Digitale-Dienste-GesetzUN-Menschenrechtshüterin warnt vor Lösch-Exzessen

UN-Hochkommissarin Michelle Bachelet schickt einen Brief nach Brüssel. Die EU dürfe bei ihrem neuen Plattformgesetz keine Überwachungspflichten einführen und die Meinungsfreiheit gefährden, fordert die ehemalige chilenische Präsidentin.

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Von Kommissarin zu Kommissarin: Michelle Bachelet schrieb an Ursula von der Leyen – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Thought Catalog

Die UN-Menschenrechtshochkomissarin Michelle Bachelet mahnt die EU dazu, bei ihrem geplanten Gesetz zur Regulierung von Online-Plattformen die Meinungsfreiheit zu schützen. Weltweit wachse die Sorge über die Strukturen und Prozesse von privaten Firmen bei der Moderation von Inhalten, schrieb Bachelet in einem Brief an EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen.

Facebook, Twitter und TikTok haben jeweils eigene Regeln, welche Inhalte sie entfernen oder unsichtbar machen. An der Moderation von Inhalten durch die Plattformen ist inzwischen häufig Kritik zu hören. Für Ärger sorgt ihr zögerliches Vorgehen gegen Hass und Falschmeldungen, jedoch mehren sich auch die Beispiele von schwer nachvollziehbaren Kontensperrungen und willkürlichen Regeln gegen bestimmte Inhalte.

Die EU-Kommission will bis Dezember ein Gesetzespaket vorschlagen, das den Plattformen klare Regeln für die Moderation von Inhalten geben soll. Das Digitale-Dienste-Gesetz sorgt bereits jetzt für intensives Lobbying der Digitalkonzerne und Rechteinhaber, aber auch aus der Zivilgesellschaft. Erst kürzlich endete die öffentliche Konsultationsphase für das umfassende Vorhaben.

Bachelet gegen Überwachungspflichten

In die Debatte bringt sich nun auch die wichtigste Menschenrechtshüterin der Vereinten Nationen ein. Ihr Brief stellt vier klare Kriterien für das neue Gesetz auf: Es müsse durch Regeln und Prozesse jedem Menschen gleichen Zugang zur digitalen Welt ermöglichen; es brauche Transparenz über die Funktionsweise der Plattformen; es dürfe nur Vorschriften zur Löschung tatsächlich illegaler Inhalte und keinerlei generelle Überwachungspflichten geben; und es müsse zugängliche und effektive Mittel gegen Fehlentscheidungen der Plattform geben.

UN-Hochkommissarin
Michelle Bachelet - CC-BY-SA 2.0 Suzanne Plunkett, Chatham House

Bachelet empfiehlt der Kommission eine Folgenabschätzung über mögliche Auswirkungen ihres Gesetzes auf Ungleichheit und Diskriminierung von benachteiligten Gruppen. Die EU müsse die globalen Auswirkungen ihres Vorhabens bedenken, schreibt die frühere chilenische Präsidentin.

Kommission: Überwachungspflicht bleibt verboten

Die EU-Kommission antwortet auf den Brief Bachelets, dass in dem Gesetz für digitale Dienste Prozesse zur Entfernung von Inhalten sowie Maßnahmen für Transparenz und Abhilfe gegen Fehlentscheidungen geplant sind. Ein Sprecher betont auf Anfrage von netzpolitik.org, das Gesetz solle rechtliche Klarheit für Plattformen schaffen. „Generelle Überwachungspflichten sollten weiterhin verboten bleiben, während die Kommission nach Lösungen suchen wird, um negative Anreize für proaktive Maßnahmen von Dienstleistungsanbietern zu beseitigen.“ Der letzte Teil des Satzes ist ein Verweis auf sogenannte Gute-Samariter-Klauseln, die freiwillige Moderationsmaßnahmen der Plattformen legitimieren sollen.

Die Digitalkonzerne pochen selbst darauf, von einer generellen Überwachungspflicht ausgenommen zu werden. Das geht aus Stellungnahmen der Branchenverbände Edima und Bitkom hervor, in denen Google, Facebook und andere Konzerne Mitglied sind. Warnungen vor einer solchen Pflicht kommen auch aus dem Europäischen Parlament und zivilgesellschaftlichen Organisationen wie European Digital Rights. Derzeit untersagt die eCommerce-Richtlinie den EU-Mitgliedstaaten, untermauert von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes, Online-Dienste zu einer allgemeinen Überwachung aller von ihnen übermittelten oder gespeicherten Inhalte zu verpflichten.

Warum warnen alle vor etwas, das die EU-Kommission nach eigenen Angaben ohnehin nicht vorhat? Für Befürchtungen sorgen Schritte der EU aus der jüngeren Vergangenheit: Auf die EU-Urheberrechtsreform werden Plattformen mit automatisierter Inhalteerkennung reagieren müssen, um potenzielle Urheberrechtsverstöße zu vermeiden. Die Verordnung gegen Terrorpropaganda, die bald beschlossen werden soll, soll Plattformen zur automatisierten Entfernung von tatsächlichen oder angeblichen Terror-Inhalten verpflichten. Und ein neues Maßnahmenpaket gegen Kindesmissbrauch sieht eine Durchleuchtungspflicht für solche Inhalte vor.

Das Digitale-Dienste-Gesetz dürfe sich nicht an solchen Vorbildern orientieren, betonen Netzfreiheits-Organisationen. Stattdessen müsse ein Rahmen für die Kontrolle und Moderation von Inhalten geschaffen werden, der Meinungsfreiheit und das Recht auf Privatsphäre von Nutzer:innen respektiere.

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2 Ergänzungen

  1. F: Sollten stattdessen nicht lieber die Menschenfresser eingezäunt und behütet werden??

    A: Dafür tragen bereits private Wachdienste Sorge. Es gibt daher keine Notwendigkeit für eine „Menschenfresserhüterin“.

    K: Durch die Umzäunung und Behütung von Menschenrechten, sowie private Wachdienste, gibt es also insgesamt keinen Grund zur Sorge!

  2. Hier gestern noch in der Hauptspalte, jetzt an der Seite:
    https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eu-kommission-will-us-techkonzerne-notfalls-verbannen-a-0ff0e6e5-694e-459c-910d-34978682ff6a

    Also US-Tech-Konzerne kriegen einen Freischein ohne Uploadfilkter, wohl mit der Pflicht verbunden, selbst hinzugucken, aber einzelne Kleinentwickler aus EU und alles sonst muss Uploadfilter verwenden? Selbst bei Aussicht der Verbannung von Konzernen, droht das durchaus ein weiterer Konzernbespassungsbackstein zu werden.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.