Die Bundesregierung hat die Transparenzinitiative FragDenStaat wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt. Auf seiner Website hatte FragDenStaat ein Gutachten zu Krebsrisiken des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat veröffentlicht, das es zuvor vom staatlichen Bundesinstiut für Risikobewertung (BfR) durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten hatte.
Das BfR, das dem Landwirtschaftsministerium von Julia Klöckner (CDU) untersteht, wirft FragDenStaat vor, es habe das sechs Seiten starke Dokument nur privat nutzen, nicht jedoch veröffentlichen dürfen. Dagegen hat das FragDenStaat am gestrigen Dienstag eine negative Feststellungsklage eingereicht. Jetzt muss das Landgericht Berlin entscheiden, ob das Vorgehen der Bundesregierung rechtswidrig ist.
Dokumente von der Industrie abgeschrieben
In dem Glyphosat-Gutachten beschrieb das BfR im Jahr 2015 Studien, die die Tumorbildung im Zusammenhang mit Glyphosat erforschten. Kritiker werfen der Behörde vor, sie habe bei der Industrie abgeschrieben, als es um die erneuerte Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Glyphosat ging. Anders als die Internationale Agentur für Krebsforschung geht das BfR von einer geringen Krebsgefahr durch Glyphosat aus.
Zuvor hatte das BfR bereits den MDR für die Veröffentlichung von Dokumenten zu Glyphosat verklagt. Den Gerichtsstreit ließ es sich rund 80.000 Euro kosten.
Lücke im deutschen Urheberrecht
Bei ihrer Abmahnung nutzt die Bundesregierung eine Lücke im deutschen Urheberrecht: So legt das Urheberrechtsgesetz zwar fest, dass Texte wie Gesetze und Verordnungen keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Eine solche Ausnahme für sämtliche staatlichen Dokumente gibt es allerdings trotz lange wiederholter Forderungen nicht.
Der Anwalt Raphael Thomas, der die Klage für FragDenStaat eingereicht hat, kommentiert gegenüber netzpolitik.org: „Das Versteckspiel mit Informationen, die nach den Informationsfreiheitsgesetzen der Allgemeinheit zustehen, ist unehrenhaft, demokratiefeindlich und zum Glück mit den gesetzlichen Vorgaben unserer Zeit nicht mehr vereinbar. Es ist bedauernswert, dass Bundesbehörden wie das BfR hier immer noch auf gerichtlichen Nachhilfeunterricht angewiesen sind.“
Im Januar hatte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs im Zusammenhang mit den Afghanistan-Papieren bereits dagegen ausgesprochen, das Urheberrecht zur Verhinderung der freien Berichterstattung zu missbrauchen. Auch im Fall des Glyphosat-Gutachtens könnte letztlich der Europäische Gerichtshof entscheiden. Für die Finanzierung des Gerichtsstreits sucht FragDenStaat derzeit noch nach Spenden.
