. Außer die Leute, bei denen du (oder Papa Staat) dafür gesorgt hast, dass sie es wissen. Ich würde, wäre ich Einbrecher, eher davon ausgehen, dass dort was zu holen sein muss, wenn es eines der wenigen verpixelten Häuser ist. Diese Emotion wird wenigstens bei mir durch Geheimniskrämerei ausgelöst.

  19. Panoramafreiheit anyone? Es macht für mich keinen Unterschied, ob ein Haus von Menschen in einem zufällig vorbei fahrenden Reisebus (de höher sitzen als die Kamera von Google) oder einem Auto von Google geknipst wird. Dem Bus laufe ich doch auch nicht hinterher, und sage den Touris, dass die das Bild von meinem Haus nict nutzen dürfen. Fakt ist: Eine Hausfassade ist Teil des öffentlichen Raumes, von daher finde ich die Entscheidung des Gerichtes richtig und sinnvoll.

    P.S. Was das Thema „Einbrecher“ angeht (was ich für Blödsinn halte, die Schurken machen sich doch wohl eher vor Ort in Echt ein Bild der Lage), immerhin hat hier noch keiner davon geredet, dass man ja über Streetvie gucken könnte, ob gerade jemand daheim ist. ^^

  20. @Soeren

    LOL
    Das ist auch so eine Logig, wie ich hab nichts zu verbergen und darum zeig ich alles her.

    Findet ein Einbrecher an einem nicht-verpixelten Haus ein lohnendes einbruchsziel hat sich die ganze Sache schon umgekehrt. Warum zig tausende Häuser ausprobieren, wenn ich das Ziel schon im Netz klar erkennen kann.

  21. Tja, da einige in den Kommentaren immer noch glauben, über die Abbildbarkeit ihrer Häuserfassaden oder ihres Eigentums im öffentlichen Raum entscheiden zu können, zeigt sich, dass die Debatte doch ganz sinnvoll war.

    Es ist unfassbar, dass es auch hier Leute gibt, die glauben, dass ihr willkürliches Wunschdenken im öffentlichen Raum relevant wäre. Der öffentliche Raum, zu dem auch Häuserfassaden gehören unterliegt nicht der Regelung der Privatsphäre, sondern den Regeln des öffentlichen Raumes.

    Eine Häuserfassade ist nicht Bestandteil der Privatsphäre oder des Raumes, der vom informationellen Selbstbestimmungsrecht betroffen ist.

    Leute, die das fordern, schaden dem berechtigten Kampf für den Schutz der eigentlichen Privatsphäre im Netz und verachten gleichzeitig den ebenso schützenswerten öffentlichen Raum, den eine Gesellschaft braucht um sich kulturell zu manifestieren.

  22. Ich werde mein Haus ebenfalls verpixeln lassen. Was mich bei dieser Diskussion mittlerweile aber – mit Verlaub – auf den Sack geht, das ist die auch hier wieder mit der Formulierung „aufgescheuchter, beängstigter, panischer Bürger“ unterstellte Blödheit, Ignoranz und Unwissenheit derjenigen, die das machen. Ich bin weder aufgescheucht, noch verängstigt. Panisch oder ferngesteuert bin ich erst recht nicht. Ich habe einfach entschieden: Nein, ich will nicht, daß jeder mein Haus, mein Grundstück, meinen Garten aus 3m Höhe im Internet sehen kann. Punkt. Ich muß mich dafür auch nicht rechtfertigen. Sicher, ich habe (leider) keinen Rechtsanspruch darauf; Google bietet es aber freiwillig an, also nutze ich die Möglichkeit eben. Was ist daran so schlimm? Die Reaktionen auf das Verpixeln hingegen könnte man durchaus als panisch bezeichnen: Aktivisten beschmeißen Gebäude mit Eiern, Fotografen stellen trotzig selbst gemachte Bilder ins Netz, und man wird unisono als paranoid und spinnert abgekanzelt, weil man ja Street View „zerstört“ und den virtuellen Spaziergang vom Augenschmaus zum Augengraus verwandelt. Huch, ich pöser, pöser Pursche! Natürlich gibt es genug andere Baustellen (ePerso, ELENA, Vorratsdatenspeicherung etc. pp.), wo man sich engagieren kann und sollte – daraus aber zu folgern, daß das alles ja viel schlimmer ist und man deshalb gar keinen Grund hat, sein Haus unkenntlich machen zu lassen, ist strunzdämlich. Ich habe noch kein einziges vernünftiges Argument gehört, weshalb man sein Eigentum in Street View besser nicht verpixeln lassen sollte, dafür aber jede Menge Vorurteile, Anschuldigungen und Unterstellungen. Schade eigentlich. Gruß, Michael

  23. @24

    richtig.

    Ich denke es muss einfach unterschieden werden ob auf den Bildern nur die Fassade zu erkenne ist oder ob die schön ins Wohnzimmer fotografieren oder da jemand nackt im Garten liegt. Das ist dann eine Einzelfallentscheidung.

    Der Unterschied von Google zu Omas, die mal ein Foto machen ist natürlich, dass Google die Bilder im großen Stil nutzt und verbreitet.

  24. Wenn ich die Begründung zur Entscheidung lese, habe ich jedoch ein anderes Verständnis. Hier wurde gerade nicht entschieden, dass Google Street View ohne weiteres rechtmäßig ist, da eben nicht nur Häuserfassaden abgebildet werden.

  25. Amüsant ist übrigens auch der Fakt, dass die Deutschen selbst Streetview wie verrückt nutzen, um andere Länder anzugucken. Hat ein bischen was von alten Leuten, die hinterm Vorhang die Strasse beobachten, aber nicht dabei gesehen werden wollen.

  26. @29

    Nutzung und Verbreitung ist eine logische Folge des Rechtes im öffentlichen Raum fotografieren zu können. Mit den Einschränkungen, die andere Regelungen mit sich bringen; als da z.B. wären „Recht am eigenen Bild“ bei Fotografien mit Menschen oder „Urheberrechtsfragen“ wie beim Fotografieren temporärer Installationen im öffentlichen Raum.

    Ob Oma ein Foto macht oder ein kommerzieller Anbieter ist zweitrangig hinsichtlich der nutzung und Verbreitung der Abbildung. Die direkte Datenverknüpfung wiederum unterliegt Fragen des Datenschutzgesetzes. Auch hier gibt es genügend Paragraphen, die die „Do’s & Don’t“ in Deutschland definieren.

    Es bleibt trotzdem festzuhalten, dass es ein Irrglaube ist, man könne über Fotografie, Veröffentlichung und Nutzung der Abbildung eigenen Eigentums im öffentlichen Raum bestimmen.
    Das an einem Baum stehende Fahrrad oder die öffentlich einsehbare Häuserfassade bedürfen keine Erlaubnis des Besitzers hinsichtlich ihrer Fotografierbarkeit.

  27. @32

    „Das an einem Baum stehende Fahrrad oder die öffentlich einsehbare Häuserfassade bedürfen keine Erlaubnis des Besitzers hinsichtlich ihrer Fotografierbarkeit.“

    Letzteres ist ein Punkt, welcher von der „Ich verpixel mein Haus“ Fraktion beharrlich ignoriert wird.

    P.S. Schlimm finde ich auch Menschen, die ohne Rückfrage bei den Nachbarn das gesamte Miethaus verpixeln lassen.

    P.P.S. Schön auch die Menschen, die bei Streetview pixeln lassen, aber auf der Homepage vom Baby im Bett bis zur Katzenkacke im Garten ihr Leben fotografisch ausbreiten, aber das ist ein anderes trauriges Kapitel in der kurzen Geschichte der Menschheit…

  28. Die Leute, die meinen sie hätten ein Recht an den Bildern der eigenen Sache, sind genauso fehlgeleitet wie diese, die dieses Recht mit der „Panoramafreiheit“ aufheben wollen.

    Ich würde wetten, dass in der Urteilsbegründung nicht einmal das Wort Panoramafreiheit vorkommt, denn diese benötigt man nur bei Urheberrechtlich geschützten Werken wie Statuen oder Schlössern oder sonstwas. Normale Häuser darf jeder knipsen und veröffentlichen. Auch ohne Panoramafreiheit.

  29. @34

    Betrachtet es man etwas spitzfindig, ist -jedes- Gebäude Urheberrechtlich geschützt, weil es ja mal irgendwann von irgendwem entworfen wurde. ;-)

  30. Alle angeführten Metaphern, Vergleiche und auch Gesetzesgrundlagen sind in solchen Fällen nicht hilfreich. Google Streetview erreicht eine neue Dimension, die mit Vorherigem eben nur bedingt vergleichbar ist. Deswegen sind auch bestehende Gesetze nur teilweise zur Erfassung neuer Problemtypen geeignet.
    Die Technik rast uns Menschen davon. Man kann sie leichter benutzen als man sie reflektieren kann. Medienkompetenz ist hier ein Schlagwort, das allzu häufig lediglich meint: „Ihr müsst den Anschluss halten und die neuen Dinger bedienen können“. Dabei wir die viel wichtigere, reflexive, kritische Seite das Begriffs „Medienkompetenz“ unglaublicher Weise unterschlagen: Wir suchen immer nur nach dem Nutzen und selten nach dem Schaden durch Veränderung. Ein aufgeklärter, vielschichtiger Diskurs darüber (worüber? na u.a. über Facebook, Google, Apple …) ist ein erster guter Schritt.

  31. @32

    neue Situationen können neue Gesetze notwendig machen.

    Das Problem sehe ich gernicht direkt bei den Bildern sondern eher bei der elektronischen Verwertung. Es ist in meinem Verständnis ein Unterschied ob ein Bild in einem privaten Archiv liegt oder in einer weltweit abrufbaren Datenbank. Das hat für mich dann weniger mit Einbruchsgefahr o.ä. zu tun, sondern mit Höflichkeit des Betreibers der DB. Google bietet ja die Möglichkeit zum „löschen“, ob sowas rechtlich erzwungen werden kann ist mir erstmal egal. Es wäre/ist ja mal schön wenn nicht alles bis auf den letzten Millimeter ausgebogen wird.
    Wer ein Problem damit hat wenn sein Garten im Netz ist (den man vielleicht von der Straße nicht sehen kann, außer man sitzt auf einem Elefanten. ein Garten ist schon so etwas wie Privatsphäre, ist ja auch privater Raum. Fassaden sind etwas anderes.), dem sollte aus Höflichkeit von Google die Löschung ermöglicht werden. Und sie machen es ja auch. Wenn sie es gleich getan hätten, dann wäre der Aufschrei halb so wild gewesen.

    Ich habe Street-View noch nicht benötigt. vielleicht irgendwann mal um mich an einem unbekannten Ort vor ab zu orientieren. aber ein Interesse aus drei Metern in Gärten zu schauen habe ich nicht. Daher kann ich vielleicht nicht alle Pro- und Contra-Argumente nachvollziehen.

  32. @Michael. 100% Zustimmung!
    Ich war auch völligst entspannt, als ich den Antrag ausgefüllt habe.

    Und – es geht ganz einfach. Ich sag auch nein zu Kundenkarten – geht auch einfach. Wenn es so einfach möglich wäre würde ich auch nein zum E-Perso sagen. Geht es aber leider nicht, deshalb braucht es ja auch solche Seite wie diese.

    Aber es tauchen leider immer öfters Artikel auf, die sich relativ naiv gegenüber Firmen äussern, die wegen der Fülle der Daten die sie haben, zumindest kritischer beobachtet werden sollten. Also nach der Bedienungsanleitung von Facebook, nun das gejammer über das arme zerstörte Streetview. Find ich unpassend hier.

  33. @36 Jonas

    Genau eine solche Diskussion bräuchte man.

    Eine reine Nutzen/Schaden-Ebene bringt aber auch nichts, da hier viel das eigene Menschen- und Weltbild hineinspielt. „Dem einen sein Terrorist, ist dem anderen sein Freiheitskämpfer“ gilt auch im kleinklein des befriedeten demokratischen Alltags.

    Ergo ist die wichtigste Frage einer Diskussion über Medienkompetenz, eine vorgelagerte Frage nach dem System-/Menschenverständnis.

    Klingt albern, weil man ja denken sollte, wir hätten hier ein grundlegendes Verständnis darüber, das sich nur in seiner Ausgestaltung unterscheidet. Aber das streetview-Geschrei des Deutschen Michel hat gezeigt, dass wir von einer breiten Basis grundlegendem Menschenrechtsverständnisses in Deutschland (wenn’s drauf ankommt) noch weit entfernt sind. Die Willkür ist stark im Deutschen Michel und die Einsichtsfähigkeit in Argumente „der anderen“ selten.
    So, genug abgeschweift, aber so ist es nunmal, wenn man irgendwo an einem Faden zieht….

  34. @38 Struppi

    Die kommerzielle Nutzung von Abbildungen des öffentlichen Raums (und ihre direkte Datenverknüpfung) ist kritisch zu sehen.
    Nur leider war das nie die Ebene der Diskussion bei Streetview.

    Bei 99% der Leute ging es um das Verbieten (eine große Leidenschaft des Deutschen Michels) von „ungefragter“ Fotografie im Allgemeinen.

    Meine Rede seit damals – Wo ist die Förderung zivilgesellschaftlicher datenschutz-positiver Alternativen? – wie z.B. die Foto-API für openstreetmap.org – Aber eine solche positiv-produktive Ebene ist in dieser diskurs-befreiten Medienwelt eben nicht möglich.

  35. Die 3m Höhe ist für mich irrelevant, denn welche Höhe soll relevant sein? 1,80m? Der größte Mensch war 2,72m groß. Dürfte der jetzt dann Häuser mit ausgestrecktem Arm nicht fotografieren?
    Darf ich aus dem 2. Stock keine Bilder mehr von Außen machen?

    Doch das darf ich. Auch Google darf das und das ist auch gut so. Man hat eben nicht das Recht darüber zu entscheiden, ob sein Haus nun abgelichtet werden darf oder nicht. Wenn ich ein Haus kaufen würde, dass verpixelt wäre, würde ich eine Wertminderung veranschlagen.

    Auch das Sicherheitsdenken lass ich nicht gelten. Das Konzept wäre genau wie bei Computern Security durch Obscurity und das ist immer trügerisch.

  36. @Andragon

    das Verpixeln ist sicher genausowenig ein Sicherheitsfeature wie es das Gegenteil ist.
    Diese „Argumente“ würde ich für keine Seite als Pro oder Contra gelten lassen.

    Was die Höhe betrifft. Wenn du dich in den zweiten Stock stellst und jedes Grundstück abfotografierst?
    Oder wenn du auch nur ein Bild machst z.B. aus drei Metern Höhe von deinem Nachbargrundstück und das dann zum Einen veröffentlichst (elektronisch, kopierbar usw.) und zum Anderen Gewinn oder Umsatz mit dem Bild machst. Und das alles ohne den Nachbarn zu fragen? Ich würde das nicht als besonders gutes Benehmen bezeichnen, was Anwälte zu gutem Benehmen sagen ist mir da relativ egal.

  37. Wenn ich ein verpixeltes Haus sehe, dann weiß ich, dass dort entweder verbitterte, naive, alte Menschen wohnen oder dort nur Jack Wolfskin und Biowaren zu holen sind.
    Ich beteilige mich aktiv am Google Dienst Panoramio, um diesen Menschen virtuell den Mittelfinger zu zeigen.

  38. @Ulf:

    Wie schon mehrfach erwähnt, das Recht am eigenen Bild bezieht sich auf Personen.

    Das klingt jetzt zwar unglaublich clever, ist in so pauschal aber schlicht falsch. Und nein, wir müssen das wirklich nicht noch einmal diskutieren.

    @FLHH:

    Panoramafreiheit anyone? […] Fakt ist: Eine Hausfassade ist Teil des öffentlichen Raumes, von daher finde ich die Entscheidung des Gerichtes richtig und sinnvoll.

    Fakt ist: Streetview tangiert nicht nur die Panoramafreiheit, sondern noch weitere Rechtsfragen. Das kann man natürlich ignorieren. Man kann sich auch eine rote Plastiknase aufsetzen. Beides wirkt in einer seriösen Debatte ein klein wenig lächerlich.

    @Jens Best:

    Bei 99% der Leute ging es um das Verbieten (eine große Leidenschaft des Deutschen Michels) von “ungefragter” Fotografie im Allgemeinen.

    Nein, ging es nicht. Das war, ebenso wie die „german angst“ und der Vorwurf, man wolle ja eigentlich nur Google schädigen/sei neidisch, eine Nebelkerze, die insbesondere von Befürwortern gepflegt wurde, um die Debatte zu vergiften.

    Mein Gott, ich dachte, wir wären weiter.

    Die direkte Datenverknüpfung wiederum unterliegt Fragen des Datenschutzgesetzes. Auch hier gibt es genügend Paragraphen, die die “Do’s & Don’t” in Deutschland definieren.

    Na bitte, geht doch ,)

    @Andragon: Es sicher auch Menschen, die so hoch springen können. Das ist für Bewertung aber vollkommen irrelevant. Gesetzliche Regelung orientieren sich an üblichen Gegenbenheiten, nicht an herbeiphantasierten Spezialfällen.

    @Felix: Glückwunsch. Du bist ein echtes Vorbild für ein Toleranz und Offenheit.

  39. „Das kann man natürlich ignorieren.“

    Ebenso kann man den Fakt ignorieren, dass eine Hausfassade Teil des öffentlichen Raumes ist. Was die Pappnase angeht: Immerhin muss ich mein Lebenslicht nicht dadurch erhellen, dass ich in einer seriösen Diskussion zynische oder überhebliche Kommentare über die Meinung anderer verfasse. Aber Sie machen das prima, weiter so.

  40. Die Verpixelung ist und bleibt quatsch. Das muss man eigentlich nichtmal begründen.

    Nunja, der Böse verpixler ist nichtmal schuld daran. Sondern Google das sie diesen unsinn abgeboten haben. Wenn Privatpesonen ihren Hof mit Garten und Haus verpixeln ist das zwar albern aber nicht schlimm. Wenn aber Personen die in Ballungsräumen verpixelungen anfordern können von Mietshäusern die sie nur zu Miete bewohnen ohne absprache mit den Mitbewohnern hat nichts mit einer Demokratischen Entscheidung zu tun, sondern ist Willkür. Besonders lustig wenn die danach ausziehen. Ist das Kind einmal in den Brunnen gefallen …

    Der wahre Spielverderber ist Google mit dieser nicht sehr Geistreichen Aktion.

    mfg

  41. @jasgo/8

    mit „öffentlich-rechtlicher Datenschützer“ meinte ich in @2 nicht das öffentlich-rechtliche Fernsehen, sondern den dort interviewten Datenschutz-Beauftragten, der ja von unseren Steuergeldern bezahlt wird und somit auch öffentlich-rechtlich ist. Ich vermute, meine Formulierung war ein bisschen missverständlich.

    Die Sendung – ich glaube es war irgendwas in ZDF-Neo – war ansonsten in Ordnung. Da ich aber nur reingezappt habe, kann ich mich nicht mehr genau erinnern.

  42. Ich hatte ja erwartet, dass mehr Leute auf meinen Trollpost (#5) anspringen, aber glücklicherweise (leider?) ist das hier nicht das Heise-Forum am Freitag ;)

  43. @46 Jörg-Olaf

    Nur kurze Ergänzung: Mit den 99% meinte ich die außerhalb der medien/nerd/web-bubble. Mit denen durfte ich in meiner Funktion als „der fotograf“ auch desöfteren einige Worte wechseln…lass dir gesagt sein, die Welt ist dunkelgrau da draußen und leider weit weit entfernt davon, über die Feinsinnigkeiten von „personenbezogen“ und personenbeziehbar“ diskutieren zu können.

  44. Mich stört ja nicht die Fotografiererei als solche, sondern lediglich die Höhe, aus der die Aufnahmen gemacht werden. 1,80m – 2,00m wären ja okay aber die Aufbauten, die auf diesen Wagen definitiv zu hoch. Hecken dienen als Sichschutz und sollten durch solche Aktionen auch nicht in Ihrer Funktion kompromitiert werden!

  45. Ich sehe wie 48 eigentlich auch nur ein Ärgernis darin, dass Google auch Mietshäuser hat verpixeln lassen.
    Die spießigen Einfamilienhäuser gehen eh im Rauschen unter und ich denke, da kann man vielleicht noch drüber philosophieren, ob nun die theoretische 3 Meter Hecke eine Rechtfertigung für eine Verpixelung sind oder nicht.
    Aber wie gesagt, bei Mehrfamilienhäusern finde ich es albern und oft sogar schädlich – sei es für das Gewerbe im Erdgeschoss oder die Touristen die sich dadurch irgendwie unwohl fühlen.
    Ich sehe in diesem Fall jedenfalls *überhaupt* keine Berechtigung (von ultra extremen Fällen, dass man jetzt auf dem Bild das Wohnzimmer sieht mal abgesehen) diese Gebäude zu verpixeln.

  46. aha

    wenn die mit den eierwagen, um euer haus gurken und die alte im garten überfahren, samt kinder versteht sich, ist das also ok.

    hauptsache die blöde fassade ist im internet.
    -.-“

    dann dürfte ja datenspeicherung auch kein problem sein.

    und sagt nicht, das wäre nicht das selbe ;)

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