NetzDG: Fake-Law gegen Hate-Speech

Der Bundestag hat heute das Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen. Etwas gegen die Macht der privatisierten Öffentlichkeiten zu tun, ist generell richtig. Doch der eingeschlagene Weg und die Umsetzung samt einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung überzeugen überhaupt nicht. Ein Kommentar.

Symbolbild CC-BY-SA 4.0 netzpolitik.org

Es begann mit einem gut inszenierten Streit in der Öffentlichkeit: Heiko Maas, einst Hoffnungsträger der SPD, kämpft gegen den Hass im Netz und gegen die scheinbar unregulierte Dominanz sozialer Netzwerke im Internet. Dazu wurde eine Task-Force eingerichtet, die hinter verschlossenen Türen tagte. Nach zwei Jahren präsentierte unser Justizminister Zahlen, dass zu wenig gelöscht werde. Als ich Maas auf der Pressekonferenz fragte, wie viele der gemeldeten strafbaren Inhalte denn auch zur Anzeige und vor ein deutsches Gericht gebracht wurden, konnte er das nicht beantworten und fühlte sich nicht zuständig. Mit dem aufkommenden Bundestagswahlkampf stieg auch der Druck auf Maas, etwas tun zu müssen. Und was macht mehr Eindruck als runde Tisch? Ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz im letztmöglichen Moment dieser Legislaturperiode.

Dieser Artikel ist gestern in leicht gekürzter und redigierter Fassung im Feuilleton der Süddeutschen Zeitung erschienen: Das große Löschen beginnt.

Die Verbesserung der Rechtsdurchsetzung im Falle strafbarer „Hasskriminalität“ war das Ziel, Morddrohungen und Volksverhetzung wurden als Beispiele immer wieder genannt. In der finalen Version waren es bereits 19 weitere Straftatbestände. Das zentrale Problem dieses Gesetzes ist: „Offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ müssen innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme gelöscht werden, sonst drohen hohe Geldstrafen. Plattformen werden hier in eine Rolle eines Richters gedrängt. Auch wenn der Name des Gesetzes es suggeriert: Zunächst einmal verbessert das Gesetz die Rechtsdurchsetzung kaum. Sondern es nimmt die Rechtsauslegung im Bereich potentiell strafbarer Inhalte, die Entscheidung, was strafbar oder offensichtlich strafbar ist, aus der Verantwortung von Gerichten und überträgt sie den Plattformen bzw. den zuletzt noch in den Gesetzesentwurf eingeführten Einrichtungen einer regulierten Selbstregulierung.

Verantwortung von Gerichten zu den Plattformen verschoben

Das Gesetz verbessert also nicht die Rechtsdurchsetzung durch Gerichte, sondern es privatisiert die Rechtsauslegung. Nimmt man die eigentliche Rechtsdurchsetzung, fokussiert das Gesetz auf das Löschen statt Strafen, durch private Akteure. Es überträgt also denjenigen, die in ihrer Macht begrenzt werden sollen, zentrale rechtsstaatliche Verantwortung. Nicht einmal ein Widerspruchsrecht für gelöschte Inhalte ist geplant.

Die große Gefahr wird im sogenannten Overblocking gesehen: Dass Plattformen lieber zuviel löschen als zu wenig, um Geldbußen zu umgehen. Denn was ist „offensichtlich“ bei Fragen der Meinungsfreiheit, wo der Kontext oft entscheidend ist und die Rechtsprechung komplex? Für den allergrößten Teil strafbarer Inhalte sollte davon ausgegangen werden, dass sie strafrechtlich nicht verfolgt werden. Denn einerseits bleibt die Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden und der Justiz mangelhaft. Andererseits bleibt der inländische Zustellungsbevollmächtigte ein zahnloser Tiger.

Strafe ist abschreckender als Löschung

Das Gesetz trägt den Namen Rechtsdurchsetzung im Namen, aber vor allem geht es nur ums Löschen. Dabei ist der effektivere Wege gegen Hasskriminalität vorzugehen, die Täter zu ermitteln und vor Gericht zu stellen. Das ist deutlich abschreckender als eine Nachricht, dass der Hasskommentar gelöscht wurde. Zu einer besseren Rechtsdurchsetzung gehört aber auch eine besser ausgestattete Justiz, die sich mit dem Netz auskennt. Es ist absurd, dass 2017 noch Richter damit kokettieren, dass sie keine Ahnung davon haben, worüber sie entscheiden.

Viele negative Phänomene im Netz sind das Ergebnis eines kollektiven Versagens: Große Teile der Bevölkerung sind im Netz zum Sender geworden. Aber wer hat uns die Verantwortung und die Kompetenz vermittelt? Wir haben uns viel zu lange darauf verlassen, dass beim Kauf eines Smartphones auch die Digitalbildung vom Himmel fällt. Die viel beschworene Medienkompetenz ist leider vor allem: ein Versprechen von Politikern, was sich aber real kaum in den Landes- und Bundeshaushalten wiederfindet. Und sich vor allem auf Schüler konzentriert, während 90 Prozent der Bevölkerung nicht mehr zur Schule gehen werden.

Die gesellschaftlichen Auswirkungen der Digitalisierung sind in Deutschland zu wenig erforscht und das ist hausgemacht. Es entbehrt nicht einer gewissen Tragik, dass ausgerechnet Google zehn Jahre früher ein Forschungszentrum bei uns finanzierte, bevor die Bundesregierung zuletzt das Deutsche Internet-Institut auf den Weg brachte. Forschung zu gesellschaftlichen Phänomenen auf großen Plattformen braucht aber auch Zugang zu Daten. Hier sollte der Gesetzgeber Anbieter verpflichten, mehr Daten an Wissenschaftler rauszurücken. Es kann doch nicht sein, dass nur Facebook-Forscher verstehen können, was dort wie genau passiert.

Bald entscheiden Algorithmen über die Meinungsfreiheit

Und während die Bundesregierung noch darauf hofft, dass demnächst bei Facebook & Co mehr Mitarbeiter bei Mindestlohn innerhalb von zehn Sekunden entscheiden sollen, ob etwas gelöscht wird oder nicht, sehen wir schon neue Trends: Künstliche Intelligenz und Algorithmen werden zukünftig viel stärker in die Inhalte-Moderation integriert, so dass die Zahl der Arvato-Mitarbeiter irgendwann irrelevant wird. Und mit den Algorithmen, die dann unsere Meinungsfreiheit regulieren, kommen neue und viel größere Herausforderungen: Wie können wir diese demokratisch nachvollziehbar und vor allem kontrolliert bekommen?

Viel wurde über die Verantwortung von Facebook, Google, Twitter und Co für die Verbreitung von Hate Speech und Falschmeldungen debattiert und doch ging es am Ende meist nur um das Löschen einzelner Äußerungen. Die Diskussion um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zeigt: Vermeintlich einfache Lösungen bringen mehr Probleme. Komplexe Lösungen kosten Geld. Sie sind aber nachhaltiger und sollten der Gesellschaft etwas wert sein. Um das zu bezahlen, könnte man in der Bundesregierung auch die Besteuerung großer US-Plattformen forcieren.

Wir brauchen mehr gesellschaftliche Debatte darüber und Antworten darauf, wie wir mit meinungsbildenden Plattformen umgehen, die zu dominant für unseren gesellschaftlichen Diskurs geworden sind. Diese privatisierten Öffentlichkeiten definieren einseitig die Regeln unserer Kommunikation durch Allgemeine Geschäftsbedingungen, Community-Standards und technischer Ausgestaltung. Insofern ist die Intention von Heiko Maas, gegen die Macht der großen Plattformen etwas unternehmen zu wollen richtig. Aber der Weg und die Ausführung überzeugen mich nicht.

Wir werden die Auswirkungen genau beobachten und das Gesetz begleiten.

75 Ergänzungen

  1. Danke für diesen Artikel, beschreibt er doch genau
    das, um was es wirklich geht. Für mich ist das ein
    „Kosten- und Verantwortungsdämpfungsgesetz“
    für die Bundesregierung, und einer Demokratie*
    nicht würdig (* ich brauch‘ wohl langsam ein neues
    Wort dafür, da es zunehmend – Schwarz-Rot sei
    Dank – nur noch „representativ“ für die Idee hinter
    diesen Begriff steht).

    Die Wohnungsdurchsuchung steht unter dem
    Richtervorbehalt, bei der Meinungsfreiheit darf
    künftig jeder „Richter“ spielen (und ich meine
    damit nicht Hassreden, Aufforderung zu Mord
    etc. – dafür gibt es genügend Straftatbestände,
    die sich über Staatsanwaltschaften und Gerichte
    auch sanktionieren lassen).

    Es wäre ausreichend, wenn sich Politik und
    Meinungsverbreitungskonzerne darauf einigen
    könnten, daß staatsanwaltliche Anfragen zu
    Benutzern (u.a. nach Anzeige) zeitnah zu
    beantworten sind, um ein entsprechendes
    Strafverfahren einleiten zu können.
    Läßt sich die Person (was sehr wahrscheinlich
    ist) nicht ermitteln, wird gelöscht. Damit wäre
    die rechtliche Einschätzung im Vorfeld gewahrt,
    und ein „Overblocking“ vermieden.

    … und so ein Lapsus von einem sogennanten Justizminister,
    der ein Grundgesetz, ein StGB oder eine StPO offensichtlich
    nur dem Namen nach kennt, und inhaltlich leider so gar nichts
    anzufangen weiß.

    1. Zitat: Etwas gegen die Macht der privatisierten Öffentlichkeiten zu tun, ist generell richtig; Zitat Ende.
      NEIN, es ist NICHT richtig. Aus mehreren Gründen:
      * Die Bürger / Einwohner haben keine Öffentlichkeit mehr- sie können sich öffentlich nicht mehr artikulieren
      * Die Öffentlichkeit insgesamt findet nicht mehr statt; hingegen haben wir eine gelenkte, teil-autokratische Pseudo-Öffentlichkeit durch die Medien-Agglomeration ( 5 Bosse)
      * Die Internet-Gemeinde ( inkl.. Mails,Messenger-Dienste etc) ist extrem zersplittert und ohne Wirkmacht, weil schon im Vorfeld zensiert durch Verlage, Internet-Provider etc.
      * Meinungs-Freiheit ist nur durch Freiheit gesichert- die gibt es nicht mehr, weil einfache Gesetze über dem GG und den meisten Landesverfassungen stehen ( Gesetzes-Vorbehalt). NUR WENN JEDER DAS SAGEN DARF, WAS ER MÖCHTE, HERRSCHT MEINUNGS-FREIHEIT. (Beleidigungen und Verleumdungs-Lügen gehören nicht dazu, weil sie immer einen Bezug zu irgendwem oder Irgendetws haben.) Gerade, wenn ich etwas artikulieren darf, was unüblich oder gefährlich oder differenziert oder anstössig ist, habe ich Meinungs-Freiheit- sonst nicht.
      * Wer Angst vor „schlechter, ungezogener, stilbrüchiger, proletiger oder krasser Meinung “ hat, sollte sich nur noch in „geschützte Räumlichkeiten (vulgo Einzelhaft-Gefängnis) einweisen lassen.
      * WIR sind keine Apparatschiks oder Maschinen oder Diener oder Sklaven, wir sind Lebewesen mit RECHTEN , speziell gegenüber der Obrigkeit und auch gegenüber den Providern des Internet.

  2. „offensichtlich rechtswidrig“ „rechtswidrig“ !!!

    Und um das klären zu können, gibt es den:
    Art 92 GG
    Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch
    das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze
    vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.

    dot

    1. Das größer/kleiner Zeichen wurde leider von der Blogsoftware „zensiert“
      (da sich ein redirector ja auch für viele andere häßliche Dinge mißbrauchen
      läßt, okay… das war aber nicht meine Absicht, ehrlich :-)

      Soll also nicht:
      „offensichtlich rechtswidrig“ „rechtswidrig“ !!!
      sondern:
      „offensichtlich rechtswidrig“ ist ungleich „rechtswidrig“ !!!
      heißen.

  3. „Dabei ist der effektivere Wege gegen Hasskriminalität vorzugehen, die Täter zu ermitteln und vor Gericht zu stellen.“

    Um die Täter stets ermitteln zu können, müsste man die Möglichkeit abschaffen anonym zu posten. Was die Meinungsfreiheit auch wieder gefährden könnte. Übereifriges Löschen grenzwertiger Inhalte ist da vielleicht das kleinere Übel.

    1. @ „Übereifriges Löschen grenzwertiger Inhalte ist da vielleicht das kleinere Übel.“

      Das ist es ganz sicher nicht. Schon gar ist es das nicht, wenn die Beurteilung rechtlich ungeübten und fachlich nicht qualifizierten übertragen wird. Rechtsberurteilung ist nichts, was man im Schnellkurs lernt.
      Es ist nicht in jedem Fall relevant, den oder die „Täterin“ zu ermitteln. Es ist aber von allerhöhster Relevanz, dass die Rechtsbeurteilung und Durchsetzung in der Hand demokratischer Verhandlung (denn die wird vor Gericht, also der gesellschaftlich-moralische „ist“-Zustand der Rechtsauslegung, berücksichtigt) bleibt.

      1. Schon richtig, aber der Autor sagt ja, die Täter zu ermitteln und vor Gericht zu stellen, sei effektiver, weil es abschreckender ist als bloßes Löschen. Aber dazu müsste man die Anonymität abschaffen. Und das – so mein Einwand – wäre vielleicht sogar noch ein größeres Übel für die Meinungsfreiheit.

    2. > Um die Täter stets ermitteln zu können, müsste man die
      > Möglichkeit abschaffen anonym zu posten.
      und
      > Übereifriges Löschen grenzwertiger Inhalte ist da vielleicht
      > das kleinere Übel.
      Genau das sehe ich in beiden Fällen nicht so (s.o. 3. Abschnitt).

      Staatsanwaltschaften hätten m.W.n. aber die Möglichkeit,
      die Ermittlungen (nach Beseitigung der „Störung“ durch
      die Meinungsverbreitungskonzerne) einzustellen.

      Demokratie ist immer auch mit Aufwand verbunden… ;-)

      1. Stimmt, Aufwand und Kosten. Und Geld verdient Facebook ja offensichtlich reichlich. Sie könnten also genügend gut ausgebildete Anwälte einstellen, um legales von illegalem zu unterscheiden und so dem Staat einigen Aufwand zu ersparen.

        1. Warum sollten sie? Es ist und bleibt doch unser „Problem“ und
          ist nicht ihres. Und persönlich habe ich damit (bisher) auch kein
          „Problem“ gehabt, sondern lebe meinen kleinen Teil der „Lösung“.

          1. Stimmt, die Hasskommentare sind nicht Facebooks Problem, sondern (wenn überhaupt) unseres. Aber da Facebook das Problem verursacht, ist es fair, sie zu zwingen, es zu beseitigen.

          2. @gedy 13:03
            (dieser Kommentar gehört eigentlich unter Deinen,
            es fehlt aber leider der direkte Link zum Antworten…)

            Guck‘ auch da etwas genauer hin, es sind nach wie
            vor die User, die diese „Probleme“ in so einer
            „Community“(!) verursachen. Es ist der Müll, den
            sie in ihren Köpfen tragen und den sie unbedingt
            loswerden müssen, weil ihnen sonst ja ohnehin
            niemand mehr zuhört. Aggression und Gewalt
            entstehen aus nichts anderem als Hilflosigkeit!

            Verzeih‘ mir diese etwas harte Ausdrucksweise
            mit dem „Müll“…

          3. „Aggression und Gewalt entstehen aus nichts anderem als Hilflosigkeit!“

            Oder aus Dummheit oder Bosheit…

          4. „Übereifriges Löschen grenzwertiger Inhalte ist da vielleicht das kleinere Übel.“

            @Gedy, warum bist Du denn so verfassungsfeindlich? Ist das Dummheit oder Boshaftigkeit?

            Meinungsfreiheit ist halt nunmal ein definiertes Ding:

            „Vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst sind zum einen Meinungen, das heißt durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerungen. Sie fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden.
            Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden.
            Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt.“

            — Urteil des Bundesverfassungsgerichts v. 28.11.2011 – 1 Bvr 911/09

          5. @Grauhut, schon klar, die Meinungsfreiheit schützt fast alles (sogar Forderungen, die Meinungsfreiheit zu begrenzen). Aber sie hat Grenzen (Volksverhetzung, Holocaustleugnung…), und die meint Markus Beckedahl vermutlich wenn er vorschlägt, die Urheber von Hasskriminaliät zu ermitteln und vor Gericht zu stellen, weil das effektiver wirkt (Abschreckung), als einfaches Löschen. Damit man aber die Täter ermitteln kann, braucht man, glaube ich, Klarnamenpflicht (oder Vorratsdatenspeicherung). Aber für die Meinungsfreiheit wären diese „Lösungen“ vielleicht schädlicher, als übereifriges Löschen von grenzwertigen Inhalten (z.B. „ein wenig volksverhetzend“). Weil die Möglichkeit anonyom seine Meinung zu sagen, bliebe ja dann wenigstens erhalten, man wird aber gezwungen, sich verbal zu mäßigen.

          6. „Holocaustleugnung…), und die meint Markus Beckedahl vermutlich wenn er vorschlägt, die Urheber von Hasskriminaliät zu ermitteln und vor Gericht zu stellen, weil das effektiver wirkt (Abschreckung), als einfaches Löschen.“

            Du hast im Geschichtsunterricht nicht wirklich aufgepasst, oder? Komm mir bitte nicht mit Holocaust und Übereifer!

            Muß ich Dir jetzt einen Vortrag darüber halten, wie wenig der Holocaust mit Führerbefehl und wie viel er mit Übereifer zu tun hatte? Gestapo Übereifer, Stasi Übereifer, scheixx deutscher Drecks-Übereifer.

            Der Drecks-Übereifer ist das deutsche Kernproblem, versuch es mal zu erkennen.

            Und der lässt sich nur mit dem Primat des Rechts eindämmen, aber das verteidigt hierzulande ja nicht mal mehr das Verfassungsgericht.

          7. Holocaustleugnung war nur ein Beispiel. Was ist mit Volksverhetzung, die ist ja illegal (zumindest solche die „geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören“). Und das ist auch gut so, immerhin hat ja (übereifrige?) Hetze gegen die Juden auch den Holocaust ermöglicht. Und zum Primat des Rechts gehört ja auch, neben der Eindämmung von Übereifer im Allgemeinen, das bestehende Verbot der Volksverhetzung durchzusetzen, auch im Internet. Die Frage ist wie, mit möglichst geringen Nebenwirkungen. Das NetzDG hat zweifellos Nebenwirkungen (übereifriges Löschen), aber wie gesagt, Klarnamenpflicht oder Vorratsdatenspeicherung (um ganz präzise nur echte strafbare Volksverhetzung zu erwischen und vor Gericht zu klären, und die Grenzfälle zu verschonen) hätten auch Nebenwirkungen.

          8. Der ganze Volksverhetzungs Paragraphenwust gehört mal richtig aufgeräumt. Das muß erst mal sauberes, allgemeines Recht werden, das auch den Vorgaben von Artikel 3 Abs. 3 GG genügt.

            So was geht meiner Ansicht nach gar nicht:

            http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-129.html

            Es ist gut und richtig gegen die NS Ideologie anzugehen, aber bitte mit offenem Visier und ohne die Verfassung selbst in ihrer Autorität in Frage zu stellen. Es muß gleiches Recht für alle Bevölkerungsgruppen gelten und der Antifaschismus muß sich halt gegen alle Faschisten richten, nicht nur gegen deutsche Dumpfglatzen, sondern halt auch gegen türkische graue Wölfe und wer auch sonst noch in diese Kategorie und ihr stalinistisches Spiegelbild passt.

            Leidminderung für alle, keine Gewalt gegen niemanden!

          9. Das sehe ich auch so, Nazis haben die gleichen Rechte wie alle anderen, mit den gleichen Einschränkungen. Und dass die Meinungsfreiheit bei Aufrufen zu Gewalt endet, darüber sind wir uns einig. Ob es darüber hinaus Grenzen gibt, und was genau Volksverhetzung ist, darüber kann man streiten (idealerweise ohne sich gegenseitig Verfassungsfeindlichkeit vorzuwerfen, auch wenn es im Übereifer(!) schon mal vorkommen kann).

  4. Weil von Maas wieder dieser unsägliche Spruch bemüht wurde: Der einzig rechtsfreie Raum in Deutschland ist der Bundestag. Noch nie wurde ein Abgeordneter für verfassungswidriges Verhalten angeklagt oder gar verurteilt. So sieht’s aus!

      1. Nein, die Immunität ist nur ein temporärer Schutz und auch kein wirklicher, wie man in der Türkei hat sehen können. Das Problem ist, daß Abgeordnete im juristischen Sinne keine Verantwortung tragen für Beschlüsse, die sie im Bundestag beschließen. Das ist zwar mit guter Absicht so gehalten, aber wie das Sprichwort sagt, ist der Weg in der Hölle mit eben solchen Absichten gepflastert.

    1. > Der einzig rechtsfreie Raum in Deutschland ist der Bundestag.
      Quelle oder Bot?

      1. Wieso sollte ich ein Bot sein? Und Quelle bin ich selber, denn das war eine Meinungsäußerung von mir.

        1. Was ist den verfassungswidriges Verhalten? Zum Bsp. ist ja die Ehe für alle mit dem jetzigen Wortlaut des GG möglicherweise nicht vereinbar. Trotzdem haben viele Abgeordnete dafür gestimmt – sollte man die also wegen verfassungswidrigem Verhalten anklagen? Ich glaube das wäre seinerseits verfassungswidrig (verstieße gg. Meinungsfreiheit, Freiheit des Abgeordneten). Genauso wie dein (möglicherweise verfassungswidriger Vorschlag), „verfassungswidriges Verhalten“ von Abgeordneten zu bestrafen, von der Verfassung als freie Meinungsäußerung geschützt ist.

          1. Niemals blind auf das vertrauen, was Politiker so sagen
            und sich in ihrer Phantasie wünschen (lechz…)!

            Art 6  GG sagt im Satz (1) ganz klar:
            (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

            Damit wird nicht ausgeführt, was „Ehe“ ist. Das bestimmt der Gesetzgeber.

            Lediglich Satz (4) halte ich für änderungswürdig:
            (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
            Da sollte künftig dann:
            (4) Jede Mutter und jeder Vater hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
            stehen.

          2. Kein Einwand. Aber das beantwortet nicht, ob es verfassungskonform wäre, Zustimmung zu einem möglicherweise verfassungswidrigem Gesetz als „verfassungswidriges Verhalten“ unter Strafe zu stellen.

          3. Ich hatte wohl nur den ersten Teil Deiner Frage im Kopf, die nicht die
            eigentliche beantwortet, sorry…
            > ob es verfassungskonform wäre, Zustimmung zu einem möglicherweise
            > verfassungswidrigem Gesetz als „verfassungswidriges Verhalten“ unter
            > Strafe zu stellen.
            Es gibt ja m.W.n. kein Gesetz, das den Entwurf oder Beschluss eines
            „möglicherweise verfassungswidrigem Gesetzes“ unter Strafe stellt.
            Ein beschlossenes Gesetz könnte danach nur, bspw. vom BVerfG,
            „kassiert“ werden – bestraft wird dafür keiner.
            (Außer den BürgerInnen, die diese „Zeitverschwendung“ mit ihren Steuergeldern
            bezahlen, und wofür max. eine „Rüge“ vom Bundesrechnungshof kommen könnte,
            weil es so „stümperhaft“ und „unqualifiziert“ – heute leider Alltag – ausgeführt
            wurde) .

            Aber es bräuchte immer auch erst einen Kläger, der Zweifel an
            der Rechtmäßigkeit eines Gesetzes hegt.

            Hilft Dir das?

          4. Ja Danke. Ich glaub auch nicht dass es so ein Gesetz gibt, das „verfassungswidriges“ Abstimmen bestraft. Und das ist auch gut so. Auch die Urteile des BVerfG sind ja nicht immer einstimmig – die Richter in der Minderheit müsste man dann ja auch bestrafen wegen verfassungswidrigem Verhalten.

          5. @gedy: Meine höchstpersönliche Sichtweise ist, daß das Beschließen eines verfassungswidrigen Gesetzes eine verfassungsfeindliche Handlung darstellt und ähnlich wie andere verfassungsfeindliche Handlungen behandelt werden sollte. Natürlich kann und sollte man wie anderswo auch zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz unterscheiden und Grenzfälle berücksichtigen. Den Vorsatz sehe ich zum Beispiel beim zweiten Anlauf der Vorratsdatenspeicherung gegeben oder beim NetzDG, wenn selbst vom Europarat und UN-Vertretern Warnungen kommen. Bei dem gestigen Beschluß zur sog. Homo-Ehe mag das anders sein. Letztendlich müßte aber ein Richter darüber entscheiden, genauso, wie bei jeder anderen vermuteten Straftat. Am Ende kann ja immer noch ein Freispruch herauskommen. Außerdem muß ja die Strafe nicht ein Aufenthalt hinter Schwedischen Gardinen sein. Ein Einzug des passiven Wahlrechts und eine Halbierung der Rentenansprüche fände ich da angebrachter.

            Wie ich oben schon schrieb, das große Problem ist, daß die Abgeordneten einzig eine moralische Verantwortung haben, aber Moral in der Politik ein Fremdwort ist. Ohne echte Verantwortung gibt es aber keinen Druck, weise zu handeln. Der einzige Druck ist, seinen Allerwertesten in den nächsten Bundestag, Landtag, Stadtrat oder sonstwas zu retten. Sonst nichts.

          6. „daß das Beschließen eines verfassungswidrigen Gesetzes eine verfassungsfeindliche Handlung darstellt“

            Ja das kann man so sehen. Aber wenn das BVerfG ein Gesetz als verfassungswidrig beurteilt, aber nicht einstimmig – was ist mit den Richtern in der Minderheit? Sind das dann auch Verfassungsfeinde, weil sie ja ein verfassungswidriges Gesetz für verfassungskonform halten?

            „Den Vorsatz sehe ich zum Beispiel beim zweiten Anlauf der Vorratsdatenspeicherung gegeben“

            Im Urteil zum ersten Anlauf steht aber, dass selbst eine anlasslose VDS durchaus verfassungskonform gestaltet werden kann. Das Thema VDS ist also offenbar nicht so einfach, dass sich hier sich Verfassungsfeinde auf der einen und Verfassungsfreunde auf der anderen Seite gegenüber stehen, genauso wie bei den meisten anderen Themen (NetzDG).

          7. @gedy: Es wäre eine Aufgabe des Richters zu entscheiden, inwieweit eine Verfassungswidrigkeit offensichtlich gewesen ist.

            Was die VDS betrifft, meine ich mich erinnern zu können, daß das BVerfG auch damals schon – ähnlich wie das EuGH – geurteilt hatte, daß eine kontinuierliche und anlaßlose, nicht örtlich und räumlich beschränkte VDS nicht zulässig sei. Aber es mag sein, daß mich da mein Erinnerungsvermögen trübt.

          8. @KlausM

            Es wäre eine Aufgabe des Richters zu entscheiden, inwieweit eine Verfassungswidrigkeit offensichtlich gewesen ist.

            Aber wie soll der Abgeordnete vorher erkennen, ob ein Gesetz offensichtlich verfassungswidrig ist, oder nur vielleicht verfassungswidrig? Was du vorschlägst, könnte also gegen das Bestimmtheitsgebot verstoßen, wäre also evt. verfassungswidrig (wie das NetzDG). (Von seiner einschüchternden Wirkung auf Abgeordnete mal abgesehen). Und würde dich das zu einem Verfassungsfeind machen, als Befürworter eines verfassungswidrigen Gesetzes? Nach deiner Definition schon, wenn auch nicht vorsätzlich. Das ist aber (offensichtlich) Unsinn. Verfassungsfeind ist m.E. jemand, der die Verfassung als Ganzes in Frage stellt (Demokratie, Rechtsstaat, Gewaltenteilung, Grundrechte etc).

            Was die VDS betrifft, meine ich mich erinnern zu können, daß das BVerfG auch damals schon – ähnlich wie das EuGH – geurteilt hatte, daß eine kontinuierliche und anlaßlose, nicht örtlich und räumlich beschränkte VDS nicht zulässig sei.

            Tatsächlich hat das BVerfG die damalige VDS verboten, aber auch gesagt:

            Eine sechsmonatige anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für qualifizierte Verwendungen im Rahmen der Strafverfolgung, […] ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar. […] Eingebunden in eine dem Eingriff adäquate gesetzliche Ausgestaltung kann sie den Verhältnismäßigkeitsanforderungen genügen. http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2010/bvg10-011.html

          9. @Gedy: Ist es nicht in vielen Bereichen so, daß die Grenzen zur Strafbarkeit fließend sind? Man sagt ja z.B. zum Autofahren, daß man mit einem Bein im Gefängnis stehe. Aber ich bin kein Jurist, und habe es auch nicht vor, einer zu werden. Mir widerstrebt halt nur das zur Zeit absolut folgenlose Handeln der Abgeordneten. Wenn die Leute wenigestens ein geringes Maß von Anstand und Moral hätten, würden sie zurücktreten, wie es früher durchaus häufiger passiert ist. Heute lachen so Leute wie Maas oder de Maizière dem Wähler nur noch frech ins Gesicht.

            Was das BVerfG betrifft, hast Du wohl recht. Nichtsdestotrotz steht im Urteil, daß der Staat dem Grundgesetz nach nicht das Recht hat, den Bürger auf Schritt und Tritt zu verfolgen, und die VDS diese Grenze zwar nicht überschreitet, aber an sie sehr nahe heranreicht. Für andere Überwachungsmaßnahmen sei dann nur noch wenig Spielraum. Deshalb hat m.W. Digital Courage in seiner Klage gegen VDS II auch eine Gesamtbilanz aller Überwachungsmaßnahmen aufgestellt, um zu zeigen, daß die vom BVerfG gezogene Linie mittlerweilse bei weitem überschritten ist.

          10. @KlausM
            Ich verstehe das, auch dass du es gut meinst, bin aber anderer Meinung. Ich glaube es bringt absolut nichts, bei Streitfällen vor dem BVerfG die Verliererseite (egal ob Kläger oder Beklagte) als moralisch minderwertig, verfassunsfeindlich gesonnen o.ä. zu diffamieren.

          11. @gedy: Von Minderwertigkeit habe ich nicht geschrieben. Ich will auch niemanden diffamieren. Ich meine nur, wenn jemand wiederholt die Grenzen überschreitet und das mutmaßlich absichtlich, dann demonstriert er, daß nicht genügend Respekt vor dem Grundgesetz und die darin verankerten Bürgerrechte hat, daß er dessen Werte nicht vertritt und somit nichts mehr in der Politik zu suchen hat. Und da heute die Einsicht bei den Betroffenen fehlt, suche ich nach einem Verfahren, um dem Nachdruck zu verleihen. Das muß natürlich nicht das sein, was ich weiter oben geschrieben habe, aber mir fällt da im Moment nichts besseres ein.

          12. @KlausM
            Das klingt nach einem Gesinnungstest: nur wer die Grundrechte in der „richtigen“ Rangfolge priorisiert, sollte im Bundestag sitzen dürfen?

          13. @gedy: Langsam glaube ich, Du willst mir das Wort im Mund umdrehen. Von Gesinnungstest – also Tests, um überhaupt Abgeordneter werden zu können – habe ich nichts geschrieben, oder? So, wie die Unschuldsvermutung (bis zur VDS…) für jeden Bürger gilt, so sehe ich sie auch erstmal für jeden Abgeordneten. Ich glaube, das geht ziemlich klar aus dem hervor, was ich bisher geschrieben habe.

          14. @KlausM
            Wie gesagt, es klingt nach einem Gesinnungtest, mit Fragezeichen (s.o.). Denn wenn wirklich nur in den Bundestag gehört, wer „genügend Respekt vor dem Grundgesetz“ hat, muss man das ja irgendwie konkretisieren, z.B. indem man fordert dass jeder Abgeordnete bestimmte Grundrechte (die Bürgerrechte?) im Konfliktfall stets über bestimmte andere stellen muss. Wer von dieser „einzig richtigen“ Reihenfolge abweicht (z.B. indem er für die VDS oder das NetzDG stimmt), fällt durch und hat in der Politik nichts zu suchen…

        2. > Weil von Maas wieder dieser unsägliche Spruch bemüht wurde:
          > Der einzig rechtsfreie Raum in Deutschland ist der Bundestag.

          Der Doppelpunkt davor machte mich glauben, dass es sich dabei
          um ein Zitat handele, und nicht um eine Meinungsäußerung.
          Danke für Klärung ;-)

          1. Vielleicht mal eine kleine Erinnerung: Das Grundgesetz ist nicht das Strafgesetzbuch. Und nur die Gesetze im Strafgesetzbuch sind strafbewährt. Ein Gesetz zu verabschieden, dass später als verfassungswidrig eingestuft wird, zu beschließen ist nicht im StGB.

            Zur Frage: Sollte es da drin sein. NEIN! Denn genauso wie das Netz-DG dazu führen kann, dass die Meinungsfreiheit unverhältnismäßig eingeschränkt wird, sollte auch die Gewissensfreiheit der Abgeordneten uneingeschränkt sein. Ist doch eher ein Skandal, dass der vermeintliche Fraktionszwang schon so in den Köpfen der Abgeordneten steckt, dass Lammert erst auf Frau Steinbach antworten muss, dass dieser verfassungsrechtlich nicht existiert. Und es würde die Gewissensfreiheit der Abgeordneten einschränken, wenn sie im Hinterkopf haben müssten „darf ich das jetzt beschließen oder ist das verfassungswidrig“.

            Nein. Das ist nicht mit unserer Verfassung vereinbar, darum haben wir das BVerfG, dass solche Gesetze nachträglich wieder kassiert. Ja, ist nervig, dass die Merkel-Regierungen dem BVerfG soviel Arbeit gemacht haben seit 2005, aber das sollten sich lieber die Wähler von CDU, CSU und SPD fragen, wieso sie immer wieder Parteien unterstützen, die trotz vieler warnender Stimmen aus der Zivilbevölkerung, den Medien, von anderen Politikern Gesetze beschließen, die das BVerfG kippt, sei es die VDS, das BKA-Gesetz, Bundestrojaner, Betreuungsgeld, Wahlgesetz, jetzt Netz-DG, Kinderpornosperrgesetz (wobei das ja einfach nach 2 Jahren wieder außer Kraft gesetzt wurde)…

            Von daher: Wenn müssten wir Wähler die Regierung dafür bestrafen, dass sie anscheinend unsere Verfassung so verachten, dass sie sie ständig mit Gesetzen mit Füssen treten, aber leider scheinen viele dazu nicht in der Lage, wie die Umfragewerte für SPD und vor allem CDU/CSU zeigen…

  5. Die SPD hat (mal wieder) ein Stück Demokratie verraten. Aber solange dort der Seeheimer-Kreis das Sagen hat, wird die Partei wohl noch bis auf einstellige Prozentzahlen absacken müssen, damit sich mal wieder was ändert.

    Bezeichnend auch, dass sich diverse jüdische Organisationen über dieses Gesetz am meisten freuen. Das sind ganz bestimmt nicht die, die die Verklärung der Nazis endlich beenden und generell gern ein besseres Verhältnis zwischen den Angehörigen ihres Glaubens und der deutschen Bevölkerung hätten. Das sind die, die jegliche Kritik an Israel, seiner Politik und den Zionisten an sich pauschal als „Antisemitismus“ verboten und strafverfolgt sehen wollen.

    Und die Vertreter der anderen Glaubensgemeinschaft, die sich über dieses Gesetz als Handhabe gegen Kritik freuen, sind ganz bestimmt keine Freunde der jüdischen Religion.

    1. Das habe ich gerade nicht gelesen? *augenwisch* Okay das fällt dann wohl unter Meinungsfreiheit. Ich kann und will das nicht unkommentiert hier stehen lassen.

      Ich bin froh das die SPD endlich wieder den Mut gefasst hat gegen Frau Merkel die Stimme zu erheben.
      Ob es der SPD nützt, weis ich nicht aber ich gebe die Hoffnung nicht auf.

      Wenn ich etwas wiklich hasse, dann sind das Antisemitische Verschwörungstheorien.

      Lieber Fritz, es wäre schön wenn Du wieder in die Welt gehst, in der die Vögel rückwärts fliegen und die Flüsse vom Meer in Berge. Das ist das Land, in dem keine Verschwörungen gegen die Menschheit existieren, wo nur die Wahrheit regiert. Gute Reise.

    2. Lol, genau, „die Juden“. Meiner je, Fritz, dein Feindbild ist auch sowas von 1945, muss ich mal sagen ;)

      Die jüdischen Verbände haben bessere Methoden, nämlich gute Anwälte, um gegen antisemitische Hetze vorzugehen, die brauchen keinen Heiko Maas, der Löschgesetze macht. Und es ist auch bezeichnend, dass du wie leider alle Antisemiten den Staat Israel mit dem Judentum, vor allem dem hiesigen, in einen Topf wirfst, genauso wie deine geistigen Vorgänger die letzten 85 Jahre. Nein, Zionismus = eine Bewegung zur Verbreitung des Judentums hat nichts direkt mit Israels Regierung und deren Tätigkeiten zu tun!

  6. Irgendjemand muss mir mal erklären, wieso das die Meinungsfreiheit tangiert, wenn jemand im geschlossenen virtuellen Raum eines Unternehmens das Rederecht entzogen bekommt?

    In meinem Wohnraum, Blog, Internetforum wäre / ist auch nicht jedes Thema erlaubt. Das ist keine Beschneidung der Meinungsfreiheit, sondern Durchsetzung von Hausrecht.

    Niemand hindert euch den Unsinn, der auf den privaten Seiten von FB gelöscht wurde von FB was FB absichert mit der prinzipiell freien willkürlichen Löscherei, von allem was FB löschen will. Wenn FB von irgendwem jetzt zur Löschung eines Falles gebeten wird, das macht, dann hat das mit Beschränkung der Meinungsfreiheit ja nichts zu tun, sondern es ist nur innerhalb der Echokammern von FB nicht erlaubt.

    Du darfst auch eine Internetseite! machen und dort dasselbe schreiben wie auf Facebook.

    Jetzt komm mal irgendwer und klär mich auf was das also soll. Ich schmeiß auch jeden raus, der mich anpöbelt. Wieso sollte FB nicht präventiv den Türsteher für seine eigenen Page-Netzwerke geben?

    Los bitte, einer muss mal ran, ich komm nicht drauf …

    1. Gute Frage. Vielleicht spielt die Größe der Plattform eine Rolle, wie in den hiesigen Kommentar-Regeln (s. unten):

      „Nach unserem Verständnis von Meinungsfreiheit ist es keine Zensur, wenn wir in unserem kleinen Medium mitbestimmen, wie miteinander umgegangen wird. Das ist vergleichbar mit einer Einladung zum Essen nach Hause, wo der Gastgeber Gäste, die sich daneben benehmen, auch rauswerfen kann. Wir sind keine große marktdominante Infrastruktur wie Facebook, wo das mit dem Hausrecht nicht mehr zu halten ist.“

    2. Ich versteh‘ den Mittelteil Deines Kommentars zwar nicht so ganz
      (erhelle mich), aber ich erahne, was insgesamt (vielleicht) gemeint
      sein könnte…

      –snip
      ICH teile Dir morgen über die E-mail Deiner gerade frisch eingerichteten
      Beschwerdenannahmestelle Deines Blogs mit (in Deinem Fall drohten ja nur ein
      paar tausend Euro Bußgeld für Zuwiderhandlung), dass Du bitte folgende
      Beiträge aus dem Blog zu entfernen hast,
      msg 328848
      msg 211
      msg 963711
      msg 82975

      da diese Mitteilungen offensichtlich rechtswidrigen Inhalts sind.
      In 7 Stunden schau‘ ich mir Dein Blog nochmal an….
      –snip

      Was antwortest Du mir dann in Deiner E-mail?

      … ist’s damit schon beantwortet???

      1. –snip
        ICH teile Dir morgen über die E-mail Deiner gerade frisch eingerichteten
        Beschwerdenannahmestelle Deines Blogs mit (in Deinem Fall drohten ja nur ein
        paar tausend Euro Bußgeld für Zuwiderhandlung), dass Du bitte folgende
        Beiträge aus dem Blog zu entfernen hast,
        msg 328848
        msg 211
        msg 963711
        msg 82975

        da diese Mitteilungen offensichtlich rechtswidrigen Inhalts sind.
        In 7 Stunden schau‘ ich mir Dein Blog nochmal an….
        –snip

        Was antwortest Du mir dann in Deiner E-mail?

        … ist’s damit schon beantwortet???

        Das ich auf Grund vom TMG nicht zur Dauerüberwachung der Inhalte verpflichtet bin und nicht beurteilen kann ob die genannten Äußerungen gegen das Gesetz verstoßen. Soweit ich das beurteilen kann, sind die ganannten Informationen von Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt. Das Forum ist ein Satire und Feierabendforum (So würde ich es immer nennen und ansiedeln) zur gegenseitigen Erheiterung der Poster durch Meinungsaustausch und satirischer Beiträge, die durch Kunstfreiheit gedeckt sind.

        Damit ist die Sache so lange vom Tisch, bis diese Frage vor Gericht geklärt werden kann. Der die Löschung wünschende Teilnehmer muss sich also erstmal selbst in Unkosten stürzen um sein Anliegen weiter verfolgt zu wissen. So einfach ist eine Löschung in einem kleinen Popel-Privat-Forum halt auch nicht.

        Davon abgesehen ist nur die Löschung von unwahren Behauptungen und ein paar Punkte vielleicht volksverhetzender Ursprünge möglich. Das weise aber mal in einem Satireforum nach. Viel Spass.

        So einfach muss es also gar nicht sein. Man könnte auch darüber Nachdenken: Wenn eine Person offensichtlich nicht illegale Postings gelöscht haben will unter fadenscheinigen Behauptungen, mit einer Gegenanzeige wegen Verleumdung oder ähnlichem zu antworten. Ausserdem könnten Aufwendungen in Rechnung gestellt werden.

        Man muss nicht z.B. wegen dem gefühlten Unwohl-Sein einer z.B. Extremfeministin gleich jeden maskulinen Post löschen. Da ist noch Potential zur Selbstverteidigung.

        Selbst wenn einzelne Beiträge wegen der Forumulierungen anstößig und löschbar wären, bleibt immer noch die richtige rechtlich nicht zu beantstandende Formulierung zu wählen und das entsprechend zu ändern.

        Könnte ja ein rechtskundiger mal klarer stellen. Ich halte deine simple Vorstellung für grundfalsch.

        1. „ICH teile Dir morgen über die E-mail Deiner gerade frisch eingerichteten
          Beschwerdenannahmestelle Deines Blogs mit (in Deinem Fall drohten ja nur ein
          paar tausend Euro Bußgeld für Zuwiderhandlung), dass Du bitte folgende
          Beiträge aus dem Blog zu entfernen hast“

          Das NetzDG gilt doch nur für soziale Netzwerke, und ab 2 Mio Nutzern?

          1. Ja. Aber es gab ja schon davor genug rechtliche Handwerkszeuge.

            Das aktuelle Gesetz ist ein Gesetz speziell gegen Internetkonzerne und zwischen politischem Aktionismus und optionaler Bekämpfung von Ideenträgern innerhalb der Facebook-Echokammern angesiedelt.

            Ich vermute man muss das im Kontext des Mythos der angeblichen nordafrikanischen Aufstände und Umstürze sehen. Auch geht es mehr um die Wahl Trumps und mit der angeblichen russischen Einflussnahme mit seiner Cyperarmee. Es geht um die Botification. Es geht um Deutungshoheit, Machtanspruch und Einflussnahme.

            Das ist der Wirtschaft zur Vermarktung von Produkten durch PR schon lange erlaubt gewesen. Es war den Militärs zur Wahrung ihrer Aufgaben im allgemeinen erlaubt durch Propaganda richtig abzusahnen. Es war immer gewünscht, das ÖRF, Journalismus, Presse, Parteienproporz mit seinem Einfluss PR im Sinne eines Verteilungskampfes nach gewissen, eingespielten Regeln machen dürfen. Fakenews gehört verboten aber die Bild ist noch da? Man überläßt oder überließ das meistens einflussreichen Medien und ihren Eigentümern mit Propaganda Stimmung unter dem Volk zu machen. Da war immer klar wem gehört das Käseblatt grade, was hat der für ne Richtung? Was will der erreichen? Keine Sache, das war übersichtlich.

            Heute steht dieser politisch-wirtschaftliche Betrieb vor einer hyperflexiblen – ob Mythos oder tatsächlich – massiv Einfluss nehmenden Internetkonzernen. Ein Aufschrei Tag bei Twitter als Verstärker für einen dummen Zeitungsartikel über ein noch dümmeres Getue einer angeblichen Sexismus Debatte. Aber eigentlich geht es immer nur um Einfluss und ihre möglichen Verstärker.

            Das ist wohl der wahre Grund hinter diesem Gesetz. Man will das Internet und die mögliche Einflussnahme an die Kette legen. So wie es mit jeder Zeitung, jedem Schmierblatt auf die eine oder andere Art schon versucht wurde und sicher die meiste Zeit gelang. Solche Langen Finger will man mit diesem Gesetz erreichen. Deshalb drastische Strafen und harsche Forderungen. Man will nicht das sich eine deutsche Krise durch das Internet verselbstständigen könnte. Man will diese Infrastruktur anfangen zu kontrollieren, soweit das überhaupt möglich ist.

            Darum gehts warscheinlich. Nicht um Meinungsfreiheit. Das hat Pispers schon genau richtig gesagt. In der Regel darf man einfach solange man nichts zu sagen hat, das Maul aufreißen. Das kümmert in der Regel keinen und wenn doch hagelt es ein paar Strafanzeigen, die den Leuten das Maul schon stopfen.
            Aber was tun wenn Facebook mit seinem Echokammernsystem von einer Botarmee aus Feindeslande zur Rebellion schreit?

            Ganz klar, dann braucht es so ein schräges Gesetz.

            Aber die Meinungsfreiheit seh ich nicht weiter bedroht dadurch. Das ist einfach Unsinn. Niemand wird Meinungsfreiheit weggenommen wenn er auf Facebook gesperrt und ausgeschlossen wird. Naja, ok, er wird ggf. sozial kaputt gemacht, weil er vom Schützenfest, Partyabenden oder ernsthafter mit seiner Firma nicht mehr in Facebook für PR sorgen kann, aber er kann ja auch andere Wege wählen und verzichtet halt auf die Reichweite durch Facebook.

    3. Sorry, aber genauso wie es gegen die Netzneutralität ist, wenn ein großer Player wie Google seine Suchergebnisse so manipuliert, dass seine Werbekunden ganz oben stehen,

      so ist auch eine Plattform, auf der ein sehr großer Teil der Bevölkerung zugegen ist, mit anderen Maßstäben zu bewerten als ein kleines Blog oder Forum mit einigen hundert Mitgliedern. FB ist de facto ein wichtiges Kommunikationsmedium in Internet geworden, genauso wie Twitter, Whatsapp oder Google Mail. Sicher, für rechtswidrige Inhalte gibt es keine Begründung, wieso Facebook zur Verbreitung dieser verpflichtet sein sollte, aber bei nicht rechtswidrigen Inhalten geht mittlerweile die allgemeine Kommunikationsbedeutung dieser Plattformen über dem ursprünglichen „es sind Privatfirmen = haben Hausrecht im Internet“ weit hinaus. Sie gehören de facto schon zur Grundversorgung im Internet und so wie du nicht von der Grundversorgung durch ARD und ZDF (die zum Zeitpunkt, als deren Grundversorgungsfunktion festgelegt wurde, die Monopolisten waren) ausgeschlossen werden darfst (sprich die ARD darf dir zwar eine Rechnung fürs Schwarzsehen schicken, aber dich nicht daran hindern), sollte genau das auch bei den wichtigsten Internetkommunikation-Methoden geschehen.

      Mal reales Beispiel: die Telekom ist seit 1993 ein privates Unternehmen. Die Bahn seit 1994. Stell dir vor, du gehst zur Telekom und willst einen Telefonanschluss. Du bist weder säumig gewesen noch hast dich einer Straftat schuldig gemacht. Und sie würden einfach sagen: „Sorry, Herr komischefrage, aber wir wollen ihnen keinen Telefonanschluss gehen, auch kein Handy, weil wir mögen sie nicht“. Was würdest du dann machen? Genau, du gehst zur Telekommunikationsaufsichtsbehörde (in Österreich heißt die KommAustria), beschwerst dich und danach müssen sie es, denn wenn keine faktischen Gründe einem Vertrag widersprechen, dürfen sie nicht einfach ablehnen.

      Genauso Deutsche Bahn: Du gehst zum Schalter und willst ein Ticket nach Buxtehude. Und dann sagen sie: „Sorry, aber sie sehen komisch aus, Herr komischefrage, ich verkaufe ihnen kein Ticket.“ Dürfen sie nicht. Wenn du dich nicht irgendwas strafbar hast und z.b. nicht schwarz gefahren bist, dürfen sie den Transportauftrag nicht verweigern.

      Und genau darüber reden wir. Wir reden nicht von strafbaren Inhalten. Sondern von „potentiell strafbaren“ Inhalten. Und potentiell strafbare Inhalte sind de facto keine strafbaren Inhalte, solange deren Potential nicht von einem Gericht als eben so ein strafbarer Inhalt festgestellt wurde. Meinungen, selbst die, die keinem gefallen außer dem Verfasser, dürfen verbreitet werden, solange bis das Gericht eine Weiterverbreitung untersagt. Das sagt unser Recht aus und das wird mit dem Netz-DG mit Füßen getreten. Und ein Unternehmen, dass eine quasi-Monopolstellung als soziales Medium hat, hat sich dann auch an solche Richtlinien zu halten. Stattdessen wird es jetzt dazu gezwungen, sofort zu löschen, wenn jemand seine Feefis verletzt sieht und das als Beleidigung (strafbare Handlung) wertet und so meldet…

      1. Ok SaschaPascal. Danke für die ausführliche Antwort.

        Ich seh auch schon den Punkt.

        Meiner Auffassung nach kann ein Unternehmen keine solchen Aufgaben übernehmen. Desto größer die Nutzer / Kunden und der Staat dieses Privatunternehmen aufblasen, desto höher wird seine Rendite ausfallen und desto schwerer wird es diese gesellschaftszersetzenden Geschäftemacher wieder los zu werden.

        Meiner Auffassung ist dieses Unternehmen eher überflüssig und es wäre super wenn diese Klarnamenzwangsindustrie aus dem Netz verschwindet und schluss ist damit Nutzer allgemein und Minderjährige dazu zu verleiten Daten ins Netz zu kübeln.

        Diese gesamten schmierigen auf „Datendiebstahl“ basierenden Geschäftsfelder sind ein Fluch und kein Segen.

        Insofern ist es für mich keinesfalls interessant oder wichtig was auf diesen Plattformen läuft. Zumachen, besser gestern als heute.

        Da sollte klar werden wieso mir das nicht als eine Gefahr für die Meinungsfreiheit gilt. Zumal jeder einfach eine andere Plattform nutzen könnte, wie ich schon schrieb. Seine Meinung ist ja nicht verboten, sie ist nur nicht auf diesem Portal veröffentlicht.

        Mir ist es einfach schleierhaft wie man das Gedöhnse einer solcher Plattform für so wichtig nehmen kann. Gerade weil dieses Unternehmen auf die sozialen Zwänge setzt, ist Widerstand dagegen eigentlich erste Bürgerpflicht.

        Keiner, wirklich KEINER der sich für Meinungsfreiheit oder Datenschutz engagiert kann guten Gewissens mit Facebook zusammenarbeiten. Nur weil die die Borg-Nummer abziehen, müssen sich nicht alle dem ergeben.

  7. Facebook und Twitter haben einen marktbeherrschenden, quasi-monopolistischen Status bei den ’social media‘ erreicht. In den USA wird vielerorts schon dahingehend argumentiert, dass die aufgrund ihrer jetzigen Grösse schon ’state media‘-Format haben. Und man entsprechend von ihnen Standards erwarten darf (im Guten wie im Schlechten, je nachdem).

    Nur bei uns stellt man sich noch scheinheilig auf den Standpunkt, dass ein Privatunternehmen ja quasi eine heilige Kuh ist, die man weder antasten noch schlachten darf.

  8. Bildungstechnisch hätte ich da noch einen Film im Angebot, der uns vor Augen
    und Ohren führen kann, wie man so etwas wirklich gründlich macht, Herr Maas,
    und der die Deutschen ein klein wenig von der Luft des „American Way of Life“
    schnuppern läßt. Er ist von Brian Knappenberger und heißt:

    „Nobody Speak – Trials of the Free Press“

    aus dem Jahr 2017. Da geht’s u.a. um Pressefreiheit in den USA.
    Von Knappenberger war auch „The Internet’s Own Boy“ aus 2014, den Ihr aber
    ja alle schon gesehen habt.

  9. „Es ist absurd, dass 2017 noch Richter damit kokettieren, dass sie keine Ahnung davon haben, worüber sie entscheiden.“

    Wer tut denn das ernsthaft? Gibt’s dafür eine Quelle?

    1. U.a. der Richter in Würzburg, wo der Facebookfall verhandelt wurde, kokettierte mit seiner Unwissenheit. Das ist aber leider nichts außergewöhnliches, wie viele Anwälte berichten.

    2. … und man wird als Richter eben leider auch viel zu wenig mit der „Realität“
      konfrontiert, wenn selbst das BMJV bei seiner Befassung mit dem Thema keine
      einzige Strafanzeige (das ist der bisherige, ordentliche Rechtsweg) gestellt hat.
      Das ist zumindest mein letzter Wissenstand diesbezüglich…

      1. Naja, darum kam Maas ja auch nur mit „Anstieg um 300%“ und nicht mit absoluten Zahlen, die echt ein Witz sind, wg. 1% der Kriminalitätsstatistik schränken wir mal eben die gefühlte Meinungsfreiheit aller Menschen ein.

  10. Um einigermaßen differenziert zu diskutieren, muss man die Probleme auch mal einzeln unter die Lupe nehmen:
    Themen wie Verbreitung von Hass gegenüber einzelne Personen oder Gruppen in der Öffentlichkeit sind nicht isoliert auf das Internet und schon gar nicht auf einzelne Plattformen wie Facebook zu betrachten.
    Mir sind noch allzu gut die ausländerfeindlichen Parolen eines Herr Kohl und eines Herrn Koch in Erinnerung, die von der Presse und Fernsehern allzu gerne unreflektiert verbreitet wurden, bis dann tatsächlich auch Häuser brannten.
    Wer Hassparolen duldet, fördert automatisch Gewalttaten zu denen sich in der Folge einzelne hinreißen lassen. Das gilt in der Politik wie beim Mobbing in den Schulen.

    Ein anderes Thema ist das Internet und seine Rolle bei der Bildung von öffentlicher Meinung und eines gesellschaftlichen Klimas.
    Auch solle m.E. hier besonders die Rolle von marktbeherrschenden intransparenten Organisationen wie Google, Twitter oder Facebook einer kritischen Betrachtung unterzogen werden.
    Die künstlich aufgebauschte Berichterstattung auf einen möglichen Hack Russlands auf die US Wahlen, verdeckt die notwendige Auseinandersetzung auf die Machtstellung die solche Konzerne im Bildungsprozess von Realität und öffentlicher Meinung mittlerweile innehaben. Die schlichte Änderung von Suchalgorithmen und Zuordnungen kann sowohl Aufruhr in diktatorischen Regimen fördern, als auch einen anderen Ausgang bei knappen Wahleinentscheidungen herbeiführen.

    Das NetzDG macht dabei so ziemlich alles falsch was man nur falsch machen kann:
    1. Das Problem der öffentlichen Verbreitung von z.B. Hass wird auf das Internet und Plattformen wie Facebook und Twitter verkürzt.
    2. Die Täter bleiben unsanktioniert und können auf andere Kanäle ausweichen.
    3. Rechtsstaatliche Prinzipien werden unterminiert, die Rolle der Justiz als tragende und auch vermittelnde Säule zwischen Legislative und Exekutive marginalisiert.
    4. Eine öffentliche kritische Auseinandersetzung mit unbootmä0ßigen Äußerungen und die evt. folgende richterliche Abwägung und Einordnung unterbleibt.
    4. Google, Facebook und Twitter werden geradezu dazu legitimiert inhaltliche Zensur auszuüben.
    5. Kleiner Plattformen können sich weder der 24 Stundenfrist noch den exorbitanten Geldstrafen stellen. Ihnen bleibt zukünftig keine andere Wahl als die Kommentarfunktion abzuschalten.
    6. Meinung muss erst einmal geäußert werden, bevor sie einer Bewertung unterzogen wird. Wer a. priori auf deren Löschung besteht, entbehrt jegliches Demokratieverständnis.

  11. So wir wir jetzt sind, sind wir nur der Rohstoff für die Zukunft. Crispr, Wissensimplantate im Gehirn, Robotik, Transhumanoide, Arbeit die wir kreativ ausüben bewirkt ein verdrängen von normalen Menschdasein. Dieses verdrängen fängt im Alltag, Netz, in den Apps an und endet als Gesetzgebung. Es gibt keine Gerechtigkeit bei diesem voranschreiten in eine naheliegende Zukunft. Es wird ein umschichten in neue Wertikeiten und dem optimierten Selbtwert für uns alle geben. Wer sich es leisten kann und wer einer Wertikkeitsbevorzugung über unsere erfassten Daten erhalten wird, wird ein Übermensch. Die jetzige menschliche Wesenskultur ist nur der Untergrund für den zukünftigen Übermensch und das bewirkt automatisch ein Aussterben unserer jetzigen Kultur gewohnten Lebensweise. Falls wir als normale die dann als Steinzeitinventar angesehen werden, noch ein Recht auf Leben erhalten werden, denn Evolution verdrängt und tötet immer den Unterbau aus dem Sie hervorspringt. Auf das was ich da jetzt geschrieben habe achtet keiner, da wir eine Kultur der Unterhaltung haben, eine Kultur die nur aus Event und Veranstaltungen und Freude am Spass haben. Selbst die Hassmitteilungen im Netzt dienen zu Unterhaltung. Vielleicht ist dies dass Problem bei uns und wir sollten uns eine andere Kultur überlegen und raus aus dem Unterhaltungsmodus, der eh nur sehr viel Müll verursacht und diesen Missstand will eh keiner beachten da wir ja auch kein Umweltbewusstsein mehr in uns tragen. Unser Umweltbewusstsein kann ich als elektronischen Fake so gestalten, dass Ihr mir das glaubt, ich wäre der neue personifizierte Umweltgott und habe die Lösung dieser Probleme parat. Schön dann machen wir eine andere Infrastruktur Arbeit und Verkehr. Ähhhh das will aber auch keiner. Lieber im elektronischen die richtigen nicht richtigen Antworten als Lebensentwurf annehmen und schon läuft alles wie gehabt. Und der neue Übermensch hat die nötige Zeit und auch den ungestörten Raum für seine Entfaltung, da wir lieber auf unsere Unterhaltung achten. Und die Gesetze??? Ich weiß nicht ob das nicht schon alles als Unterbau für in Zukunft bevorstehende Zwangseinweisungen in berechtigte Zugehörigkeitszonen dient und wenn eine Zone eine Schicht zu teuer wird dann macht man Sie halt weg. Diese Entscheidung wird man einer KI Maschine überlassen, wer wo hin gehört und warum. Gut dann habe ich ab sofort rote Augen und dies verheißt nichts gutes.

  12. @Markus Beckedahl

    Dabei ist der effektivere Wege gegen Hasskriminalität vorzugehen, die Täter zu ermitteln und vor Gericht zu stellen.

    Geht das eigentlich ohne Vorratsdatenspeicherung?

      1. Und solche Täter kann man vor Gericht stellen, gut so. Aber das Risiko erwischt zu werden, wenn man unter Pseudonym Hasskriminalität verbreitet, ist doch gleich Null?

        1. Dank Vorratsdatenspeicherung erwischt man Dich über Deine IP, falls Du keine weiteren Schutzmaßnahmen ergreifst.

  13. Es gibt eine einfache Lösung: neue soziale Medien, solche, die zensurresistent sind. Das IPFS wird die Grundlagen dafür bilden, und AKASHA ist der erste Versuch (einer der ersten Versuche?), ein solches permanentes, dezentrales, verteiltes soziales Netzwerk zu entwickeln. Nichts kann dort gelöscht werden; die Hashes einzelner Posts können bei Rechtswidrigkeit vielleicht blockiert werden, *falls* es irgendwann eine übergeordnete Autorität geben sollte, aber blockiert oder nicht: Jeder Nutzer kann für sich entscheiden, ob er alles sehen & lesen will, oder ob er die Blacklists lokal aktiviert. Unsere Aufgabe ist es, diese neuen Entwicklungen hin zu einem Web 3.0, welches absolut zensurresistent sein wird, zu unterstützen, bei Platformen wie AKASHA mitzumachen, vielleicht auch selber etwas zu entwickeln, und mindestens die „Netzgemeinde“ auf diese neuen Entwicklungen hinzuweisen, sie zu propagieren. Dann werden schon sehr bald das NetzDG und diverse ähnliche Gesetze nichts mehr „durchsetzen“ können. Möglicherweise werden ja sogar Facebook & Co. auf den „distributed web train“ aufspringen. Es wäre zu wünschen. :)

  14. In einem anonymen Chat / Dialog bräuchte man diese ganzen Gesetze nicht. Deanonymisierung hat zur Folge, dass man jederzeit angreifbar ist. Je mehr Informationen ich gegen eine Person in der Hand habe, je besser kann ich theoretisch gezielten Druck ausüben / einschüchtern, in die Ecke drängen oder bedrohen. Ist z.B. ein allgemeiner Designfehler bei Facebook. Wenn mich Jemand im Netz beleidigt, anderweitig erpresst, bedroht habe ich dazu weitere Möglichkeiten mich zur Wehr zu setzen als das vermeindliche NetzDG. Variante 1, Nutzer ignorieren / bannen. In der Regel ein paar Klicks dann ist Ruhe. Variante 2, bei gezieltem persönlichen Angriff / Bedrohung Anzeigen und Ermittlungen aktivieren.

    Variante 2 wäre aber gar nicht notwendig, wenn nicht jeder sein gesamtes Privatleben, persönliche Daten öffentlich im Netz ausschütten würde. Genereller Fehler. Das Internet ist voll von Menschen, die ich niemals treffen möchte, warum also drängt man Menschen dennoch dazu sich vor der Welt zu deanonymisieren? Bist Du anonym, hast Du auch deine Ruhe im Netz. Kein Einbrecher, kein gemeiner Erpresser, keine nervigen Spammails, keine Löschfilter, keine Steuerungsfilter, keine Enge. Entspanntes Surfen :-)

    Man kann ja die Großen darum bitten Stammdaten bei Registrierung zu erfassen, aber genau das Gegenteil sollte offen im Netz stehen. Nämlich ein anonymisierter Account, schwupps wäre dem ganzen Cybercrime die Grundlage entzogen und das Netz weiter ein halbwegs freier Raum zur Kommunikation. Aber nein wir basteln nun eine vollüberwachte, öffentlich gedemütigte, gefilterte Klarnamensouce, garniert mit allen Komponenten der Gefahren oder nennen wir es ruhig Angriffsvektoren im Netz.

    So geht die ganze Sache wirklich schief. Garantiert. Und warum letztendlich? Weil offene Daten Geld einbringen. Ja das liebe Geld. Die Zwerge in Moria haben auch zu tief geschürft in ihrer Gier und große Übel herbeigerufen. Ist hier nichts anderes. Geld vor Vernunft. Nicht gerade eine intelligente Entwicklung. Und nun möchte die liebe Politik diesen Prozess am Leben halten, koste es was es wolle.

  15. Das zentrale Problem dieses Gesetzes ist: „Offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ müssen innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme gelöscht werden, sonst drohen hohe Geldstrafen. Plattformen werden hier in eine Rolle eines Richters gedrängt. Auch wenn der Name des Gesetzes es suggeriert: Zunächst einmal verbessert das Gesetz die Rechtsdurchsetzung kaum. Sondern es nimmt die Rechtsauslegung im Bereich potentiell strafbarer Inhalte, die Entscheidung, was strafbar oder offensichtlich strafbar ist, aus der Verantwortung von Gerichten und überträgt sie den Plattformen bzw. den zuletzt noch in den Gesetzesentwurf eingeführten Einrichtungen einer regulierten Selbstregulierung.
    Verantwortung von Gerichten zu den Plattformen verschoben

    Das Gesetz verbessert also nicht die Rechtsdurchsetzung durch Gerichte, sondern es privatisiert die Rechtsauslegung. Nimmt man die eigentliche Rechtsdurchsetzung, fokussiert das Gesetz auf das Löschen statt Strafen, durch private Akteure. Es überträgt also denjenigen, die in ihrer Macht begrenzt werden sollen, zentrale rechtsstaatliche Verantwortung. Nicht einmal ein Widerspruchsrecht für gelöschte Inhalte ist geplant.

    Hallo Markus,

    auf Netzpolitik sind übrigens auch schon Kommentare verschwunden….

    Davon mal abgesehen kann ich das obige kaum nachvollziehen, bzw. vermute mal dass das Löschen nur vermeintliches Löschen (also nicht komplettes Löschen sondern eine Öffentlich-nicht-sichtbarmachung) ist denn falls es tatsächlich strafbare Handlungen auf den Plattformen gäbe, dann wäre das Löschen dann ja wohl ggfs. irgendeine Art von Beweisvereitelung

    Werden Beweismittel durch Dritte (z.B. Bekannte) vernichtet, kann der Straftatbestand der versuchten oder vollendeten Strafvereitelung oder sogar der Begünstigung vorliegen.

    ????

  16. Danke für den Hinweis, dass es bei der „Durchsetzung“ im Gesetzestitel um Rechtsdurchsetzung geht! Ich war bis jetzt davon ausgegangen, man wolle etwas dagegen tun, dass soziale Netzwerke zunehmend mit Neonazis und Putintrollen „durchsetzt“ wären.
    Ich hätte mich auch über den Titel „Netzwerkzersetzungsgesetz“ (NetzZG) gefreut.

  17. What a dangerous tribe European leftists are. I’m thankful I live in a state where speech is protected by law. Orwellian nonsense.

  18. Sicherheit durch Wehrlosigkeit

    Mag „hate speech“ eine rabiate Sprache in Wort und Schrift sein, so ist sie dennoch von Grund auf eine ehrliche Sprache. Diese Ausdrucksform kommt dann zum Einsatz, wenn Politiker + Behörden-vertreter (Beamte) sich als unnahbar in ihren staatl. subventionierten Cocons einschließen, sich weiterhin als unfehlbare Personen stilisieren + von der Bevölkerung mehrheitlich mangels ihres Einsatzes zur Demokratie und Rechtsstaatlichkeit als „persona non grata“ definiert und abgewählt wurden. Eine unabhängige, ausbleibende oder gar fehlerhafte Kontrolle sorgt für das Übrige.

    „HateSpeeches“ sind Verzweiflungsschreie ..

    … und kommen dann wenn politische Geschicke von einer kl. Herrschaftsclique entgegen des demokratischen Prinzips bestimmt und entschieden werden. So soll auch hier der Mensch sich einer trügerischen staatlichen Sicherheit unterwerfen, die zugleich seine Wehrlosigkeit zementiert. Wir erleben z.Zt. wie eine Behörde nach der anderen völlig versagen. Gewollt??? Ich sage JA!!! Und diesen Institutionen soll ich jetzt meine Sicherheit anvertrauen.

  19. Heute habe ich gelesen, das ein Twitter Beitrag von Maas den er vor Jahren geschrieben hat selber gelöscht wurde :-)
    Zustände wie zu DDR Zeiten sind das hier. Mit diesem Gesetz hat er sich im Volke keine Freunde gemacht der kurze.
    Er wollte die Rechten treffen und hat nun dafür gesorgt, das alles und jeder einen Maulkorb bekommt, selbst Moderatoren und Promis hat es schon erwischt.
    Damit hat der kleine Maas sich schön selber ins Knie geschossen……

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.