Koalitionsvertrag Baden-WürttembergKameras sollen prüfen, wer und wie brav du bist

Grün-Schwarz will in Baden-Württemberg als erstem Bundesland doppelte KI-Videoüberwachung ausrollen: Kameras, die Menschen auf verdächtiges Verhalten überprüfen und sie gleichzeitig mit Gesichtserkennung analysieren. In Mannheim und zwei weiteren Städten soll das Pilotprojekt starten.

  • Martin Schwarzbeck
Kameras an einer Hausfassade.
Die "intelligente" Videoüberwachung in Mannheim soll ausgeweitet werden.

Gestern haben Cem Özdemir und Manuel Hagel den grün-schwarzen Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg vorgestellt. Hier sollen demnach erstmals in Deutschland Kameras eingesetzt werden, die sowohl das Verhalten der Abgebildeten analysieren und bewerten, als auch deren Gesichter vermessen, um per Gesichtserkennung herauszufinden, ob sie von polizeilichem Interesse sind.

Die Verhaltenskontrolle wird bereits seit acht Jahren in Mannheim trainiert. Das Modellprojekt soll nun räumlich ausgeweitet werden, auf zwei weitere, bislang ungenannte Städte. Auch der Umfang wird erweitert, denn zusätzlich zur Verhaltenserkennungs-Technologie sollen künftig auch Objekte und Gesichter von den Kameras erkannt werden.

Live-Gesichtserkennung läuft in Deutschland bislang nur in Frankfurt am Main hinter öffentlichen Überwachungskameras. Die Software vermisst jedes Gesicht im Erfassungsbereich und schlägt Alarm, sobald es einem gesuchten Gesicht sehr ähnlich ist. Gesucht wird damit nach Terrorist*innen, nach vermissten Menschen, nach Opfern von Entführung, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung. Analysiert und mit den Polizeidatenbanken abgeglichen wird aber jedes Gesicht, das die Kameras aufnehmen.

Zusätzlich zur Echtzeit-Fernidentifizierung wollen Grüne und CDU der Polizei in Baden-Württemberg auch die Suche nach bestimmten Gesichtern im Internet erlauben. Auf Bundesebene gibt es aktuell ebenfalls Bestrebungen, das Tool einzuführen. Damit können Beamt*innen beispielsweise Menschen auf Social Media finden, etwa auf Bildern, die Vereine oder Arbeitgeber ins Netz stellen. Selbst auf Totalaufnahmen von Großveranstaltungen könnten Personen gefunden werden. Wenn die Verhaltensanalyse in einer der Pilotstädte eine Straftat detektiert, kann damit theoretisch auch die tatverdächtige Person retrograd identifiziert werden.

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„Schonung der Grundrechte“

Für die Echtzeit-Fernidentifizierung und die Gesichtersuchmaschine muss die Koalition das Polizeigesetz von Baden-Württemberg ändern. Dabei hatte Grün-Schwarz das erst Ende vergangenen Jahres getan. Damals hatte die Landesregierung der Polizei Datenanalyse nach Palantir-Art erlaubt, die diese ohnehin schon lange betrieb. Außerdem genehmigten die alten und neuen Koalitionspartner der Polizei auch das KI-Training mit den persönlichen Daten von Bürger*innen sowie die Weitergabe dieser an externe Stellen.

Nun soll also eine neue Polizeigesetznovelle kommen, die auch Echtzeit-Fernidentifizierung ermöglicht. Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein sind ebenfalls daran, Gesetzesgrundlagen dafür einzuführen. Die Technologie ist in Sicherheitsbehörden ziemlich beliebt, genauso wie der Verhaltensscanner, der in Mannheim trainiert wird. Vergangenes Jahr hat ihn Hamburg übernommen, Berlin folgt wohl als nächstes, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben bereits Rechtsgrundlagen dafür oder arbeiten daran.

Bislang hat sich noch niemand getraut, beide Technologien auf einmal einzusetzen. Die Datenschutzbedenken sind bei beiden allein schon sehr hoch. In Baden-Württemberg gibt es nun aber scheinbar keine Scheu mehr. „KI-Videoschutz kann für mehr Sicherheit bei gleichzeitiger Schonung der Grundrechte sorgen“, schreiben Grüne und CDU in ihrem Koalitionsvertrag.

Dass es bei den drei Standorten bleibt, an denen die Koalition die multiple KI-Überwachung pilotieren will, ist vermutlich eher unrealistisch. Bereits vor der Wahl hatten sich Özdemir und Hagel dazu bekannt, den Einsatz von Videoüberwachungskameras entgrenzen zu wollen. Für den Einsatz soll keine erhöhte Kriminalitätsbelastung mehr nötig sein, die Kommunen sollen freihändig darüber entscheiden.

Über die Autor:innen

  • Martin Schwarzbeck
    Darja Preuss

    Martin ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Signal: yoshi.42042


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2 Kommentare zu „Kameras sollen prüfen, wer und wie brav du bist“


  1. Marvin

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    Gestern mittag, in einer kleinen Stadt in NRW, fuhr ein Bundeswehr-Fahrzeug – schwerer Jeep oder leichter Panzer, mit einem kleinen Rohr, langes Gewehr oder kleine Kanone, mit viel Kameras und Elektronik rund um das Geschütz, durch die Straßen. Die Kanone bewegte sich in alle Richtungen, erfasste immer wieder einzelne Fußgänger oder Autos und folgte ihnen für eine Weile

    Vermutlich, hoffentlich, freidrehende Soldaten, die spielen wollten.

    Bei mir weckte das allerdings Erinnerungen an Globetrotterzeiten, an Diktaturen, wo das Militär die Bürger mit Waffengewalt unter Kontrolle hielt.

    Wenn die Strukturen erst geschaffen sind, ist es nur ein kleiner Schritt von „spielenden“ Soldaten zur gezielten Einschüchterung. Insbesondere, wenn die Kanonen mit Schallwellen oder Plastikgeschossen schießen, also durch Warnschüsse abgeben können, um ein zu schüchtern.


  2. Postdemocracy

    ,

    Gibt es eigentlich bereits Forderungen oder offene Absichtserklärungen, die offensichtlichen Synergieeffekte mit der Einführung der EUDI zu nutzen oder wird noch etwas gewartet, bis wir dann auch endlich Verhaltens-Scores in unser aller „digitalen Identitäten“ bekommen? Denn was da gerade auf mehreren Ebenen aufgebaut wird mit Verhaltensscans, Biometrie und Identifizierungstools lädt doch nur dazu ein. Für den Staat wäre es jetzt so leicht wie noch nie, seine Subjekte zum erwünscht konformen Verhalten zu erziehen, wenn deren Verhalten, Bewegungen und digitalen Konsumspuren lückenlos überwacht und mit einem einfachen Klick bzw Softwareupdate Grundrechte gewährt oder entzogen werden können. „Ha no, warom au net!“ werden sich sicherlich nicht nur die Grünen und die CDU im Schwoobeländle denken.

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