CSUnet: NetzDG verstößt gegen die Verfassung

Gut drei Wochen nach dem Start des Hate-Speech-Gesetzes fordert die CSU seine grundlegende Überarbeitung. Die Plattformbetreiber sollen dabei jedoch nicht aus der Verantwortung genommen werden, sondern selbst einschlägige Inhalte anzeigen.

Für die konservative CSU-Politikerin Dorothee Bär verstößt das NetzDG gegen die Verfassung. CC-BY-ND 2.0 BMVI

Noch bevor der Bundestag das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verabschiedet hat, stellten sich Teile der CSU gegen das Hate-Speech-Gesetz. Genutzt hat das Protestchen der Regierungspartei bekanntlich nichts. Anfang des Jahres trat das heftig umstrittene Gesetz in Kraft – Zeit genug für Dorothee Bär, Staatssekretärin und Vorsitzende des CSU-Arbeitskreises für Netzpolitik (CSUnet), eine erste Evaluierung vorzunehmen und ihre ursprüngliche Einschätzung zu bekräftigen. In einer Aussendung heißt es:

Wir hatten nun gut drei Wochen Zeit, das NetzDG in der Praxis zu beobachten und ich stelle fest: Die Meinungsfreiheit gerät zunehmend unter die Räder. Dass das NetzDG über das Ziel hinausschießt, ist eine nette Untertreibung: Es verstößt gegen die Verfassung.

Besonders problematisch sei die Gefahr des „Overblocking“, wenn also potenziell problematische Inhalte im Zweifel gelöscht würden, um etwaigen Strafzahlungen aus dem Weg zu gehen. Laut Bär dürfe sich bei den Plattformbetreibern die Haltung nicht durchsetzen, dass lieber gelöscht als bezahlt werde.

Spitze Thesen und polemische Formulierungen sind nicht nur erlaubt, sie machen Diskussionen erst interessant und lebendig. Das NetzDG zerstört Debatten. Maß und Mitte sind nötig, jeder darf und soll seine Meinung sagen. Genauso ist nicht jede Äußerung auch eine Meinung. Wer andere beleidigt oder gegen Minderheiten hetzt, kann nicht auf unsere Freiheiten pochen. Diese Pöbler müssen verfolgt werden! Hier dürfen die Betreiber als Hausherren nicht aus der Pflicht genommen werden“, so Bär.

Laut CSUnet solle das NetzDG grundlegend neu aufgestellt und Betreiber dazu verpflichten, einschlägige Inhalte selbst anzuzeigen. Das soll sicherstellen, dass Straftaten besser verfolgt werden. Denn Post der Staatsanwaltschaft oder vom Richter hinterließen bei den Tätern mehr Eindruck als bloß ein gelöschter Tweet. „Muss das Opfer einer Beleidigung selbst Anzeige erstatten, sollen die Betreiber, sofern das Opfer den Beitrag selbst meldet, verpflichtet werden, diesem ein vorausgefülltes Formular zur Anzeigenerstattung zukommen zu lassen“, sagte Bär.

Die Änderungsvorschläge sind bislang sehr vage formuliert. Eine Verpflichtung der Anbieter, selbst Strafanzeige zu stellen, könnte jedoch die Abkehr vom bewährten Notice and Takedown-Verfahren einleiten und dazu führen, dass die Unternehmen selbst nach Rechtsverletzungen suchen müssten.

9 Ergänzungen

  1. Das kann man sicher diskutieren, mich stört aber doch, dass ausgerechnet die CSU mit der Verfassung argumentiert. Dabei hat doch gerade die CSU sonst oft Probleme mit unserer Verfassung, zB bei „innerer Sicherheit“, Menschenrechte usw. Bigott.

    1. Für diese Partei ist es bestimmt seltsam, die „stichhaltigen“ Argumente ihrer Mitglieder zensieren und ihnen erklären zu müssen, das diese „Stammtisch“ Äußerungen im Internet jetzt strafbar sind!

      Ja, es ist schon merkwürdig für eine Partei, sich an ihrer eigenen Gesetze halten zu müssen!

  2. Hand in Hand , Netzpolitik, AFD und CSU. Herzlichen Glückwunsch.
    Also all jene, die Meinungsfreiheit weitgehend eher selektiv nur für die eigene Meinung richtig finden.
    Passt also doch ganz gut zusammen.

        1. Die AfD soll in einigen Reden auch behauptet haben, der Himmel sei blau. Wobei im Parteiprogramm steht, er sei grün. ¯\_(ツ)_/¯

          Dass wir gemeinsame Sache mit Neo-Faschos machen würden, ist ein bisschen an den Haaren herbeigezogen. Aber das weißt Du bestimmt.

          1. Natürlich macht ihr KEINE gemeinsame Sache. Im Gegenteil vermute ich, dass Euer Entsetzen bzgl. der Gemeinsamkeiten im „Speech“ bzgl. der vermeintlichen Unterstellung von „Zensur“ gewaltig sind, Ebenso unterstelle ich Euch glaubhaftes Entsetzen, in der Spekulation darüber, wieviele Eurer Kommentare RT oder AFD Trolls, oder einfach nur Bots, sind. Und natürlich kann man sich die Claquere nicht immer aussuchen. Wie kann man das glaubhaft begegnen ? Im dem man sich zunächst mal an ordentliche Standards hält. Und da benehmt Ihr Euch halt leider doch so, wie all die anderen obskuren BLogs. Die eigene Lobby Klientel wird als „Neutrale“ Quelle zitiert und als irgendwelche „Digitale Bürgerrechts“ Geschwurble getarnt. Halt so, wie es rechtsaußenpopulisten auch machen, Benimmt man sich so wie rechtspopulisten, sollte man halt nicht darüber entsetzt sein, dass man Applaus von dieser Seite bekommt, ja sogar, als Redenschreiber für Rechtspopulismus dient.

  3. Peinlich, Herr Maas,
    wenn man ausgerechnet von der CSU an die Verfassung erinnert werden muss.

    (Allerdings finde ich deren Vorschlag genauso übertrieben. Werden Beleidigungen nicht üblicherweise nur auf Antrag verfolgt?)

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