Neues BundespolizeigesetzDer Bundestag hat das Zeitalter der automatisierten Überwachung eingeläutet

Die Bundespolizei soll an Bahnhöfen Videoüberwachungssysteme einsetzen, die Menschen identifizieren und ihr Verhalten beurteilen. Heute wurde das Gesetz vom Bundestag verabschiedet. Bald sollen weitere KI-Überwachungs-Tools kommen.

  • Martin Schwarzbeck
Eine graue Bahnhofsszene, ein farbiges Kreuz markiert eine Person.
Der Bundestag hat ein neues Bundespolizeigesetz verabschiedet. Darin enthalten: die Berechtigung zu vollautomatisierter Videoüberwachung. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Preston Foster / Montage: netzpolitik.org

Ohne sich gründlich darauf vorbereiten oder gar Expert*innen konsultieren zu können, haben die Abgeordneten des Bundestag heute das Zeitalter der automatisierten Überwachung auf Bundesebene eingeläutet. Die massive Verschärfung des Bundespolizeigesetzes hat die schwarz-rote Koalition erst drei Tage vor der Abstimmung offenbart. Mit ihren Stimmen wurde das Gesetz auch verabschiedet. Eigentlich sollte nur eine Anpassung an die Vorgaben des Grundgesetzes beschlossen werden.

2016 hatte das Bundesverfassungsgericht wesentliche Teile des BKA-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Heimliche Überwachung darf nur in engen Grenzen stattfinden, so der Tenor. Da sich viele Regelungen aus dem BKA-Gesetz auch im Bundespolizeigesetz fanden, wurde auch dessen Entschärfung notwendig. Und aus dieser Entschärfung ist nun eine Verschärfung und damit der Beginn einer neuen Ära der Kontrolle geworden.

Software soll der Polizei bei der Arbeit helfen, sie effizienter machen und Personal einsparen. Eine ganze Reihe von softwaregestützten Überwachungsbefugnissen ist gerade auf dem Weg durch den Bundestag, wurde dort diese Woche bereits in erster Lesung besprochen.

Als erstes final beschlossen wurde am heutigen Freitag das Bundespolizeigesetz: Es erlaubt Videoüberwachung, beispielsweise an Bahnhöfen, die automatisch Menschen identifiziert und Verhalten bewertet. Irene Mihalic, Grünen-Abgeordnete sagte während der Bundestagsdebatte zum Gesetz: „Mit der biometrischen Echtzeitüberwachung greift die Koalition tief in Grundrechte ein.“ Clara Bünger von der Linken sagte: „Die flächendeckende Überwachung wird für Millionen zum Normalzustand.“ Und: „Dafür bekommt der Innenminister fast eine Milliarde mehr als im Vorjahr. Eine Milliarde für Überwachung.“

Mit den kommenden Sicherheitsgesetzen soll die Bundespolizei – wie auch das BKA – zudem eine Art Internet-Suchmaschine für Gesichter und Stimmen und eine KI-gestützte Megadatenbank erhalten, die selbstständig Verdächtige definiert. Die Befugnisse aus den Sicherheitsgesetzen bilden ab, was aktuell technisch möglich ist. Sie sind aus Perspektive der Grundrechte höchst fragwürdig, denn sie setzen alle Menschen unter Generalverdacht.

90 Sekunden im Netz:
Pia erklärt Verhaltensscanner

Verhaltensscanner sind KI-Systeme, die Videoaufnahmen daraufhin analysieren, was Menschen gerade tun.

Und die automatisierte Verhaltensanalyse ist nur ein Schritt hin zu einer noch ganzheitlicheren Überwachung.

Entmenschlichung der Polizeiarbeit

Es ist eine Zeitenwende. Wo bislang noch menschliche Polizist*innen uns auf Bildschirmen beobachteten oder Schlüsse aus persönlichen Daten zogen, wird künftig immer öfter Software agieren. Es ist auch: eine Entmenschlichung der Polizeiarbeit.

In zahlreichen Bundesländern wurden oder werden Gesichtersuchmaschine, Megadatenbank und KI-Kameras bereits erlaubt, doch mit der Änderung des Bundespolizeigesetzes werden die Technologien, die bislang nur vereinzelt und in Insellösungen genutzt wurden, bundesweit ausgerollt. Alexander Throm von der CDU sagte bei der finalen Bundestagsdebatte zur Einführung der KI-Kameras: „Das wird maßstabsbildend werden für die Länder der Bundesrepublik.“

Der nun verabschiedete Gesetzentwurf enthält neben der Befugnis zur automatisierten Videoanalyse auch weitere digitale Überwachungsbefugnisse, nämlich Regelungen zur Nutzung von Staatstrojanern, Drohnen, Stillen SMS, IMSI-Catchern, Fluggastdaten-Erhebung und Kennzeichenscannern.

Die KI-Überwachung ist ein Projekt aus Ampel-Zeiten. Es wurde vom Scheitern der Koalition gestoppt, jetzt versucht Schwarz-Rot, es zu vollenden. Doch es kann noch verhindert werden. 2021 hat der Bundesrat eine vorhergehende Fassung des Gesetzes abgelehnt, auch dieses Mal muss er seine Zustimmung geben.

Über die Autor:innen

  • Martin Schwarzbeck

    Martin ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung. Für Recherchen zur Spionage-App mSpy hat er gemeinsam mit Chris Köver 2026 den Sonderpreis Print des Datenschutz Medienpreises DAME erhalten.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Signal: yoshi.42042

    Foto: Darja Preuss


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43 Kommentare zu „Der Bundestag hat das Zeitalter der automatisierten Überwachung eingeläutet“


  1. Hans Acker

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    Tja. Und nun?


    1. Anonym

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      Jetzt ist alles verloren und wir können uns beruhigt anderen Problemen zuwenden.


      1. No resistance at the tail.

        ,

        Zufällig ähnlich: und wer setzt auf das Prinzip?


  2. anonymous

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    > Der nun verabschiedete Gesetzentwurf enthält neben der Befugnis zur automatisierten Videoanalyse auch weitere digitale Überwachungsbefugnisse, nämlich Regelungen zur Nutzung von Staatstrojanern, Drohnen, Stillen SMS, IMSI-Catchern, Fluggastdaten-Erhebung und Kennzeichenscannern.

    Ich habe das einzige verlinkte Dokument (https://dserver.bundestag.de/btd/21/069/2106990.pdf) überflogen und nach den Themen gesucht, konnte aber nur etwas zu Drohnenabwehr und der Fluggastdaten-Erhebung auffinden. Kennzeichenerfassung kommt nur in einer Meinung der CDU vor.

    Kennt jemand die Quelle zu diesen Themen? Den alten Vorschlag habe ich nicht gelesen, aber um den geht es ja auch nicht.


    1. Martin Schwarzbeck

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      das dokument ist nur die beschlussempfehlung des innenausschusses, mit dem neuen krams drin, das eigentliche gesetz habe ich an der genannten stelle nun auch verlinkt.


    2. Anonym

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      Kennzeichenerfassung zur Drohnenabwehr, geht klar Chef! Immerhin müssen die neuen Meshfähigen Drohnenschwärme ad-hoc Ziele identifizieren, und dabei gezielt den Russen treffen, oder auch jeweiliges Nicht, gemäß Konfiguration. Vgl. Gaza-Initiative der IDF, jüngst.


  3. Anonym

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    Das Ausbleiben von Widerstand und Protest ist alarmierend.


    1. Anonym

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      Das ist nicht „alarmierend“, sondern logisch. Die Leute sind immer noch mit Fußball abgelenkt.


      1. Anonym

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        Das ist nicht logisch, sondern falsch, denn laut Umfrage von Infratest dimap vom 1. bis 2. Juni 2026 interessieren sich insgesamt nur 32 Prozent der Deutschen stark für die Fußball-WM 2026.
        Diese Gruppe teilt sich auf in 10 Prozent, die ein „sehr starkes“ Interesse bekunden, und 22 Prozent, die sich „stark“ für das Turnier interessieren. Demgegenüber stehen 30 Prozent der Befragten, die sich „weniger“ interessieren, sowie 37 Prozent, die „gar kein“ Interesse an der WM zeigen.
        Es ist weltfremd zu glauben, dass Fußballbegeisterte sich den lieben langen Tag ausschließlich nur dem WM-Hype widmen und nichts anderes mehr wahrnehmen, das wäre eine doch arg simple Begründung dafür, dass sich Menschen für nichts anderes mehr interessierten.

        Es gibt mehrere Hypothesen dafür, warum sich kaum Menschen gegen die Polizeigesetze mobilisieren lassen:

        Da Menschen im privaten Bereich freiwillig massenhaft Daten an Tech-Konzerne weitergeben, entsteht eine kognitive Dissonanz, wenn gleichzeitig gegen staatliche Überwachung protestiert werden soll. Die ubiquitäre kommerzielle Datenabsaugung führt durch Gewöhnung zu einer Resignation und Normalisierung, wodurch auch staatliche Überwachungsmaßnahmen an Schrecken verlieren.

        Proteste gegen Polizeigesetze werden heute oft von hochspezialisierten NGOs getragen. Diese erreichen zwar eine gut informierte Netzgemeinde, dringen aber selten zu den breiten, unpolitischen Schichten der Bevölkerung durch. Auch gibt es verbreitet die Einstellung, dass „die“ das schon machen, mich braucht es dafür nicht. Hinzukommt politische Apathie, „was kann ich schon bewirken.“

        Die bürgerliche Mittelschicht, die das Hauptpotenzial für breite gesellschaftliche Proteste stellt, ist von diesen Maßnahmen im Alltag kaum spürbar betroffen. Da sie sich selten in den Fokus polizeilicher Maßnahmen bewegt, nimmt sie die Verschärfung der Gesetze als rein theoretisches Problem wahr.


        1. Freidenker

          ,

          „Da sie sich selten in den Fokus polizeilicher Maßnahmen bewegt, nimmt sie die Verschärfung der Gesetze als rein theoretisches Problem wahr.“

          Gerade darin liegt der Widerspruch, denn die Politik veschärft die Polizeigesetze, eben WEIL sie jedem die potentielle Möglichkeit unterstellt, eine Straftat zu begehen. Demnach bewegen sich laut der Politik offensichtlich mehr Personen im Fokus der Polizei, als diese es selbst wahrhaben (wollen).


    2. Florian R.

      ,

      Da kann man nur zustimmen.

      Ich vermute, die schiere Flut an einschneidenden Reformen, manche würden es Angriffe auf die Zivilgesellschaft nennen, wie Gesundheitsreform (Einschnitte bei der Pflege, Wegfall Psychotherapien), Arbeitsmarktreform (Krankschreibung an Tag 1), Informationsfreiheitsgesetz, Chatkontrolle oder hier das Bundespolizeigesetz sorgen für Distraktion auf so vielen Ebenen, was Protest und Widerstand blockiert.

      Hinzu kommt, dass über viele der Themen und den Protest kaum bis nicht oder falsch berichtet wird. Die Psychotherapeutinnen protestieren seit Monaten. Die Einschnitte wurden kurz vor knapp (mit den 279 Seiten Änderungsanträgen) auf ein existenzgefährdendes Maß verschärft. Es wurde nur zu Beginn über die Proteste berichtet und dabei die Talking Points von Politik und GKV übernommen.
      Ebenso wird über die perfide Masche bei der Chatkontrolle nicht richtig berichtet.


    3. Bye Bye Privatsphäre

      ,

      Früher waren es eben andere Zeiten. Heute sind viele einfach zu sehr abgelenkt, oder Leben unter belastenden Umständen. Das BVerfG hat ohnehin den „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ im Prinzip dem Staat zugänglich gemacht, so dass auch eine Massenüberwachung bis tief in die Privatsphäte möglich erscheint. Das hängt nur davon ab, ob man eine pot. Gefahr annehmen kann bzw. das ein Unterlassen (hier die Überwachung) dazu führen könnte das – vereinzelt – Kinder missbraucht werden, weil Grooming o. ä nicht erkannt werden kann. Oder weil „im Verborgenen“ stattfindende Handlungen nur durch solche Überwachungen erkennbar werden. Eig. darf es solche Abwägungen nicht geben, aber damit ist num schluss und solange nichts evident widerlegbares (z. B. die Erde ist eine Scheibe) behauptet wird geht wohl alles.

      So richtig aufgeweckt scheint das nur Strafrechtsprofessoren zu haben.

      https://www.berliner-zeitung.de/article/sexpuppen-beschluss-des-verfassungsgerichts-mit-weitreichenden-folgen-10174226


      1. Anonym

        ,

        @Bye Bye Privatsphäre

        Gab es eig. auch Urteile, wo der vermeintliche Kinderschutz als Argument zurücktreten musste, weil die Eingriffe zu stark waren? War das bei der VDS nicht so?


  4. Anonym

    ,

    SO endet die Freiheit auf Kosten der (fiktiven) Sicherheit. Das was da beschlossen wurde, ist faktisch das absolute Maximum was machbar ist..und ein Ende für noch mehr Überwachung ist nicht in Sicht. Da geht garantiert noch mehr.


    1. Anonym

      ,

      „Das was da beschlossen wurde, ist faktisch das absolute Maximum was machbar ist.“

      Nein, bei weitem nicht.

      Aber es fühlt sich natürlich gut, heroisch im Widerstand zu posten.


      1. Anonym

        ,

        Das Maximum an sich wohl nicht, allerdings muss man berücksichtigen, welche Hürden gegenüber Maximierung hier noch bestehen. Dann sieht es auf einen Schlag durchaus noch dunkler aus, auch wenn nominell noch irgendwo was im Weg sein soll, was in der Praxis dann gegebenenfalls ähnlich zum Richtervorbehalt nicht die beworbene Wirksamkeit entfaltet. Die Schranken sind auch mit analogen Maßnahmen wie Ermittlungen einzuleiten, Beschlagnahmungen, etc.p.p mitzudenken. Wenn diese Systeme die „Denkbarkeit“ auf der Seite erweitern, gibt es ein Riesenproblem.


  5. Thomas Weber

    ,

    Ein paar mehr Details zur automatisierten Identifikation von Verdächtigen wären interessant gewesen.

    Nach welchen Merkmalen sollen die Personen identifiziert werden dürfen?

    Werden Menschen letztlich danach sortiert, ob sie Vorstrafen haben?

    Wo wird juristisch und praktisch die Grenze der Zulässigkeit gezogen?


    1. Anonym

      ,

      > Nach welchen Merkmalen sollen die Personen identifiziert werden dürfen?
      Meinst Du Personenidentifikation? Da sind es biologische Merkmale, Abgleich z.B. mit Bild des ePerso.

      Oder meinst Du Merkmale der Auffälligkeit? Z.B. erkennbare Waffe, liegt am Boden, wirkt auf andere mit Gewalt ein?

      > Werden Menschen letztlich danach sortiert, ob sie Vorstrafen haben?
      Das macht nur eingeschränkt Sinn, denn es geht um das Gefahrenpotential vor Ort, oder ob nach der Person gefahndet wird.

      > Wo wird juristisch und praktisch die Grenze der Zulässigkeit gezogen?
      Erlaubt ist, was gesetzlich nicht verboten ist. Eigentlich ganz einfach, aber doch so kompliziert.


      1. Anonym

        ,

        „Erlaubt ist, was gesetzlich nicht verboten ist.“

        Das ist im Bezug auf staatliches Handeln natürlich völlig falsch. Im Rechtsstaat bedarf jede staatliche Handlung einer Rechtsgrundlage, dem Staat ist also nur erlaubt, was gesetzlich so definiert ist.


        1. Freidenker

          ,

          „Im Rechtsstaat bedarf jede staatliche Handlung einer Rechtsgrundlage, dem Staat ist also nur erlaubt, was gesetzlich so definiert ist.“

          Das gibt es nur noch in der Theorie. Das, was im hier diskutierten Bereich von der Politik beschlossen wird, wird in schöner Regelmäßigkeit von Verfassungsgerichten (Länder wie Bund) einkassiert. Wo ist also die Rechtstaatlichkeit konkret geblieben?


          1. Anonym

            ,

            „Das, was im hier diskutierten Bereich von der Politik beschlossen wird, wird in schöner Regelmäßigkeit von Verfassungsgerichten (Länder wie Bund) einkassiert.“

            Was offensichtlich zeigt, dass der Rechtsstaat funktioniert.

            Und das, obwohl die Buerger konsequent Leute waehlen, die sich nicht unbedingt daran halten wollen.


          2. Anonym

            ,

            „Was offensichtlich zeigt, dass der Rechtsstaat funktioniert.“

            Das halte ich für verkürzt. Besser wäre „noch funktion innehält“. In dem Moment, wo Gesetzgebung und Handelnde byzantinisch auftreten, verschieben sich gegebenenfalls doch die Metriken. Vgl. USA. Die Cheaten sich halt dann durch, und die Erfolgsmetrik ist über weite Strecken nun Banane. Ja, Patient ist offensichtlich jetzt Schrödingers Katze, aber was weiß ich schon…


      2. Vorsicht vor der Werbung!

        ,

        Gefahren der Sortierung ist ein Interessantes Thema.

        Denn diese Systeme, im Lichte der Zugriffsmöglichkeit auf massive Datensammlungen, staatlich oder privat, legal oder illegal, eignen sich hervorragend dazu, implizit derartige Sortierungsstrategien umzusetzen.

        Das ist im Prinzip nur ein Knopfdruck, und die Daten werden dahingehend ausgewertet. Eigentlich ein trivialer Fakt bzgl. Datensammlung, und der Kerngrund, warum Datenschutz in der Form in Deutschland mal existiert hat.

        Spätestens wenn einer mal so wirklich richtig durchsortieren will, bekommen die wunderbare „Ordnungsmittel“ an die Hand. Haben wir aus der Geschichte gelernt, oder eben überhaupt nicht?


        1. Verblödet oder Verblödet (Spy vs Spy)

          ,

          Was im Grunde genommen zeigt, dass hier Schranken der Verwendung von Daten zu fallen drohen, unabhängig von KI. Die Abhängigkeit von KI besteht bei dem Thema in den massiven Verblödungskampagnen, und zugleich der Naivität, mit der solchem begegnet wird. Klassische Ausnutzungsmuster. Oder die Techhirnies glauben sich selbst alles und sind inzwischen vollkommen verblödet, was allerdings nicht viel am Konzept der Verblödungskampagne ändern würde.


  6. Jan Pfeil

    ,

    KI macht nun endlich eine unpersönliche Überwachung möglich. Endlich kommt dieser Fortschritt auch bei der Verbrechensbekämpfung zum Einsatz.
    Was niemals vermieden werden kann ist Korruption und Missbrauch. Das findet mit und ohne Überwachung täglich statt.
    In der analogen Welt wird diese Überwachung funktionieren, aber in der digitalen Welt ist es wesentlich komplizierter, da bleibt es ein Katz und Maus Spiel.


  7. Anonym

    ,

    Ich bin ernsthaft am überlegen, von der Bundespolizei videoüberwachte Orte dann nur noch mit Sturmhaube zu betreten. Das wäre auch richtig blöd. Aber automatische Gesichtserkennung einfach so hin zu nehmen, ist für mich keine Option.


    1. Anonym

      ,

      Da sind wir wieder bei dem Punkt irrefuehrender Berichterstattung: es geht nicht um die automatische Gesichtserkennung aller Passanten, es geht um die automatische Gesichtserkennung gesuchter Personen.


      1. Anonym

        ,

        Wie sollen denn die Gesichter von gesuchten Personen erkannt werden, ohne alle Gesichter mit einer Datenbank (oder mit mehreren Datenbanken) abzugleichen?


        1. Anonym

          ,

          Eben: die Gesichter werden in Echtzeit mit einer Datenbank gesuchter Personen abgeglichen. Wer dort nicht als gesuchte Person gespeichert ist, erzeugt keinen match und wird daher nicht erkannt, damit können diese Aufnahmen verworfen werden.

          Die Gesichter werden nicht mit einer Datenbank aller Personen verglichen und identifiziert, und erst dann geguckt, ob diese Person gesucht wird. Das wäre ohnehin nicht sinnvoll, da regelmäßig auch unbekannte Personen gesucht werden.


          1. Anonymous

            ,

            Zitat: „Wer dort nicht als gesuchte Person gespeichert ist, erzeugt keinen match“.
            Da reicht ein Blick über den großen Teich, um festzustellen, dass das eine falsche Annahme ist, siehe zum Beispiel https://www.kbtx.com/2026/03/15/grandmother-says-she-was-wrongfully-put-jail-crime-due-facial-recognition-error/
            Heißt: Wenn die KI meint, dass jemand so aussieht wie irgend eine Person aus dem Datenbestand…


          2. Anonym

            ,

            Das passiert schon immer bei Fahndungen und ist eben keine Erkennung oder Identifizierung der Person, sondern eine Verwechslung. Darf nicht zu häufig passieren, muss man sauber mit umgehen. Letzteres ist 8n Deutschland recht trivial, in USA mangels Personalausweis oder ähnlichem ein ganz anderes Problem.


          3. "Nur für Verbrecherdatenbanken"

            ,

            „Eben: die Gesichter werden in Echtzeit mit einer Datenbank gesuchter Personen abgeglichen. Wer dort nicht als gesuchte Person gespeichert ist, erzeugt keinen match und wird daher nicht erkannt, damit können diese Aufnahmen verworfen werden.“

            Das ist die Werbung. In der Realität sind falsche Positive und Verhaltenserkennung bereits ein Problem. Ein weiteres Riesenprobelm ist die Überwachung an sich, sowie die Erweiterungslogik, der die Politik seit längerem folgt, auch auf europäischer Ebene (unsere Politik!).

            Als nächstes wird doch länger gespeichert, um Verfolgen zu können. Zudem natürlich total anonymomatskimäßig, also höchst unverfänglich, für den Fall von Straftaten. Also auch über Kameras und Orte hinweg. Ach ja, die Verhaltenserkennung wird als nächstes übrigens auch das Tracking über Orte hinweg beinhalten, natürlich völlig unverfänglich, weswegen wir das Tracking über Orte hinweg implementieren müssen. Ach so, und natürlich auch für Parktickets.

            „Die Gesichter werden nicht mit einer Datenbank aller Personen verglichen und identifiziert, und erst dann geguckt, ob diese Person gesucht wird.“

            Im Moment. Womöglich. Wissen Sie, womit die Erkennung trainiert wird? Immerhin könnte selbst die Erkennungs-KI prinzipiell ein enzyklopädisches System darstellen. Die Knöpfe sind jetzt nicht alle sofort implementiert, schon klar.

            „Das wäre ohnehin nicht sinnvoll, da regelmäßig auch unbekannte Personen gesucht werden.“

            Sandaugengehudel. Der Abgleich wird gemacht, wenn die das können, zur erhöhten Präzision und weiteren Datenabgleichen von dort aus. Es wäre naiv, zu glauben, dass es technisch nirgendwohin führen würde.


          4. Anonym

            ,

            TL;DR „Alles Lüge!!1!“


          5. alles, alles, wirklich alles

            ,

            Denk mal an den berühmten kretischen Philosophen Epimenides. Er sagte den Satz: „Alle Kreter sind Lügner.“ Da er selbst aus Kreta stammte, war er folglich auch ein Lügner. Wenn sein Satz aber wahr ist, dann lügt er – also ist der Satz falsch. Wenn der Satz aber falsch ist, dann sagen die Kreter die Wahrheit, was bedeutet, dass sein Satz doch wahr sein müsste! Dieses klassische Paradoxon zeigt uns, dass ein absolutes Urteil über die Wahrheit sich selbst im Weg steht. Wenn wirklich alles eine Lüge wäre, dann müsste auch dein eigener Satz „Alles Lüge“ eine Lüge sein – und damit hättest du dich selbst widerlegt.


    2. Anonym

      ,

      Dann hast du ganz schnell ein paar unfreundliche Bundespolizeibeamte am Hals. Die KI erkennt ja auch auffälliges/„verdächtiges“ Verhalten.

      Man kann eher hoffen, dass es vielleicht bald Brillen oder andere Kleidungsstücke gibt, welche die Kameras blenden oder das KI-System täuschen.

      Bei dem Gedanken fühle ich mich an Watch Dogs erinnert…


      1. Anonym

        ,

        Eine Sportbrille mit verspiegelten Glaesern ist nicht so schlecht, zumal, wenn sie auch von der Seite schuetzt und die Augenbrauen mit bedeckt. Radsportler sind klar im Vorteil.


      2. Anonym

        ,

        „Man kann eher hoffen, dass es vielleicht bald Brillen oder andere Kleidungsstücke gibt, welche die Kameras blenden oder das KI-System täuschen.“

        Ja sicher, aber die sind den Diensten des Herstellerlandes vorbehalten, denn wir entwickeln diese Systeme in geopolitisch angespannten Zeiten selbstverständlich nicht selbst.


        1. Martin Schwarzbeck

          ,

          So etwas wird immer wieder entwickelt, aber die Hersteller passen ihre Systeme dann wohl recht schnell an die neuen Tricks an. Siehe: https://netzpolitik.org/2024/digitale-selbstverteidigung-biometrische-gesichtserkennung-abwehren/


          1. Anonym

            ,

            Da gehe ich auch von aus. Da ist ja Geld zu verdienen, und Geopolitik wird nun auch zum Argument.

            Ich dachte allerdings auch an die Hardware. Die Kamerahardware kann bereits verwischen, wenn einer den „besonderen Hut“ trägt. Das hatte ich im Sinn, bzgl. Systemen und Diensten anderer Länder. Kann man womöglich erkennen, wenn man wirklich gut testet, aber irgendwann ist immer das erste mal, und wieviele solche kann man wohl einbauen. Die Kamerahardware kann vielleicht nativ bereits Formen erkennen und sicherstellen, dass der Diensthut zur Unkenntlichmachung der Person führt. Das wäre noch sichtbar. Nutzt man die Hardwareunterstützung für Erkennung, könnten die Kameras vielleicht im Verborgenen agieren. Noch schlimmer, wenn die per Funk ansteuerbar wären (und es reicht die Empfangsseite bei der Kamera).


    3. wasthunfisch?

      ,

      > Aber automatische Gesichtserkennung einfach so hin zu nehmen, ist für mich keine Option.

      Es wird Zeit, eine wirkungsvolle Hutmode in Schwung zu bringen.
      Vielleicht als „wearable“ mit Infrarot-LEDs, die stark genug sind um für Kameras das Gesicht zu überstrahlen?

      Ich fürchte, eine technologische Lösung für das Kamera-Problem ist schneller zu realisieren, als auf politische Wellness zu hoffen.


      1. Anonym

        ,

        Das Thema interessiert so wenige, dass Sie mit derartigen Aktionen einen einmaligen Fingerprint etablieren und sich im weiteren keine Gedanken mehr machen müssen 8)


      2. Christoph Schmees pc-fluesterer.info

        ,

        Ich fürchte, eine technische Lösung für das Kamera-Problem ist überhaupt nicht zu realisieren. Weshalb? Weil jegliche Gegenmaßnahme dich erst recht verdächtig macht. Das löst sofort Alarm aus, und dann kommen die netten jungen Männer (selten Frauen) in ihren feschen Uniformen und nehmen dich mit.
        Schau mal nach China. Haben die nicht auch so eine Art von Vermummungsverbot? Sowas wäre auch bei uns der konsequente nächste Schritt.
        Nein, das Thema lässt sich ausschließlich politisch lösen. Allerdings geht meine Hoffnung gegen null, so lange ¢DU/¢$U an der Macht sind.


  8. damarco

    ,

    Betrachten wir es mal nüchtern, bis die Behörden in der Lage sind die neuen Befugnisse auch effektiv zu nutzen vergehen Jahre. Alleine die Ausstattung an IT Infrastruktur kostet den Ländern und den Bund sehr viel. Bis dahin hat das Bundesverfassungsgericht der Union ihr Gesetz wieder um die Ohren gehauen. Zumal ja nicht ausgeschlossen ist das Gerichte per Eilentscheid die Träume der Union viel schneller platzen lassen. Zudem steht ja da viel mehr drin, z.Bsp die Anlasslose Kontrolle ist jetzt ohne den Trick Waffenverbotszone möglich. Was haben die Kritiker der Waffenverbostzonen gesagt? Sie dienen nur für Anlasslose Kontrollen und wie das mit der Verfassung zu vereinbaren ist kann nur die Union erklären.

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