Wie die Linkspartei beim Staatstrojaner einknickt

Die Linke ist die letzte Partei in Deutschland, die konsequent gegen Überwachungssoftware in den Händen von Polizist:innen stimmt. Doch ausgerechnet im rot-rot regierten Brandenburg schlägt die dortige Linksfraktion nun eine Kehrtwende ein und schreibt Staatstrojaner in das geplante Polizeigesetz.

Sprung in den Abgrund? Die Linkspartei hat noch nie für den Staatstrojaner gestimmt, Brandenburg wäre das erste Mal. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Joseph Gruenthal

Als letzte Partei hat die Linke noch nie für den Einsatz von Staatstrojanern gestimmt, weder auf Landes- noch auf Bundesebene. Und darauf war sie stolz. Die Berliner Arbeitsgemeinschaft Netzpolitik verkündete erst letzten Herbst, dass „unter Regierungsbeteiligung der Linken in Thüringen, Berlin und Brandenburg, bisher sämtliche Bestrebungen zu Beschaffungen oder gar Einsatz von Staatstrojanern erfolgreich abgewehrt wurden“.

Diese Erfolgsgeschichte könnte nun ein jähes Ende nehmen: Die Linksfraktion in Brandenburg ist drauf und dran, den Einsatz von Staatstrojanern bei polizeilichen Ermittlungen zu erlauben. Die Netzpolitik-Expertin der Linken im Bundestag zeigt sich entsetzt. Der zuständige innenpolitische Sprecher in Brandenburg geht auf Tauchstation.

Das heimliche Hacken von privaten Handys durch Polizei oder Verfassungsschutz ist eines der wirkungsmächtigsten Überwachungsinstrumente überhaupt und damit besonders problematisch. Zudem bleibt als Kollateralschaden die allgemeine IT-Sicherheit auf der Strecke, denn die Nutzung von unbekannten Sicherheitslücken sorgt dafür, dass sie offen bleiben und somit alle gefährden. Zu Recht trägt der Beschluss der Bundesarbeitsgemeinschaft Netzpolitik der Linken den Titel: „Staatstrojaner zerstören Privatsphäre, Demokratie und IT-Sicherheit“.

Laufenden Verfassungsbeschwerden zum Trotz haben in den letzten Jahren alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien mindestens ein Mal für den Einsatz von Staatstrojanern gestimmt, meist auf Landesebene. Zuletzt führte das bei den Grünen zu Widerstand innerhalb der eigenen Partei.

Gegen „potenzielle Straftäter“ und ihre Freund:innen

Ob sich die Linksfraktion in Brandenburg bewusst war, welche Brisanz das Thema Staatstrojaner für die Glaubwürdigkeit der eigenen Partei hat? Im gemeinsamen Entwurf von SPD und Linke für ein neues Polizeigesetz wird der Einsatz der Überwachungssoftware jedenfalls besonders umfangreich genehmigt. Zukünftig dürften Polizist:innen in Brandenburg dann heimlich Schadsoftware auf Computern, Tablets und Handys installieren und Kommunikationsdaten ausleiten. Der Einsatz soll als sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) stattfinden. Dabei werden beispielsweise WhatsApp-Nachrichten vor ihrer Verschlüsselung ausgelesen und heimlich an die Ermittlungsbehörden übermittelt. Bei einer ersten Anhörung gab es deshalb viel Kritik von unabhängigen Jurist:innen.

Besonders heikel: Finden die Ermittlungen aufgrund eines Verdachts statt, also noch bevor eine Straftat begangen wurde, soll die Spähsoftware nicht nur gegen den vermeintlichen „potenziellen Straftäter“, sondern auch gegen dessen „Kontakt- und Begleitpersonen“ eingesetzt werden dürfen. Einen derartig großflächigen Einsatz dieser höchst umstrittenen Maßnahme sogar bei unverdächtigen Personen hat sonst nur Bayern. Noch nicht einmal das unionsgeführte Innenministerium in Nordrhein-Westfalen, wo ebenfalls kürzlich der Staatstrojaner erstmals erlaubt wurde, hat das fertiggebracht.

Kritik von linker Netzpolitik-Expertin im Bundestag

„Ich hoffe, dass auch dort [in Brandenburg] kein Staatstrojaner mit Beteiligung der Linken eingeführt wird“, sagt die netzpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Anke Domscheit-Berg, gegenüber netzpolitik.org. Erst kürzlich hat die Politikerin in einer Fernsehdebatte rund um den aktuellen Doxing-Angriff und die IT-Sicherheitspolitik der Bundesregierung den CSU-Staatssekretär Stephan Mayer öffentlich demontiert.

Dass Bundestagsabgeordnete zur Landespolitik Stellung nehmen, ist ungewöhnlich und zeigt: Staatstrojaner sind ein brenzliges Thema innerhalb der Linken. Domscheit-Berg verweist auf die jahrelange Arbeit ihrer Kolleginnen und Kollegen, die „in der Fraktion, in Ausschüssen, Reden und bei jeder sich bietenden Gelegenheit, Forderungen für mehr IT-Sicherheit vertreten“. Diesen Bemühungen steht das Gesetzesvorhaben in Brandenburg diametral entgegen. Für den dort geplanten polizeilichen Einsatz von Staatstrojanern werden IT-Sicherheitslücken gezielt offen gehalten.

Auch an der Basis herrscht Unmut, es folgten bereits die ersten Austritte. Unter ihnen sind bekannte Gesichter, etwa zwei ehemalige Mitglieder des Kreisverbands Potsdam, die nun aus Protest gegen die Pläne zur Verschärfung des Polizeigesetzes aus der Partei ausgestiegen sind. Sie schreiben: „Aus unserer Sicht ist dies gerade für die LINKE als Nachfolgepartei der SED, mit ihrer Verantwortung und Erfahrung aus 40 Jahren DDR – staatlicher Überwachung und Repression unverantwortlich“.

Die Verantwortlichen schweigen

Die Linksfraktion im Brandenburger Landtag hüllt sich unterdessen in Nebel. Der zuständige innenpolitische Sprecher Hans-Jürgen Scharfenberg taucht zunächst ab, auf mehrfache Interviewanfragen von netzpolitik.org antwortet er nicht. Später schickt er politische Floskeln: Mit der Kritik aus der Expertenanhörung wolle er sich „ernsthaft auseinandersetzen“ und sich dann über das weitere Vorgehen mit der SPD „verständigen“.

Auch der Linke-Abgeordnete Thomas Domres wusste auf einer Diskussionsveranstaltung am vergangenen Wochenende in Perleberg keine klare Haltung seiner Partei zum Polizeigesetz zu präsentieren. Und auf der Webseite der Fraktion findet sich nicht einmal eine Pressemitteilung zum Thema.

Furcht vor der AfD

Warum also geht die Linke in Brandenburg jetzt auf Konfrontationskurs mit der eigenen Partei? Schließlich gab es im Koalitionsvertrag noch kein Wort zum Einsatz von Staatstrojanern, schon gar nicht in dieser breiten Anwendung. Dort heißt es lediglich: „Die Koalition wird das Polizeigesetz für eine noch wirksamere Bekämpfung von Straftaten fortentwickeln.“

Vieles spricht dafür, dass es die Furcht vor einer Mehrheit für die AfD bei der kommenden Landtagswahl im Herbst ist, die die rot-rote Regierung in Potsdam umtreibt. Mit harter „Law and Order“-Politik will man augenscheinlich auf Stimmenfang in rechten Gefilden gehen. Die Linke in Brandenburg muss sich dabei jedoch bewusst sein, dass alle jetzt eingeführten Überwachungsinstrumente unter einer möglichen zukünftigen AfD-Regierung missbräuchlich genutzt werden könnten. Das gilt insbesondere für den wirkmächtigen und kaum kontrollierbaren Staatstrojaner.

„Ich bin optimistisch“

Bisher haben nur Regierungen mit Unionsbeteiligung Staatstrojaner eingeführt. Dass nun mit Brandenburg ein rot-rotes Bundesland, also ganz ohne CDU-Beteiligung, den Staatstrojaner einführen könnte, ist neu. Domscheit-Berg äußert sich gegenüber netzpolitik.org dennoch optimistisch, dass das Polizeigesetz in seiner jetzigen Form von den Linken „verhindert“ wird. Noch besser wäre: Ein liberales Polizeigesetz mit Vorbildfunktion schaffen und die Grundrechte schonende Alternativen zum Staatstrojaner fördern.

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18 Ergänzungen

  1. Schade.

    Das grenzt die Anzahl der Parteien, die für Menschen wie mich wählbar sind, noch weiter ein.

    Es war bisher ein Alleinstellungsmerkmal der Linken, dass sie ihren Prinzipien und Werten tatsächlich treu geblieben sind. Allein das machte sie für Menschen wie mich deutlich attraktiver als etwa die Grünen, die bereits 1999 mit ihren Prinzipien gebrochen haben. Dann also die Piraten, die sich in Rekordzeit ein sehr gutes Parteiprogramm erarbeitet hatten. Ach nein, leider haben sie sich von innen heraus durch ihre politischen Gegner zerlegen lassen.

    Was bleibt da noch übrig?

    1. Der Artikel weist, denke ich, gut darauf hin, dass es sich um die Brandenburger Regierungsfraktion der LINKEN handelt, nicht um die Partei an sich. Und dass diese Politik kaum von der Bundespartei mitgetragen wird.
      Mindestens rritierend empfinde ich, dass die Fraktion die Positionen der Brandenburger Landesgruppen-im-Bundestag Angehörigen Anke Domscheit-Berg auf der einen Seite prominent bedient, sich aber augenscheinlich in keinem Fall bisher mit ihrer qualifizierten Position zu der anstehenden Trojaner-Entscheidung wenigstens diskursiv befasst.

    2. Die Partei! Dadurch zeigst du dass du wählen würdest, wenn man deine Meinung auf dem politischen Bankett vertreten würde.

  2. Vielleicht ließe sich die Staatstrojaner-Problematik besser verdeutlichen, wenn man eine Analogie zu biologischen Kampfstoffen zieht:

    Eine Regierung entdeckt einen neuen Virus, der potentiell einen großen Teil der Bevölkerung infizieren könnte. Aber anstatt so schnell wie möglich einen Impfstoff zu entwickeln, wird der Virus in einem geheimen Militärlabor zu einem biologischen Kampfstoff weiterentwickelt, der „präzise und sicher“ gegen „Terroristen“ oder andere unliebsame Zeitgenossen eingesetzt wird. Ein besonders fleißiger Mitarbeiter des Labors nimmt gelegentlich Proben mit nach Hause, um noch nach Feierabend weiterzuforschen. Eine lokale Einbrecherorganisation – genannt „Shadow Brokers“ – stößt zufällig auf die Proben und verschachert sie meistbietend auf dem Schwarzmarkt. Innerhalb weniger Tage breitet sich der Virus über die gesamte Weltbevölkerung aus. Die Regierung ist „geschockt“ und fordert härtere Maßnahmen gegen diese Terroristen…

    Dazu würde ich gerne mal einen eurer brillianten „Politische Fiktion“-Artikel lesen. Hättet ihr Lust? ;-)

    PS: Mir fällt jetzt erst auf, dass dieser Plot mit dem biologischen Kampfstoff schon sehr alt ist: „V is for Vendetta“.

  3. Da es speziell um Die Linke Brandenburg geht und andere Landesverbände sowie die Bundes-Linke sich davon distanzieren, sollte der Titel korrekterweise lauten:

    „Wie die Linkspartei Brandenburg beim Staatstrojaner einknickt“

  4. Ich hoffe wirklich dass mein Vorredner hier richtig liegt und der „Tumor der Anpassung“ sich nur bis in die Brandenburger Regierungsfraktion der LINKEN hineingefressen hat, jedoch nicht weiter…
    …denn sonst bleiben wohl langsam nur noch die Satirepartei „die PARTEI“ und andere übrig, welche zwar nicht unbedingt die politische Großmacht darstellen aber dafür zumindest nicht konsequent gegen das eigene Volk und darüber hinaus (ebenso konsequent) gegen jede Logik agieren.
    Natürlich, Staatstrojaner – und ja, wenn es sich nur um einen Verdacht handelt DANN auch gleich den kompletten Freundes- und Familienkreis mit trojanisieren – ekelhaft oder mit anderen Worten einfach nur Scheiße was unsere aktuelle Regierung anstellt. Es könnten noch viele einfallsreiche Schimpfwörter folgen aber das erspare ich uns. MfG, Erik

  5. Im Artikel steht, dass es „zuletzt“ bei den Grünen zu Widerstand innerhalb der eigenen Partei geführt habe. Ich würde das eher so formulieren: „der letzte Widerstand der Grünen innterhalb der eigenen Partei zeigte sich im November 2017“. Denn danach haben die Chefgrünen zusammen mit ihrem schwarzen Koalitionspartner den Trojaner im Hessischenpoliziegesetz durchgeboxt. Innerparteiliche Opposition gab es nicht mehr, allerdings Appelle vieler NGOs und der Piratenpartei (Offenber Brief an die Landtagsfraktion der Grünen zusammen mit 14 weiteren Organisationen und vielen Einzelpersonen: https://www.piratenpartei-hessen.de/blog/2018/11/19/hessentrojaner-offener-brief-an-die-landtagsfraktion-von-b90-die-gruenen/), Demos und Aktionen. Die Piratenpartei Hessen erhebt Verfassungsbeschwerde gegen den Hessentrojaner.

  6. Die Reaktion der angefragten (Innen)politiker ist natürlich panne, aber vielleicht könnt ihr euren Beitrag um die Information vom stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden auf Twitter ergänzen, dort schreibt er: „Letzteres ist nicht korrekt. @DieLinkeBrdburg ist gegen den Staatstrojaner. SPD Brandenburg @ostkurve dafür. Die Verhandlungen laufen. Entscheidung frühestens im März. Zivilgesellschaftliche Unterstützung hilft.“, denn das ergibt ein leicht abweichendes Bild der Realität als hier im Beitrag, nämlich dass der Entscheidungsprozess noch nicht abgeschlossen. Der Titel und der Text suggerieren hingegen, dass er abgeschlossen sei: https://twitter.com/Tobias_Schulze/status/1087734549168164868

    1. Hallo Rolf, danke für deine Ergänzung. An der Unterhaltung auf Twitter war ich auch beteiligt. Allerdings ist Tobias Schulze stellvertretender Vorsitzende in Berlin, nicht in Brandenburg. Er entscheidet also in dieser Angelegenheit nicht mit.
      Tatsächlich hat Isabelle Vandre als Erste aus der Linksfraktion in Brandenburg gestern Nacht Position bezogen. Sie schreibt auf Facebook, dass der Gesetzentwurf für sie derzeit „nicht zustimmungsfähig“ ist.

  7. potenziellen Straftäter wird im Entwurf nur in bezug auf Paragraphen 1a (Terror, Terror) erwähnt. Auch steht Quellen TKÜ nur in diesen Zusammenhang im Entwurf. Wo steht es im Entwurf das die TKÜ algemein eingesetzt werden darf.

    Sonst fand ich die geplante parlamentarische Kontrolle eher begrüßenswert.

    Zu Absatz 3
    Der Gesetzgeber ist sich der großen Tragweite der neu eingeführten Befugnisse
    für die Polizei bewusst. Er legt daher in Absatz 3 eine umfassende, an § 33a Ab-
    satz 9 angelehnte Berichtspflicht des für Inneres zuständigen Mitglieds der Lan-
    desregierung an den Landtag fest, die ausnahmslos jede präventiv-polizeiliche
    Maßnahme nach Abschnitt 1a umfasst. Erfasst werden so insbesondere auch
    Maßnahmen, die nach den allgemeinen Vorschriften des Gesetzes nicht berichts-
    pflichtig sind, wie etwa erkennungsdienstliche Maßnahmen oder Ingewahrsam-
    nahmen. Auf diese Weise wird eine durchgehende parlamentarische Kontrolle der
    nach diesem Abschnitt getätigten Maßnahmen sichergestellt.

    Es kann sein das ich den Entwurf etwas nicht entnommen habe?

    1. Hallo gartenstadt, das stimmt. Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf darf die Quellen-TKÜ nicht „allgemein“ eingesetzt werden.
      Im Gegensatz zu dem seit Mai geltenden bayerischen Polizeigesetz wird die Überwachung mittels Quellen-TKÜ hier auf einige wenige besonders schwerwiegende Szenarien beschränkt.
      Allerdings: Es handelt ich um eine Maßnahme, die gegen Personen, die noch nichts Strafbares getan haben eingesetzt wird. Es reicht, dass die Person nach Erkenntnissen der Polizei 1.) gewillt und 2.) befähigt ist eine derartige Straftat zu begehen. In § 28e heißt es: Voraussetzung ist, dass „das individuelle Verhalten der betroffenen Person die konkrete Wahrscheinlichkeit begründet, dass sie innerhalb eines übersehbaren Zeitraums eine Straftat [begehen wird]“.
      Darüber hinaus lässt der Gesetzentwurf offen, dass die Quellen-TKÜ auch gegen „Kontakt- und Begleitpersonen“, also gänzlich Unverdächtige, eingesetzt werden darf.

  8. Das Kalkül seitens der Linken dürfte sein, dass wenn man was bisher die Geheimdienste erledigen, der Polizei überträgt, man durch parlamentarische Kontrollausschüsse Öffentlichkeit und Transparenz schaffen könnte. Nun sind Polizeibehörden schon jetzt schwer kontrollierbar, polizeiliches Fehlverhalten bleibt folgenlos, warum sollte sich das mit noch mehr Befugnissen ändern? Man könnte Verfassungs- und Staatsschutz entsprechend ausstatten, denn dort ist man auch in der Lage gegen Terroristen vorzugehen, ohne sich selbst zu gefährden. Organisierte Kriminalität übersteigt ebenfalls den Kompetenzbereich der Länderpolizeien und ist Sache des BKA.

  9. Dem Beitrag von Rapheth kann ich nur zustimmen:
    Normlerweise reichen vorhandene Gesetze voll aus.
    Stattdessen wird bald jede Behörde mit polizeilichen Fähigkeiten ausgestattet.
    Wer hat denn da eigentlich noch den Überblick ??

    Schade, dass ausgerechnet die LINKE bei diesem nicht zu rechtfertigendem Staatstrojaner, der illegalen Hausdurchsuchung, zugestimmt hat.

    Hier hätte ich mir Rückgrat gewünscht.
    Welche Politiker haben das eigentlich noch ?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.