Facebook und InstagramTrump muss Meta nicht mehr fürchten

Meta kündigt an, dass Donald Trump keinen besonderen Beschränkungen auf Facebook und Instagram mehr unterliegt. Der Ex-US-Präsident soll so vor seiner Nominierung als Präsidentschaftskandidat auf Metas Plattformen mit Amtsinhaber Joe Biden gleichgestellt werden.

trump
Donald Trump. (Archivbild) CC-BY-SA 2.0 Gage Skidmore

Viel Brimborium hat das News-Team von Meta nicht gemacht: In einem kleinen Update in einer alten Pressemitteilung versteckt verkündete der Konzern am Freitag, dass Beschränkungen für Donald Trump auf den Meta-Plattformen aufgehoben seien. In der beginnenden Endphase des US-Wahlkampfs soll der Präsidentschaftkandidatenkandidat dadurch in Bezug auf die Sichtbarkeit mit Amtsinhaber Joe Biden gleichgestellt werden.

Die Facebook- und Instagram-Konten von Trump waren schon im Januar 2023 wiederhergestellt worden. Zum Zeitpunkt der Sperrung 2021 hatte er immerhin 35 Millionen Follower auf Facebook. Seither wird der offizielle Trump-Facebook-Account wieder regelmäßig bespielt. Er hat seit dem Neustart etwa eine Million Follower verloren. Bei Instagram, das ebenfalls zum Meta-Konzern gehört, folgen ihm derzeit über 25 Millionen Nutzer.

Gefahr durch Personen des öffentlichen Lebens

Die Accounts von Trump waren von Facebook am 6. Januar 2021, dem Tag der Erstürmung des US-Kapitols durch seine Anhänger, suspendiert und diese Suspendierung am Tag darauf verlängert worden. Es gäbe ein „anhaltendes Risiko der Gewalt“, schrieb später das Facebook Oversight Board als Begründung. Man könne allerdings keine „‚unendliche‘ Suspendierung“ unterstützen.

Dass Facebook einen Nutzer für einen unbestimmten Zeitraum von der Plattform sperrt, sei dann nicht zulässig, wenn keine Kriterien dafür genannt würden, wann oder ob das Konto wiederhergestellt werde. Die Suspendierung blieb aber trotz dieses Diktums des Facebook Oversight Boards für die maximal vorgesehenen zwei Jahre bestehen, bis die Aufhebung im Januar 2023 angekündigt wurde.

Freitag nun veröffentlichte der Konzern eine „Änderung“, die mit den Einschränkungen für Konten von Personen des öffentlichen Lebens bei Unruhen in Verbindung steht. Man wolle nun sicherstellen, dass Nutzer von Meta-Plattformen direkt „von politischen Kandidaten hören können“, so Meta.

Von Personen des öffentlichen Lebens gehe wegen ihrer Reichweite ein besondere Gefahr aus. Meta definiert sie als „Regierungsvertreter“ einzelner Staaten oder US-Bundesstaaten sowie als „politische Kandidaten“ für diese Regierungen. Zugleich gelten aber auch „Personen mit über einer Million Fans oder Abonnenten“ und „Personen, über die häufig in den Medien berichtet wird“, als solche Personen des öffentlichen Lebens.

Die Accounts von solchen Personen können zwar weiterhin bei politischen Unruhen mit Einschränkungen belegt werden. Diese sollen aber „regelmäßig überprüft“ werden, um festzustellen, ob Strafen für Verstöße gegen die Facebook-Gemeinschaftsstandards „weiterhin angemessen sind“. Man wolle einerseits die Verantwortung, „politische Meinungsäußerung zuzulassen“, mit andererseits der bestehenden Verantwortung abwägen, „ernsthafte Risiken für andere Menschenrechte zu vermeiden“.

Für Trump galten härtere Sanktionsandrohungen deswegen, weil er entgegen den Richtlinien „zu anhaltender Gewalt oder Unruhen“ aufgerufen hat und nach der ursprünglichen Sperrung und dessen Ende vor wiederholten Verstößen abgeschreckt werden sollte. In so einem Fall hätte Trump den Zugriff auf seine Accounts erneut bis zu zwei Jahre lang verlieren können, also mitten im Wahlkampf. Diese Sanktionsandrohungen enden nun.

Parteitag beginnt

Die jetzige Änderung der Suspendierungsregeln werden von Meta mit der Republican National Convention direkt in Verbindung gebracht, einem Kongress, den die Republikaner in den Vereinigten Staaten alle vier Jahre veranstalten. Dort wird ab heute der Präsidentschaftskandidat der Republikaner offiziell gewählt und damit die Endphase des US-Wahlkampfs eingeläutet. Trumps Wahl gilt als sicher.

Meta schreibt: „Wir sind der Ansicht, dass das amerikanische Volk in der Lage sein sollte, die Kandidaten für das Präsidentenamt auf gleicher Grundlage zu hören.“ Deswegen soll Trump „als Kandidat der Republikanischen Partei“ nicht mehr den schärferen Suspendierungsstrafen unterworfen sein. Die Sanktionen gegen Trump seien „eine Reaktion auf extreme und außergewöhnliche Umstände“ gewesen, seien aber nicht angewandt worden. Für alle Facebook- und Instagram-Nutzer und auch für alle US-Präsidentschaftskandidaten sollen weiterhin dieselben Gemeinschaftsstandards gelten. Das betreffe auch die Richtlinien zur „Verhinderung von Hassreden und Aufstachelung zur Gewalt“.

Kein Tracking, keine Werbung

Du vermeidest Meta? Besuche den Mastodon-Account von netzpolitik.org. Unterstütze unsere Arbeit!

Die „außergewöhnlichen Umstände“ hat Trump indes nicht hinter sich gelassen, im Gegenteil: Der gewalttätige Aufruhr rund um das Washingtoner Regierungsgebäude am 6. Januar 2021 war bei Trumps Wahlkampfreden jedes einzelne Mal Thema, denn der vor vier Jahren Unterlegene will den Wahlausgang bis heute nicht akzeptieren. Bei seinen Wahlkampfveranstaltungen werden oft schon zu Beginn verurteilte und einsitzende Straftäter beim Sturm auf das US-Kapitol gezeigt, die Trump allen Ernstes als „Geiseln“ tituliert. Er wolle die verurteilten Straftäter und Kapitol-Randalierer gleich am ersten Tag seiner zweiten US-Präsidentschaft begnadigen, kündigte er mehrfach an.

Die Mitteilung von Meta war vor dem Attentatsversuch auf Trump vom Wochenende in Pennsylvania veröffentlicht worden. Auf Presseanfragen von netzpolitik.org danach, ob der Anschlag auf Trump angesichts der stark polarisierten Gesellschaft eine weitere Änderung der Suspendierungsregeln nach sich ziehen könnte und ob auch für andere US-Politiker Sanktionen bestehen, antwortete Meta nicht, sondern verwies nur auf die Pressemitteilung.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

0 Ergänzungen

Wir freuen uns auf Deine Anmerkungen, Fragen, Korrekturen und inhaltlichen Ergänzungen zum Artikel. Bitte keine reinen Meinungsbeiträge! Unsere Regeln zur Veröffentlichung von Ergänzungen findest Du unter netzpolitik.org/kommentare. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.