UrheberrechtWie US-Polizisten mit Uploadfiltern Livestreams verhindern wollten

Uploadfilter sind unbeliebt und gefährlich, weil sie rechtmäßige Inhalte fälschlicherweise löschen können. Genau das wollen sich Polizisten in Beverly Hills zu nutze machen.

Der US-Polizist zückt das Handy und spielt laut Musik ab. – Alle Rechte vorbehalten Screenshot: @alwaysfilmthepolice

Mehrere Polizisten des Beverly Hills Police Departments in den USA haben offenbar versucht, die Uploadfilter von Instagram zu benutzen, um ein Livestreaming eines Aktivisten zu verhindern. Hierzu spielten die Polizisten als der Aktivist streamte auf ihren Mobiltelefonen bekannte Musikstücke, berichtet Vice.com.

Die Idee dahinter: Instagram ist dafür bekannt, gegen Urheberrechtsverletzungen rigoros vorzugehen. Hierfür wird von der Social-Media-Plattform eine automatische Musikerkennung eingesetzt. Spielt ein User urheberrechtlich geschützte Musik, kann dann das Video oder der Livestream gesperrt werden. Begeht der Nutzer öfter eine solche Urheberrechtsverletzung, kann sogar dessen Account gesperrt werden.

Wovor alle gewarnt haben

In den USA hat jede:r Bürger:in bis auf sehr wenige Ausnahmen das Recht, Polizistinnen und Polizisten bei der Arbeit zu filmen. Der Aktivist Sennett Devermont macht von diesem Recht öfter Gebrauch und erreicht damit tausende Follower auf Instagram. Auf seinem Account ist ein Video zu sehen, bei dem ein Polizist sein Handy auspackt und beginnt, Musik zu spielen, während er weiterredet. Das Video selbst legt den Verdacht nahe, dass hier das Urheberrecht gezielt genutzt wird, um das Recht des Aktivisten zu verletzen. Gegenüber Vice hat Devermont ein weiteres Video vorgelegt, in dem ein anderer Polizist ähnlich vorgeht und einen Beatles-Song spielt, als Devermont mit seinem Livestream zu ihm kommt.

In Deutschland hatte die EU-Urheberrechtsreform für Massenproteste gesorgt, bei denen im Jahr 2019 knapp 200.000 Menschen demonstriert hatten. Eins der wichtigsten Themen damals: Uploadfilter. Während der Proteste hatten Politiker:innen der Bundesregierung stets betont, dass sie keine Uploadfilter haben wollten – doch genau jetzt werden sie eingeführt. Der Gesetzentwurf zur deutschen Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie ist vom Kabinett beschlossen und muss noch durch den Bundestag.

Die Taktik der beiden Polizisten war unterdessen nicht erfolgreich. Die Videos sind weiterhin bei Instagram online. In einer Erklärung gegenüber Vice sagte das Beverly Hills Police Department, dass „das Abspielen von Musik während der Entgegennahme einer Beschwerde oder der Beantwortung von Fragen kein Verfahren ist, das vom Führungsstab der Beverly Hills Police empfohlen wurde“, und dass die Videos „derzeit überprüft werden“.

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7 Ergänzungen

  1. Das Video dokumentiert jetzt also ein Fehlverhalten das es ohne zu Filmen nicht gegeben hätte.

    Ein tolles Beispiel das Uploadfilter nicht funktionieren.
    Weder wirken sie so wie sie sollen, noch sind sie vor Missbrauch geschützt.

    1. In den USA ist das nicht Strafbar zu Filmen und zu veröffentlichen. Hier passiert rechtsbeugung durch die Polizei

  2. Schöne Aktion des Polizisten!
    Es gilt alle Möglichkeiten auszuschöpfen.
    „Wovor alle gewarnt haben“ Wer ist „alle“ ?

  3. Ich finde es super, dass Netzpolitik weiterhin über dieses Thema berichtet! Während damals tagelang alle Medien voll mit Artikel 13/17 waren, interessiert sich heute fast niemand mehr dafür. Obwohl uns die Folgen auf den Social Media Plattformen wohl bald treffen werden. Ich freue mich auf weitere Berichte :-) .

  4. Unter „Wovor alle gewarnt haben“ ist ein Tippfehler:

    In den USA hat jed:r Bürger:in bis auf sehr wenige Ausnahmen das Recht, Polizistinnen und Polizisten bei der Arbeit zu filmen.

    Im Wort „jed:r“ fehlt ein „e“

  5. Zu erwähnen wäre noch dass der „Aktivist“ den Polizisten gezielt belästigt und der Polizist sich deshalb mit diesem Trick behilft.. Wenn ich jetzt lesen, dass das das Filmen von Polizisten sogar sein Geschäftsmodell ist, kann man sich denken, dass gezielte Provokationen kein Einzelfall ist.

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