Verdeckte ErmittlungenBritisches Sondergericht verurteilt Polizei wegen sexueller Beziehungen

In mindestens 27 Fällen haben britische Polizisten in verdeckten Einsätzen Frauen getäuscht und sind mit ihnen intime Beziehungen eingegangen. Laut einem gestern gesprochenen Urteil hat die zuständige Polizeieinheit auch in die körperliche Unversehrtheit, die Privatsphäre und die politischen Aktivitäten der Betroffenen eingriffen.

Das Bild zeigt Kate Wilson vor einem verzierten Eingang des Königlichen Gerichts in London.
Kate Wilson bezeichnet die Einsätze als sexuellen Missbrauch, die Polizeiführer der verdeckt ermittelnden Beamten haben dies laut dem Gericht unter dem Motto „Frag nicht, sag nichts“ geduldet. – Alle Rechte vorbehalten Campaign Opposing Police Surveillance

Das Investigatory Powers Tribunal (IPT) in London hat gestern zum Einsatz verdeckter Ermittler gegen linke Bewegungen geurteilt. Die Metropolitan Police hat demnach eine „beeindruckende Liste“ grundlegender Menschenrechte verletzt. Geklagt hatte die britische Staatsangehörige Kate Wilson, die von sexuellem Missbrauch spricht und nach einem zehnjährigen Rechtsstreit Recht bekam. „Es war ein langer und emotionaler Weg, und ich bin froh, dass ich heute dieses Urteil erhalten habe“, kommentiert die heute 41-Jährige Aktivistin gegenüber einer Kampagnengruppe. Ihre Anwält:innen bezeichneten die Entscheidung als Meilenstein.

In einer gesonderten Anhörung will das IPT über weitere Rechtsmittel entscheiden, darunter auch die Entschädigung der Klägerin und die Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten. Vor einem anderen Gericht hatte Wilson mit weiteren Frauen auf Schadensersatz geklagt, weil verdeckte Ermittler mit ihnen bis zu neun Jahre lange Beziehungen eingingen. Die Polizei hatte sich dafür nach Drängen der Betroffenen öffentlich entschuldigt, sieben Frauen erhielten schließlich eine Entschädigung.

Mindestens 27 Fälle

Das Investigatory Powers Tribunal ist ein Sondergericht, das für Beschwerden gegen Behörden mit Überwachungsbefugnissen zuständig ist. Frühere Urteile gegen Polizeien und Geheimdienste betrafen etwa die rechtswidrige Massenüberwachung durch die Abhörzentrale GCHQ, wie sie durch die Enthüllungen von Edward Snowden bekannt wurde.

Im Mittelpunkt der nun entschiedenen Beschwerde stand der Einsatz des Polizisten Mark Kennedy, der in den Nullerjahren im Auftrag der Metropolitan Police unter einer Tarnidentität arbeitete. Dabei verleitete er zehn Frauen zu intimen und sexuellen Beziehungen, die bis zu sechs Jahre andauerten. Es bleibt offen, ob es sich bei den Betroffenen um Zielpersonen oder um Frauen in deren Umfeld handelte.

Angehörige der für verdeckte Ermittlungen zuständigen National Public Order Policing Unit (NPOIU) haben trotz eines formellen Verbots mindestens 26 weitere Frauen auf diese Weise ausgenutzt. Das Gericht bekräftigte, dass die Polizeiführer, mit denen verdeckt ermittelnde Polizisten täglich kommunizieren, darüber informiert waren. Diese hätten jedoch nach dem Motto „Frag nicht, sag nichts“ weggesehen.

Verstöße gegen die Menschenrechtskonvention

Weil die sexuellen Beziehungen vorrangig Frauen betrafen, handelt es sich laut dem 156-seitigen Urteil um eine sexistische Diskriminierung gemäß Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Zudem wurden weitere, in der Konvention zugesicherte Grund- und Menschenrechte verletzt, darunter das Recht auf ein Leben frei von unmenschlicher und erniedrigender Behandlung (Artikel 3). Die Polizei habe es versäumt, Vorkehrungen gegen derart aus dem Ruder laufende Einsätze einzuführen.

In einem Statement hatte auch Wilson die „Frauenfeindlichkeit und den institutionellen Sexismus der Polizei“ kritisiert. Die Befugnisse für die polizeiliche Überwachung von Demonstrationen müssten grundlegend überdacht werden.

Diese Haltung wird in dem Urteil bestätigt. Demnach haben die polizeilichen Maßnahmen Wilsons Recht auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit beeinträchtigt (Artikel 10 und 11 EMRK). Verletzt wurde außerdem das Recht auf ein Privat- und Familienleben (Artikel 8).

Die Metropolitan Police räumte einige der Vorwürfe ein, bestritt aber jegliche Diskriminierung von Frauen und eine Verletzung des Rechts auf Versammlungsfreiheit. Das Gericht machte indes deutlich, dass nicht nur verdächtige Gruppen infiltriert wurden. Vielfach wurden die Polizisten auch in eine „rechtmäßige Organisation“ eingeschleust, um in den Umkreis Verdächtiger zu gelangen und dadurch wertvolle Informationen zu erhalten. In dem Richterspruch wird dies als „Fishing Expeditions“ kritisiert.

Weitere Untersuchung

Die Aktivistin Wilson wurde von insgesamt sechs verdeckten Ermittlern der NPOIU bespitzelt. Bekannt wurde dies zuerst im Rahmen der von einem Richter geführten Undercover Policing Inquiry (UCPI), die 2015 zur Aufklärung immer neuer Vorwürfe gegen die Einheit eingesetzt wurde. Dabei handelt es sich um eine unabhängige öffentliche Untersuchung, die sämtliche Verfehlungen der Polizeieinheit seit ihrer Gründung 1968 aufarbeiten soll und dazu rund 250 Zeug:innen hört.

Medienberichten zufolge hatte die NPOIU rund 1.000 Gruppen infiltriert, die Richter haben dies bestätigt und die Tarnnamen von einigen der mindestens 169 verdeckten Ermittler:innen offengelegt. Die Polizist:innen haben als Legende unter anderem Namen verstorbener Kinder benutzt, was nach Bekanntwerden zu Entsetzen bei deren Eltern führte. In mindestens zwei Fällen haben die Polizisten in ihren sexuellen Beziehungen Kinder gezeugt.

Die richterliche Untersuchung ist auf die verdeckte Polizeiarbeit in England und Wales beschränkt. Unter anderem wurde jedoch bekannt, dass britische Polizeispitzel 1972 an der als „Bloody Sunday“ bekannten Demonstration im irischen Derry teilnahmen. Die Regierung in London hatte dies stets bestritten. Einsätze erfolgten außerdem beim EU-Gipfel in Irland im Jahr 2004 sowie beim G8-Gipfel in Schottland 2005.

Fragwürdige Einsätze auch in Deutschland

Die Angehörigen der NPOIU waren in der ganzen Welt aktiv, allein Kennedy operierte soweit bekannt in elf europäischen Ländern sowie den USA. Ab 2005 reiste er mehrfach nach Berlin, nahm dort an Protesten teil und beging dabei auch Straftaten. Zum G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 wurden neben Kennedy ein Dutzend weitere britische verdeckte Ermittler oder Informanten entsandt. Die andauernde UCPI-Untersuchung wird vermutlich bis 2025 weitergehen. Was Kennedy in Deutschland tat, will das britische Innenministerium dort aber nicht untersuchen lassen.

„Das IPT entschied gestern, dass die Einsätze von Kennedy sowie deren Genehmigungen durch seine Polizeiführer unrechtmäßig waren. Es muss deshalb untersucht werden, welche Auswirkungen das auf die Dinge hat, die er im Ausland getan hat“, sagte Kate Wilson zu netzpolitik.org.

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5 Ergänzungen

  1. Das tragische dabei, das kein einziger der Beteiligten aufgestanden ist, und dem Einhalt geboten hat.

    Es gibt eine kollektive Schuld, es gibt ebenso eine individuelle Schuld. Dem gemäß wäre auch eine individuelle Anklage und Verurteilung angebracht, mit sehr harten Strafen.

    Die Ausrede man hätte nur seine Pflicht gemacht, ist vollkommen inakzeptabel, es handelt sich um schwerste Straftaten die hier von Individuen begangen wurden.. – Das war und ist nur möglich weil Individuen das Kollektiv nicht in die Schranken gewiesen hat!

    1. „Es gibt eine kollektive Schuld, es gibt ebenso eine individuelle Schuld. Dem gemäß wäre auch eine individuelle Anklage und Verurteilung angebracht, mit sehr harten Strafen.“
      „Die Ausrede man hätte nur seine Pflicht gemacht, ist vollkommen inakzeptabel, es handelt sich um schwerste Straftaten die hier von Individuen begangen wurden“

      Welche Straftaten sollen denn angeklagt werden? Ich wurde dazu aus dem Text nicht ganz schlau.

      1. @MRT: Eine der individuelle Anklage um die es hier gehen sollte, wäre sexueller Missbrauch/Nötigung, wie die Betroffene klar sagt. Bei allen sexuellen Handlungen zwischen denen kann es keine Einwilligung, keinen Konsens gegeben haben, weil er sie und andere von Anfang an manipuliert hat, wie Täter das in Langzeitbeziehungen nun mal tun.
        Sie konnte ja gar nicht in der Lage sein einen klaren Willen zu äußern, weil sie nie wusste, worum es geht – nämlich darum sich und die Freund*innen in Gefahr zu bringen.
        Da geht es ja auch noch mal um Erniedrigung, um Würdelosigkeit, um Ohnmacht, um Ängste. Was das für Paranoia zurücklässt, will ich gar nicht wissen.

    1. Was meinen sie mit „Täter“? Allgemein Menschen die ihre Partner systematisch belügen, oder speziell, wie in dem Artikel beschrieben, agierende Polizisten?
      Auch wenn es moralisch verwerflich ist, seine*n Parter*innen zu belügen ist wohl kaum eine Straftat und sollte auch niemals eine werden.
      Lg, KL

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.