Hintertür in E-Auto-GesetzBundestag schafft Cum-Ex-Ausnahme von Informationsfreiheit

Das Bundesfinanzministerium muss der Öffentlichkeit eigentlich Auskunft dazu geben, wie es mit Skandalen wie Cum-Ex umgeht. Mit einer Gesetzesänderung durch die Hintertür hat es sich jetzt aber eine Ausnahme schaffen lassen.

Skyline von Frankfurt
Schritt für Schritt in die Intransparenz: Frankfurter Banken CC-BY-NC-ND 2.0 barnyz

Harmlos mutet der Name einer neuen Regelung an, die der Bundestag nach einem Entwurf des Bundesfinanzministerium Mitte November beschlossen hat: Das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ soll Steuervergünstigungen für Elektromobilität bringen. Doch es versteckt sich noch ein weiteres Vorhaben in den Paragrafen: Das Finanzministerium hat sich nebenbei einer lästigen Transparenzpflicht entledigt.

Ein Absatz in § 21a des Finanzverwaltungsgesetzes regelt die Sitzungen zwischen Bundes- und Landesfinanzbehörden. Darin hat das Finanzministerium zwei neue Sätze eingefügt: „Die Vertraulichkeit der Sitzungen ist zu wahren, wenn nicht im Einzelfall einstimmig etwas anderes beschlossen wurde. Für Beratungen im schriftlichen Verfahren gilt entsprechendes.“

Informationsfreiheitsgesetz ausgehebelt

Was unscheinbar daher kommt, hat konkrete Auswirkungen: Die neue Regelung führt dazu, dass das Finanzverwaltungsgesetz als Spezialgesetz zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt. Es gibt also künftig eine Bereichsausnahme für Beratungen von Finanzbehörden. Sie sind vom IFG ausgenommen, Dokumente aus den Sitzungen können nicht mehr angefragt werden.

Damit kann das Finanzministerium künftig etwa Besprechungen der Länderfinanzbehörden zu Milliarden-Skandalen wie Cum-Ex geheimhalten. Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen kritisieren schon lange, dass das Bundesfinanzministerium nötige Änderungen etwa an steuerrechtlichen Vorschriften verschleppt. Die Kritik ist künftig nur noch intern – die Öffentlichkeit kann über Anfragen nichts mehr darüber erfahren.

Die Gesetzesänderung wurde unterdessen still und heimlich durch die Hintertür eingeführt. Nicht einmal in der Gesetzesbegründung, die eigentlich den wesentlichen Inhalt des Gesetzes erläutern müsste, findet man einen Verweis aufs Informationsfreiheitsgesetz. Sie führt lediglich aus, dass Sitzungen von Finanzgremien einen „freien, vertrauensvollen Austausch aller Beteiligten“ bräuchten und deswegen geheim bleiben müssten.

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5 Ergänzungen

  1. Dann bekommen wir in der BPK in Kürze neue Dichtung:

    „Wenn uns kein einstimmiger Beschluss der Finanzbehörden zur Veröffentlichung von Informationen vorliegt, geben wir grundsätzlich keine Auskunft. Das wissen Sie doch, Herr Jung!“

  2. Ernstgemeinte Frage:
    Sind solche „U-Boote“ eigentlich verfassungsgemäß?
    Und:
    Ist das nicht letztlich demokratiegefährdend?

    1. Natuerlich ist das demokratiegefaehrdent.

      Man darf nicht vergessen, dass Demokratie den Maechtigen abgerungen wurde, und dass diese niemals damit aufhoeren, dagegen anzukaempfen und das System zu ihren Gunsten zu manipulieren. Die dafuer verfuegbaren Mittel finanzieller, regulatorischer und medialer Art haben massiv zugenommen, die dafuer verfuegbaren Politiker sind fuehrend in fast allen Parteien vertreten.

      Demokratie ist kein stabiler Zustand, Demokratie wird fortlaufend angegriffen und unterminiert und muss fortlaufend verteidigt und weiter entwickelt werden. Aber fettes Auto, Billigfluege und auf Schlechtergestellte einpruegeln sind weiten Teilen der Deutschen Buerger halt wichtiger.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.