Mehr Sicherheit sollen drei Gesetzentwürfe bringen, die das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch beschlossen hat. Der „Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“, der „Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ und der „Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung“ legen die Grundlage dafür, dass Ermittlungsbehörden Gesichtsbilder mit Aufnahmen aus dem Internet abgleichen können und automatisierte Datenanalysen durchführen dürfen. Warum sie das brauchen? Unter anderem wegen der „hohen abstrakten Bedrohungslage“, erklärt der Vorspann der Entwürfe.
Dass dieses Paket jede Menge neue Überwachungsbefugnisse bringen soll und tief in Grundrechte eingreift, haben Datenschützer:innen und Bürgerrechtsorganisationen überdeutlich und immer wieder kritisiert. Darauf hören will die Bundesregierung offenkundig nicht.
Eingeschränktes Sicherheitsverständnis
Damit offenbart sie nicht nur, dass ihr die fachlichen Einwände egal sind und sie in Kauf nimmt, dass das heute geplante Gesetz später vor einem Verfassungsgericht wieder fallen könnte. Sie präsentiert auch ein hochgradig beschränktes Verständnis von Sicherheit. Und das gefährdet uns alle.
Sicherheit ist in der Welt der Merz-Regierung ein Schlagwort, um Kontroll- und Ordnungspolitik durchzusetzen. Das ist kein neuer Kurs, auch Vorgängerregierungen setzten auf immer mehr Gesetzesverschärfungen im Namen der Sicherheit, während andere Sicherheitsbereiche aus dem Blick gerieten.
Das war einmal anders. In seiner Regierungserklärung im Jahr 1969 sagte Willy Brandt: „Dauerhafte Sicherheit kann es in einer entwickelten Gesellschaft nur durch Veränderung geben.“ Und er sprach danach zuerst von Bildungspolitik und finanzieller Stabilität. Sein Verständnis und das der damaligen Politik machten nicht an Polizeibefugnissen und militärischer Stärke halt. Ja, auch Verbrechensbekämpfung und Militärbündnisse kamen in seiner Rede vor. Aber sie waren nicht die einzigen Aspekte eines Sicherheitsbegriffs, sondern zwei Faktoren von vielen, die in einer Gesellschaft wichtig sind.
Sicherheit ist mehr als Verbrechensbekämpfung
Wenn wir Sicherheit nur auf Verbrechensbekämpfung beziehen, verlieren wir die Gesamtheit unserer Lebensgrundlagen aus dem Blick.
Sicherheit ist, dass Menschen in Ruhe gesunden können, wenn sie krank geworden sind – ohne dass sie Nachteile fürchten müssen. Und nicht, dass ein Bundeskanzler ihnen Müßiggang unterstellt und sie dazu aufruft, mehr zu arbeiten.
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Sicherheit ist, wenn sich eine Regierung darum kümmert, dass Menschen sich auch in Zukunft Strom, Heizung und Mobilität leisten können. Und nicht, dass sie sich mit einer fossilverliebten Energiepolitik an den untergangsgeweihten Status Quo klammert.
Sicherheit ist, wenn Menschen sich ohne Angst frei entfalten und an der Gesellschaft teilhaben können – egal wo sie herkommen, wer sie sind oder ob sie in der Mehrheitsgesellschaft auffallen. Dazu passt weder der Kurs der Merz-Regierung zum Selbstbestimmungsgesetz noch zum Asylrecht und vielen anderen Bereichen.
Sicherheit ist kein Supergrundrecht
Und das wichtigste: Grundrechte müssen die Basis für jegliche Sicherheitspolitik sein. Denn ohne Grundrechte gefährden wir unsere Demokratie. Und eine Bundesregierung darf nicht selbst an deren Schwächung arbeiten. Sicherheit ist kein Supergrundrecht, wie der einstige CSU-Innenminister Hans-Peter Friedrich es vor mehr als zehn Jahren zu kolportieren versuchte.
Wenn es schon ein Supergrundrecht geben soll, ist das zweifelsohne die unantastbare Menschenwürde. Sicherheit kommt in der Liste der Grundrechte so nicht vor. Doch umgekehrt sind die Rechte, die in unserer Verfassung verankert sind, Basis für jede Sicherheit, die wir als Menschen in einem demokratischen Staat haben können.
Grundrechte können eingeschränkt werden, das stimmt. Aber dafür gibt es Voraussetzungen: Die entsprechenden Maßnahmen müssen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein. Und dass das im Fall der derzeit vorgelegten Gesetzentwürfe der Fall wäre, daran – damit wieder zurück zur Kritik vom Anfang – zweifeln Fachleute stark.
Ein Gegenteil von Sicherheit ist Verunsicherung
Wir dürfen nicht aufhören, diese Kritik zu üben. An jeder einzelnen Maßnahme, die Grundrechte im Übermaß beschneiden. Wir dürfen auch nicht aufhören zu fordern, dass wir eine evidenzbasierte sogenannte Sicherheitspolitik brauchen, die sich aus mehr speist als performativer Innovationsinszenierung und schnellen technischen, vermeintlichen Antworten auf tieferliegende Probleme.
Aber wir dürfen dabei nicht vergessen, dass Sicherheit mehr ist als das, was in Polizei- und Strafgesetzen steht. Wer Menschen immer wieder verunsichert, versteht Sicherheit falsch. Und das kann schnell gefährlich werden.

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