Es hat sich in den letzten Jahren wohl dutzende Male so abgespielt: Ein Betreiber, ein Stadtwerk etwa, entscheidet sich nach reiflicher Überlegung, ein Glasfasernetz zu bauen. Erkundet im Vorfeld den Markt, befragt mögliche Kunden und rechnet durch, ob das Projekt wirtschaftlich umgesetzt werden kann. Doch kaum ist der erste, teure Spatenstich gesetzt, meldet sich ein anderes Unternehmen, um billig eigene Kabel mitzuverlegen – und gefährdet damit das ursprünglich geplante Projekt.
Möglich macht dies das 2016 beschlossene DigiNetz-Gesetz, das eigentlich den Glasfaserausbau in Deutschland billiger und schneller machen sollte. Die Überlegung dahinter scheint auch plausibel: Warum mehrfach teuer buddeln, wenn ohnehin schon „ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln finanzierte Bauarbeiten“ stattfinden, wie es im damals angepassten Telekommunikationsgesetz heißt? Doch aus dieser Regelung hat sich mittlerweile ein immer öfter genutztes Schlupfloch entwickelt.
Besonders die Telekom Deutschland soll diesen sogenannten „Überbau“ in großem Stil betreiben, beklagen ihre Wettbewerber. Der Marktführer kann dann verhältnismäßig billig seine Leitungen in Gebieten aufmöbeln, wo sich der Ausbau zuvor nicht gerechnet hat. Und damit verhindern, dass Kunden zu einem Konkurrenten abwandern.
Unzumutbarkeitsregel soll Überbau verhindern
Nun will das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) diese Gesetzeslücke, die auf Alexander Dobrindt (CSU) zurückgeht, schließen. Das geplante, überarbeitete Telekommunikationsgesetz (PDF) sieht eine „Unzumutbarkeitsregel“ vor. Diese soll dann greifen, „wenn die Koordinierung der Bauarbeiten dazu genutzt werden soll, ein bereits geplantes Glasfasernetz mit eigenen Telekommunikationsinfrastrukturen zu überbauen.“
Im Besonderen zielt die Novelle auf den Schutz von Open-Access-Netzen ab. Demnach soll das Telekommunikationsgesetz um den Satz erweitert werden:
Anträge sind insbesondere dann unzumutbar, soweit durch die zu koordinierenden Bauarbeiten ein geplantes Glasfasernetz, das einen diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang zur Verfügung stellt, überbaut würde.
Mit dieser Kurskorrektur reagiert das BMVI auf langanhaltende Kritik. „Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hatte eine entsprechende Überarbeitung immer gefordert und begrüßt dementsprechend den Referentenentwurf grundsätzlich“, sagt ein VKU-Verbandssprecher auf Anfrage. „Es ist gut, dass nun Fehlanreize, die den Überbau bestehender Glasfaserleitungen ermöglichen, beseitigt werden sollen.“
Bundesnetzagentur interpretiert „öffentlich“ sehr weit
Doch ganz aus der Welt schafft selbst diese Änderung die Problematik nicht. Denn die Mitverlegungspflicht besteht immer dann, sobald öffentliche Mittel im Spiel sind. Und die Bundesnetzagentur hat in ihrer Interpretation, was genau darunter zu verstehen ist, das Gesetz weit ausgelegt. Aus ihrer Sicht ist dies nicht nur dann der Fall, wenn etwa das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau die Tiefbauarbeiten mit Steuergeldern subventioniert. Sondern Konkurrenten können ihre Kabel auch dann mitverlegen, wenn das Unternehmen, das sich zuerst bewegt und mit dem Ausbau begonnen hat, auch nur teilweise in öffentlicher Hand ist.
Deshalb hält der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), der die Änderung grundsätzlich begrüßt, eine weitere Nachbesserung für unverzichtbar. Schließlich nehmen Stadtwerke, wo oft eine direkte oder indirekte kommunale Beteiligung vorliegt, eine wichtige Rolle beim Glasfaserausbau ein. Aus diesem Grund dürften solche Unternehmen, wenn sie den Ausbau eigenwirtschaftlich vornehmen, von dieser Definition nicht erfasst werden. „Der Gesetzgeber muss klar definieren, was unter ‚öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten‘ zu verstehen ist“, sagt ein Breko-Sprecher. „Öffentlich (teil-)finanzierte Bauarbeiten liegen nach Auffassung des Breko ausschließlich dann vor, wenn diese unmittelbar aus öffentlichen Haushaltsmitteln finanziert werden.“
Telekom Deutschland dagegen
Auf wenig Gegenliebe stößt die Novelle hingegen bei der Telekom Deutschland. Es sei bedenklich, „nach 20 Jahren des Wettbewerbs nun neue Gebietsmonopole entstehen zu lassen oder gar aktiv zu fördern, indem man private Investoren von der Möglichkeit der Mitverlegung von Kabeln ausschließt, nur weil zumeist kommunale Unternehmen bereits eigenes Interesse angemeldet haben“, teilte uns ein Sprecher mit. Dies würde den Infrastrukturwettbewerb zugunsten kommunaler Unternehmen beenden, „deren Geschäftsmodell schon heute überwiegend auf lokalen Netzmonopolen basiert.“
Freilich sieht die vorgeschlagene Unzumutbarkeitsregel einen diskriminierungsfreien und offenen Zugang zu der neu gebauten Infrastruktur vor. Am Ende könnten also alle von der Änderung der Anreize profitieren, auch die Telekom Deutschland. Und nicht zuletzt die Kunden.
Es ist ein Hin und Her. Mal ist es Infrastrukturwettbewewrb, mal Dienste-Wettbewerb.
Wann immer Steuergelder und/oder öffentiche Mittel eingesetzt werden, sollte jedem Akteur die Möglichkeit gegeben sein, seine Aktivitäten einzubringen.
Die zu klärende Frage sind dann:
WER würde in dieser Sitation der ERSTE sein wollen?
WIE kann der Erste OHNE Gebietsmonopolisierung trotztdem für sein mutiges Vorangehen belohnt werden?
Mit 6 Jahren Abstand zum Glasfaserausbau in Kooperationen zwischen Telko und Versorger stelle ich immer wieder enttäuscht fest, dass sich dieser Markt so entwickelt, dass wir von signifikanten FTTH-Netzen noch sehr lange träumen müssen. TRAURIG
Das die Telekom gegen die Neuerungen ist war klar. Ist Ihr Geschäftsmodell doch bisher gewesen selbst immer der Platzhirsch zu sein und den Mitbewerbern eher gezwungenermaßen Zugang zur Letzten Meile zu gewähren. Nun könnte sich das umkehren und die Telekom müßte ggf. auch mal an die Mitbewerber zahlen. Ich finde das nur fair.
Und in der möglichen Entwicklung sehe ich das Zukunftspotential das die Netze irgendwann allesamt wieder dem Staat gehören werden – und dann alle; auch die Telekom; diskriminierungsfreien Zugang haben. Auch das wäre eine Bessere Lösung.
Aber eine Frage hätte ich noch: Die Telekom selbst ist doch auch noch Teilweise in Öffentlicher Hand oder? Dann müsste also das gleiche greifen. Wenn die Telekom irgend wo ausbaut, dann könnte sich mit der gleichen Rechtfertigung ein Mitbewerber melden und dort ebenfalls „überbauen“.
Ist das nun ausgeschlossen wegen unbekannter Gründe, passierte das nie oder hat man davon nur noch nie gehört? Das solltet ihr noch mal Recherchieren.
Wie wäre es denn einfach mit einer Kostenbeteiligung?
extra 3 hat das auch als realen Irrsinn erkannt: https://www.youtube.com/watch?v=ttRxc8a2Nh8
Was halt so passiert, wenn man Basisinfrastruktur dem Markt ueberlaesst: da wird lokal der jeweilige Unternehmensgewinn optimiert.
Aber der deutsche Diesel stinkt auch ohne Glas 8)
Also der gesunde Menschenverstand würde eigentlich annehmen, dass eine anteilige Kostenbeteiligung normal ist, sobald du meine Baugrube verwendest. Könnt ihr mir ein paar Bananen von eurer Republik in den kleinen Kanton herüber schicken? Danke im voraus!
Tja das kommt davon wenn man sowas wie Telekommunikation privatisiert. Schade um die Verschwendung von Ressourcen & Geld, das man viel sinnvoller einsetzen könnte.
Kaum nimmt die Fahrt für den Glasfaserausbau Fahrt auf, schon will die Bundesregierung das wieder ausbremsen. Traurig auch, dass damit der Wettbewerb auch ausgebremst wird.
Wenn die Straße schon mal auf ist, dann soll jeder seine Leitungen da verlegen dürfen. Jeder macht seine eigene Grube auf macht nur wenig Sinn und verzögert den Glasfaserausbau erheblich.
Dann hat verloren, wer sich zuerst bewegt. Die Telekom, vom Steuerzahler mit dem Kupfernetz beschenkt, hat uebrigens kein Interesse an einer Bewegung, weil’s der eigenen etablierten Profitmaximierung entgegen laeuft.
Sinnvoll waeren Gebietsmonopole der letzten Meile mit reguliertem Zugang fuer alle, und verpflichtendem flaechendeckendem Ausbau.
Wenn die Stadtwerke für 100 T€ buddeln, nur um Glasfaser verlegen, und sich die Telekom dazu legen will, muss sie halt 50 T€ beisteuern. Und wenn Vodafone auch noch dazu will, zahlt halt jeder ein Drittel. Dann sollte dies kein großes Problem sein und zumindest in dicht besiedelten Bereichen sind Gebietsmonopole wegen der begrenzten Kapazitäten auch technisch nicht unbedingt sinnvoll / notwendig.
Es gibt diesbzueglich absehbar keine „begrenzten Kapazitaeten“. Es gibt nur kuenstliche Verknappung zur Profitmaximierung und fehlende Investitionen durch #neuland und Profiterhaltung.
Könnte man nicht auch ein zeitlich beschränktes Wettbewerbsverbot für Trittbrettfahrer einführen? Stadtwerke buddeln und leisten die Planungsarbeit. Die Telekom legt sich mit rein und beteiligt sich an den Kosten, muss aber beispielsweise 6 Monate warten, bevor sie die neuen Kapazitäten auch verkaufen / anschließen darf. Will Vodafone auch noch dazu, müssen die ab Fertigstellung 12 Monate (6 Monate extra) warten. Schon gäbe es ein großes Interesse sich zuerst zu zucken. Zusätzlich könnte man verbieten, dass in den 12 Monaten nach dem Ausbau einer Gegend nochmal gebuddelt werden darf.
Da parallel unabhaengige Leitungen als Letzte Meile verlegen zu wollen ist schlicht schon Bloedsinn.
Das ist grundlegende Basisinfrastruktur. Wir haben keine zwei Gasleitungen, Wasserleitungen, Abwasserkanaele, Eisenbahnlinien, etc, pp. Wir haben das alles einmal gebaut, in gut und allgemein verfuegbar, und darauf hat sich das Land entwickelt. Ok, das aendert man gerade wieder zu Gunsten privater Oligopole.
Es gab mal Zeiten, da hat sich Deutschland durch flaechendecklenden Aufbau derartiger Infrastruktur eine Zukunft als Industrienation erarbeitet. Mittlerweile gibt es keinen politischen Gestaltungswillen jenseits der marktkonformen Demokratie zur Profitmaximierung der Etablierten mehr.
Welchen Sinn wird so ein Gesetz haben? Soll die Straße aufgerissen werden, wieder geschlossen und gleich danach die Straße für den nächsten Anbieter aufgerissen werden?
Die Anwohner werden sich bedanken, ebenso die Autofahrer, als wenn die Straßen nicht schon genug Baustellen hätten.
Das Gesetz nutzt niemanden was und wird den Ausbau von Internet nur verzögern. Vermutlich will die Regierung in Berlin kein schnelles Internet hier im Land haben und denkt sich immer wieder solche nervige Spielereien aus.
Niemand braucht 5 Glasfasern von konkurrierenden Unternehmen. Es braucht ja auch niemand 5 Gasanschluesse oder 5 Wasserleitungen oder 5 Stromleitungen…
So ein Unsinn. Die Telekom will ja eben nicht selber die Straßen aufgraben, und legt sich darum bei Kommunen dazu, wenn diese das warten leid sind. Das wiederum führt dazu, dass die Kommunen auch nicht mehr graben wollen, weil die dann hinterher von der Telekom (keine Kosten fürs graben -> billiger) unterboten werden. In einer Zeit der schwarzen Null ein k.o. Kriterium.
Dieses Verhalten zu unterbinden kann den Ausbauwillen der Kommunen nur erhöhen.
Eine Regelung mit erzwungener Kostenteilung unter allen, die Leitungen in die Grube legen, fände ich aber noch besser.
‚…schmutzige Tricks..‘
Wenn ein Artikel so anfängt, dann weiß ein jeder, das der Autor weder überparteilich noch objektiv ist.
Weder gibt es Angaben wie oft noch wie viele Kilometer Strecke betroffen ist oder welcher Schäden entstanden ist, wenn es einen Schaden überhaupt gibt.
Sollen die Kosten doch unter allen Kabelverlegern aufgeteilt werden, Hauptsache die Straße muss nicht ständig geöffnet werden.
Das Gesetz ist doch nur eine weitere versteckte Subvention für die Bauindustrie.
Die Telekom weigert sich in irgedneinem Kaff schnelles Internet zu liefern, und sobald die Stand und evtl. Bürger sich selbst drum kümmern, evtl. sogar mit eigenen Händen Graben, verlegt die Telekom da ihre Kabel…
Da sollten sich dann alle einig sein die Telekom NICHT zu nutzen.
Und der Bürgermeister, auch wenn er das evtl. nicht darf öffentlich dazu aufrufen die Telekom zu boykottieren.
Die Wasserwerke sollten Internet anbieten. Durch die Abwasserleitungen.
Unten im Keller ist eh ein Schraubdeckel (Revisionsöffnung) auf dem Abwasserrohr (um bei Problemem reinzusehen etc.), da könnte man problemlos Kabel durchziehen.
Ganz besonders Glasfaser wäre ja sehr dünn.
Sollen die die Kabel mit einem Wasserstrahl durch die Rohre schießen.
Habe noch was dazu gegooglet:
http://www.handwerke.de/pdf/Netze_1-2-2014.pdf
Wie Martin schon angemerkt hat, wäre mit einer entsprechenden Kostenteilung ein Weg erreicht, der allen Interessen gerecht würde. Sowohl die Vorkosten (Marktanalyse, Planung, etc. ) als auch die Bau und Verlegekosten (inkl. allem was dazu gehört) müssten aufgerechnet und gleichmäßig durch die Anzahl der „Verleger“ geteilt werden. Dann hätten alle Parteien zumindest, was den Posten angeht, gleiche Chancen. Dass die Telekom mit ihrer Gesamtinfrastruktur trotzdem noch im Vorteil ist, liegt eher an der Größe des Gesamtnetzes unter deren Kontrolle, aber das ist ein anderes Thema.
Traurig, was soll dieser sinnlose Artikel? Netzpolitik schreibt über ein Thema, das nicht recherchiert wurde und eigentlich nur stumpf von spiegel.de abgeschrieben haben.
Das Beispiel aus Linkenheim-Hochstetten: Die Telekom hat der Gemeinde im Nov geschrieben, das sie das Neubaugebiet mit FTTH ausbauen wird. Ein Jahr später beschließt die Gemeinde aber, dass der kommunale Anbieter ausbauen soll.
Der andere Fall ist Wiesbaden. Dort wurde die Telekom von der Stadt (April 2016) zu ihren Plänen beim Bebauungsplan angefragt. Die Telekom antwortete im August 2016 mit genauen Plänen der Stadt und beide Partner kooperierten. 2017 beendete Wiesbaden die Kooperation mit der Aussage, die Telekom hat sich nicht geäußert und lässt das Neubaugebiet von einem Unternehmen mit Glasfaser ausbauen, das mehrheitlich im Besitz der Stadt ist.
Und im Beispiel von Karlsdorf weiß die Gemeinde nicht, was los ist. Das Gewerbegebiet wurde mit Fördergelder an ein Glasfasernetz angeschlossen. Die Telekom hat dann wenig später ebenfalls Glasfaser verlegt, aber um die Wohnviertel mit FTTC zu erreichen. Dort kann aber nicht gefördert werden, weil bereits ein Kabelanbieter schnelles Internet anbietet.
Wenn irgendjemand was behauptet, dann erwarte ich von investigativem Journalismus, dass dies auch mal hinterfragt wird. Stattdessen wird hier im Artikel einfach nur flach abgeschrieben.
Eine Kostenbeteiligung der Telekom beim „Mitverlegen“ ist nicht sinnvoll, weil dann die Telekom ihre Verteilerkästen an das telekomeigene Glasfasernetz anschließt und die Kunden weiterhin mittels Kupferdoppeladern versorgt werden. Nur wenige Kunden, die in unmittelbarer Nähe der Verteilerkästen wohnen, erreichen dann Geschwindigkeiten BIS zu 50 oder 100 MBit – meist auch nur durch Hybridunterstützung (+9,95 EUR extra für die Routermiete). Bei 50 MBit im Dorf gibt es dann schon einen ganzseitigen Jubel-Artikel in der Tageszeitung. Und in 10 oder 15 Jahren, wenn die Anforderungen an die Übertragungsraten weiter steigen und DSL/VDSL/super-VDSL nicht mehr ausreichen? Was dann ? Wir dann wieder gebuddelt?
Das Problem ist doch, dass die Telekom die zukunftsfähigen Glasfaseranschlüsse verhindern will, weil sie dann Kunden verliert. Siehe z.B.
https://www.az-online.de/altmark/stendal/grabenkaempfe-altmark-beenden-8805865.html
Dann grätscht sie dazwischen, sobald andere Unternehmen/Gemeinden/Zweckverbände anfangen zu buddeln. Statt zukunftsfähige Glasfaseranschlüsse zu bekommen bleiben die Kunden an die alten Post-Kupferkabel angeschlossen und nur wenige Kunden kommen in den Genuss von bis zu 50 MBit. Viele müssen dann aufgrund der Leitungslänge und der Dämpfung mit 16 MBit leben. Homeoffice? Clouddienste? Fast nicht nutzbar.
Aus Sicht der Telekom natürlich nur logisch. Die Deutsche Telekom ist eine Aktiengesellschaft und Priorität 1 hat die Dividende.
Und wer meint, 16 oder 50 MBit reichen doch völlig aus, dem sei empfohlen mal 20 Jahre zurückzublicken. 56kBit/s analog und 64(128)kBit/s waren damals schnell. 50 MBit / 100 MBit sind das tausendfache, was heute schon wieder Mittelmaß ist.
Vor Jahren wollte man den Telekommarkt öffnen für private Unternehmen. Das hat man festgelegt in einem Gesetz. Dann muss es ja möglich sein, dass mehrere Unternehmen auch tatsächlich schnelles Internet anbieten können. Oft werden deshalb die Netze so verlegt, dass es eine Überkapazität gibt im Kabelnetzwerk, so dass die Kunden/Bürger die Freiheit haben sich für den einen oder den anderen Anbieter zu entscheiden. Auch das ist im Gesetz festgelegt, sonst hätte man den Telekommarkt ja nicht freigeben müssen. Wenn jetzt die kleine Gemeinde sich entschließen
ihre Netze nicht öffentlich zur Verfügung zu stellen, d.h. die Bürger haben keine Wahl der Anbieter, dann scheint es mir logisch, dass die andere Anbieter zumindest die gleiche Gräben benutzen dürfen. Darüber hinaus ist es noch die Frage, ob diese Gemeinden die Kosten komplett selbe tragen oder dass sie sich bei Atenekom melden für Fördergelder, die wieder vom Bund kommen. Etwas das in den meisten Fällen auch passiert. Damit wären es zum größten Teil öffentliche Investitionen, womit sich die Gemeinden schmücken, um sich dann innerhalb ihre Grenzen den Bürgern gegenüber als Monopolist aufzustellen. Ich glaube nicht, dass die Leute mit einem Monopolist zu tun haben wollen, sondern einen freien Markt bevorzugen.