Donnerstag der 12. März, abends, Bahnhofsviertel von Frankfurt am Main. Die Polizei macht mal wieder Razzia, mit 200 Mann. Als der hessische CDU-Ministerpräsident Boris Rhein und sein CDU-Innenminister Roman Poseck die Szene betreten, haben die Polizist*innen schon alles angerichtet: 40 bis 50 Menschen stehen mit der Stirn zur Wand, die Hände auf dem Rücken, sie werden von Polizist*innen durchsucht, so berichtet es die Frankfurter Neue Presse.
Demnach wurden an dem Abend 414 Menschen kontrolliert, bei 36 fand man illegale Drogen, stellte Verstöße gegen die Waffenverbotszone oder das Aufenthaltsgesetz fest. Solche Großrazzien gibt es im Frankfurter Bahnhofsviertel regelmäßig. Für die zwei CDU-Landespolitiker bot die Inszenierung dennoch etwas ganz Besonderes.
Dabei wurde nämlich ein neues Polizei-Instrument vorgestellt. Eine App, die Menschen identifizieren kann. GES-App heißt die. Frankfurt ist seit einigen Wochen Testgelände dafür. Angeblich wurde sie bereits mehrfach erfolgreich eingesetzt. Dass die Polizei so etwas nutzt, ist bundesweit einmalig. Bisher kennt man es vor allem von us-amerikanischen ICE-Beamt*innen, dass sie bei Kontrollen Menschen mit Handykameras identifizieren.
Foto-Datenbank von 5,5 Millionen Menschen
Frankfurter Polizist*innen fotografieren Verdächtige, die sich nicht ausweisen können oder wollen, mit ihren Dienst-Telefonen. Die GES-App wirft die Bilder in die Gesichtersuchmaschine des BKA, die gleicht sie mit Bildern von fast 5,5 Millionen Menschen ab. Sie stammen aus der Polizeidatenbank INPOL. Dort sind Menschen mit Bild gespeichert, die erkennungsdienstlich behandelt wurden, aber auch weitere Bilder, die die Polizei im Rahmen von Ermittlungen erstellt oder beschlagnahmt hat.
Gibt es einen Treffer, erscheinen auf dem Display des Dienst-Telefons Name und Geburtsdatum der fotografierten Person und womöglich weitere Informationen. In INPOL werden unter anderem gespeichert: Vergleichsfotos, die Info, ob nach der Person gefahndet wird, personengebundene Hinweise wie etwa „Ansteckungsgefahr“ oder „Psychische und Verhaltensstörung“.
Die App ist ein Gemeinschaftsprojekt des hessischen Landeskriminalamts, des Bundeskriminalamts und einer Innovations-Abteilung der hessischen Polizei. Der hessische Innenminister berichtet bei seinem Besuch in Frankfurt, dass man bundesweit neidisch auf die High-Tech-Überwachung schaue, die dort aufgebaut wird. Es ist wohl nicht unwahrscheinlich, dass auch weitere hessische und bundesdeutsche Polizeipräsidien die GES-App einführen.
Frankfurt, das Reallabor für die GES-App, war auch ohne diese schon Gesichtserkennungs-Frontstadt. Im Bahnhofsviertel ist seit Sommer 2025 – ebenfalls bundesweit einmalig – Live-Gesichtserkennung mit festinstallierten Videokameras im Einsatz.

hessen und besonders frankfurt scheinen sich nicht im geringsten für die grundrechte der menschen zu interessieren. vor paar jahren war ich mal in frankfurt auf der zeil. überall kameras. gemacht wird gefühlt alles wasirgendwie machbar ist. ob das rechtlich in einer grauzone ist oder sogar völlig illegal ist scheint niemanden zu jucken. erst mal machen und später schauen. echt super so ein ansatz.
Finde ich kein bisschen gut.
Habe mir noch nie etwas zu schulden kommen lassen.
Meide aber solche Orte zukünftig.
Fühle mich nicht sicher, sondern eher bedroht in meinen Rechten.
Die Kriminalität wird nur dadurch verlagert, nicht gelöst.
Und unsere grundlegende Mensch:innenrechte sind in Gefahr.
Das BKA: Nur speziell qualifiziertes Personal, die sogenannten Sachverständigen für Lichtbildvergleiche sowie Lichtbildexpertinnen und -experten, sind mit der Identifizierung von Personen anhand von Bildern betraut und treffen Aussagen über mögliche Personenidentitäten bzw. schließen Personenidentitäten aus.
Auch das BKA: hier, die app regelt. lol.
Naja, was denn sonst? Es ist nicht einzusehen, warum ausgerechnet die Polizei auf den Einsatz trivial verfügbarer technischer Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben verzichten sollte.
Die App wird übrigens nicht endgültig die Identität feststellen, das würde ein Polizist mit zufälliger Erinnerung an ein passendes Fahndungsbild auch nicht, sondern den Anlass zu einer eingehenden Identifizierung liefern.
Wie, was denn sonst? Es ist einfach nicht einzusehen dass die Staatsgewalt massive Grundrechtseingriffe durchführen darf, nur weil ein Bürger sein Recht wahr nimmt ohne Ausweispapiere durch die Gegend zu laufen.
Es findet ein Abgleich gegen eine Datenbank statt, in der Identitäten und Bilder vorhanden sind. Wenn die Person einen Ausweis dabei hat, wird diese Identität direkt mit der Datenbank abgeglichen. Wobei nichtmal alle Personen solche Papiere besitzen.
Ansonsten nimmt man die Person halt zur Feststellung der Identität mit, einzelne wird man uU nach Hause fahren und sich den Ausweis zeigen lassen.
Wo ist da der große zusätzliche Eingriff?
Ähm, ernst?
Privatunternehmen spielen mit hoheitlichen Daten herum?
Es hat einen Grund, dass beim Zoll seit jeher… Zöllner sitzen und nicht Lufthanseaten. Ich denke auch, dass man überlegen könnte da Verlässlichkeit hineinzubringen. D.h. Ticket zeigt Manfred K., Zollprüfung ergibt jemand anderen, daher Alarm. Bei Europäern wird es aber (in absehbarer Zeit) entsprechende Ausweise geben, die theoretisch ohne Datenabfluss abgefragt werden könnten. Internationale Gäste könnten vom Zoll bis irgendwo verfolgt werden, Zwecks Konsistenzprüfung. Von Privat gebaute Systeme sollen jetzt vermutlich aber die originalen Daten kriegen bzw. abfragen. Hacker, Geheimdienste, Tod und Teufel!
Na gut, die wollen beim Checkin Biometrie verwenden. Was für ein Blödsinn. Und der Zoll wäre zu teuer, also erlauben wir den totalen Datenabfluss? Dann lieber E-Perso-Feature schon für den Kartenkauf?
Was passiert bei „False Positives“, wenn die App also einen Menschen als z.B. „gefährlichen Verbrecher“ identifiziert, aber falsch liegt? Muss die Person dann beweisen, dass sie es nicht ist?
Und umgekehrt, wenn eine Person tatsächlich illegale Drogen bei sich hat, aber falsch identifiziert wird und mit einer Person verwechselt wird, die z.B. gerade auf Bewährung ist, aber nichts falsch gemacht hat? Wie wird sowas aufgelöst?
Gute Fragen! Nehme ich mit in die weitere Recherche.
„Was passiert bei „False Positives“, wenn die App also einen Menschen als z.B. „gefährlichen Verbrecher“ identifiziert, aber falsch liegt?“
Das ist einfach: Das gleiche wie wenn ein Polizist glaubt, einen gefährlichen Verbrecher identifiziert zu haben: Person angenessen vorsichtig behandeln und Identität zweifelsfrei feststellen. Letzteres geht vom Vorzeigen eines entsprechenden Ausweises bis Mitnahme zur erkennungsdienstlichen Behandlung. Alles nichts neues.
Die hessische Polizei nutzt Analysesoftware des US-Herstellers Palantir.
Wird GES-App zusammen mit Palantir eingesetzt?
Welche Rechtsgrundlage ermöglicht den Einsatz der GES-App?
Was sagt die DSGVO dazu?
Nichts, weil die DSGVO bei Polizeimaßnahmen nicht einschlägig ist. Polizei- und Justizhandlungen unterfallen der sog. JI-Richtlinie, die einen deutlich niedrigeren Standard einfordert. Der Teil 3 im BDSG dient der Umsetzung dieser Richtlinie.