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Ärzte, Aktivistinnen und Internetnutzer: Diese Geheimdienstreform betrifft uns alle

Bei der Geheimdienstreform geht es nur um Bedrohungen durch „fremde Mächte“ und Terror? Mitnichten. Die Regeln, die derzeit der Bundestag debattiert, gehen uns alle an: beim Arztbesuch, in der Autowerkstatt und auf der Demo.

  • Anna Biselli
Jede Menge Menschen bewegen sich über einen öffentlichen Platz
Die Geheimdienstreform wirkt sich auf uns alle aus. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Timon Studler

Terrorismus, Extremismus, Spionage, Sabotage, Cyberangriffe, hybride Anschläge, Destabilisierung und vor allem „fremde Mächte“. Salvenartig ratterte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am vergangenen Donnerstag im Bundestag all die Bedrohungen herunter, wegen derer wir seiner Meinung nach dringend neue Geheimdienstgesetze brauchen. „Dagegen müssen wir uns rüsten“, sagt er Mantra-artig drei Mal zwischen seinen Äußerungen, die keinen Widerspruch zuzulassen schienen.

Es entsteht der Eindruck: Bei der Geheimdienst-Reform, die Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) als „größte Novellierung des Rechts der Nachrichtendienste in der Geschichte unseres Landes“ nannte, geht es um die ganz großen Gefahren. Das heißt auch: Wenn ich keine aus Russland gesteuerte Wegwerfagentin bin oder verdeckter Hamas-Kämpfer in Deutschland, hat das nichts mit mir zu tun. Aber das ist falsch. Die Geheimdienstreform, die BND und Verfassungsschutz – O‑Ton Dobrindt – „selbstverständlich“ operative Fähigkeiten geben soll, betrifft uns alle.

Vertraulichkeit zweiter Klasse

Behandlungszimmer beim Arzt, zwei Menschen sitzen sich gegenüber.
Wer sitzt mit im Behandlungsraum? – Alle Rechte vorbehalten: Vitaly Gariev

Die Geheimdienstreform betrifft Ärzt:innen und ihre Patient:innen. Sie schränkt die Vertraulichkeit im Behandlungszimmer ein.

Menschen vertrauen ihren Behandler:innen im Sprechzimmer sensible Dinge an – ihren Stuhlgang, ihre ungesunden Lebensgewohnheiten, ihre sexuelle Gesundheit genauso wie ihre Sorgen. Damit das funktioniert und wir uns öffnen können, gibt es die ärztliche Schweigepflicht. Die jedoch soll, wenn es nach den Plänen für ein neues BND- und Verfassungsschutzgesetz geht, nicht absolut gelten.

Im Entwurf für das BND-Gesetz fehlt im Paragrafen zum „Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen“ die Ärzteschaft. Laut Entwurf für das Bundesverfassungsschutzgesetz soll eine Abwägung stattfinden: Aufklärungs- versus Vertraulichkeitsinteresse.

„Wenn intimste Informationen betroffen sein können, darf das nicht einer Abwägungsentscheidung einer Behörde überlassen sein. Sondern es muss ein absoluter Schutz bestehen, damit das Vertrauen zwischen Ärzten und Patienten überhaupt entstehen kann“, sagt der Carsten Dochow, Leiter der Rechtsabteilung der Bundesärztekammer, im Interview mit netzpolitik.org.

„Als wesentliche Voraussetzung für wirksame psychiatrische und psychotherapeutische Behandlungen ist die Vertraulichkeit der Therapie selbst ein Element wirksamer Gewaltprävention“, sagt die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde, Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, in einer Pressemitteilung zu einer Stellungnahme mehrerer psychiatrisch-psychotherapeutischer Fachgesellschaften.

Abschreckung und Staatstrojaner

Ein Mensch in Presseweste und mit Kamera steht in einer kargen Landschaft, hinter ihm kniet eine Person mit Sturmgewehr
Journalist:innen berichten aus Kriegs- und Krisenregionen weltweit, für die sich auch der BND interessiert. (Symbolbild) – CC-BY-SA 4.0: SaporaSkap

Die Geheimdienstreform betrifft Journalist:innen und ihre Quellen. Sie höhlt die Grundlagen der journalistischen Arbeit aus.

Wie Ärzt:innen sind Medienschaffende Berufgeheimnisträger:innen. Denn um Missstände recherchieren zu können und ihre Informant:innen zu schützen, müssen sie Vertraulichkeit garantieren. Das torpediert die Geheimdienstreform, denn auch für sie gilt nur ein relativer Schutz.

„Internationale Kontakte der Presse führen dazu, dass diese für den BND ausgesprochen interessant sind“, schreibt die Humanistische Union in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Doch statt das Schutzniveau für Medienschaffende auf das bisherige für Journalist:innen in Deutschland anzuheben, senkt der Vorschlag die Standards auf das, was vorher für die Presse im Ausland galt.

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Eine Überwachung durch den BND soll dann möglich sein, wenn die Betroffenen „in Zusammenhang“ mit einer erheblichen Bedrohung stehen. Das kann heißen, mit einer Person in Kontakt zu sein, bei der entsprechende Informationen zu holen sind.

Doch auch andere Regelungen aus den Gesetzen schränken journalistische Arbeit ein. Im Interview verweist Maximilian Jung von Reporter ohne Grenzen darauf, dass automatisierte Datenauswertung Quellen gefährden und abschrecken könnte. Außerdem würde ein breiterer Einsatz von Staatstrojanern die Vertraulichkeit digitaler Kommunikation unterminieren. Und die ist nicht nur für Journalist:innen eine wichtige Grundlage ihrer Arbeit.

Gewalt ohne Verletzte

Sitzblockade
Sitzblockade bei einem Klima-Camp 2018. – : Jason Krüger | für netzpolitik.org

Die Geheimdienstreform betrifft Klimaaktivistinnen und Sitzblockierer. Sie geraten schneller ins Visier der Dienste.

Was für den Verfassungsschutz „erheblich beobachtungsbedürftig“ ist, definiert der Gesetzesentwurf sehr breit. Denn das treffe für eine Bedrohung unter anderem dann zu, „wenn zur Zielverfolgung Straftaten begangen werden“ und ein definiertes Schutzgut beeinträchtigt wird.

Straftaten, das können alle möglichen Handlungen sein. Das ist der Sticker auf dem Straßenschild, der als Sachbeschädigung gilt. Die Formulierung, dass eine Handlung dann als Bedrohung geeignet ist, wenn das Ziel mit Gewalt verfolgt wird, schränkt hier nur weniges ein.

„Der Gewaltbegriff wurde in der strafrechtlichen Rechtsprechung vom Alltagssprachgebrauch abgekoppelt“, schreibt der Deutsche Anwaltverein. Das heißt: Es geht nicht mehr darum, ob etwa ein Mensch verletzt wird. Gewalt sind nach Ansicht des Bundesgerichtshofs auch Sitzblockaden, die friedlich verlaufen – wenn ein Stau entsteht und Menschen am Weiterfahren gehindert werden. Gewalt sind festgeklebte Hände auf Asphalt, die der Polizeibeamtin das Wegtragen der Demonstrierenden erschweren. „Der Entwurf täte daher gut daran, klarzustellen, dass hier nur Gewalt jenseits der Bagatellgrenze gemeint ist“, so der Deutsche Anwaltverein.

Die Schrauberin als Erfüllungsgehilfin

Motorraum beim Elektrofahrzeug
Moderne Fahrzeuge erfassen jede Menge Daten über uns. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Maxim Hopman

Die Geheimdienstreform betrifft Autowerkstätten. Deren Mitarbeitende werden zu Erfüllungsgehilf:innen der Dienste.

Die geplanten Gesetze verpflichten jede Menge private Akteure, den deutschen Geheimdiensten zuzuarbeiten. Neben Anbietern von digitalen Diensten und Telekommunikation sind hier auch explizit Autowerkstätten und Kfz-Hersteller erwähnt.

Die sollen dem Verfassungsschutz auf Anfrage die Telemetriedaten von Autos zuliefern. Die verraten, je nach Fahrzeugmodell, jede Menge: Wo wurde ein Auto abgestellt? Wie war der Kilometerstand beim letzten Laden? War das Licht an und der Gurt gestrafft? Wie war Reifendruck und welches Fenster war auf?

Die Stärkung staatlicher Sicherheitsstrukturen dürfe nicht dazu führen, „dass Autohäuser und Kfz-Werkstätten zum verlängerten Arm der Nachrichtendienste werden“, sagt der Präsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe Thomas Peckruhn. Es dürfe „keine vorsorgliche Sammlung zusätzlicher Fahrzeugdaten geben“ und „ein etwaiger direkter Zugriff in das Auto ist aus Sicherheitsgründen abzulehnen“, warnt Hildegard Müller, Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie.

Der gesamte öffentliche Raum

Überwachungskamera im Vordergrund, Foyer eines Einkaufszentrums im Hintergrund
Wer sieht, was die Überwachungskamera beim Shopping erfasst? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Kamera: pawel_czerwinski, Einkaufszentrum: Chethan KVS

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Die Geheimdienstreform betrifft dich, wenn du durch ein Einkaufszentrum läufst. Denn die Dienste könnten dich künftig dabei beobachten.

Im Kiosk hängt eine Videokamera, bei den Spinden im Schwimmbad, vor dem Eingang zum Krankenhaus und im Einkaufszentrum sowieso. Videoüberwachung ist überall. Und künftig soll der Verfassungsschutz weitreichenden Zugriff auf die Abertausenden privat installierten Überwachungskameras bekommen können.

Wer eine private oder öffentliche Videoüberwachung betreibt, soll künftig vom Inlandsgeheimdienst verpflichtet werden können, die Daten an den Verfassungsschutz auszuleiten, dem Geheimdienst gespeicherte Daten zu übermitteln oder ihm gleich die Mitbenutzung der Kameras zu ermöglichen. Die Voraussetzung: eine „wenigstens erheblich beobachtungsbedürftige Bedrohung“. Doch bei der Suche nach dem Extremisten oder der Wegwerfagentin wären unzählige Menschen mitbetroffen.

„Die Befugnis erstreckt sich auf die Überwachung des gesamten öffentlichen Raums“, schreibt die Gesellschaft für Freiheitsrechte in ihrer Stellungnahme. „Faktisch alle Menschen, die sich in Deutschland aufhalten, werden von solchen Videoüberwachungen erfasst.“

Pseudo-Begrenzungen und viele Ausnahmen

Switch
Switch im Internet-Knoten DE-CIX. – CC-BY-SA 2.0: Stefan Funke

Die Geheimdienstreform betrifft alle, die das Internet nutzen. Denn der BND darf faktisch alle übertragenen Daten abschnorcheln und durchsuchen.

Der BND darf nicht einfach alles überwachen und schon gar nicht im Inland. „Das Grundgesetz lässt eine globale und pauschale Überwachung auch zu Zwecken der Auslandsaufklärung nicht zu“, schrieb das Bundesverfassungsgericht 2020 zu einem Urteil. Es braucht daher eine Begrenzung dessen, was der Auslandsgeheimdienst abschnorcheln und durchsuchen darf.

Derzeit gibt es eine Volumenbegrenzung von 20 Prozent eines Übertragungswegs, die der BND ausleiten darf. Künftig sollen es 15 Prozent sein – jedoch bezogen auf das Datenvolumen, das „in allen Telekommunikationsnetzen übertragen werden kann“. Was also zunächst nach einer Reduktion klingt, dürfte in der Realität eine völlig wirkungslose Schranke sein.

„Selbst am größten deutschen Internetknotenpunkt werden in der Regel nicht mehr als 15 Prozent der Kapazitäten genutzt“, schreibt der Jurist und frühere Ministerialdirektor im Bundesjustizministerium Peter Schantz dazu in seiner Stellungnahme.

Auch bei der Beschränkung auf „ausländische“ Kommunikation wird es schwammig, nicht nur, weil die sich kaum mit hundertprozentiger Sicherheit von Inlandskommunikation unterscheiden lässt. Die bisherigen Schranken für Kommunikation zwischen Inland und Ausland werden an die reine Auslandskommunikation angepasst, schreibt der Deutsche Anwaltverein. Künftig sollen Ausnahmen hinzukommen, nach denen der BND in den Inlandsdatenverkehr schauen darf – etwa bei „terroristischen, staatlichen oder internationalen“ Hacking-Angriffen oder wenn die Erhebung mutmaßlich „zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für ein besonders gewichtiges Rechtsgut“ nötig ist.

Über die Autor:innen

  • Anna Biselli

    Anna ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Sie ist Mitglied im Kuratorium von abgeordnetenwatch.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr).

    Foto: Darja Preuss


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