ExklusivNATO-Zentrum will mit Facebook-Daten forschen dürfen

Plattformen wie Facebook, Instagram und YouTube sollen Forscher:innen an ihre Daten heranlassen. Das sieht das geplante Digitale-Dienste-Gesetz vor. Bei NATO-Forscher:innen weckt das Begehrlichkeiten. Unsere Recherche zeigt, wie hinter verschlossenen Türen verhandelt wird.

Die NATO und die EU
Die NATO kooperiert eng mit den EU-Staaten – auch beim Thema Desinformation – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / photothek

In der Ostukraine braut sich neue Konfrontation mit Russland zusammen. Der Konflikt wird dabei auch in sozialen Netzwerken ausgetragen, durch gezielte Falschinformation und Irreführung – so lautet zumindest der Vorwurf der US-Regierung und des Europäischen Auswärtigen Dienstes gegen die russische Regierung. Vorwürfe, Russland und China setzten gezielt Desinformation ein, sind schon seit Jahren aus Brüssel und Washington zu hören.

Die Vorwürfe machen deutlich, dass Social Media immer stärker zum Schauplatz moderner Kriegsführung gerät. Und wer diese Sichtweise teilt, für den ist die Informationsgewinnung über Propaganda der Gegenseite eine strategische Notwendigkeit.

Eine Datenpipeline für die Informationsgewinnung verspricht eine neue EU-Verordnung: Das Digitale-Dienste-Gesetz soll vorschreiben, dass große Plattformen wie Facebook und YouTube rasche Schritte gegen illegale Inhalte setzen müssen. Bei Werbung im Netz müsse nachvollziehbar sein, wer werbe und welche Zielgruppe angesprochen werde. Um diese und weitere Auflagen kontrollieren zu können, sollen Plattformen Forscher:innen Zugang zu ihren Daten gewähren.

Derzeit starten in Brüssel Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und EU-Parlament über einen endgültigen Gesetzestext. Dabei könnte eine tief im Text versteckte Definition zum Streitpunkt werden: Denn in ihrem Gesetzesvorschlag hat die EU-Kommission den Datenzugang für die Forschung stark beschränkt. Konkret Zugriff haben sollen nur Forscher:innen wissenschaftlicher Institutionen, die wirtschaftlich unabhängig seien.

„Datenzugang für Organisationen wie unsere nicht verhindern“

Diese enge Definition verärgert NATO-Kreise. Das zeigt eine schriftliche Protestnote der NATO-Einrichtung Stratcom Centre of Excellence an die EU-Staaten, die netzpolitik.org veröffentlicht. In dem Schreiben verweist das Zentrum auf eigene Forschungsarbeit in sozialen Medien. Ein Stratcom-Bericht aus 2019 habe etwa gezeigt, dass Facebook, Instagram, Twitter und YouTube nicht genug gegen manipulative Auftritte in ihren Netzwerken unternähmen. Die meisten Fake-Profile würden mit Hilfe aus Russland betrieben.

Die Untersuchungen des NATO-Zentrums könnten durch das Digitale-Dienste-Gesetz der EU erheblich erleichtert werden, heißt es in dem Schreiben aus April 2021. „Leider sehen wir, dass der derzeitige Wortlaut von Artikel 31 eine solche Arbeit verhindern dürfte.“ Das Zentrum wäre daher „dankbar“, wenn der Artikel angepasst werden könnte, „um den Datenzugang für die Forschung durch Organisationen wie unsere nicht zu verhindern“.

Das Stratcom Centre of Excellence wurde 2014 von Deutschland und sechs weiteren NATO-Staaten gegründet. Es wird inzwischen von 14 Mitgliedern des Militärbündnisses finanziell unterstützt. Formell untersteht seine Arbeit nicht dem NATO-Oberkommando, das Zentrum ist allerdings als Dienststelle des Bündnisses eingerichtet und liefert der NATO strategische Analysen, Konzepte und bietet Fortbildungen für ziviles und militärisches Personal. Ziel ist es dabei auch, Strategien für das Entwickeln von „Gegenerzählungen“ zu russischen Propaganda-Narrativen zu entwerfen.

Als Fürsprecher des NATO-Zentrums im Rat der EU-Staaten tritt Lettland auf, in dessen Hauptstadt Riga das Zentrum seinen Sitz hat. Das „Recht auf Informationsgewinnung für Forschungszwecke sollte nicht auf wissenschaftliches Personal beschränkt sein“, forderten lettische Diplomat:innen unter Verweis auf den Brief. Das zeigt ein Verhandlungsdokument, dass wir ebenfalls veröffentlichen. Die Dokumente stammen aus einer Informationsfreiheitsanfrage von netzpolitik.org beim Rat der EU-Staaten.

Dass die EU-Staaten eng mit der NATO kooperieren, ist nicht ungewöhnlich. Fast alle EU-Länder sind auch NATO-Mitglieder, in den vergangenen Jahren wurde die Zusammenarbeit stetig vertieft. Etwa vereinbarte der Rat der EU mit dem Militärbündnis bereits 2016, gemeinsame Analysekapazitäten beim Aufspüren von Desinformation aufzubauen. Unterstützung dafür gibt es auch im EU-Parlament, wo ein eigens eingerichteter Ausschuss vor der Gefahr „fremder Einflussnahme“ warnt und sogar Sanktionsmöglichkeiten gegen die Verbreitung von Desinformation fordert.

Allerdings gibt es daran beständig Kritik. EU-Abgeordnete der Linksfraktion kritisieren „das Lobbying von transatlantischen und NATO-Thinktanks“. Deren Einfluss stelle eine ernste Bedrohung für politische Positionen dar, die sich international für Frieden und soziale Gerechtigkeit einsetzten, sagt etwa die irische EU-Abgeordnete Clare Daly. Eine von der Linksfraktion finanzierte Studie über „Rhetorik und Realität von Desinformation in der Europäischen Union“ sieht die Arbeit des NATO-Zentrums in Riga als Teil einer langjährigen Strategie zu Beeinflussung der öffentlichen Meinung.

Definition entzweit Rat und Parlament

Doch trotz der Kritik von links könnte der Wunsch der NATO-Einrichtung durchaus in Erfüllung gehen. Im November 2021 einigten sich die EU-Staaten auf eine gemeinsame Position zum Digitale-Dienste-Gesetz. Darin fordert der Rat die Ausweitung der Zugangsberechtigten nach Artikel 31. Nicht bloß wissenschaftliche Forscher:innen sollten Daten der großen Plattformen bekommen. Stattdessen sollte die Definition einer „Forschungseinrichtung“ aus Artikel 2 der Urheberrechtsrichtlinie herangezogen werden. Darunter fällt „eine Hochschule einschließlich ihrer Bibliotheken, ein Forschungsinstitut oder eine sonstige Einrichtung, deren vorrangiges Ziel die wissenschaftliche Forschung oder die Lehrtätigkeit – auch in Verbindung mit wissenschaftlicher Forschung – ist“. Diese Definition könnte auch das NATO-Zentrum einschließen.

Widerstand gegen diese breite Definition kommt hingegen aus dem EU-Parlament. Dieses weitet in seiner Version von Artikel 31 des Digitale-Dienste-Gesetzes den Zugang von wissenschaftlichen Institutionen explizit auch auf zivilgesellschaftliche Organisationen aus. Forscher:innen, die Datenzugang erhalten, müssten allerdings frei von kommerziellen Interessen sein, ihre Finanzierungsquellen offenlegen und „unabhängig von jeder Regierung, Verwaltung und anderen staatlichen Körperschaften sein“, mit Ausnahme von öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen. Ein Streit zwischen Rat und Parlament in der Definitionsfrage scheint programmiert.

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