Twitter sperrte Parodie der Polizei Sachsen für mehrere Stunden

Die Plattform geht bei Sperrung von Satirekonten intransparent und offenkundig etwas willkürlich vor. Das bekam heute das Parodie-Konto @lkasachsen zu spüren, das sich über die Pegida-Sympathien eines ostdeutschen Polizei-Mitarbeiters lustig machte.

Maik G. arbeitet für das Landeskriminalamt – und pöbelt in seiner Freizeit gerne Journalisten an – Alle Rechte vorbehalten Screenshot/NDR

Die Affäre um einen pöbelnden Mitarbeiter des Landeskriminalamtes in Sachsen mit Pegida-Sympathien sorgt auf Twitter für Aufregung. Umso pikanter, dass der Kurznachrichtendienst heute ein auf die sächsische Polizei gemünztes Parodie-Konto für mehrere Stunden sperrte und erst nach Protesten wieder freischaltete – ohne Angaben von Gründen. Wie schon bei vorherigen Fällen geht die Plattform mit solchen Sperrungen nicht transparent vor, für die Nutzer bleibt die Entscheidung kaum nachvollziehbar. Auch auf eine Nachfrage von netzpolitik.org bei Twitter reagierte der Konzern nicht.

Beschimpfungen des Landeskriminalamts-Mitarbeiters Maik G. gegen ein Filmteam des ZDF und eine anschließende Polizeikontrolle am Rande einer Pegida- und AfD-Demonstration in Dresden vergangene Woche sorgen derzeit für einen Sturm der Entrüstung im Netz. Nicht zu Unrecht: Wer Lügenpresse schreit, hat in der Polizei nichts verloren, kommentiert richtigerweise die Süddeutsche.

Doch zurück zu der Sperrung: Offenbar kurz nach Bekanntwerden des Vorfalls richteten unbekannte Spaßmacher auf Twitter das Konto @LKASachsen ein, das klar als Satire gekennzeichnet war. Kurz vor der Sperre setzten die Betreiber einen Tweet ab, der vermeintlich im Namen der Polizei rechtliche Schritte gegen Schmähungen ihres Mitarbeiters in den Raum stellte:

Inzwischen ist das Konto wiederhergestellt und twittert wieder Spöttisches, hat aber fürs Erste alle seine Follower verloren. Es handelt sich nicht um das erste Mal, dass Twitter ohne Vorwarnung Konten unter Parodie-Verdacht sperrt: Im Januar nahm die Plattform den Account des Satiremagazins Titanic nach Tweets im Namen von AfD-Politikerin Beatrix von Storch für mehr als 48 Stunden vom Netz. Einige Tweets über die AfD-Politikerin, Österreichs Kanzler Sebastian Kurz und die Polizeien in Sachsen und München blieben auch danach blockiert.

Im aktuellen Fall bleibt wie so oft unklar, was eigentlich genau zur Sperrung des Kontos geführt hat. In der Vergangenheit wurden für überzogene Sperr- oder Lösch-Entscheidungen von sozialen Netzwerken Meldekriege zwischen Rechten und Linken verantwortlich gemacht. Solche Melde-Attacken können zu Fehlgriffen der größtenteils von Algorithmen getroffenen Sperr-Entscheidungen führen. Für Nutzer ist meist weder klar, warum und auf welcher Basis die Entscheidung getroffen wurde, noch wie sich dagegen vorgehen lässt.

Härter wurde das Vorgehen von Twitter wohl durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das für Deutschland eine rasche Entfernung aller „rechtswidrigen Inhalte“ bei hohen Strafandrohungen vorschreibt. Zuletzt gab die Plattform bekannt, im ersten Halbjahr 2018 allein auf Grundlage des NetzDG rund 260.000 Meldungen über anstößige Tweets erhalten zu haben. Viele Inhalte werden aber auch wegen Verstößen gegen die eigenen „Twitter-Regeln“ gesperrt.

In beiden Fällen ist der Beschwerdevorgang kaum nachvollziehbar, und auch bei offenkundig ungerechtfertigten Löschungen gibt es kein Recht auf Wiederherstellung. Soziale Medien werden zwar als Diskursraum immer bedeutender, die Kontrolle dieses öffentlichen Raums obliegt aber allein den privaten Unternehmen und wird von problematischen Gesetzen wie dem NetzDG geregelt.

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46 Ergänzungen

  1. verstehe nicht wie es netzpolitik schafft regelmaeSig Kritik gegen zentralisierte solcial media Plattformen zu formulieren ohne dabei auch nur anaehernd einen Diskur hinzu Moeglichkeiten zu schaffen.

    Warum denn nicht bei jedem Vorfall durch twitter und Co, aehnlich wie dieser auf, auf ein foederiertses soziales Netzwerk verweiSen welches z;B. sich aus folgenden verschiedenen Plattformen zusammen setzt mastodon, gnusocial, friendica, plemora; hubzilla…und einige mehr?

  2. Wenn das so ist, suche ich mir doch mal eine linke Demo raus, fotografiere die Larven und mache mich auf Twitter über sie lustig? Gibt es eine Datenschutzgrundverordnung und ein Bundesdatenschutzgesetz, ja oder nein?

    1. Durch sein ausfälliges Verhalten ist der LKA-Mitarbeiter zu einer Person des Zeitgeschehens geworden (Streisand…). Ihn im Zusammenhang mit dem Ereignis des Zeitgeschehens (der Demo) abzubilden ist absolut rechtens. Ihn dagegen privat, beim Joggen, oder am Stammtisch abzubilden nicht.

      1. „privat […] am Stammtisch abzubilden [ist] nicht [rechtens].“
        Wobei sich da auch Ausnahmen ergeben können, z.B. wenn er sich am Stammtisch oder auf einer Demo mit einem bekannten Extremisten unterhielte und sich der Verdacht erhärtete, dass die sich schon länger und gut kennen.

      2. Es wird auch nicht „in die Fresse“ (A.Nahles) sondern „auf die Fresse“ gefilmt, doch dabei bleibt ein Abdruck im Gesicht bekannterweise aus. Ein „Leider“ möge jede/r selbst hinzufügen.
        Auch schon mal „ins Gesicht gef…..“?
        Wenn nur eine/r mal das für ganz genau, exegetisch vielleicht, untersuchen wollen würde, was diese neuen Mitläufer eigentlich ständig hetzen und wie (!) sie ihre kaum zu verstehende Sprache benutzen (Grammatik?), die sie „doitsch“ nennen. Die aber genau das ausdrückt, was sie wollen und was sie tun (werden). Das „Falschverstehen“ ihrer Worte liegt nämlich längst beim „Zuhörer“.

      3. Lieber „Kein Problem“…
        Wenn Sie das Video anschauen will der Mann nicht dass er gefilmt wird bzw. er drückt damit aus dass er nicht im Fernsehen oder auf Fotos mit seinem Gesicht erscheinen will. Wenn das ZDF trotzdem diese Bilder im Fernsehen zeigt dann machen sie sich strafbar. Grundsätzlich richtig dass das ein Ereignis des Zeitgeschehens ist, aber es gilt danach immer noch der Wille des Abgebildeten, zumindest hätte er verpixelt werden müssen!
        Sie werden sehen dass das ganze ein Nachspiel für das ZDF hat. Schließlich ist der Mann kein Rechtsanwalt und kann sich nicht wie ein Rechtsanwalt ausdrücken. Man kann doch von keinem Menschen verlangen der sich rechtlich so gut auskennt den „korrekten Begriff“ hierfür zu nennen. Er hat ganz allgemein gesagt dass er ihn nicht filmen möge und gemeint dass er auf Fotos für die Öffentlichkeit nicht abgebildet werden möchte. Das ist auch auf einer Demonstration wo öffentlich berichtet wird „erlaubt“. Letztendlich muss ich Herrn Ginzel und das ZDF Team verantwortlich machen dafür dass er jetzt in ganz Deutschland diffamiert wird und dass man in ihm nun den „sächsischen Proto-Pöbler-typen“ ausgemacht hat. Das ist absolute Missachtung des Persönlichkeitsrechts. Auch aus dem Urlaub wird der Mann noch zurückbeordert. Dabei steht auch hier zweifelsfrei fest dass er nichts Unrechtes getan hat, auch wenn er im ÖD als Tarifangestellter arbeitet. Wo wäre das Problem gewesen wenn Herr Ginzel den Wunsch des Mannes akzeptiert hätte und ihn verpixelt hätte. Das hätte für die Aufzeichnung ein paar Minuten Arbeit bedeutet. Dass er das nicht getan hat muss Konsequenzen haben! Aber ich sag Ihnen auch warum er es nicht getan hat: damit das ZDF mit dieser Filmsequenz Quote macht. Dass jeder deutsche Depp sich das Video anschaut und wieder dem ZDF auf die Schulter klopft weil sie wieder die dummen Rechtsradikalen in die Ecke stellen (Lügenpresse). Genau das meinte der Mann als er Lügenpresse in die Kamera rief weil das ja schon lange bekannt ist – und hier wurde es wieder einmal mehr deutlich!

        1. Thomas ich stimme Ihnen da absolut zu. Der Mann stand abseits der Demo und war daher nicht in der Menge.

        2. „Wenn Sie das Video anschauen will der Mann nicht dass er gefilmt wird bzw. er drückt damit aus dass er nicht im Fernsehen oder auf Fotos mit seinem Gesicht erscheinen will. Wenn das ZDF trotzdem diese Bilder im Fernsehen zeigt dann machen sie sich strafbar.“
          Das richtige Vorgehen in dem Fall wäre z.B. gewesen: Der Herr geht nicht frontal auf die Kamera zu und sagt zum Kamera- oder Tonmann: „Falls Sie dieses Material ausstrahlen wollen, verpixeln Sie mich bitte. Danke. Schönen Tag noch.“ Nur weil der Hutbürger sagt, dass die Journalisten eine Straftat begingen, heißt das nicht, dass das so ist. Hat die Polizei übrigens dann auch festgestellt. Die gewalttätigen Randalierer beim G20-Gipfel in Hamburg wurden auch ohne Verpixelung dargestellt, weil sie selbst durch ihr Handeln als Einzelpersonen zu einem Ereignis des Zeitgeschehens wurden.
          Eine Demo im öffentlichen Raum ist ein Ereignis des Zeitgeschehens. Aus der Menge kann jemand eine Unkenntlichmachung seiner Person verlangen. In einer Ausstrahlung würde man das Thema des Ereignisses dennoch sehen: die Demo, sprich Leute, die Dinge rufen und Schilder hochhalten, selbst wenn man die Gesichter nicht erkennen kann. Alles wunderbar.
          In diesem Fall geht es aber — und das erkennt man auch an der Berichterstattung — nicht um die Demo, sondern um ein anderes Ereignis des Zeitgeschehens: jemand hat mit aggressivem Verhalten veranlasst, dass die Polizei Journalisten bei der Arbeit behindert. Anderes Ereignis des Zeitgeschehens. Keine Unkenntlichmachung. Streisand eben.

  3. „Maik G. arbeitet für das Landeskriminalamt – und pöbelt in seiner Freizeit gerne Journalisten an“ Lieber Autor, ist dies neutraler Journalismus? Klingt nach Bild-Schlagzeile, geschrieben kurz vor Dienstende.

    1. Tja. Klingt so. Ist aber m.E. ne ganz gute Beschreibung des auf dem Video festgehalten Verhaltens des LKA-Tarif-Angestellten

  4. Was man wirklich sieht:

    Da wird ein merkwürdig gekleideter Mensch hinter einer großen Plakatwand von einem Team gefilmt, in Großaufnahme. Etwas abseits steht eine Ansammlung von Polizeiautos. Der Mann geht auf das Team zu fordert es auf, es zu unterlassen, ihn zu filmen. Das Team filmt trotzdem weiter, sein Gesicht in Großaufnahme. Der Mann ruft die Polizei zu Hilfe.

    Niemand pöbelt, eine Demonstration ist auf dieser Filmsequenz nicht zu sehen, aber eine Großaufnahme von dem Mann. Das indiziert eine Persönlichkeitsverletzung. Ja, die Presse darf im öffentlichen Raum filmen und fotografieren. Darf sie dabei auch eine einzelne Person in Großaufnahme filmen – hier offensichtlich ohne Bezug zu einer Demo? Die bisher dazu geschriebenen rechtlichen Stellungnahmen ignorieren allesamt diese spezielle Situation.

    Nun beschuldigen die Pressevertreter die Polizei, sie 45 Min an der Arbeit behindert zu haben. Die Polizei hat die Personalien aufgenommen. Sie hat weiter zwei Strafanzeigen aufgenommen und in Gesprächen versucht, in aufgeheizter Lage den Sachverhalt aufzuklären. Auf einem anderen Filmausschnitt sieht man, dass der Pressevertreter versucht, für sich Sonderrrechte herauszuholen „Vorrang der Pressearbeit vor der Ermittlungsarbeit“. Insgesamt eine schwierige rechtliche Gemengelage, die da die Polizei zu klären hat. Dafür sind 45 Min. absolut angemessen. (Zum Vergleich die Aufnahme eines Parkplatzremplers bei unstreitigem Sachverhalt dauert in etwa genauso lange).

    Die gesamte deutsche Presselandschaft, unsere Politiker und auch hier Alexander, lassen sich von den Fernsehreportern gegen die Polizei instrumentalisieren. Keine kritische Distanz zum Sachverhalt, übernehmen sie unangemessene Begrifflichkeiten und Wertungen wider die offensichtliche Faktenlage. Das nenne ich Hetze – in diesem Fall gegen die Polizei.

    Dann geht die Hetze weiter gegen den gefilmten Menschen: Sein Beruf spielt für den Sachverhalt keine Rolle. Seine Teilnahme – in anderem Kontext – an einer Demonstration auch nicht. Das darf man in einem Rechtsstaat – auch als staatlicher Bediensteter und auch bei Pegida.

    1. „Niemand pöbelt, eine Demonstration ist auf dieser Filmsequenz nicht zu sehen“
      Es hilft, die Augen auf zu machen: Der Demonstrationszug hatte sich in Bewegung versetzt und wechselte die Straße. Die Leute entfernen sich bereits wieder von dem Kamerateam, einer kommt zurück(!) und pöbelt herum.

      1. Kann gar nicht sein – die Aufnahme wird hinter einer Werbewand gemacht.
        Bitte mal den Wortlaut des Pöbelns wiedergeben.
        Ich höre nur die gerufene Aufforderung, ihn nicht zu filmen. Das ist kein Pöbeln.

        1. Das persönlich an das Kamerateam gerichtete „Lügenpresse“ kann man schon mal überhören, nicht wahr?

          1. Ach? – bitte nicht so polemisch.

            Ich habe das – wie gesagt – in dem betreffenden Filmausschnitt der oben verlinkt war, tatsächlich auch bei wiederholtem Abspielen nicht gehört.

            Und wenn es doch so gewesen wäre, wäre das dann Pöbeln? Oder eher die Verwendung eines überzogenen Schlagwortes, wie es in der Politik auf allen Seiten vorkommt, wenn es mal wieder hoch her geht?

  5. Netzpolitik hat doch gerade erst gefordert, dass ein Verschwörungstheoretiker gefälligst von Twitter gebannt wird. Jetzt wollt ihr, dass ein euch politisch genehmer Genosse nicht gebannt wird, obwohl er hier sogar einen Rechtsbruch begangen hat. Ist bestimmt auch Satire oder?

    Eure Einseitigkeit könnt ihr auch kaum noch verstecken. Twitters Handlungen ergeben hier mehr Sinn als eure. Das ist mal sicher.

        1. Allerdings würde ich das bestreiten. Der angegebene Artikel stellt nicht etwa die Forderung auf, Alex Jones von Twitter zu verbannen, sondern weist auf die verschiedenen Standards hin, die das Unternehmen (auch in Bezug auf die benutzte Sprache) anwendet. Es geht darin um die selbstgesetzten Regeln von Twitter, deren Umsetzung die Autorin nicht angemessen findet. Als eine konkrete Forderung für Jones könnte man das verstehen, aber auch so interpretieren, dass die Autorin die freie Rede für Abbas fordert. In jedem Fall aber fordert sie die Übernahme von Verantwortung durch das Unternehmen.

          Das ist ein Gastbeitrag, wie auch explizit im Artikel steht. Zu behaupten, „Netzpolitik hat doch gerade erst gefordert, dass ein Verschwörungstheoretiker gefälligst von Twitter gebannt wird“, ist blanker Unsinn. Nicht nur, weil das der Artikel gar nicht hergibt, sondern auch weil sowohl Gastautoren als auch Redaktionsmitglieder hier keine Honecker-Meinungsdiktatur vertreten, sondern ihre Haltung.

          Was für eine – mit Verlaub – bekloppte Weltsicht ist das denn bitte, wenn bei netzpolitik.org keiner mehr einen Artikel schreiben dürfte, der die Entscheidung von Twitter zu Alex Jones hinterfragt oder zur Debatte stellt, ohne dass ein Kommentator um die Ecke kommt, der posaunt, wir hätten gefordert, Jones zu verbannen. Alter.

          1. Twitter ist Inkosequent. Das Problem mit Inkonsequenz ist, es die moralische Motivation der Person oder des Unternehmens in Frage stellt.

            Das tieferliegende Problem ist, dass Moral kein Gesetz ist, dass man aber an ihr das staatliche Handeln hinsichtlich der Gesetzgebung ausrichten kann. Unser Unternehmensrecht ist genauso veraltert wie unser Asylrecht und Urheberrecht

            Und die Folge ist, dass sich Unternehmen mit Macht und Einfluss, die einem Staat gleich kommt, nicht an Moral halten müssen, da sie kein Gesetz ist – sie machen ihre Regeln im Rahmen der Gesetze.

          2. Liebe Constanze,

            im Einleitungstext steht implizit bereits die Forderung: „Einzig Twitter lässt Jones gewähren und weiter seine Hassbotschaften und Wutreden senden.“ Wenn da nicht steht, dass man äußerst unzufrieden ist, dass Alex Jones nicht gebannt ist, dann muss ich wohl noch ein p.c.-Seminar besuchen.

            Auch muss man klar sagen, dass Twitter keineswegs auf der rechten Seite blind ist. Jack Dorsey hat selbst zugegeben linke Schlagseite zu haben. Twitter ist derzeit das einzige soziale Medium, dass zumindest bemüht um Neutralität zu sein scheint. In Zeiten von drakonischen Gedankenverbrechens-Gesetzen und der Infiltrierung der p.c.-Kultur ist das aber natürlich ein Drahtseilakt.

            Twitter und damit auch Facebook und Youtube sind im Grunde öffentlicher Raum und das haben die USA sogar schon implizit anerkannt. Jetzt fehlt nur noch die entsprechende Anwendung der Gesetze und nicht so wie es in Deutschland der Fall ist, dass man einfach die Unternehmen nutzt um die Drecksarbeit zu machen (profane Zensur).

          3. Es ist übrigens kein cleverer Schachzug sich anschließend vom besagten Artikel zu distanzieren. Der Artikel wurde sicherlich vorher gelesen und anschließend auf netzpolitik.org veröffentlicht. Er ist jetzt Teil Ihrer Seite bis er wieder gelöscht ist (was ich in keinster Weise fordere).

            Sie sagen zwar, dass Sie keine Meinungsdiktatur vertreten, aber hier kommen nur Menschen der p.c.-Kultur zu Wort. Das ist kein übermäßiger Vorwurf, da das ja gerade en vogue ist, aber eine Meinungsvielfalt gibt es auf netzpolitik.org keineswegs. Das ist de facto kein haltbarer Punkt. Hier gibt es nur eine Meinung, die von Seiten der Redaktion toleriert wird.

            „Was für eine – mit Verlaub – bekloppte Weltsicht ist das denn bitte, wenn bei netzpolitik.org keiner mehr einen Artikel schreiben dürfte, der die Entscheidung von Twitter zu Alex Jones hinterfragt […]“ –Constanze;
            Wo genau soll ich das geschrieben haben?

            Ihnen kann man aber zu Gute halten, dass Sie immerhin unliebsamen Meinungen in der Kommentarsektion durchaus auch stehen lassen bzw nicht zensieren. Ich denke, dass das heutzutage nicht mehr selbstverständlich ist.

          4. Ich distanziere mich in keiner Weise von dem Artikel, warum sollte ich? Warum sollte ich Schnappatmung kriegen, wenn ich nicht jeden Satz darin auch selber so unterschreiben könnte? Und natürlich wurde er gegengelesen, wir sind eine Redaktion, die journalistische Standards umsetzt.

            Was soll das denn sein, Menschen der „p.c.-Kultur“, die hier, wo es angeblich keineswegs eine Meinungsvielfalt gibt, nur zu Wort kommen? Welche „eine Meinung“ ist das denn, die von der Redaktion toleriert wird? Natürlich haben sich in der Redaktion Leute zusammengefunden, die gewisse Werte teilen, die wir auch als unsere Ziele klar formuliert haben: https://netzpolitik.org/ueber-uns/ Darin sehe ich keinen Fehler, sondern einen Vorteil.

            Mir ging es nicht um eine „unliebsame Meinung“, sondern darum, Unsinn als solchen kenntlich zu machen (siehe oben).

          5. p.c. steht für political correctness. Und „netzpolitik.org ist eine Plattform für digitale Freiheitsrechte.“, was Ihr dort zweimal betont, aber offen gesagt einfach nicht stimmt. Ihr setzt euch für die Zensur von Meinungen ein, die rechtlich völlig einwandfrei sind, einfach weil sie euch nicht passt.

            Eine Meinung zu haben, die auf falschen Fakten basiert ist Teil der Meinungsfreiheit, ob es einem nun schmeckt oder nicht.

            Ich lese netzpolitik nun lange genug um zu sehen, dass ihr euch für die Abschaffung der digitalen Freiheitsrechte einsetzt bzw nur für die Freiheitsrechte der „richtigen“ Meinung einsetzt, was natürlich das Gleiche ist.

          6. Wenn wir uns für die Abschaffung der digitalen Freiheitsrechte einsetzen würden, müsste das nicht irgendwo bei uns stehen?

            Wir drehen uns im Kreis, ich sehe keinen Sinn darin, das weiter zu diskutieren. Was ich zuletzt jetzt noch gelernt habe: Wir sind keine Plattform für digitale Freiheitsrechte, denn das stimmt einfach nicht. Wir setzen uns für die Zensur von rechtlich völlig einwandfreien Meinungen ein sowie die Abschaffung der digitalen Freiheitsrechte.

            Na Prost. Was sind wir doch für ein Haufen Freiheitsfeinde. (Das ist besonders lustig, weil die Kommentare unter diesem Artikel hier stehen.)

          7. Holy Straw-Bat-Man … Das lässt alles viel tiefer blicken als mir das lieb ist. Sie sollten Kritik nicht als persönlichen Angriff nehmen und mir als Verteidigungsreflex Aussagen in den Mund legen. Sie müssen Ihre Echokammer wenigstens gelegentlich verlassen, wenn Ihnen an der Wahrheit etwas liegt.

            Ich weiß, ich habe Sie offenkundig provoziert, auch wenn es nicht wirklich meine Absicht war, aber bitte seien Sie sich bewusst, dass netzpolitik.org schon lange nicht mehr für Freiheitsrechte einsteht, sondern nur für die Freiheitsrechte der „Richtigen“ aka „Guten“. An den Freiheitsrechten der vermeintlich Bösen stört sich netzpolitik.org allerdings.

            Lesen Sie sich ruhig mal durch, was auf netzpolitik.org so steht! Notieren Sie vielleicht mal, was die Nutzung der Freiheitsrechte derjenigen, die Sie nicht mögen, von denjenigen, die Sie mögen, unterscheidet!

            Dass Sie die Kommentare stehen lassen, habe ich Ihnen bzw euch bereits zu Gute gehalten. An den Artikeln ändert das aber nichts und auf die bezog ich mich.

          8. Ich konnte bisher gar keinen persönlichen Angriff erkennen, es ging ja auch nicht um Artikel, die ich persönlich geschrieben hätte. Ich wüsste daher nicht, wieso ich es persönlich nehmen sollte. Was die konkreten Aussagen angeht, kann man sie direkt darüber im Kommentar nachlesen. Nichts davon habe ich erfunden, es steht da schlicht. Wer sich den Kommentar-Thread und auch die beiden Artikel durchgelesen hat, kann sich nun seine eigene Meinung bilden.

            Wir können es gern dabei belassen, schließlich ist zu dem zuvor bereits Geschriebenen nun noch hinzugekommen: die Behauptung, dass netzpolitik.org „schon lange nicht mehr für Freiheitsrechte“ einstünde. Dann kommt jetzt noch die Empfehlung an mich persönlich hinzu, dass ich meine Echokammer mal verlassen müsse, wenigstens gelegentlich, und ich solle außerdem mal durchlesen, was bei netzpolitik.org steht, weil ich das offenbar nicht tun würde.

            Das allerdings nehme ich dann doch persönlich, denn das ist unweigerlich auch so gemeint. Ich denke, wer das möchte, kann so ungefähr aus fünfzehn Jahren in zahlreichen Artikeln, Kolumnen und Büchern von mir nachlesen, in welcher Weise ich über digitale Freiheitsrechte schreibe und ob ich dafür einstehe oder nicht.

            Ich werde es künftig gern dem Autor des obigen Artikels überlassen, ob er noch Lust auf weitere Kommentare hat. Mir ist sie jedenfalls vergangen.

  6. Ich finde es sehr traurig, wenn Menschen so vorgeführt werden von der Presse. Alles, was er hier getan zu haben scheint, war auf einer Demo zu sein (deren Position ihr und ich wahrscheinlich nicht vertreten), und – möglicherweise und selbst wenn – Polizei und/oder Journalisten verbal angegangen zu haben.

    Wenn wir das nächste Mal für Freiheitsrechte demonstrieren, dann hoffe ich, dass wir nicht so behandelt werden von Leuten, die nicht unserer Meinung sind.

    Presse hat eine Reichweite, weiter als die der Einzelperson. Wenn ihr, JA IHR mit Dingen wie „und pöbelt in seiner Freizeit gerne Journalisten an“, diese Reichweite gebraucht für einen persönlichen Schlag gegen ihn, dann ist das in meinen Augen:
    *Der hat nicht meine Meinung, daher muss sie grundlegend falsch sein, das einzige, was hilft ist ihn sozial fertig zu machen.*

    – Was ist, wenn der Mann wegen des öffentlichen Drucks nun den Job verliert?
    – Wer stellt ihn noch ein, wenn das für *schlechte Presse* sorgt?
    – Und das, weil er eine (ggf. problematische) Meinung hat?
    – Oder weil er (ggf. nur einmal) Leute anpöbelt?
    – Wo ist die Verhältnismäßigkeit?
    – Weswegenn ist er eine Person des Zeitgeschehens geworden? Ist es seine Meinung oder sein Pöbeln?

    Polizei, Richter, Bestrafer und Journalist… Alles in einer Person(-engruppe). Das ist eine gefährliche Kombination.

    Nutz eure Reichweite, um eure Meinung auszuformulieren. Mit Argumenten, warum eure Meinung gut ist. Und dann mit Beispielen, warum eines anderen Meinung schlecht ist.

    Aber bitte nicht mit plumpen persönlichen Diffamierungen. Das bringt zwar viele Likes in der eigenen Gruppe, aber es wird kaum jemanden der anderen Seite überzeugen.

    1. In Sachen Datenschutz bin ich ganz bei ihnen.

      Der Mann ist aber nicht Opfer sondern Täter: Er hat das ZDF-Team provoziert und versucht, einen Straftatbestand zu konstruieren, um die Dreharbeit der sogenannten „Lügenpresse“ zu unterbinden.

      Stellen Sie sich vor, sie stehen im Stau. Der Fahrer im Wagen vor ihnen legt den Rückwärtsgang ein und fährt auf sie auf. Später wird gegenüber der Polizei behauptet, SIE hätten den Sicherheitsabstand nicht eingehalten und seien Schuld am Unfall. Ohne Zeugen stünde Aussage gegen Aussage.

      1. Dieser Artikel hat die Überschrift, das Twitter einen Satire Account gesperrt hat – und dafür wir der Mann als Titelbild hergenommen, ist das nun auch sein Verschulden?

        Als Teufels Advocat sage ich nun:
        „Die Geschichte kann man auch anders sehen. Der Mann hat gute Gründe zu Demonstrieren, weil er sich von der Mehrheit der Politik verlassen fühlt. Da er weiß, dass Leute dieser Art der Meinung in (sozialen) Medien angeprangert werden und er sich der Konsequenzen dieser öffentlichen Demontage bewusst ist, hat er sich durch die Handlungen des Filmteams mittelfristig bedroht gefühlt. Um sich gegen genau das zu schützen, was ihm jetzt angetan wurde. Er wurde in aller Öffentlichkeit fertig gemacht, unterstützt von aller Arten von Medien.“

        Welche Geschichte ist nun wahr?

        Ich fände es schön, wenn dies vor Gericht entschieden wird, und auch die Konsequenzen durch die Strafbehörden ausgeführt werden. Aber die Menschen und die Medien haben schon gesprochen, Urteil gefällt, öffentliche Demontage ausgeführt.

        Das alles als gerechte Konsequenz fürs Pöbeln? Oder wawr es Rache für das, was die Polizei getan hat?

        Nicht er hat das Filmteam 45 minuten festgehalten, das war die Polizei. Die hier (hier in dne Medien, und hier auf Netzpolitik.org) aber nicht vorgeführt wird, mit Nahaufnahme, Namen, Arbeitsort etc. – im Gegensatz zu dem Mann.

        Aber hier geht es ja um Twitter.

  7. Und noch etwas muss ich loswerden, nachdem ich ganzen Morgen immer mal wieder drüber nachgedacht habe, warum ich hier so enttäuscht (auch von euch) bin:

    Privatsphäre, ist das nicht das, um was es hier immer wieder geht auf der Website? Wenn wir dagegen protestieren und schreiben, dass die Regierung überall Kameras aufstellt zur Überwachung?

    Warum verteidigt ihr nicht das Recht des Mannes auf Privatsphäre, wenn eine Kamera im öffentlichen Raum auf ihn gerichtet ist, die die Bilder wirklich(!) öffentlich macht. Ein Kamerateam, dessen Material im ÖR zu sehen ist, das selbe Material, was jetzt auf YouTube ist.

    Etwa, weil er an einer Demonstration teilgenommen hat, weil er nicht wollte, dass sein Gesicht prominent im TV erscheint? Wenn ich befürchten muss, dass ich sozial kaltgestellt werde, weil ich an einer Demonstration teilnehme, die nicht der Mehrheitsmeinung entspricht, was für einen Sinn hat dann noch das Recht auf Demontration, wenn statt der Regierung nun mächtige Teile der Gesellschaft das verbale Niedermachen übernehmen (welches immernoch besser ist als das, was eine Regierung tun würde. Gefängnis oder schlimmeres.)

    Und nun zu dem, was mich wirklich enttäuscht und traurig sowie wütend macht:

    Aus welchem Grund bringt ihr SEIN Gesicht als Titelbild?

    Es ist die Polizei, die sich hier grob falsch verhalten haben soll. Wenn dort überhaupt Gesichter sein sollten – und das ist ein großes WENN -, dann sollten es die Namen und die Gesichter der Polizisten sein, die das Team 45 Minuten festgehalten haben, aber nicht von der Person, die im schlimmsten Fall nur ein paar Leute beleidigt hat.

    Ich finde es so enttäuschend, dass ich es mir nur damit erklären kann, dass man den Mann wegen seiner Meinung und politischen Ansichten weiterhin an den Pranger stellt – man, das sind die Menschen in sozialen Medien, und das sind Journalisten. Journalisten wie du, Alexander Fanta.

    1. Man muss das gefilmt werden von Journalisten auf einer Demo als Gruppe tolerieren. Aber man kann verlangen, unkenntlich gemacht zu werden. Das kann man auch ohne Geschrei und unbegründeter Anzeige ausdrücken. Wenn man dennoch ohne Unkenntlichmachung ausgestrahlt wird, DANN kann man sich beschweren.

      1. Gleiches gilt für andere Menschen (hier Reporter), beschweren kann man sich später. Der Polizei ist Folge zu leisten: Vorbildfunktion für andere Menschen, Respekt vor anderen Menschen.

        1. „Gleiches gilt für andere Menschen (hier Reporter), beschweren kann man sich später. Der Polizei ist Folge zu leisten“
          Und genau das haben die Journalisten gemacht :-)

          1. Das is korrekt, Henry. Das, und noch mehr. Einen Mann bloß stellen wegen seiner Meinung, aber die Polizisten nicht bloßstellen, obgleich sie sie festgehalten haben. Beides Bloßstellen ist falsch.

            Presse sollte die eine kontrollierende Investigative sein, nicht auch gleichzeitig Richter und Exekutive.

          2. „wegen seiner Meinung“
            Ich vermute, dass die Journalisten kein persönliches Problem wegen der *Meinung* eines anderen hatten (sie müssen diese Meinung aber auch nicht teilen). Das Ausschlaggebende in diesem Fall war das *Handeln* des Hutbürgers und — vor allem — das Handeln der Polizei. Diese hätte dem Demonstranten zum Beispiel zu erkennen geben müssen, dass er sich (1) in seinem Ausdruck mäßigen und beruhigen soll, (2) das Filmen tolerieren muss, (3) eine Unkenntlichmachung bei Ausstrahlung der Aufzeichnung verlangen kann, und (4) die rechtmäßige Arbeit des Filmteams von ihr geschützt wird.

    1. Wow in der Tat. Die 15 Minuten haben es in sich, sehr viele ernste Themen – mehr Vielfalt als ich in den letzten Jahren in einer Tagesschau gesehen habe.

      Willst du auf einen bestimmten Beitrag hinaus:
      Meinungsfreiheit (hihi Flugblätter, das ist so 1990), Geld und Mahnmal für Holocaustopfer, Rechtsextreme in Neufünfland (kommt mir bekannt vor), Hurrican (Wetter von gestern…), Kohl tritt nochmal an (Nochmal Merkel, ne Danke), Integrationsversäumnisse (und das kommt immernoch in den „News“)?

      1. @ Lux:
        WEnn man hier die durchaus gut begründeten Kommentare liest, ist ja ziemlich umstritten
        1. ob der Hutbürger wirklich gepöbelt hat – ich habe ein Video gesehen, wo erst nicht tat;
        2. er den Filmausschnitt und seine Veröffentlichung hinnehmen muss – ich habe nur einen gesehen, der hinter einer WErbetafel aufgenommen wurde ohne jegliche relevante Information, die hat er jedenfalls nicht hinnehmen müssen. Da geht das Persönlichkeitsrecht dem Presserecht vor.
        3. Die Polizei kann nicht den Filmausschnitt verpixeln. Sie kann nur die Kamera vorläufig sicherstellen oder die Journalisen weiterziehen lassen. Alles andere ist Sache der Gerichte.
        4. Um diese hochkomplexe Rechtslage, die auch hier im Forum noch hinsichtlich des tatsächlichen Sachverhalts und dessen rechtlicher Bewertung umstritten ist, darf die Polizei sehr wohl 45 Min. beanspruchen. Es gibt übrigens auch einen Filmausschnitt, in dem die Reporter die Ermittlungsarbeit der Polizei erschweren. Sie sind die letzten die sich über die 45 Min beschweren dürfen. Sie betreiben Hetze.

  8. FAZ titelt heute: „Der Verfassungsschutzpräsident vermutet „gezielte Falschinformationen“ hinter den Berichten über rechtsextremistische Hetzjagden in Chemnitz. Seiner Behörde lägen „keine belastbaren Informationen“ dazu vor, sagt Maaßen“.

    Muss die Diskussion hier jetzt ganz neu aufgerollt werden? Die „gezielte Falschinformation“ wurde ja im ZDF und der ARD gesendet. Ob wohl das Kamerateam die fehlenden 45 Min. mit anderen Quellen ersetzt hat? Jedenfalls könnte die Frage doch jetzt völlig neu zu bewerten sein, ob der Hutbürger die Freiheit der Presse gefährdet oder ob sie das selbst tut, oder?

    Was um Himmels Willen würde wohl noch alles ans Licht kommen, wenn der Verfassungsschutz tatsächlich die AfD „beobachten“ würde?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.