Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat das Ermittlungsverfahren wegen „Verfassungsfeindlicher Verunglimpfung“ gegen unbekannte Satiriker:innen offenbar eingestellt, wie die Adbusting-Gruppe „Dies Irae“ berichtet und aus Ermittlungsakten hervorgeht.
Adbusting sind Interventionen im öffentlichen Raum. Dabei werden satirisch-politische Botschaften in der Optik von Werbeplaketen verbreitet. Wegen eines solchen Plakats hatte die Staatsanwaltschaft Wiesbaden ermittelt. Es zeigte den ehemaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mit einer Augenklappe auf dem rechten Auge.
Das Plakat kritisierte auf satirische Weise Seehofers Umgang mit Rassismus bei der Polizei. Als Text ist auf dem Plakat zu lesen:
Augenklappe ‚Korpsgeist‘. Die einfache Lösung gegen Rechtsextremismus! Der rechte Rand verschwindet sofort! 100% blickdicht! Undurchlässig für Aufklärung! Macht Studie zu rassistischer Polizei überflüssig!
Darunter ist in typischer Polizeischrift der Hashtag #Polizeiproblem zu sehen.
Ermittlungen mit DNA und Fingerabdrücken
Normalerweise muss beim Straftatbestand „Verfassungsfeindlicher Verunglimpfung“ das betroffene Verfassungsorgan, in diesem Fall Seehofer selbst, sein Einverständnis zu den Ermittlungen geben. Dies sei laut Dies Irae jedoch nicht der Fall gewesen, die Polizei habe eigenmächtig ermittelt. Laut der Akte, die netzpolitik.org einsehen konnte, versuchte die Staatsanwaltschaft außerdem wegen der Nutzung des Hessenlöwens auf einem Plakat wegen des Paragrafen § 90a (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole) zu ermitteln.
Laut der Akte hat die Polizei bei den Ermittlungen das volle Programm aufgefahren: Zunächst hat sie öffentliche Überwachungskameras ausgewertet, dann 16 Plakate und zwei Augenklappen aus Werbevitrinen gesichert. Hiervon hat die Polizei DNA-Spuren sichern wollen, was ihr laut der Akte nicht gelungen ist. Zudem haben die Ermittler:innen Fingerabdrücke an den Plakaten gesichert und diese dann einer Person zugeordnet.
„Offenkundig satirische Absicht“
Während des Verfahrens waren mehrere Staatsanwält:innen mit der Sache beschäftigt. Das Ermittlungsverfahren wurde dann im Juni 2022 nach § 170 der Strafprozessordnung eingestellt, weil es nicht genügenden Anlass zur Erhebung der Klage gab. Die Staatsanwaltschaft sieht in keinem der Fälle eine Strafbarkeit. Eine kurzfristige Presseanfrage von netzpolitik.org hat die Staatsanwaltschaft Wiesbaden noch nicht beantwortet.
Schon im März diesen Jahres hatte Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), das Verfahren als überzogen eingeordnet: „Man kann schon kaum von Verunglimpfen ausgehen, denn Seehofer wird ja nicht beschimpft, sondern ihm wird in offenkundig satirischer Absicht vorgeworfen, auf dem rechten Auge blind zu sein.“ Vor allem aber fehle es an der zusätzlichen Voraussetzung, dass jemand „sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt'“. Dafür gäbe es nicht den geringsten Anhaltspunkt, so Buermeyer weiter.
Einfach nur lächerlich.
Deutschland versagte bisher bei jedweder Aufarbeitung von rechtsradikalen Terroranschlägen seit 1980, aber hier wird nach DNA und Fingerabdrücken gesucht.
Besser kann man es nicht zeigen, dass Deutschland halt doch ein durch und durch rassistisches Land ist.
Hat die StA Wiesbaden inzwischen auf die Presseanfrage reagiert?