Neue Erkennisse zum #Landesverrat: Hat die Bundesregierung gelogen? (Update)

Die Bundesregierung hat seinerzeit bei der Debatte über die Ermittlungen wegen Landesverrat gegen uns gelogen. In der Meinungsverschiedenheit zwischen Justizminister und Generalbundesanwalt soll eine Weisung zur Einstellung der Ermittlungen geführt haben. Die Bundesregierung hatte das bisher verneint. Das berichtet der Tagesspiegel.

via Twitter/___Dagger___

Ein Nebenaspekt der Ermittlungen wegen Landesverrats gegen Andre Meister, unsere Quellen und mich war, dass es eine Meinungsverschiedenheit zwischen Bundesjustizminsiter Heiko Maas und dem damaligen Generalbundesanwalt Harald Range gegeben hatte, die zum frühzeitigen Ruhestand bei Range führte. Es ging um die Frage, ob wir seinerzeit Staatsgeheimnisse veröffentlicht hätten, was Ermittlungen und ggf. eine Anklage wegen Landesverrats gerechtfertigt hätte, oder die Ermittlungen sofort eingestellt werden sollten, weil wir lediglich vertrauliche Dokumente als Quellen online gestellt hatten.

Weiter unten ist ein Update eingefügt, in der Bundespressekonferenz hat das Bundesjustizministerium die Vorwürfe zurückgewiesen.

Zu dem Zeitpunkt liefen die Ermittlungen beim Generalbundesanwalt bereits seit drei Monaten und das Bundesjustizministerium war die meiste Zeit davon eingeweiht. Die Ermittlungen sollen bis dahin von Seiten des Bundeskriminalamtes „niedrigschwellig“ durchgeführt worden sein und man wartete auf ein bei einem BND-nahen Professor vom Generalbundesanwalt in Auftrag gegebenes Gutachten, das die Meinung des Verfassungsschutzes bestätigen sollte, wir hätten Staatsgeheimnisse verraten, was eine Anklage wegen Landesverrats rechtfertigen würde. Als wir Ende Juli 2015 über die Ermittlungen informiert wurden, wahrscheinlich um einer möglichen Verjährungsfrist zu entgehen, entstand für kurze Zeit eine kleine nach uns benannte Staatsaffäre.

Es folgte eine Meinungsverschiedenheit zwischen Justizministerium und Generalbundesanwalt. Justizminister Maas hatte ein eigenes Gutachten erstellen lassen, was zu dem Urteil kam, dass wir gerade nicht Staatsgeheimnisse veröffentlicht hätten. Range ließ sich von seinem Gutachter mitteilen, dass dieser noch nicht fertig sei, aber zu der Erkenntnis kommen würde, dass es Staatsgeheimnisse gewesen seien. Als Range sein Gutachten nicht zurücknehmen wollte, führte dies zur seiner Entlassung. Das Justizministerium hatte erklärt, dass man nach einem Telefonat „gemeinsam überein“ gekommen sei, dass das BND-nahe Gutachten „obsolet“ geworden sei. Range sah das nach seiner Entlassung etwas anders.

Es folgten 22 Anzeigen wegen Strafvereitelung gegen Heiko Maas, die sich hauptsächlich darum drehten, ob es sich bei der Aktion um eine „in Strafvereitelungsabsicht veranlasste Beweismittelunterdrückung“ handele. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelte bis März dieses Jahres und kam zu dem Urteil, dass das Vorgehen des Justizministeriums von den Befugnissen des Ministers gedeckt sei, er sich aber technisch „im Wege der Weisung durchgesetzt“ habe. Der Tagesspiegel zitiert: Regierung wies Ermittler an und leugnete später.

Unter Berücksichtigung aller Erkenntnisquellen, heißt es in der Einstellungsverfügung, sei „von einer im Wege der Weisung durchgesetzten Rechtsauffassung auszugehen“. Es habe danach eine „die rechtliche Sachbehandlung betreffende Einzelfallweisung vorgelegen“. Die Inanspruchnahme eines Sachverständigen sei nicht geboten gewesen. Somit liege in der Anweisung, den Gutachter umgehend von seinem Auftrag zu entbinden, auch kein „angeordneter Verzicht auf ein unwiderbringliches Beweismittel“. […] Eine entsprechende Drohung der Staatssekretärin, so die Staatsanwälte, sei keine Nötigung gewesen, da sie nicht „verwerflich“ gewesen sei. Das Justizministerium habe ein „weitreichende Befugnis“, um Generalbundesanwälte zu entlassen. Nachdem Range zu erkennen gegeben habe, auf das Ergebnis seines externen Gutachtens nicht zu verzichten, „musste von einer fehlenden Bereitschaft zu einer künftigen übereinstimmenden Amtsführung ausgegangen werden“.

Hat Heiko Maas gelogen?

Auch wenn alles legal gewesen wäre, kommen die Staatsanwälte laut Tagesspiegel zu dem Urteil, dass es sich um eine Weisung des Justizministers gehandelt habe. Dieser hatte jedoch mehrfach erklärt, keine Weisung gegeben zu haben. Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion aus dem August 2015 zeigt dies sehr anschaulich.

Aus unserer Sicht ist klar: Es hätte nie zu den Ermittlungen kommen dürfen. Bis heute ist unklar, warum diese fast drei Monate laufen konnten, während viele relevante Akteure in der Politik davon wussten, und warum sie erst gestoppt wurden als fünf Tage lang ein Aufschrei durch Medien und Öffentlichkeit passierte. Keiner der beteiligen Akteure hat dabei aus unserer Sicht eine gute Figur gemacht.

Jetzt steht Heiko Maas weiter unter Beschuss, der zwar lange von den Ermittlungen wusste, aber uns mit der Weisung vor einer Anklage und einem langjährigen und anstrengenden Verfahren bewahrt hat. Das soll übrigens von Kanzlerin Angela Merkel gedeckt und unterstützt worden sein, wie bereits Correctiv.org unter Berufung auf den ehemaligen BND-Präsidenten Ernst Hanning aufdeckte und was jetzt vom Tagesspiegel bestätigt wurde. Das Einschießen auf Maas lenkt leider von der Verantwortung des Innenministeriums und des Bundesamtes für Verfassungsschutz ab, die die Anzeigen und die Ermittlungen auf den Weg gebracht haben und sich seitdem erfolgreich wegducken.

Bis heute sind die Gutachten des Verfassungsschutzes und des Bundesjustizministeriums unter Verschluss. Wir würden uns freuen, wenn diese auch mal Teil der Debatte werden könnten, so dass über den Inhalt diskutiert werden könnte und nicht nur über die Existenz. Sachdienliche Hinweise nehmen wir gerne auf den üblichen Kanälen an.

Update: Justizministerium weist Vorwürfe zurück

In der Bundespressekonferenz hat die Sprecherin des Bundesjustizministeriums die Vorwürfe zurückgewiesen, es habe zu keinem Zeitpunkt eine Weisung gegeben. Interessant ist die Aussage dahingehend, dass auf ein Protokoll der damals nicht-öffentlichen Sondersitzung des Rechtsauschusses verwiesen wird, das öffentlich sein soll. Hat das jemand schon gefunden? Hier ist der Auszug aus dem Protokoll:

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Justizministerium, nachdem der „Tagesspiegel“ heute berichtet, das Verfahren gegen den Minister im Zusammenhang mit netzpolitik.org sei eingestellt worden. Da ist eine Frage aufgetaucht, nachdem die Staatsanwälte wohl sagen, sie gingen davon aus, dass es doch eine Weisung des Ministers an Herrn Range gegeben habe, das Gutachten, um das es damals ging, quasi einzustampfen. Der Minister hat mehrfach gesagt, es habe keine Weisung gegeben. Im „Tagesspiegel“ wird zitiert, die Staatsanwälte gingen davon aus, in dem Vorgehen von Maas habe eine „die rechtliche Sachbehandlung betreffende Einzelfallweisung vorgelegen“. Was stimmt nun? Gab es eine Weisung?

DR. BAER-HENNEY: Vielen Dank für die Frage. – Sie wissen, letztes Jahr ist umfänglich über diesen Vorgang auch hier in der Regierungspressekonferenz gesprochen worden. Wir haben uns dazu geäußert. Es gibt Stellungnahmen aus den Monaten Juli und August 2015. Es gab eine Sitzung des Rechtsausschusses, in der umfänglich dazu Stellung genommen worden ist. Es hat sich nichts daran geändert. Ich verweise gerne auf das Protokoll, in dem das alles nachzulesen ist. Ich kann dem eigentlich nichts hinzufügen.

ZUSATZFRAGE: Auf Deutsch: Es gab keine Weisung?

DR. BAER-HENNEY: Es gab keine Weisung. Ich kann gerne aus dem Protokoll zitieren das sind mehrere Stellen, wo der Minister selbst gesprochen hat : Während meiner gesamten Amtszeit gab es deshalb keine Weisung an den Generalbundesanwalt, obwohl ich auch aus den Reihen des Bundestags mehrfach dazu aufgefordert worden bin. – An anderer Stelle: Es gab keine Weisung. Auch in diesem Gespräch gab es keinen Widerspruch. Es gab keine Weisung. – Das ist mehrmals im Rechtsausschuss angesprochen worden. Das Protokoll ist, wie gesagt, öffentlich einsehbar.

ZUSATZFRAGE: Nachdem das Verfahren schon im März eingestellt worden ist, sagt der „Tagesspiegel“, haben Sie sich seither im Haus bestimmt schon darüber Gedanken gemacht, wie die Staatsanwälte auf die Idee gekommen sind, dass es doch eine Weisung gab. Gab es da einen Kontakt? Haben Sie sich einmal erkundigt?

DR. BAER-HENNEY: Der Minister hat mit Schreiben vom 7. März 2016 eine Einstellungsnachricht bekommen. Darin war von dieser Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Berlin keine Rede.

Hier die entscheidenden Fragen und Antworten aus der Kleinen Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion aus dem August 2015:

10. Hat der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, im Rahmen der Ermittlungen gegen Markus Beckedahl und André Meister durch den GBA zu irgendwelchem Zeitpunkt von seinem Weisungsrecht gegenüber dem GBA Gebrauch gemacht? Wenn ja, wann und wie? Wenn nein, aus welchen Gründen hat der Bundesjustizminister von der Ausübung seines Weisungsrechts abgesehen, obwohl er die Ermittlungen des GBA inhaltlich für falsch hielt (Pressemitteilung des BMJV vom 31. Juli 2015)?

Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, hat im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen Markus Beckedahl, André Meister und weitere unbekannte Personen durch den GBA zu keinem Zeitpunkt von seinem Weisungsrecht gegenüber dem GBA Gebrauch gemacht.

Gemäß §§ 146, 147 Nummer 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) steht dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz die Aufsicht und Leitung gegenüber dem Generalbundesanwalt zu. Diese Dienstaufsicht berechtigt zur Erteilung von allgemeinen Weisungen und Weisungen im Einzelfall, sowohl im Hinblick auf die rechtliche als auch auf die tatsächliche Sachbehandlung. Allerdings unterliegt die Dienstaufsicht Grenzen, die sich wiederum aus dem Legalitätsprinzip (§ 152 Absatz 2 StPO) und aus der Bindung an Gesetz und Recht (Artikel 20 Absatz 3 GG) ergeben. Soweit das Gesetz keinen Ermessens- oder Beurteilungsspielraum zulässt, kommt die Ausübung des Weisungsrechts somit von Vornherein nicht in Betracht.

11. Hat der GBA am 31. Juli 2015 der Rücknahme des von ihm erteilten Gutachtenauftrags zugestimmt, und wenn ja, in welcher Form?

Die Rücknahme des Gutachtenauftrags wurde – im Hinblick auf eine rechtliche Stellungnahme, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) kurzfristig erstellen sollte – zwischen der beamteten Staatssekretärin und dem Generalbundesanwalt am 31. Juli 2015 telefonisch erörtert. Sie kamen gemeinsam überein, dass dadurch der externe Gutachtenauftrag obsolet werde.

14c. Aus welchen Gründen hat der Bundesjustizminister den GBA angewiesen, das Gutachten zu stoppen und den Gutachtenauftrag zurück zu ziehen (Pressemitteilung des GBA vom 4. August 2015)?

Es wurde keine Weisung erteilt, vielmehr wurde am 31. Juli 2015 die sofortige Rücknahme des Gutachtenauftrags erörtert und dann gemeinsam vereinbart, siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 11. Gleichzeitig wurde vereinbart, dem GBA zur Frage des Staatsgeheimnisses bis zum 6. August 2015 eine eigene Einschätzung zu übermitteln. Diese Einschätzung sollte – im Einvernehmen mit dem GBA – im Ermittlungsverfahren Berücksichtigung finden, sodass das in Auftrag gegebene externe Gutachten obsolet wurde, vgl. auch die Pressemitteilung des GBA vom 2. August 2015. Über mögliche oder erwartete Ergebnisse des extern vergebenen Gutachtens wurde nicht gesprochen. Nach den im BMJV am 31. Juli 2015 vorliegenden Informationen des GBA war davon auszugehen, dass das extern vergebene Gutachten frühestens in der zweiten Monatshälfte des Augusts 2015 vorliegen würde.

14d. Inwieweit und mit welchem Wortlaut „verabredeten“ welche Vertreter des GBA und des BMJV bzw. der Bundesjustizminister selbst „gemeinsam“ bereits am 31. Juli 2015 sowie nochmals am 3. August 2015 telefonisch die Rücknahme des Auftrags zu jenem Gutachten, „ohne Kenntnis des möglichen Ergebnisses“ (so Pressemeldung des BMJV vom 4. August 2015, ebenso Bundesminister Maas z. B. in den ARD-Tagesthemen)?

Zur Vereinbarung vom 31. Juli 2015 wird zunächst auf die Antworten zu den Fragen 11 und 14c. verwiesen. Der GBA hat der Staatssekretärin am Montag, 3. August 2015, telefonisch mitgeteilt, dass nunmehr eine erste, fernmündlich erteilte vorläufige Bewertung des externen Gutachters vorliege, die davon ausgehe, dass es sich jedenfalls bei einem der veröffentlichten Dokumente um ein Staatsgeheimnis handeln könne. Der Gutachtenauftrag war zu diesem Zeitpunkt entgegen der Vereinbarung mit dem GBA vom 31. Juli 2015 offenbar noch nicht zurückgezogen worden.

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26 Ergänzungen

  1. Hat er nun oder hat er nicht? Das ist nicht die Frage, die uns bewegen sollte, denn er durfte es. Interessant in diesem Zusammenhang ist nur, wem es nützt, dass die Sache gegen Maas vorangetrieben wird.

    Die Frage, die noch aufgearbeitet werden muss ist diese:

    Das Einschießen auf Maas lenkt leider von der Verantwortung des Innenministeriums und des Bundesamtes für Verfassungsschutz ab, die die Anzeigen und die Ermittlungen auf den Weg gebracht haben und sich seitdem erfolgreich wegducken.

    Bis heute sind die Gutachten des Verfassungsschutzes und des Bundesjustizministeriums unter Verschluss.

    Die Rolle des Kanzleramts würde ich in diesem Zusammenhang auch noch geklärt wissen wollen. Dass Hans-Georg Maaßen diese Affäre unbeschadet überstanden hat ist so unverständlich, wie unerträglich.

  2. Die Konstruktion der Staatsanwaltschaft als weisungsgebundener Anwalt der Regierung und nicht als dem Recht und der Neutralität verpflichtete unabhängige Institution ist problematisch und führt immer wieder dazu, dass regierungsnahe Kriminalität in Deutschland nicht oder nur unzureichend geahndet wird. Es wäre Zeit, diesen grundsätzlichen rechtstaatlichen Mangel zu beheben.
    Im aktuellen Fall dreht es sich nun darum, ob Heiko Maas direkt oder nur indirekt ein Ermittlungsverfahren beeinflusst hat. Materiel war diese Beeinflussung sicher richtig, doch zeichnet es gerade einen Rechtstaat aus, dass auch die Verfahrensregeln eingehalten werden. Interessant dabei dürfte sein, in wie weit die Exekutive (einschliesslich Verfassungsschutz) die Staatsanwaltschaft bei der Entscheidung der Aufnahme von Ermittlungen beeinflusst haben. Schliesslich ist es von deutlich grösserem Interesse in wie weit eine Verletzung von Verfahrensregeln zu den materiell ungerechtfertigten Ermittlungen geführt haben. Ein Staatsanwalt kann eine abweichende oder sogar schwer vertretbare Meinung vertreten und daher ermitteln. Damit müssen wir leben und spätestens vor Gericht sollte dies korrigiert werden. Wenn aber eine politische Einflussnahme dazu geführt hat, dass ein Staatsanwalt eine schwer vertretbare Rechtsauffassung zur Grundlage von Ermittlungen nimmt, so wäre dies ein grober Amtsmissbrauch. Daran zeigt sich die zweite Facette des Problems der weisungsabhängigen Staatsanwaltschaften: Nicht nur die regierungsnahe Kriminalität wird unzureichend verfolgt sondern die Staatsanwaltschaft kann auch zur politisch motivierten Einschüchterung missbraucht werden.

  3. Wenn der Bundesverfassungsschutz gegen Euch ermittelt, wird er sich nicht an Gesprächen beteiligen. Das verursacht gezielte Verunsicherung und man möchte sich zudem sicher nicht ins Blatt schauen lassen. Wenn die Euch auf dem Schirm haben, kann man sich dem eh nicht entziehen. Die haben Kenntnis über die Redaktion, die IT-Systeme, Eure Konten, Wohnorte usw.

    Diese Webseite enthält nun mal politisch brisante Inhalte und Kommentare, die sich häufig gegen den „Mainstream“ richten. Somit werden die auch weiterhin an Eurem Hinterteil hängen. Sie putzen für den Kommerz, die Verbündeten und für die Überwachungsgesellschaft.

    Mir würden da diverse nette Maßnahmen einfallen, wie die das machen, aber ich schweige lieber dazu in der Öffentlichkeit. Ihr habt die Zeichen der Zeit verkannt, denn alles was im Netz ist, ist auch analysierbar. Daher existiert im Netz bis auf wenige Ausnahmen auch keine wirkliche freie Meinung der Kommentatoren oder der Autoren. Das ist ein Konstrukt der Angst, ganz gezielt eingesetzt durch die Politik. Folglich ist die Presse handzahm und in der Regel westlich orientiert. Da darf man nichts sagen was nicht ins Leitbild passt, dann kommt der Verfassungsschutz und nimmt Dich auseinander.

    Keine Chance.

    Schreibt brave Artikel, dann lassen sie eventuell von Euch ab. Das ist die Strategie hinter dem Versteckspiel.

    1. Daher existiert im Netz bis auf wenige Ausnahmen auch keine wirkliche freie Meinung der Kommentatoren oder der Autoren. Das ist ein Konstrukt der Angst, ganz gezielt eingesetzt durch die Politik. Folglich ist die Presse handzahm und in der Regel westlich orientiert. Da darf man nichts sagen was nicht ins Leitbild passt, dann kommt der Verfassungsschutz und nimmt Dich auseinander.

      Daran glaubst Du wirklich? Das ist zumindest nicht die Realität, in der ich lebe.

      1. Die globale Entwicklung der „Realität“ zeigt doch ganz klar in eine Richtung. Quellenschutz zu schwächen, und ein Überwachungssystem aufzubauen, dem niemanden ohne sehr gute IT-Kenntnissen entgehen kann.

        Realität ist zudem ein dehnbarer Begriff. Soetwas wie Snowden kann sich das System kein zweites Mal leisten, dafür wird nun sehr aktiv gesorgt. Ich finde das durchaus real Herr Beckedahl.

      2. @Herr Beckedahl
        Die Ausführungen vom Foristen @Agent Untergrund sind sehr beklemmend, aber präzise.
        “ Das ist zumindest nicht die Realität, in der ich lebe.“
        Ihrer Aussage Herr @Markus Beckedahl kann ich nur entnehmen dass es nicht die Realität ist ,in der Sie leben möchten.

          1. Ich nehme Alufolie!
            Damit kann ich z.B. meinen Helm und meine Sturmhaube auskleiden!
            Für eine Doppele Abschirmung meines Bluetooth Implantats!
            … und ja, ich habe auch mit Folie gefütterte Hosen und Hemden, falls mir einer im Schlaf etwas implantiert hat, wie z.B. den neuen Subkutanen Personalausweis!

      3. Lieber Herr Beckedahl, der „Agent“ hat nicht sooo unrecht!
        Haben wir hier in Europa wirklich Frieden?
        Sind wir hier in Europa wirklich „Sicher“?
        Sicher, das wir „Sicher“ sind?
        Das neue Zivilschutz-Konzept der Groko spricht hier unterschwellig eine Andere Sprache!
        http://mobil.n-tv.de/politik/pressestimmen/Sind-wir-noch-zu-retten-article18477771.html
        Das schüren von Ängsten, mit denen man den Bürger leiten und auch kontrollieren kann, wird hier voran getrieben!
        Die wöchentliche Umfrage bringt nicht allzuviel … der Bürger könnte hier die Unwahrheit verkünden!
        Das statistische Kaufverhalten als Gradmesser der Angst?
        Was können hier ein paar „Prepper“ ( http://mobil.n-tv.de/panorama/Prepper-ueben-fuer-den-Katastrophenfall-article18483846.html ) hier für eine Aussage treffen, in Zeiten des Terrors und der Anschläge?
        Recht simpel, die Regierung bringt das neue Zivilschutz-Konzept raus, die „Prepper“ sind schon eingedeckt, deckt sich die Bevölkerung ebenfalls mit den im Konzept genannten Materialien und Mengen ein, so kann man Theoretisch daraus erkennen, wie viele das neue Konzept ernst nehmen und somit Angst vor einem Ausfall der Infrastruktur haben!
        Ein Supermarkt in der Nähe hat sich schon katastrophentechnisch eingerichtet … ein 10000 Liter Biokraftstofftank, Dieselgeneratoren für eine Kraft-Wärme gekoppelte Versorgung … im Normalfall speist dieser Markt den Strom ins Netz ein, fällt die Infrastruktur aus, kann der Verkauf weiter gehen bzw. es entsteht keine Unterbrechung der Kühlkette!

        Was hat das jetzt mit dem Verfassungsschutz zu tun?
        Auch diese Daten werden ausgewertet … wo sitzen „die Angsthasen“?
        Welches Umfeld haben die „Nicht Angsthasen“ und warum hamstern diese Leute nicht?
        Glauben sie der Regierung nicht und warum?
        Wie kann man dieses Ändern?
        Evtl. durch das „ausschalten“ (Diskreditieren) von Schlüsselpersonen (Gefährdern)?
        … die Welt der Statistik und Umfeldanalyse … der VS kann hier agierend einwirken … da wird ein Umfeld mit Rechten Aufläufen drangsaliert und somit in der Öffentlichkeit diskreditiert, auch wird der Gefährder als Linksradikal eingestuft … und jetzt beginnt die „offizielle Arbeit“ des VS, der Anfangsverdacht ist gegeben … die Maschinerie fängt an zu arbeiten … ein Gefährder und bis zu 2000 Bürger in seinem Umfeld werden „gerastert“ (siehe Andrej Holm)!
        … man lässt einiges im Umfeld durchsickern und das Umfeld zieht sich vom Gefährder zurück … das wird solange gemacht, bis sich die Gemeinschaft aus „Nicht Angsthasen“ aufgelöst hat und jedem im Umfeld misstraut … weil dieser evtl. vom VS überwacht werden könnte!
        … die Saat aus Angst und Misstrauen ist gesät und gedeiht … so wie es unsere Innenminister gern hätten … keine Gemeinschaft, die gegen die Politik vorgehen könnte, sondern viele kleine bzw. keine Einzelkämpfer, deren Kraft im geregelten Misstrauen verpufft!

  4. In Deutschland wäre gegen Berlusconi nicht ermittelt worden. In Italien ist die Justiz hingegen unabhängig. In Deutschland ist der Justizminister gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungsbefugt. Berlusconi hat jahrelang versucht die Italienische Verfassung nach Deutschen Vorbild umzubauen…. Nur mal als Info. Bei aller Symphatie für NP, das verhalten von Maas ist ein Skandal. Das dies nicht weiter in den Medien thematisiert wird ist eine Schande für Gewaltenteilung und Demokratie. Da Maas nun auch ein tabu gebrochen hat ( trotz potentieller Möglichkeit halten sich die Justizminister sonst mit Anweisungen zurück ) , verbunden mit einer nun dokumentierten Lüge, ist es sehr verwunderlich, dass niemand den Rücktritt fordert.

    1. Maas war bei diesem Schurkenstück erst im 2.Akt aufgetreten.
      Man sollte nicht Maas zum alleinigen Sündenbock stempeln,alldieweil die wahren Missetäter und Drahtzieher, wie De Maiziere,Peter Altmaier,Maaßen und last not least Merkel herself ,seelenruhig und unbeschadet weitermachen,obwohl sie die Hauptakteure dieser Schmierenkomödie sind.
      Man schießt sich auf Maas ein, ich würde mich wundern,wenn nicht o.g. Personen dieses Ränkespiel anheizen, um von sich abzulenken.

      1. Maas ist jener der die Staatsanwaltschaft genötigt hat, und auch jener, der gegenüber der Grünen Anfrage gelogen hat. Also muss man sich an Ihn halten, und nicht durch Ausweitung der Verantwortlichen das das ganze taktisch versanden lassen. Nach seinen Rücktritt kann er ja selbst seine Veranwortung gerne Relativieren und zusammen mit als Glamour Paar mit seiner Flamme bei Matkus Lanz dazu sein Enthüllungsbuch vorstellen. Das würde passen.

  5. Ist doch gut, dass Maas die Reißleine gezogen hat. Dass man den Fall diskret erledigt hat, ist mir eher sympathisch. Entweder auf die Unabhängigkeit der Justiz pochen oder auf die Forderungen der NP-Solidaritäts-Demonstration an Maas. Klar, beides ist wichtig, aber konsequente Haltung muss empathisch sein und kann nicht ein fail-fail sein, also: egal, wie er handelt, falsch.

    1. Naja, je nach Standpunkt empfindet der eine dieses als emphatisch, der andere jenes. Und So darf unabhängige und gerechte Justiz ohne Ansehen der Person aber nicht funktionieren. Das Maas so beliebig agieren darf, ist nicht im Geiste einer Demokratie, und sollte drimgend geändert werden. Seit Jahrzehnten werden in Deutschland duzende politische Straftäter unzureichend oder meist gar nicht angeklagt. Man könnte mal checken, bei welchen Bananenstaaten das auch so gehandhabt wird. Viele werden da nicht zusammenkommen.

  6. Was macht eigentlich 007 Altmeyer. Hat er entlich mal eine Freundin gefunden oder sucht er immer noch Volksverräter. Ach nee, hat ja schon eine Bewerbung bei der Bahn am laufen, wenn es 2017 mit der Wiederwahl nicht klappt.

  7. „Hat die Bundesregierung gelogen?“

    Jo, was ändert das? Das interessiert,leider, sowenige, dass auch bei durchgehend dokumentierter Faktenlage auf Refgierungsebene genau garnichts passieren würde?

    Siehe der institutionalisierte Umgang mit dem sogenannten NSU. Es gab Morde, die Sicherheitsbehörden/Nachrichtendienste sind unaufgeklärt tief darin verwickelt, eine deutsche Polizistin wird ermordet, mehrere involvierte Landesregierungen(CDU-CSU, SPD, Grüne) ziehen dabei ungeniert die „derp &derp derp“-Nummer durch, die Bundeskanzlerin hat wie erwartet mit der Zusage zur vollen Aufklärung glatt gelogen.
    Was soll da schon weiter passieren?

    1. @soo
      Sagen Sie mal nicht, die Deutschen wären apolitisch.

      Wahre deutsche Horrorszenarien:
      Bierpreise steigen,Benzinpreise steigen,Malloraca weist Deutsche aus,Thailand verbietet deutschen Sextouristen die Einreise,Deutsche können sich nicht mehr das neueste Eiföhn leisten,Schrebergärten werden den Pächtern entzogen,die Flüchtlinge bekommen vom Verfassungsgericht die Menschenrechte zugesprochen.

      Konsequenz:Jede Woche ziehen 6 Millionen BIODeutsche Demonstranten auf die Strasse und bei der nächsten Wahl gewinnt die rechtsradikale A.F.T. E.R (Alternative Für Tumbe Einheimische Rechtsradikale ) Partei mit dem Versprechen die deutschen Werte wieder hochleben zu lassen.

      Bei solchen Bagatellen wie NSU Skandal und Überwachungsskandal reagiert der gute Deutsche nicht.

      1. Zitat:“Bei solchen Bagatellen wie NSU Skandal und Überwachungsskandal reagiert der gute Deutsche nicht.“

        Warum sollte er auch?
        Es betrifft ihn ja nicht … direkt!
        … ist ja eine politische Sache, sollen diese Leute sich darum kümmern, dafür werden die Politiker ja schließlich bezahlt!
        Nur … wurde hier nicht etliches aus politischen Gründen vertuscht, gebeugt und verheimlicht?

        Man sollte sich als Bürger genau diese Frage stellen und dann entscheiden, ob man diese Politik weiterhin duldet oder nicht!
        Wer könnte das nächste Opfer sein?
        Trifft es einen gar selber?

  8. „Hat die Bundesregierung gelogen?“

    Jo, was ändert das? Das interessiert,leider, sowenige, dass auch bei durchgehend dokumentierter Faktenlage auf Regierungsebene genau gar nichts passieren würde?

    Siehe der institutionalisierte Umgang mit dem sogenannten NSU. Es gab Morde, die Sicherheitsbehörden/Nachrichtendienste sind unaufgeklärt tief darin verwickelt, eine deutsche Polizistin wird ermordet, mehrere involvierte Landesregierungen(CDU-CSU, SPD, Grüne) ziehen dabei ungeniert die „derp &derp derp“-Nummer durch, die Bundeskanzlerin hat wie erwartet mit der Zusage zur vollen Aufklärung glatt gelogen.
    Was soll da schon weiter passieren?

  9. Ich glaube, hier verkennen einige Kommentatoren die repressive Funktion und Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Beim Ermittlungsverfahren gilt nicht „im Zweifel für den Angeklagten“, weil dieser zu diesem Zeitpunkt einfach „Beschuldigter“ ist. Insofern ist es auch folgerichtig, dass es ein Weisungsrecht der Aufsichtsbehörden gegenüber der Staatsanwaltschaft gibt, denn Unabhängigkeit wird maximal von den Richtern und Gerichten erwartet. Die Staatsanwaltschaft hat immer einen inhärenten Verfolgungs- und Anklagewillen sowie eine eigene Rechtsauslegung, die innerhalb der Exekutive kontrolliert werden müssen. Gegen eine Einstellung des Verfahrens (auf Anordnung von oben) hat der Verletzte gegebenenfalls auch noch Rechtsmittel. Wer hier die Unabhängigkeit der Justiz auf die Staatsanwaltschaft ausgedehnt haben möchte, sollte erklären, wie dann im demokratischen Rechtsstaat einer Willkür und Machtvollkommenheit eben dieser vorgebeugt werden kann.

    1. Da Deutschland keine Gewaltenteilung kennt und Sie anscheinend nicht bereit sind über den Tellerrand hinauszuschauen, kann ich Ihren Beitrag mit viel gutem Willen irgendwie noch verstehen.
      .
      Im GG ist die Gewaltenteilung mit der Wortklauberei „Gewaltenverschränkung“ definiert, was eine gewisse Gewaltenteilung vorgaukelt. In Wahrheit greift die eine Gewalt aber in die Hoheit der anderen ein – sie wird fremdbestimmt. Gewaltenteilung ist aber neben freien Wahlen das wichtigste Element einer funktionierenden Demokratie und macht erst die Rechtstaatlichkeit aus. Ich wage daher im Umkehrschluss die harte These, dass Deutschland in seiner Definition ein vorgekaukelter Rechtstaat ist. Nur die EU kennt noch weniger Gewaltenteilung.
      .
      Viele Grüsse aus der Schweiz.

      1. In einem echten Rechtsstaat wie der Schweiz hätte man die Netzpolitiker also vor Gericht gestellt. In dem Fall ist der Blick über den Tellerrand also eher abschreckend.

      2. @beat 126
        Wenn man bedenkt ,dass die Frauen in Appenzell das Wahlrecht erst am
        27.11. 1990 erhalten haben und nur Männer darüber abstimmen konnten,dann sollte man als Schweizer das Loblied auf die Schweiz und Ihre Prinzipien etwas leiser anstimmen .
        Nebenbei vermerkt erhielten im Jahr 1950 Frauen in Indien bereits das Wahlrecht und schon 1963 die Frauen im Iran.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.