Ein Nebenaspekt der Ermittlungen wegen Landesverrats gegen Andre Meister, unsere Quellen und mich war, dass es eine Meinungsverschiedenheit zwischen Bundesjustizminsiter Heiko Maas und dem damaligen Generalbundesanwalt Harald Range gegeben hatte, die zum frühzeitigen Ruhestand bei Range führte. Es ging um die Frage, ob wir seinerzeit Staatsgeheimnisse veröffentlicht hätten, was Ermittlungen und ggf. eine Anklage wegen Landesverrats gerechtfertigt hätte, oder die Ermittlungen sofort eingestellt werden sollten, weil wir lediglich vertrauliche Dokumente als Quellen online gestellt hatten.
Weiter unten ist ein Update eingefügt, in der Bundespressekonferenz hat das Bundesjustizministerium die Vorwürfe zurückgewiesen.
Zu dem Zeitpunkt liefen die Ermittlungen beim Generalbundesanwalt bereits seit drei Monaten und das Bundesjustizministerium war die meiste Zeit davon eingeweiht. Die Ermittlungen sollen bis dahin von Seiten des Bundeskriminalamtes „niedrigschwellig“ durchgeführt worden sein und man wartete auf ein bei einem BND-nahen Professor vom Generalbundesanwalt in Auftrag gegebenes Gutachten, das die Meinung des Verfassungsschutzes bestätigen sollte, wir hätten Staatsgeheimnisse verraten, was eine Anklage wegen Landesverrats rechtfertigen würde. Als wir Ende Juli 2015 über die Ermittlungen informiert wurden, wahrscheinlich um einer möglichen Verjährungsfrist zu entgehen, entstand für kurze Zeit eine kleine nach uns benannte Staatsaffäre.
Es folgte eine Meinungsverschiedenheit zwischen Justizministerium und Generalbundesanwalt. Justizminister Maas hatte ein eigenes Gutachten erstellen lassen, was zu dem Urteil kam, dass wir gerade nicht Staatsgeheimnisse veröffentlicht hätten. Range ließ sich von seinem Gutachter mitteilen, dass dieser noch nicht fertig sei, aber zu der Erkenntnis kommen würde, dass es Staatsgeheimnisse gewesen seien. Als Range sein Gutachten nicht zurücknehmen wollte, führte dies zur seiner Entlassung. Das Justizministerium hatte erklärt, dass man nach einem Telefonat „gemeinsam überein“ gekommen sei, dass das BND-nahe Gutachten „obsolet“ geworden sei. Range sah das nach seiner Entlassung etwas anders.
Es folgten 22 Anzeigen wegen Strafvereitelung gegen Heiko Maas, die sich hauptsächlich darum drehten, ob es sich bei der Aktion um eine „in Strafvereitelungsabsicht veranlasste Beweismittelunterdrückung“ handele. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelte bis März dieses Jahres und kam zu dem Urteil, dass das Vorgehen des Justizministeriums von den Befugnissen des Ministers gedeckt sei, er sich aber technisch „im Wege der Weisung durchgesetzt“ habe. Der Tagesspiegel zitiert: Regierung wies Ermittler an und leugnete später.
Unter Berücksichtigung aller Erkenntnisquellen, heißt es in der Einstellungsverfügung, sei „von einer im Wege der Weisung durchgesetzten Rechtsauffassung auszugehen“. Es habe danach eine „die rechtliche Sachbehandlung betreffende Einzelfallweisung vorgelegen“. Die Inanspruchnahme eines Sachverständigen sei nicht geboten gewesen. Somit liege in der Anweisung, den Gutachter umgehend von seinem Auftrag zu entbinden, auch kein „angeordneter Verzicht auf ein unwiderbringliches Beweismittel“. […] Eine entsprechende Drohung der Staatssekretärin, so die Staatsanwälte, sei keine Nötigung gewesen, da sie nicht „verwerflich“ gewesen sei. Das Justizministerium habe ein „weitreichende Befugnis“, um Generalbundesanwälte zu entlassen. Nachdem Range zu erkennen gegeben habe, auf das Ergebnis seines externen Gutachtens nicht zu verzichten, „musste von einer fehlenden Bereitschaft zu einer künftigen übereinstimmenden Amtsführung ausgegangen werden“.
Hat Heiko Maas gelogen?
Auch wenn alles legal gewesen wäre, kommen die Staatsanwälte laut Tagesspiegel zu dem Urteil, dass es sich um eine Weisung des Justizministers gehandelt habe. Dieser hatte jedoch mehrfach erklärt, keine Weisung gegeben zu haben. Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion aus dem August 2015 zeigt dies sehr anschaulich.
Aus unserer Sicht ist klar: Es hätte nie zu den Ermittlungen kommen dürfen. Bis heute ist unklar, warum diese fast drei Monate laufen konnten, während viele relevante Akteure in der Politik davon wussten, und warum sie erst gestoppt wurden als fünf Tage lang ein Aufschrei durch Medien und Öffentlichkeit passierte. Keiner der beteiligen Akteure hat dabei aus unserer Sicht eine gute Figur gemacht.
Jetzt steht Heiko Maas weiter unter Beschuss, der zwar lange von den Ermittlungen wusste, aber uns mit der Weisung vor einer Anklage und einem langjährigen und anstrengenden Verfahren bewahrt hat. Das soll übrigens von Kanzlerin Angela Merkel gedeckt und unterstützt worden sein, wie bereits Correctiv.org unter Berufung auf den ehemaligen BND-Präsidenten Ernst Hanning aufdeckte und was jetzt vom Tagesspiegel bestätigt wurde. Das Einschießen auf Maas lenkt leider von der Verantwortung des Innenministeriums und des Bundesamtes für Verfassungsschutz ab, die die Anzeigen und die Ermittlungen auf den Weg gebracht haben und sich seitdem erfolgreich wegducken.
Bis heute sind die Gutachten des Verfassungsschutzes und des Bundesjustizministeriums unter Verschluss. Wir würden uns freuen, wenn diese auch mal Teil der Debatte werden könnten, so dass über den Inhalt diskutiert werden könnte und nicht nur über die Existenz. Sachdienliche Hinweise nehmen wir gerne auf den üblichen Kanälen an.
Update: Justizministerium weist Vorwürfe zurück
In der Bundespressekonferenz hat die Sprecherin des Bundesjustizministeriums die Vorwürfe zurückgewiesen, es habe zu keinem Zeitpunkt eine Weisung gegeben. Interessant ist die Aussage dahingehend, dass auf ein Protokoll der damals nicht-öffentlichen Sondersitzung des Rechtsauschusses verwiesen wird, das öffentlich sein soll. Hat das jemand schon gefunden? Hier ist der Auszug aus dem Protokoll:
FRAGE: Ich habe eine Frage an das Justizministerium, nachdem der „Tagesspiegel“ heute berichtet, das Verfahren gegen den Minister im Zusammenhang mit netzpolitik.org sei eingestellt worden. Da ist eine Frage aufgetaucht, nachdem die Staatsanwälte wohl sagen, sie gingen davon aus, dass es doch eine Weisung des Ministers an Herrn Range gegeben habe, das Gutachten, um das es damals ging, quasi einzustampfen. Der Minister hat mehrfach gesagt, es habe keine Weisung gegeben. Im „Tagesspiegel“ wird zitiert, die Staatsanwälte gingen davon aus, in dem Vorgehen von Maas habe eine „die rechtliche Sachbehandlung betreffende Einzelfallweisung vorgelegen“. Was stimmt nun? Gab es eine Weisung?
DR. BAER-HENNEY: Vielen Dank für die Frage. – Sie wissen, letztes Jahr ist umfänglich über diesen Vorgang auch hier in der Regierungspressekonferenz gesprochen worden. Wir haben uns dazu geäußert. Es gibt Stellungnahmen aus den Monaten Juli und August 2015. Es gab eine Sitzung des Rechtsausschusses, in der umfänglich dazu Stellung genommen worden ist. Es hat sich nichts daran geändert. Ich verweise gerne auf das Protokoll, in dem das alles nachzulesen ist. Ich kann dem eigentlich nichts hinzufügen.
ZUSATZFRAGE: Auf Deutsch: Es gab keine Weisung?
DR. BAER-HENNEY: Es gab keine Weisung. Ich kann gerne aus dem Protokoll zitieren das sind mehrere Stellen, wo der Minister selbst gesprochen hat : Während meiner gesamten Amtszeit gab es deshalb keine Weisung an den Generalbundesanwalt, obwohl ich auch aus den Reihen des Bundestags mehrfach dazu aufgefordert worden bin. – An anderer Stelle: Es gab keine Weisung. Auch in diesem Gespräch gab es keinen Widerspruch. Es gab keine Weisung. – Das ist mehrmals im Rechtsausschuss angesprochen worden. Das Protokoll ist, wie gesagt, öffentlich einsehbar.
ZUSATZFRAGE: Nachdem das Verfahren schon im März eingestellt worden ist, sagt der „Tagesspiegel“, haben Sie sich seither im Haus bestimmt schon darüber Gedanken gemacht, wie die Staatsanwälte auf die Idee gekommen sind, dass es doch eine Weisung gab. Gab es da einen Kontakt? Haben Sie sich einmal erkundigt?
DR. BAER-HENNEY: Der Minister hat mit Schreiben vom 7. März 2016 eine Einstellungsnachricht bekommen. Darin war von dieser Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Berlin keine Rede.
Hier die entscheidenden Fragen und Antworten aus der Kleinen Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion aus dem August 2015:
10. Hat der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, im Rahmen der Ermittlungen gegen Markus Beckedahl und André Meister durch den GBA zu irgendwelchem Zeitpunkt von seinem Weisungsrecht gegenüber dem GBA Gebrauch gemacht? Wenn ja, wann und wie? Wenn nein, aus welchen Gründen hat der Bundesjustizminister von der Ausübung seines Weisungsrechts abgesehen, obwohl er die Ermittlungen des GBA inhaltlich für falsch hielt (Pressemitteilung des BMJV vom 31. Juli 2015)?
Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, hat im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen Markus Beckedahl, André Meister und weitere unbekannte Personen durch den GBA zu keinem Zeitpunkt von seinem Weisungsrecht gegenüber dem GBA Gebrauch gemacht.
Gemäß §§ 146, 147 Nummer 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) steht dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz die Aufsicht und Leitung gegenüber dem Generalbundesanwalt zu. Diese Dienstaufsicht berechtigt zur Erteilung von allgemeinen Weisungen und Weisungen im Einzelfall, sowohl im Hinblick auf die rechtliche als auch auf die tatsächliche Sachbehandlung. Allerdings unterliegt die Dienstaufsicht Grenzen, die sich wiederum aus dem Legalitätsprinzip (§ 152 Absatz 2 StPO) und aus der Bindung an Gesetz und Recht (Artikel 20 Absatz 3 GG) ergeben. Soweit das Gesetz keinen Ermessens- oder Beurteilungsspielraum zulässt, kommt die Ausübung des Weisungsrechts somit von Vornherein nicht in Betracht.
11. Hat der GBA am 31. Juli 2015 der Rücknahme des von ihm erteilten Gutachtenauftrags zugestimmt, und wenn ja, in welcher Form?
Die Rücknahme des Gutachtenauftrags wurde – im Hinblick auf eine rechtliche Stellungnahme, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) kurzfristig erstellen sollte – zwischen der beamteten Staatssekretärin und dem Generalbundesanwalt am 31. Juli 2015 telefonisch erörtert. Sie kamen gemeinsam überein, dass dadurch der externe Gutachtenauftrag obsolet werde.
14c. Aus welchen Gründen hat der Bundesjustizminister den GBA angewiesen, das Gutachten zu stoppen und den Gutachtenauftrag zurück zu ziehen (Pressemitteilung des GBA vom 4. August 2015)?
Es wurde keine Weisung erteilt, vielmehr wurde am 31. Juli 2015 die sofortige Rücknahme des Gutachtenauftrags erörtert und dann gemeinsam vereinbart, siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 11. Gleichzeitig wurde vereinbart, dem GBA zur Frage des Staatsgeheimnisses bis zum 6. August 2015 eine eigene Einschätzung zu übermitteln. Diese Einschätzung sollte – im Einvernehmen mit dem GBA – im Ermittlungsverfahren Berücksichtigung finden, sodass das in Auftrag gegebene externe Gutachten obsolet wurde, vgl. auch die Pressemitteilung des GBA vom 2. August 2015. Über mögliche oder erwartete Ergebnisse des extern vergebenen Gutachtens wurde nicht gesprochen. Nach den im BMJV am 31. Juli 2015 vorliegenden Informationen des GBA war davon auszugehen, dass das extern vergebene Gutachten frühestens in der zweiten Monatshälfte des Augusts 2015 vorliegen würde.
14d. Inwieweit und mit welchem Wortlaut „verabredeten“ welche Vertreter des GBA und des BMJV bzw. der Bundesjustizminister selbst „gemeinsam“ bereits am 31. Juli 2015 sowie nochmals am 3. August 2015 telefonisch die Rücknahme des Auftrags zu jenem Gutachten, „ohne Kenntnis des möglichen Ergebnisses“ (so Pressemeldung des BMJV vom 4. August 2015, ebenso Bundesminister Maas z. B. in den ARD-Tagesthemen)?
Zur Vereinbarung vom 31. Juli 2015 wird zunächst auf die Antworten zu den Fragen 11 und 14c. verwiesen. Der GBA hat der Staatssekretärin am Montag, 3. August 2015, telefonisch mitgeteilt, dass nunmehr eine erste, fernmündlich erteilte vorläufige Bewertung des externen Gutachters vorliege, die davon ausgehe, dass es sich jedenfalls bei einem der veröffentlichten Dokumente um ein Staatsgeheimnis handeln könne. Der Gutachtenauftrag war zu diesem Zeitpunkt entgegen der Vereinbarung mit dem GBA vom 31. Juli 2015 offenbar noch nicht zurückgezogen worden.
