Bericht zur Informationsfreiheit: Kontrollbesuche bei Behörden offenbaren Nachlässigkeiten

Die Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit Andrea Voßhoff wird für ihre zurückhaltende Arbeit stark kritisiert. Aber woran hat sie überhaupt in den letzten beiden Jahren gearbeitet? Ein Blick in ihren neuen Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit.

Andrea Voßhoff bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit 2016 (Archivbild)

Ein solches Urteil ist mutig: Die Auskünfte deutscher Behörden nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) lobte Andrea Voßhoff am Dienstag bei der Vorstellung ihres neuen Tätigkeitsberichts für die Informationsfreiheit als „ordentlich bis gut“.

Wer den neuen Tätigkeitsbericht von Voßhoffs Behörde zur Informationsfreiheit liest, kommt vermutlich zu einem anderen Schluss. Der 170 Seiten starke Bericht zeigt nämlich auf, dass teils überzogene Gebühren, unzulässig verweigerte Auskünfte und zu lange Bearbeitungszeiten nicht ungewöhnlich sind.

100 IFG-Anträge bei Umstrukturierung gelöscht

Beim Kontrollbesuch von Voßhoffs BehördenmitarbeiterInnen im Verteidigungsministerium wurde etwa deutlich, dass im Zuge einer Umstrukturierung des Hauses offensichtlich rund 100 IFG-Anträge gelöscht wurden, was einem Drittel aller Anfragen entspricht. Dies konnte nur deshalb bewiesen werden, weil bei FragDenStaat.de (im Bericht: „eine Internetplattform“) hunderte Anfragen ans Ministerium einsehbar sind.
Außerdem sei mindestens eine IFG-Anfrage nach einem militärischen Trainingszentrum nicht beantwortet worden, weil sie im Ministerium „schlicht versickert“ sei. Kein Referat habe sich für die Beantwortung zuständig gefühlt. Um dies in Zukunft zu verhindern, wolle das Ministerium die Einführung einer zentralen Koordinationsstelle für IFG-Anfragen prüfen.

Ein Kontrollbesuch beim Bundeswirtschaftsministerium hat nach Auskunft der Beauftragten ergeben, dass das IFG im Ministerium „angekommen“ und akzeptiert sei. Da das Ministerium jedoch naturgemäß viele Anfragen erhält, die in Bezug zu Unternehmensdaten stehen, müssten die MitarbeiterInnen oft über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entscheiden:

Auch bei diesem Kontrollbesuch war in Einzelfällen wieder fraglich, ob das Vorliegen von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen hinreichend gründlich geprüft oder lediglich die – mitunter schlagwortartige – Argumentation der Drittbeteiligten übernommen worden war.

Die mangelnde Prüfung, ob tatsächlich Geheimnisse vorliegen oder dies nur als Vorwand benutzt wird, um kritische Dokumente nicht herausgeben zu müssen, stellt sich etwa auch im Hinblick auf Daten zum Abgasbetrug von Volkswagen, Opel und Co.

Informationen „nicht vorhanden“, obwohl sie vorhanden sind

Außerdem spricht der Bericht das Problem der oftmals für Antragssteller nicht nachprüfbaren Ausrede an, angefragte Informationen lägen nicht vor. So hatte zum Beispiel das Bundeszentralamt für Steuern auf eine Anfrage nach der Zahl ihrer Beschäftigten geantwortet, „über die angefragten Informationen nicht zu verfügen“. Da dies allerdings reichlich unwahrscheinlich war, vermittelte die Bundesbeauftragte und erreichte die Herausgabe der Informationen.

Auch von Behörden, denen Voßhoffs Behörde eine gute Bearbeitung von Anträge bescheinigt, wünscht sie sich eine aktivere Informationspolitik:

Wünschenswert wäre z. B. eine eigene Rubrik unter dem Register „Service“ auf der Internetpräsenz des [Bundeskanzleramts], wo sowohl allgemeine Informationen zum IFG dargestellt werden als auch die Möglichkeit zur unmittelbaren Antragstellung eröffnet wird.

Das wäre tatsächlich eine gute Idee. Wenn die Ministerien jetzt ohnehin schon alle bei Twitter sind, sollten sie auch auf die Auskunftsrechte der Bevölkerung hinweisen.

Forderung nach mehr Personal für Datenschutz und Informationsfreiheit

Wie Andrea Voßhoff bei keinem öffentlichen Termin vergisst zu erwähnen, ging sie auch bei der Vorstellung ihres Tätigkeitsberichts auf die geringe Personalausstattung ihrer Behörde ein. Ihre wiederholte Kritik an fehlenden Ressourcen mag grundsätzlich berechtigt sein, gerade im Bereich der Informationsfreiheit. Um klare politische Zeichen zu setzen, braucht Andrea Voßhoff jedoch in erster Linie keine weiteren Mitarbeiter. Sie muss nur offensiv die Probleme benennen, die ihr eigener Bericht aufzeigt.

3 Ergänzungen

  1. Benennen kann man die Probleme, wenn man sie sieht. Je mehr Mitarbeiter man hat, desto mehr kann man Vor-Ort-Kontrollen durchführen (die sicherlich sehr motivierend wirken). Die sind praktisch das „Beef“. Papierkontrollen (Argumentation nachvollziehbar – ja/nein?) gibt es genügend und können sich als wenig wirksam erweisen. Politischen Wind zu machen ist gut, bewirkt aber in der Praxis oftmals nicht viel Änderung.
    Bemerkenswert ist auch, dass Vosshoff erheblich mehr Bürgerbeschwerden zugestimmt hat als Peter Schaar.

    1. Das stimmt, Vor-Ort-Kontrollen sind wichtig, zeigt auch der Tätigkeitsbericht.

      Voßhoff hat aber nicht mehr Bürgerbeschwerden zugestimmt als Schaar, ich fürchte, das ist ein Missverständnis. Im Bericht steht „Die Verletzung des Rechtes auf Informationszugang wurde 2015 in 580 Fällen gerügt.“ Das bezieht sich aber auf Rügen von Antragsstellern, nicht Rügen durch die BfDI. Das wird auch dadurch deutlich, dass 580 Rügen plus 60 allgemeine Anfragen die Gesamtanzahl von 640 Eingaben ausmachen (S. 52 des Berichts).
      Förmliche Beanstandungen durch Voßhoff gab es keine.

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