Deliveroo: Entlassene Fahrer wollen wegen Scheinselbstständigkeit klagen

Ehemalige Fahrerinnen von Deliveroo verbünden sich mit Gewerkschaften und wollen juristisch gegen den Lieferdienst vorgehen. Sollten sie Erfolg haben, müsste das Unternehmen Versicherungsbeiträge und vielleicht auch Löhne nachzahlen. In Frankreich und Spanien hatten Fahrer mit ähnlichen Klagen Erfolg.

Die schwarze Silhouette eines abgestiegenen Deliveroo-Fahrers auf schwarz-weißem Kachelboden
Arbeiten dürfen die Deliveroo-Fahrerinnen nicht mehr, aber klagen können sie noch. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Oliver Cole

Vor zwei Wochen entließ der Lieferdienst Deliveroo seine Fahrerinnen. Berliner Betroffene wollen den Konzern nun verklagen. Der Vorwurf: Scheinselbstständigkeit. Mehrere Fahrerinnen sind deshalb mit der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) im Gespräch, bestätigte ein Sprecher der NGG gegenüber netzpolitik.org. Parallel wollen einige Fahrer auch zusammen mit der kleineren Freien Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union Berlin (FAU) gegen Deliveroo vorgehen.

Das Ziel ist dabei nicht, die Kündigungen für ungültig zu erklären: Deliveroo ist in Deutschland nicht mehr aktiv. „Man kann also schlecht auf Weiterbeschäftigung klagen“, so der NGG-Sprecher. Das Unternehmen müsste aber bei einem Erfolg wohl Versicherungsbeiträge nachzahlen, auf die möglicherweise auch die Fahrer Ansprüche hätten. Außerdem wollen die Betroffenen in einer Kündigungsschutzklage feststellen, ob die Fahrerinnen überhaupt so kurzfristig entlassen werden durften. Dadurch könnten für die Klagenden Lohnansprüche anfallen.

Man wolle beim Arbeitsgericht Berlin Klage einreichen, sagte der Sprecher der Gewerkschaft. Das muss allerdings schnell gehen, denn es gibt dafür eine Frist von drei Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bis zum 4. September müsste die Klage also eingereicht sein.

Das erhoffte Urteil soll dabei auch eine abschreckende Wirkung für Geschäftsmodelle haben, die auf Scheinselbstständigkeit basieren. Der letzte noch verbleibende bundesweite Essenslieferdienst, Lieferando, wäre von einem möglichen Urteil aber nicht betroffen: Seine Fahrer sind auf Minijob-Basis angestellt.

Gewerkschaft bietet Sonderkonditionen

Bisher war nur eine geringe Anzahl der Deliveroo-Fahrerinnen in der NGG organisiert. Deshalb bietet die Gewerkschaft momentan ein beschleunigtes Verfahren an: Anstatt wie üblich vor einer Klage drei Monate Mitglied sein zu müssen, können neu beigetretene Ex-Deliveroo-Fahrer direkt Beratung durch einen Anwalt und Unterstützung bei einer Klage erhalten. Sie sollen sich aber dazu verpflichten, danach für mindestens drei Jahre in der Gewerkschaft zu bleiben.

Die Fahrerinnen mussten sich allerdings schon bis gestern entscheiden, ob sie sich einer der Klagen anschließen wollen. Deliveroo hatte den Mitarbeitern mit der Kündigung ein Schreiben zugestellt, das sie unterzeichnen mussten, um einen Teil ihrer Entschädigung zu erhalten. Lediglich 14 Tageslöhne wollte das Unternehmen ohne Bedingung an die ehemaligen Fahrer zahlen. Wer weitere zehn Tageslöhne wollte, musste explizit auf alle anderen möglichen Ansprüche gegen Deliveroo verzichten. Die Frist dafür endete gestern.

Die klagenden Fahrerinnen haben diesen Brief nicht unterzeichnet oder die entsprechenden Punkte gestrichen und den Vertrag damit wohl ungültig gemacht. Auf der Facebook-Seite des Gewerkschaftsprojekts „Liefern am Limit“ hatte die NGG explizit vom Unterzeichnen abgeraten.

Erste Klage zur Feststellung

Vorwürfe von Scheinselbstständigkeit gibt es schon länger, eine Klage wurde bisher aber noch nicht eingereicht. Dafür habe bei den Fahrerinnen aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses bisher die Motivation gefehlt. Das habe sich mit der Einstellung des Betriebes verändert, sagte der NGG-Sprecher: Sie hätten nun nichts mehr zu verlieren.

Auch die Deutsche Rentenversicherung kann ein Arbeitsverhältnis auf Scheinselbstständigkeit überprüfen. Das habe sie im Fall Deliveroo aber noch nicht getan, sagte ein Sprecher zu netzpolitik.org.

Deliveroo selbst reagierte nicht auf eine Presseanfrage. Das Unternehmen berief sich zuvor darauf, durch seine Verträge den Fahrern die Flexibilität und Freiheit bieten zu können, die sie schätzen. „Deliveroo arbeitet mit selbst beschäftigten Fahrern, weil ihnen dass die flexible Arbeit gibt, die die Fahrerinnen suchen“, heißt es in einem Statement des Konzerns an die Europäische Kommission aus dem letzten Jahr.

Rechtslage in Europa unterschiedlich

Vorwürfe von Scheinselbstständigkeit sind in der Gig Economy keine Seltenheit: Zum Beispiel sieht auch die FairTube-Kampagne von YouTubers Union und IG Metall die Videoproduzentinnen auf YouTube als scheinselbstständig an.

Deliveroo-Fahrer haben schon in mehreren europäischen Ländern gegen vermeintliche Scheinselbstständigkeit geklagt – mit unterschiedlichen Ergebnissen.

In Großbritannien klagte die Independent Workers Union of Great Britain (IWGB) gegen Deliveroo, nachdem der Konzern sie nicht als Gewerkschaft anerkennen wollte. Die Gewerkschaft verlor, weil Fahrerinnen andere Personen ihre Arbeit machen lassen dürfen. In den Niederlanden urteilte ein Gericht, dass ein Student kein regulärer Angestellter von Deliveroo war. Allerdings forderte das Gericht auch neue Gesetzgebung: „Wenn Verträge wie die, die von Plattformen wie Deliveroo genutzt werden, als nicht erstrebenswert betrachtet werden, sollte das Parlament Schritte ergreifen.“

In Frankreich und Spanien hatten die Fahrerinnen mehr Erfolg. Das französische höchste Gericht urteilte im November, dass vom Arbeitgeber eingesetzte Techniken wie das Verfolgen der Fahrerstandorte und das Bonussystem für erledigte Aufträge ein Angestelltenverhältnis konstituieren. Und erst im Juli stellte ein Madrider Sozialgericht nach einer Klage der Gewerkschaft CNT fest, dass über 500 Fahrer scheinselbstständig beschäftigt wurden.

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