OnlyFans-Gesetz in SchwedenGefährlicher Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung

Wer in Schweden einen Porno-Clip auf OnlyFans nach eigenen Wünschen bestellt, macht sich künftig strafbar. Das neue Gesetz missachtet Grundrechte wie Berufsfreiheit und sexuelle Selbstbestimmung, führt zu mehr Überwachung – und schadet letztlich allen. Ein Kommentar.

Zwei Figuren im Bauhaus-Stil sitzen sich gegenüber und legen die Stirn aneinander, die Stimmung ist intim und zärtlich.
Sexarbeit ist Arbeit (Symbolbild) – Public Domain DALL-E-3 („two persons hugging, bauhaus style reduced minimalist geometric shapes“)

Schweden hat seit gestern ein Gesetz, das sich als Lex OnlyFans bezeichnen lässt. Demnach macht sich strafbar, wer für sexuelle Dienstleistungen zahlt, die „über Distanz, ohne Kontakt ausgeübt werden“. Möchte man beispielsweise Aufnahmen bei seinen liebsten Creator*innen via Snapchat oder OnlyFans bestellen und teilt dabei konkrete Wünsche mit, kann man ins Visier der Justiz geraten. Denn das würde nach Logik des Gesetzes eine Person zu einer sexuellen Handlung „verleiten“. Auch eine Plattform wie OnlyFans kann dafür belangt werden, denn sie hätte die Transaktion möglich gemacht.

Vermeintlich soll das den „Schutz vor sexuellem Missbrauch“ zu stärken. Was hier aber tatsächlich passiert: Schweden erweitert sein Sexkaufverbot auf sexuelle Dienstleistungen im Netz und schafft damit einen alarmierenden Präzedenzfall für die Unterdrückung und Marginalisierung von Sexarbeit. Es ist zugleich ein Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung.

Zwei Grundrechte stehen beim gesellschaftlichen Umgang mit Sexarbeit im Vordergrund. Das erste ist die Berufsfreiheit, die es Menschen erlaubt, ihren Beruf frei zu wählen. Viele Sexarbeiter*innen wehren sich gegen das Stigma, den eigenen Beruf angeblich nur unter Zwang auszuüben.

Das zweite Grundrecht ist die sexuelle Selbstbestimmung. Hier geht es darum, dass Menschen selbst über sexuelle Handlungen entscheiden können. Gegner*innen von Sexarbeit führen oft an, dass sich angeblich kein Mensch aus freien Stücken dafür entscheiden könnte, sexuelle Handlungen für Geld anzubieten. Viele Sexarbeiter*innen pochen darauf, dass sie durchaus einen freien Willen haben, den ihnen Außenstehende nicht absprechen können.

„Dieses Gesetz ist kein Schutz, es ist Unterdrückung“

Auch Kund*innen von Sexarbeit haben ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das Nordische Modell betrachtet sie allerdings vor allem als potenzielle Täter*innen. Nicht als Menschen, die ein Grundbedürfnis nach körperlicher Nähe und Sexualität haben, und dafür eine einvernehmliche Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten.

Diese Form des Staatsfeminismus hat in Schweden Tradition. Gestartet im Namen des Schutzes von Sexarbeiter*innen ist das Nordische Modell in Wahrheit ein Instrument der Unterdrückung. Seit mehreren Jahrzehnten verfolgt Schweden schon diese Politik. Sexarbeit ist demnach immer eine Form patriarchaler Gewalt, vor allem gegen Frauen, egal wie einvernehmlich die Transaktion geschieht. Und vor dieser Gewalt und Ausbeutung gelte es demnach Betroffene zu schützen – auch jene, die diesen „Schutz“ ausdrücklich ablehnen.

Die European Sex Workers‘ Rights Association (ESWA), die sich für die Interessen von Sexarbeiter*innen einsetzt, sieht in dem Gesetz ein Scheitern der schwedischen Demokratie. Auf Englisch kommentiert die NGO: „Dieses Gesetz ist kein Schutz, es ist Unterdrückung“. Eine schwedische Abgeordnete habe angezweifelt, ob die Protestbriefe zu dem Gesetz wirklich von Sexarbeiter*innen stammten, oder eher von Zuhältern. ESWA beschreibt diese Haltung als „offenkundig ignorant, zutiefst beleidigend und gefährlich“. Sie offenbare eine „tiefe Verachtung für die Intelligenz und die Würde von Menschen am Rande der Gesellschaft“ und bestätige „die schlimmsten der paternalistischen Instinkte Schwedens“.

Sexarbeiter*innen haben konkrete Forderungen

Schon jetzt ist gut dokumentiert, wozu der vermeintliche, staatliche Schutz durch das Nordische Modell führt. Probleme wie Ausbeutung und schlechte Arbeitsbedingungen in der Sexarbeit, die angeblich bekämpft werden sollen, werden durch die Kriminalisierung der Kund*innen nicht eingedämmt, sondern verstärkt. Verbände und Fachleute berichten von noch mehr Stigma, noch mehr Problemen. Auf dem Papier mag das Gesetz nur Käufer*innen bedrohen. In der Praxis trifft es aber natürlich die Sexarbeiter*innen selbst. Sie verlieren ihr Einkommen, ihnen werden Optionen genommen, so zu arbeiten, wie sie es vorziehen. In ihrem Essay für das Verfassungsblog schreibt Juristin Teresa Katharina Harrer von einem „De facto“-Berufsverbot.

In Deutschland hat der „Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen“ (kurz BesD) aufgeschrieben, welche Art von staatlichem Schutz sich Sexarbeiter*innen stattdessen wünschen. Unter anderem eine Krankenversicherung durch die Künstlersozialkasse, Arbeitsvisa für Sexarbeitende aus Drittstaaten oder eine Aufnahme von Sexarbeit ins Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Menschen vor Diskriminierung schützt. Denn ja: Sexarbeiter*innen sind eine marginalisierte und diskriminierte Gruppe in der Gesellschaft – und Gesetze wie das Nordische Modell sind Ausdruck dieser Diskriminierung.

Dieses Modell jetzt auch noch ins Internet auszuweiten, also auf sexuelle Handlungen „aus der Ferne“, wird für Sexarbeiter*innen nichts verbessern. Die konkreten Folgen beschrieb jüngst Yigit Aydin von der ESWA im Interview mit netzpolitik.org: Betroffene würden ihre Accounts verlieren, ihre Inhalte würden noch mehr von Online-Plattformen verdrängt. Um über die Runden zu kommen, müssten sie sich andere, womöglich gefährlichere Optionen suchen müssen. Unterm Strich verstärkt das die Entwicklungen, die Sexarbeiter*innen im Netz bereits kennen, wenn Plattformen wie Twitter und Instagram ihre Profile löschen oder Zahlungsdienstleister wie PayPal ihnen ihre Dienste verwehren.

„Dieses Gesetz wird weit über Schweden hinaus Auswirkungen haben“

Überraschung: Sexarbeit ist Arbeit

Verfechter*innen des Nordischen Modells führen gerne an, dass Sexarbeit selbst bei guten Arbeitsbedingungen anstrengend und fordernd sein kann. Dass auch Sexarbeiter*innen Tage haben, an denen sie lieber Urlaub machen würden. Gegenfrage: Auf welche Arbeit trifft das nicht zu? Seit wann muss der Staat sicherstellen, dass Erwerbsarbeit Genuss und Erfüllung darstellt – und welche Branchen müsste sich ein solcher Staat als nächstes vorknöpfen?

Wer aus feministischer Perspektive Menschen in körperlich fordernden Arbeitsverhältnissen schützen möchte, hätte eine Menge Ansatzpunkte. Man könnte beispielsweise etwas tun für Menschen, die sich in der Pflege oder Gebäudereinigung den Rücken kaputt machen oder sich in Kitas bis zum Burn-out abarbeiten. Die staatlichen Maßnahmen wären dann aber keine Kriminalisierung von Kund*innen, sondern bessere Arbeitsbedingungen, besseres Einkommen, bezahlbarer Wohnraum.

Nein, Sexarbeit ist keine feministische Utopie, weder online noch offline. Sie hat wenig mit Emanzipation zu tun. Das muss sie aber auch nicht. Sie ist eine Form von Arbeit in einer Welt, in der Menschen eben ihre Arbeitskraft verkaufen müssen, um Geld zu verdienen und sich versorgen zu können. Und idealerweise können sie ihren Beruf dabei frei wählen.

Für einige Menschen ist Sexarbeit eben die beste Möglichkeit unter vielen – mehr oder weniger anstrengenden –Möglichkeiten im Kapitalismus, und sie entscheiden sich, diese zu nutzen. Damit sind sie Teil einer Gig-Economy, die gewisse Formen von Selbstständigkeit und Flexibilität verspricht und zugleich wenig Absicherung bietet.

Vorwand für staatliche Überwachung

Wer Seiten wie OnlyFans oder StripChat losgelöst von sonstigen gesellschaftlichen Verhältnissen betrachtet und primär als Orte der Unterdrückung zeichnet, aus denen Sexarbeiter*innen befreit werden müssen, der erliegt entweder einem Irrtum – oder verfolgt andere, politische Ziele. Gerade für letzteres gäbe es durchaus Anreize. Ein Gesetz wie das in Schweden gibt Behörden Anlass und Befugnisse, digitale Kommunikation und Zahlungsströme zu überwachen, auf der Suche nach strafbaren Online-Sexkäufen. Vor diesem Szenario warnt etwa auch die Organisation ESWA.

Es wäre ein weiteres Beispiel für die Ausweitung staatlicher Überwachung im Netz, die den Schutz einer vulnerablen Gruppe zum Vorwand nimmt. Wir kennen das Spiel von Chatkontrolle & Co.

Die langjährige Erfahrung, wie Staaten mit Online-Überwachungsbefugnissen umgeht, zeigt: Sobald Daten erst einmal in Reichweite sind, wecken sie Begehrlichkeiten, auch über den ursprünglichen Zweck hinaus. Die Verlierer*innen solcher Gesetzgebung sind damit nicht nur Anbieter*innen und Kund*innen von Sexarbeit, sondern alle, die sich ein Internet ohne ständige Überwachung wünschen.

16 Ergänzungen

  1. Ist das nicht etwas unterkomplex? Also in wie fern ist es „selbstbestimmt“, wenn ein Fremder sich aussucht welche genauen sexuelle Handlungen am Körper eines Menschen ausgeführt werden? Wäre das nicht per Definition „fremdbestimmt“? Es scheint ja so zu sein, dass ein selbstbestimmtes Drehbuch und die Ausstrahlung von Pornografie weiterhin legal bleiben, und der Punkt an dem es illegal wird, ist wenn jemand Anderes mit seiner Geldzuwendung sich die nächste Handlung aussucht. Auch halte die Darstellung für höchst problematisch, es hätte etwas mit der sexuellen Selbstbestimmung der Kund:innen zu tun, was unter Einsatz des Körpers der Anbieter:innen geschieht. Es ist ja schließlich deren Körper… Also ich möchte hier nichts in Abrede stellen. Ich halte es auch für wahrscheinlich, dass das Abdrängen in den Schatten den Leuten nicht viel Gutes tun wird. Aber Teile der Darstellungen in diesem Artikel halte ich auch für sehr diskussionswürdig.

    1. > Ist das nicht etwas unterkomplex? Also in wie fern ist es „selbstbestimmt“, wenn ein Fremder sich aussucht welche genauen sexuelle Handlungen am Körper eines Menschen ausgeführt werden? Wäre das nicht per Definition „fremdbestimmt“?

      Das ist einfach zu beantworten: NEIN. Die Sorte Rollenspiel und Rollenverteilung ist dabei weitestgehend irrelevant.

      Auch bei ausgesuchten Handlungen nach Angebot, und der Möglichkeit abzulehnen, sehe ich da kein derartiges Problem. Es lässt sich immer diskutieren, ob bei bestimmten Kombinationen von Praktiken im interaktiven Kontext Risiken bestehen oder entstehen, bzw. können.

      Aus meiner Sicht kochts sich das auf die Schnittstellenfrage runter, vordergründig, da eigentlich bereits das Maß an Selbstbestimmtheit bzw. Unabhängigkeit bereits im Vorfelde darüber entscheidet, wie diese Sache verlaufen kann und wie nicht. Zwei Beispiele:
      – Plattform Z implementiert Geldzuwendungen nur mit Text zur Sicherstellung der Zweckbindung. Diese werden erst nach Annahme durch Kanalbetreiber umgesetzt. Kein Text bzw. Quatsch gilt als Spende. Bzw. und/oder wird rückerstattet. (Interface)
      – Kanalbetreiber Nackt X auf Plattform Y braucht das Geld, und fühlt sich genötigt, immer das zu machen, was Zuwendende so schreiben.
      – Sklave W muss „alles“ machen, weil der Schläger von der Mafia im nächsten Zimmer sitzt.

      Was kann man daraus lernen? Was kommt in der Diskussion vielleicht nicht so oft vor?
      EVALUATION. Aber IRL. Also kurz: das EI.

      1. Umso mehr mit einer digitalen Wand dazwischen!

        Im digitalen sind möglicherweise die Bezahlungen pro Sache geringer, so auch das Risiko, z.B. an Kriminelle Handaufhalter u.a. zu geraten.

    2. hi! ich weiß nicht woher dieses Bild kommt, dass Freier entscheiden was sie möchten und die Sexarbeiterin muss das dann einfach so ausführen. Aus Gesprächen mit langjährigen Sexarbeiterinnen in meiner Stadt weiß ich, dass durchaus auch öfter die Sexarbeiterinnen die Dienstleistung ablehnen, weil sie diese nicht anbieten, der Kunde unsympathisch ist etc.
      Die Frauen haben durchaus Mitspracherecht und Grenzen, die sie oder ggf Security im Club durchsetzen!

    3. > Also in wie fern ist es „selbstbestimmt“, wenn ein Fremder sich aussucht welche genauen sexuelle Handlungen am Körper eines Menschen ausgeführt werden?

      Solange „ausgeführt werden“ nicht vom Zuhälter o.ä. passiert, dann ist es vielleicht doch ganz einfach definitionsgemäß selbstbestimmt, diesen Dienst für Geld anzubieten?

      Die eigentliche Frage ist doch, wem wieviel Schaden dadurch entsteht, also ob es z.B. eine Zahl an Menschen gibt, die entweder aus Abhängigkeitsverhältnissen oder Geldnot heraus sich selbst schaden, bzw. denen so geschadet wird. Um das zu wissen, müsste man es ermitteln.

    4. Du aberkennst den Anbietern jegliche Intelligenz und Selbstbestimmung ab, so als seien sie willenlose Sklaven des Geldes und können Kunden nicht ablehnen. Denk nochmal drüber nach bevor du in die Tasten haust.

    5. „Es scheint ja so zu sein, dass ein selbstbestimmtes Drehbuch und die Ausstrahlung von Pornografie weiterhin legal bleiben, und der Punkt an dem es illegal wird, ist wenn jemand Anderes mit seiner Geldzuwendung sich die nächste Handlung aussucht.“

      Kann sein, aber wie will man denn beweisen, ob das selbstbestimmt war oder nicht?

      1. Und da könnte man auch die ganzen B und C-Roll Pornos noch mal angucken!

        Verbot statt Empirik und Regulierung ist halt blöd. Von Blöd für Blöd.

  2. 1. Porno ist nicht Sex. Warum das immer wieder notorisch behauptet wird, geht mir ordentlich auf die Eier.
    Porno = Isolation, die uns als Sex verkauft wird bzw. Masturbationshilfe.
    Sex = Stelldichein von mindestens zwei Personen, die in körperliche intime Handlungen involviert sind und zwar ausschließlich in Präsenz.

    Und weil Porno kein Sex ist, kann man auch niemanden auf Distanz zu einer sexuellen Handlung verleiten und sich strafbar machen!

    2. Würden die Autoren mehr Realitätsverortung – also die Geschlechtsneutralität zugunsten der realen Zustände = weiblich-heterosexuelle Sexarbeit und Sexarbeiterin statt Sexarbeiter*in – praktizieren, kämen sie auf das tatsächliche Problem und die Lösung. Sexarbeit wird stigmatisiert, weil sie vorwiegend von Frauen ausgeübt wird. Eigentlich ein Teil der unbezahlten Hausarbeit, also klassische Hausfrauenarbeit – Frau regeneriert Mann, damit er erwerbsarbeiten kann –, werden Frauen beschämt und geächtet, wenn sie Geld dafür verlangen.
    Die Unterscheidung zwischen »guter« Frau (Frau, die unbezahlt arbeitet) und der »schlechten« oder »gefallenen« Frau, die Geld damit verdient, ist auch heute noch die Ursache, warum sich immer wieder irgendwelche selbsternannten Retter bemüßigt fühlen, die Frau zu instrumentalisieren und ihr ihre gönnerhaften Pseudolösungen überzustülpen.
    Tatsächlich wird die Frau missbraucht und ausgebeutet, aber nicht so sehr die Sexarbeiterin, sondern all die anderen Frauen, von denen in Ehen und anderen Zwangskontexten erwartet wird, sich völlig unentgeltlich für andere aufzuopfern und ihre eigenen Bedürfnisse zurückzustecken.

    3. Lösung: Geschlechterasymmetrien benennen, Geschlechterasymmetrien aufheben, mehr männlich-heterosexuelle Prostitution, weniger Stigma, kein Sexverbot mehr, bessere Arbeitsbedingungen für alle und mehr richtiger Sex für alle, anstatt digitaler Isolation, sozialer Anorexie und noch mehr Körperfeindlichkeit.

    1. „Und weil Porno kein Sex ist, kann man auch niemanden auf Distanz zu einer sexuellen Handlung verleiten und sich strafbar machen!“

      Nee, das ist zwar eine witzige Idee, kommt aber nicht hin. Denn die Personen am anbietenden Ende führen offensichtlich sexuelle Handlungen durch. Z.T. an sich selbst, oder zu zweit, dritt, wie viele auch immer. D.h. per Chat zu sexuellen Handlungen verleiten ist real möglich.

      Wenn, dann machen sie auf die Interpretationsfrage aufmerksam, ob man die Interaktionsqualität vor dem Bildschirm nicht doch grundlegend anders bewerten müsste. Allgemein betrachtet kann das interessant sein – ich will dabei gar nicht einschätzen, was das in diesem Kontext hier bedeuten würde. Es ist ein ziemlich großes Fass, für ein durchaus „ein bischen bescheuert“ gewachsenes großes Land. Ach geht um Schweden? Nee nee…

      1. „Denn die Personen am anbietenden Ende führen offensichtlich sexuelle Handlungen durch.“

        Selbstbefriedigung = Sex?
        NEIN

        Selbtbefrietigung vor anderen = Sex?
        NEIN

        1. Sexuelle Handlung wird nicht so definiert, wie Sie das suggerieren.
          Selbstverständlich ist Masturbation eine sexuelle Handlung. Aber in den interaktiven Sex-Formaten gibt es auch Paare und Leute, die sich mit mehreren anderen treffen, falls Sie das noch nicht wussten.

          1. Deswegen einen Schnipsel aus der Rechtssprache: „sexuelle Handlungen an … vornehmen“.
            Beispiel: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0101-0200/162-1-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1

            „wer sexuelle
            Handlungen an einer anderen Person gegen deren erklärten Willen oder unter
            Umständen, unter denen die fehlende Zustimmung offensichtlich ist, vor-
            nimmt oder von dieser an sich vornehmen lässt oder diese Person zur Vor-
            nahme oder Duldung einer solchen Handlung an sich selbst oder mit einem
            Dritten bestimmt.“

            Für Sprachfreunde stellt sich die Frage ob „an… sich“ z.B. existiert: https://www.anwalt.de/rechtstipps/masturbieren-in-der-oeffentlichkeit-ist-das-strafbar-210810.html

            „wenn eine unzweifelhaft sexuelle Handlung (wie Masturbation, sofern diese eindeutig ist)“

            Die Rechtssprache kennt da also durchaus eine Richtung, und sie muss nicht nach außen gehen.

  3. Man darf Sprudelwasser herstellen, aber keiner darf die Flaschen öffnen um das Wasser zu trinken.
    Sonst entweicht ja das böse schädliche CO2.

Wir freuen uns auf Deine Anmerkungen, Fragen, Korrekturen und inhaltlichen Ergänzungen zum Artikel. Bitte keine reinen Meinungsbeiträge! Unsere Regeln zur Veröffentlichung von Ergänzungen findest Du unter netzpolitik.org/kommentare. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.