Einem Europol-Arbeitsbericht zufolge soll heute das geheimdienstliche „Anti-Terror-Zentrum“ in Den Haag den Betrieb aufnehmen. Das als „nachrichtendienstliche Plattform“ bezeichnete Zentrum wird beim niederländischen Allgemeinen Nachrichten- und Sicherheitsdienst (AIVD) angesiedelt. Die CTG-Mitglieder sollen jetzt VerbindungsbeamtInnen nach Den Haag entsenden. Schwerpunkt ist zunächst der Austausch von Informationen über „dschihadistische Gefährder“ und deren Kontaktpersonen.
Der Vorschlag für die „Plattform“ kam zuerst vom AIVD. Wenige Tage nach den Anschlägen von Paris am 13. November vergangenen Jahres trafen sich die Geheimdienstchefs der CTG zu einer außerordentlichen Sitzung und verabredeten die Einrichtung. Welche Dienste sich jedoch tatsächlich daran beteiligen, ist offen. Laut einem Medienbericht wollen „nicht einmal die Hälfte der Mitgliedsländer mitmachen“.
Kern der „Plattform“ ist ein interaktives Echtzeit-Informationssystem. Die beteiligten Dienste können in dieser Verbunddatei umfangreiche Daten miteinander teilen oder sich gegenseitig über Ermittlungen und Maßnahmen unterrichten. Als Nachrichtenkanal dient vermutlich das SIENA-Netzwerk von Europol, das derzeit jedoch nur bis zum niedrigsten Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ (EU Restricted) zugelassen ist. Noch für dieses Jahr ist die Höherakkreditierung auf „VS – Vertraulich“ (EU Confidential) geplant.
Verletzung des informationellen Trennungsprinzips
Bislang durfte der Verfassungsschutz keine gemeinsamen Dateien mit ausländischen Diensten führen. Wurden Informationen begehrt, mussten gegenseitige Ersuchen gestellt werden. Im Eiltempo hat die Bundesregierung deshalb die rechtlichen Grundlagen für einen Datenpool erlassen. Als Teil des neuen Gesetzes zum „besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ wurde ein entsprechender Vorschlag am 7. Juni veröffentlicht und bereits am 24. Juni beschlossen. Geregelt wird die Zusammenarbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) mit sämtlichen EU- und NATO-Mitgliedsstaaten.
Mehrere Sachverständige hatten den Gesetzentwurf heftig kritisiert. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar sieht darin einen „Ringtausch der Geheimdienste“, wenn etwa Erhebungsverbote im eigenen Land durch die Kooperation mit anderen Diensten umgangen werden. Außerdem ist laut Caspar zu befürchten, dass Partnerdienste die Informationen zu missbräuchlichen Zwecken nutzen. Der Zugriff der Geheimdienste auf persönliche Daten sei dauerhaft, massenhaft und unkontrollierbar.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte warnte vor einer Verletzung des informationellen Trennungsprinzips. Wer etwa in Deutschland ohne konkreten Straftatenverdacht vom Geheimdienst beobachtet wird, würde womöglich andernorts mit polizeilichen Ermittlungen, Einreise- oder Flugverboten konfrontiert. Die vom Verfassungsschutz eingespeisten Daten könnten über die Kanäle des polizeilichen Informationsaustausches zurück zu Polizeibehörden gelangen, obwohl eine solche Übermittlung im Inland rechtswidrig wäre.
Keine Auskunft wegen Staatswohl
Alle Details zu der Geheimdienstzusammenarbeit sind äußerst geheim. Mit Verweis auf das Staatswohl werden auf parlamentarische Anfragen weder die teilnehmenden Behörden benannt, noch macht das Bundesinnenministerium Angaben zu Arbeitsgruppen, Personal und Kosten des Zentrums. Das gilt auch für die technischen Möglichkeiten zur Analyse der angelieferten Daten.
Einer der Geheimhaltungsgründe ist laut der Bundesregierung die „Third Party Rule“, wonach die Informationen „zwangsläufig Erkenntnisse der in der CTG vertretenen Nachrichtendienste enthalten würden“. Plausibel ist das nicht, denn die Abgeordneten hatten sich lediglich zur Struktur und Organisation des Geheimdienstzentrums erkundigt, nicht aber nach dem Inhalt getauschter Informationen.
Das Zentrum in Den Haag gehört nicht zur Europäischen Union, die kein Mandat für die Zusammenarbeit der Geheimdienste hat. Dennoch forderte der Rat der Innen- und Justizminister Ende November 2015 die Mitgliedstaaten dazu auf, die engere Zusammenarbeit der CTG mit EU-Strukturen zu prüfen. Zuletzt hatte der niedeländische Innenminister das Zentrum beim Treffen der Innen- und JustizministerInnen am 10. Juni vorgestellt. Der EU-Anti-Terrorbeauftragte Gilles de Kerchove nimmt seit Jahren an allen Konferenzen der Geheimdienstchefs teil. Als weiterer „relevanter Akteur“ gilt das „Zentrum für Informationsgewinnung und ‑analyse (IntCen).
Internationalisierung erschwert die parlamentarische Kontrolle
Die „Plattform“ in Den Haag soll auch mit der Polizeiagentur Europol zusammen arbeiten. Laut der Bundesregierung ist keine direkte Kooperation geplant. Die CTG spricht hingegen von der Suche nach „Mechanismen einer strukturellen Zusammenarbeit“. Europol hat im Januar diesen Jahres ein „Europäisches Zentrum für Terrorismusbekämpfung“ (ECTC) in Den Haag eröffnet. Es liegt 20 Autominuten von dem Geheimdienstzentrum entfernt. Zu den Aufgaben des ECTC gehört die „intensivere Koordinierung und Zusammenarbeit“ mit anderen Sicherheitsbehörden.
Würden Europol und die europäischen Inlandsgeheimdienste, wie angekündigt, enger zusammenarbeiten, wäre im Falle Deutschlands das Trennungsgebot unterlaufen. Zu den 30 Geheimdiensten der CTG gehören auch Behörden wie das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung aus Österreich, das im Gegensatz zu dem deutschen BfV über Ermittlungskompetenzen verfügt (dazu lesenswert die Stellungnahme des Strafrechtlers Fredrik Roggan).
Durch die Internationalisierung wird die parlamentarische Kontrolle des deutschen Verfassungsschutzes weiter erschwert. Das gleiche gilt für Europol. Die lediglich räumliche Trennung von Kriminalämtern und Geheimdiensten kann nicht verhindern, dass es zu einer Vermischung von Arbeitsweisen kommt. Geheimdienste erhalten die Möglichkeit für operative Maßnahmen, während geheimdienstliche Methoden immer stärker in der Polizeiarbeit Anwendung finden.
