StaatstrojanerBlankoscheck für Geheimdienst-Überwachung der Presse

Ein geplantes Medienfreiheitsgesetz der EU sollte Journalist:innen vor Überwachung schützen. Doch Europas Regierungen planen eine Blankoausnahme für „nationale Sicherheit“, die den Vorschlag praktisch aushöhlen würde.

Surrealistisches Bild eines Reporters in einem Raum voller Kameras
Die EU-Staaten wollen den Schutz von Journalist:innen vor Überwachung aufweichen – Dall-E

Kein Journalist darf wegen seiner Arbeit bespitzelt werden. Mit diesem klaren Satz begründete EU-Kommissarin Věra Jourová im vergangenen Herbst ihren Vorschlag für ein Gesetz, das die Pressefreiheit in allen EU-Staaten stärken soll.

Die EU-Kommission reagierte damit auf Enthüllungen über das Ausspähen von Journalist:innen, NGOs und Oppositionspolitiker:innen in mehreren EU-Staaten. In Ungarn ließ die Regierung von Viktor Orban Handys von Reportern hacken, die über Korruptionsvorwürfe berichteten. In Griechenland spionierte die Regierung Journalist:innen aus, die Finanzskandale enthüllten. In Spanien ging es gegen Journalist:innen im Umfeld der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung. Die Liste lässt sich fortsetzen. Expert:innen warnen, die sich ausbreitende Überwachung von Journalisten sei eine Bedrohung für die Pressefreiheit.

Das Mittel der Wahl bei den Überwachungsaktionen: Staatstrojaner. Berüchtigt ist insbesondere Pegasus, ein Trojaner der israelischen Firma NSO Group, der Handys praktisch unbemerkt infiltrieren kann. Dadurch kann selbst verschlüsselte Kommunikation über Dienste wie WhatsApp oder Signal ausgelesen werden. Journalist:innen, die mit Pegasus oder anderen Trojanern gehackt wurden, müssen die Preisgabe ihrer Quellen fürchten.

Um solchen Übergriffen einen Riegel vorzuschieben, verbietet der Gesetzesvorschlag der Kommission ausdrücklich den Einsatz von Staatstrojanern gegen Journalist:innen. Das Europäische Medienfreiheitsgesetz sollte außerdem jede Form von Überwachung oder Repressalien untersagen, mit denen die Offenlegung journalistischer Quellen erzwungen werden soll.

Doch die EU-Staaten arbeiten hinter verschlossenen Türen an einem Gegenvorschlag, der diese Vorschläge der Kommission praktisch wirkungslos macht. Das ist das Ergebnis einer gemeinsamen Recherche von netzpolitik.org mit dem Rechercheteam Investigate Europe.

Frankreich drängte auf Blankoausnahme

Der Rat der EU-Staaten will die Schutzbestimmungen für Journalist:innen durch eine generelle Ausnahme für die „nationale Sicherheit“ aushebeln. Das geht aus einem Textentwurf der schwedischen Ratspräsidentschaft vom 7. Juni hervor, den wir durch eine Informationsfreiheitsanfrage erhielten und im Volltext veröffentlichen. Der Rat geht damit über frühere Vorschläge zur Verwässerung des Textes hinaus, über die wir zuvor berichteten.

Schon der ursprüngliche Vorschlag der Kommission sah vor, dass der Staatstrojaner-Einsatz „im Einzelfall“ aus Gründen der nationalen Sicherheit gerechtfertigt sein soll. Aus dem Einzelfall soll nun eine Blanko-Erlaubnis werden, die nicht nur das Trojaner-Verbot aufweicht, sondern auch das generelle Verbot der Überwachung von Journalist:innen zur Ermittlung ihrer Quellen aushebelt. Außerdem schwächt die Ausnahme das Recht, eine Beschwerde bei einer unabhängige Behörde einzureichen, wie es der ursprüngliche Vorschlag vorgesehen hätte.

Diese Blanko-Ausnahme für „nationale Sicherheit“ in Artikel 4 des Gesetzesentwurfs hat Frankreich durchgesetzt. Unterstützung erhielt die Regierung in Paris dafür auch von Deutschland. Das geht aus einem vertraulichen Drahtbericht der deutschen Ständigen Vertretung in Brüssel hervor, den wir ebenfalls im Volltext veröffentlichen. Den Vorschlag unterstützte demnach außerdem Griechenland, wo die Regierung ihre Überwachungsaktionen gegen Journalist:innen mit Verweis auf die „nationale Sicherheit“ rechtfertigte.

Um den Schutz von Medienschaffenden gibt es nicht nur in der EU Streit. In Deutschland gibt es Verfassungsbeschwerden, weil Journalist:innen und ihre Quellen nicht ausreichend vor Überwachung durch den Bundesnachrichtendienst geschützt seien. Eine davon richtet sich auch explizit gegen Staatstrojanereinsatz, insbesondere weil es für Betroffene besonders schwer ist, sich gerichtlich gegen die heimliche Ausspähung zu wehren.

„Nationale Sicherheit als Vorwand“

Der griechische Journalist Thanasis Koukakis, der mit dem Trojaner Predator gehackt wurde, zeigte sich auf Nachfrage empört über die geplante Verwässerung des EU-Gesetzes. „Mein Fall zeigt deutlich, wie einfach die nationale Sicherheit als Vorwand für Drohungen gegen Journalist:innen und ihre Quellen benutzt werden kann.“ Die französische Journalistin Rosa Moussaoui, die Opfer von Pegasus wurde, kritisierte die Haltung Frankreichs. Eine allgemeine Ausnahme für nationale Sicherheit passe „perfekt zur Politik“ der französischen Regierung, sich nicht um den Quellenschutz zu kümmern.

Ein Sprecher der zuständigen grünen Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, erklärt auf Anfrage, es sei „in keiner Weise“ das Ziel der Bundesregierung, „die Ausspähung von Journalisten zu legalisieren“. Die Ausnahmeregelung zur nationalen Sicherheit im Ratsentwurf soll lediglich sicherstellen, „dass die im Vertrag der Arbeitsweise der Europäischen Union bestimmten Kompetenzen der Mitgliedstaaten im Bereich der nationalen Sicherheit unberührt bleiben.“

Dem hält allerdings der Europäische Journalistenverband entgegen, dass die Blankoausnahme keine Schutzmaßnahmen zur Sicherung von Grundrechten enthalte. Dadurch ignoriere der Rat die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der klargestellt habe, dass die nationale Sicherheit die EU-Staaten nicht von ihrer Verpflichtung zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit befreie. Durch die Ausnahme werde das geplante Medienfreiheitsgesetz in eine „leere Hülle verwandelt“. Auch Tom Gibson vom Committee to Protect Journalists warnt, der Rat erteile dadurch „willkürlicher Überwachung durch Länder mit geschwächter Rechtsstaatlichkeit“ seinen Sanktus.

Heftige Kritik gibt an den Plänen der EU-Staaten gibt es aus dem EU-Parlament. Die niederländische Abgeordnete Sophie in ‚t Veld aus der liberalen Fraktion Renew nennt den Ratsvorschlag eine „Katastrophe“. Die SPD-Politikerin Katarina Barley betont, „pauschale Ausnahmen ohne weitere Vorkehrungen gehen gar nicht“.

Der Bedenken zum Trotz planen die EU-Staaten einen Beschluss noch im Juni. Kommt kein entschiedener Widerstand aus dem EU-Parlament, das bislang noch keine eigene Position festgelegt hat, dann könnte das Medienfreiheitsgesetz die Blankoausnahme für Überwachungsmaßnahmen zur „nationalen Sicherheit“ festschreiben. Die Absicht von Kommissarin Jourová, Journalist:innen in ihrer Arbeit vor Überwachung zu schützen, bliebe damit ein frommer Wunsch.

11 Ergänzungen

  1. „Verpflichtung zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit“

    Ob Wahrung der Demokratie über Bande wirklich funktionieren kann…

  2. Wie verhält sich der Deutsche Journalisten-Verband dazu?

    Von den sog. Leitmedien und „Qualitäts“-Medien hört man in dieser Sache auch nichts.

    Was soll man davon halten?

  3. Die meisten Bürger erfahren nie genau, wer die Personen sind, die jedes Jahr die Absätze in Hunderten von Gesetzen aushandeln, die unser aller Leben bestimmen, und wer von ihnen welchen Position dabei vertritt. Das ist kein Zufall. Tatsache ist, dass der Großteil der Gesetzgebung der Europäischen Union unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet – hinter verschlossenen Türen.

    1. Schuld daran sind nicht die oft gescholtenen Bürokraten der EU-Kommission oder die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Vielmehr sind die nationalen Regierungen der 27 EU-Mitgliedstaaten verantwortlich. Sie kontrollieren das zentrale Gesetzgebungsorgan der EU – den Rat der Europäischen Union. Dort verhandeln in mehr als 150 Ausschüssen und im „Ausschuss der Ständigen Vertreter“ Beamte, die von ihren nationalen Ministerien entsandt werden, darüber, was ihre jeweiligen Regierungen zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission zu sagen haben. Das ist der zentrale Gesetzgebungsprozess, den die Regierungen systematisch geheim halten. In der Folge erfahren die EU-Bürger fast nie, was ihre Regierungen in Brüssel tatsächlich tun.

  4. „FRA, DEU, CZE, NDL, LUX und GRC sprachen sich zu Art. 4 für eine Bereichsausnahme zur
    „nationalen Sicherheit“ aus.“
    Nee, das müssen wir wirklich mal namentlich herausfinden, wer das war, in unserer Regierung?
    Ich habe extra nachgelesen in Eurem Link, weil ich dieses absichtliche Attackieren der Transparenz => Verantwortlichkeit für integres Regierungshandeln in einer Demokratie ( Staatstrojaner gegen Journalisten ! ) zwar Länderregierungen wie Polen, Ungarn, Italien, Schweden, Griechenland zutraue,
    aber doch nicht nicht denen, die da in dem Satz stehen ?!
    Daniel Freund / Konstantin von Notz (Bündnis90/Grüne), Birgit Sippel /Saskia Esken (SPD), – ja nicht einmal die FDP können doch dafür sein???

    1. Die Bundesregierung hat mir genauso geantwortet wie es im heise Artikel auch steht: Claudia Roth ist verantwortlich und tut offenbar das, was bei heise beschrieben ist mit: „ignoriert die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Demzufolge befreit die Zuständigkeit für die nationale Sicherheit die EU-Staaten nicht von ihrer Pflicht, die Rechtsstaatlichkeit zu wahren.“
      Nach all den Jahren bin ich offenbar immer noch zu naiv. Jemand wie Claudia Roth hat keine Skrupel, die konstitutionellen Grundrechte zu beugen, die unsere Pressefreiheit tragen. Sie will erlauben, Journalisten mit Staatstrojanern anzugreifen. Unfassbar, oder? Was ist hier los bei uns?

      1. > Nach all den Jahren bin ich offenbar immer noch zu naiv.

        Gründliche und nachhaltige Desillusionierung ist Voraussetzung für Evolution.
        So kam das Leben aus dem Meer, und so lernten schließlich die Vögel das fliegen.

        1. Haha, netter Versuch. Nee, die anderen sind einfach mal so gestorben, die Rolle von Illusion ist da völlig ungeklärt. Vielleicht brauchte es sogar erst einen Frontalkortex mit Traumfähigkeit, um den einen oder anderen Sprung zu machen.

  5. „Wir müssen alles wissen“, hat seinerzeit Erich Mielke gesagt und hat Andersdenkende bzw. Andersschreibende durch ein belohnungsgesteuertes IM-System massiven Zersetzungsmaßnahmen ausgesetzt (s. Akte 1/76).
    Das scheinen einige EU-Granden übernommen zu haben mit dem Unterschied, daß jetzt zusätzlich ein beliebig zum Überwachungsdevice umschaltbares Gerät zwangsverordnet wird, NSO, Staatstrojaner etc. sei Dank!
    Ein von den demokratischen Verfassungen postuliertes Instrument zur Steigerung der nationalen Sicherheit ist aber eben genau diese freie und unzensierte Presse, die der Regierung kritisch auf die Finger schauen soll.
    Wer so viel Kontrolle über Information zu erlangen sucht, sei es durch Narrative oder Trojaner, hat ein fundamentales verfassungsrechtliches Problem mit der Demokratie.
    Auf der anderen Seite sollten sich „JournalistInnen“ davor hüten, die „digitalen Dienstwaffen“ der Behörden zu benutzen, auch wenn es womöglich schmackhaft angebahnt wird.
    LG
    Karsten

    1. > sollten sich „JournalistInnen“ davor hüten, die „digitalen Dienstwaffen“ der Behörden zu benutzen,

      das verstehe ich nicht. Bitte Klartext.

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