Liebe Leser*innen,
mein Artikel des Tages handelt von Metas Überwachungsbrillen. Die Bundesnetzagentur könnte sie verbieten, sah dazu aber jüngst keinen Anlass. Nun meldet sich Hamburgs Datenschutzbehörde zu Wort: Die Aufnahmeleuchte sei nur „eingeschränkt wahrnehmbar“, die Brille nur in Ausnahmefällen zulässig.
Mein Ticker des Tages kommt aus Kalifornien: Der US-Staat hat eine Altersgrenze von 16 Jahren für Plattformen mit suchtfördernden Mechanismen beschlossen. Eine noch weiter reichende Regelung könnte nächste Woche EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) ankündigen. Die Zeichen stehen auf Alterskontrollen.
Gute Lektüre!
Sebastian

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