Der Bundestag wird den Vorschlag von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, eine Investitionspflicht für Streaming-Dienste einzuführen, erheblich anpassen müssen. In einer Stellungnahme an die Bundesregierung unterstellt die EU-Kommission dem deutschen Ansatz, weniger die kulturelle und sprachliche Vielfalt Europas sowie den Medienpluralismus im Blick zu haben, sondern eher den Produktionsstandort Deutschland wirtschaftlich stärken zu wollen. Ersteres ist mit EU-Regeln vereinbar, letzteres nur bedingt.
Das Schreiben aus Brüssel ist die Antwort auf den Gesetzentwurf Weimers, den die Regierung im Mai beschlossen und an den Bundestag überwiesen hat. Über die Stellungnahme hatte zuerst die FAZ berichtet. Der deutsche Vorschlag sieht unter anderem vor, dass alle größeren und auf den deutschen Markt abzielenden Streamingdienste, ob privat oder öffentlich-rechtlich, acht Prozent ihres jährlichen Nettoumsatzes in europäische audiovisuelle Werke investieren müssen. Zudem legt der Entwurf bestimmte Subquoten für die Produktion neuer Werke fest und regelt auch den Rechterückfall, der unabhängigen Produzenten helfen soll.
Ausgangspunkt AVMD-Richtlinie
Grundsätzlich sind solche Investitionspflichten sowie weitere Auflagen für Streaming-Dienste legal umsetzbar. Zu einem der erklärten Ziele der zuletzt im Jahr 2018 überarbeiteten EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) zählt schließlich, die Produktion europäischer Werke und den Zugang zu diesen Werken zu fördern. Seit Jahren schon müssen etwa Anbieter wie Netflix oder Amazon dafür sorgen, dass mindestens 30 Prozent der Videos in ihren Mediatheken aus Europa stammen. Das ist in der Richtlinie selbst geregelt.
Weniger streng sind die EU-Regeln zu Investitionspflichten, eine EU-weit geltende Auflage ist hierbei nicht vorgesehen. Allerdings öffnet der Artikel 13 ausdrücklich die Tür für EU-Länder, eigene Verpflichtungen einzuführen, selbst wenn die erfassten Streaming-Anbieter in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen sind. Neben dem Fokus auf europäische Produktionen müssen die Auflagen jedoch „verhältnismäßig und diskriminierungsfrei“ sein. Andere EU-Länder haben diesen Spagat hinbekommen: In Frankreich müssen seit 2021 Streaming-Anbieter mindestens 20 Prozent ihres Umsatzes, den sie im Land erzielen, in die Finanzierung europäischer Produktionen mit französischer Sprache stecken.
Der Vorschlag aus Deutschland erfülle die Vorgaben aus Brüssel in seiner derzeitigen Form hingegen nicht, moniert die EU-Kommission. So seien Eingriffe in die Dienstleistungsfreiheit nur dann gerechtfertigt, wenn sie einem „berechtigten öffentlichen Interesse dienen, wie etwa der kulturellen und sprachlichen Vielfalt, und wenn sie nichtdiskriminierend und verhältnismäßig sind“. Ein überarbeiteter Gesetzentwurf müsse sicherstellen, dass die geplanten Regeln die unternehmerische Freiheit nicht unverhältnismäßig einschränken und den Mediendiensteanbietern bei der Organisation ihrer Investitions- und Verwertungsstrategien ausreichenden Spielraum belassen.
Streaming verdrängt physische Medien
Der Markt für Streaming-Angebote wächst seit Jahren rasant, immer mehr Anbieter buhlen mit unterschiedlichen Modellen um deutsche Kund:innen. Im Vorjahr haben laut Filmförderungsanstalt die Ausgaben für Home Video und Kino mit 4,7 Milliarden Euro einen neuen Höchstwert erreicht. Stärkstes Segment im 3,7 Milliarden Euro schweren „reinen Home‑Video‑Markt“ sind kostenpflichtige Abonnements, wie sie etwa Netflix, Apple oder das Anfang des Jahres nach Deutschland gekommene HBO anbieten. Zum Vergleich: Physische Medien wie DVDs oder Blu-rays spielen inzwischen nur mehr 218 Millionen Euro jährlich ein, Tendenz fallend.
Insgesamt dürfte der deutsche Gesetzentwurf vermutlich elf Streaming-Anbieter erfassen. Nach Ansicht der EU-Kommission differenziere Deutschland jedoch nicht ausreichend zwischen den jeweiligen Anbietern. So zeigt sich das Schreiben etwas verwundert, dass sich die Investitionsverpflichtung „offenbar nicht auf die Veranstalter linearer Fernsehdienste“ erstrecke. Nachbessern müsse Deutschland auch bei den Ausnahmen von der Investitionsverpflichtung und solle zudem sicherstellen, dass die Kategorisierung „objektiv gerechtfertigt und verhältnismäßig“ bleibe.
Handwerkliche Fehler sieht die EU-Kommission bei der Ermittlung der Höhe der finanziellen Verpflichtung. Zwar würde Deutschland im Entwurf auf einige Marktstudien hinweisen, dies sei jedoch nicht genug: Die konkrete Höhe der jeweiligen finanziellen Verpflichtung müsse auf ausreichende Nachweise und Marktdaten gestützt sein sowie betroffenen Anbietern keine übermäßige Belastung auferlegen.
Arbeit für das Parlament
Kritik übt die Kommission auch an den vorgeschlagenen Subquoten. Die in § 4 festgeschriebenen Auflagen legen fest, wohin die 8 Prozent des Nettoumsatzes fließen müssen. Unter anderem müssen beispielsweise mindestens 80 Prozent in europäische audiovisuelle Werke investiert werden, die in deutscher Sprache hergestellt werden, während mindestens 70 Prozent von unabhängigen Filmproduzenten kommen sollen. Diese Auflagen gelten kumulativ.
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Die Kommission weist jedoch darauf hin, dass die Subquoten und Gewichtungsmechanismen die redaktionellen und wirtschaftlichen Entscheidungen von Anbietern, die ihre finanzielle Verpflichtung durch Direktinvestitionen erfüllen möchten, erheblich einschränken und beeinflussen können. Entsprechend sei sicherzustellen, dass diese Auflagen „notwendig“ und „verhältnismäßig“ bleiben.
Der Wink mit dem Zaunpfahl richtet sich nun in erster Linie an den Bundestag und Bundesrat. Im Bundestag steht die Behandlung des Entwurfs noch an, der Bundesrat hat hingegen bereits im Juli eine Stellungnahme abgegeben. Dabei steht die Länderkammer hinter der Regierung und übt lediglich Detailkritik am Entwurf. So wünscht sich der Bundesrat etwa, auch die Fördermittel der Länder als Eigenanteil des Herstellers anzuerkennen.
Herausfordernde Digitalgesetze
Die Einführung der Investitionspflicht dürfte sich also noch ein wenig hinziehen. Immerhin gibt es aber zumindest einen konkreten Gesetzentwurf, an dem sich Institutionen wie die Kommission oder der Bundesrat abarbeiten können. Auf ein weiteres Vorhaben aus dem Hause Weimers, das europäische Inhalteanbieter stärken und zugleich übermächtige, oft aus den USA stammende Tech-Konzerne einhegen soll, wartet die Öffentlichkeit schon länger.
Die im Vorjahr in Aussicht gestellte Digitalabgabe für große Tech-Konzerne kommt seither jedoch nicht über ihre Ankündigung hinaus. Zuletzt zeigte sich der konservative, aber parteilose Kulturstaatsminister im Mai optimistisch, ein Gesetz noch vor der Sommerpause durch den Bundestag zu bringen. Dabei kursiert noch nicht einmal ein für den Herbst 2025 versprochenes Eckpunktepapier.

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