Netzpolitischer Wochenrückblick KW 30: Ende der Störerhaftung und mehr Funkzellenabfragen

Diese Woche beschäftigten uns ein Gerichtsurteil zum Umgang mit offenen WLAN-Netzen und der Zugriff auf Handydaten durch die sächsische Polizei. Außerdem warfen wir einen kritischen Blick auf Österreichs Verzögerungstaktik bei der nächsten EU-Datenschutzreform und Untergangsfantasien aus dem Silicon Valley.

– Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Timon Studler

Es hätte so schön sein können: Die Störerhaftung abgeschafft und freies, verfügbares WLAN für alle. Dem haben diese Woche die Richter des Bundesgerichtshof aber einen Strich durch die Rechnung gemacht. Wer ein offenes WLAN anbietet, kann zwar nicht mehr für illegales Teilen abgemahnt werden. Rechteinhaber können aber Netzsperren, Passwortschutz, Nutzerregistrierung oder gar eine Abschaltung des Zugangs verlangen.

In Sachsen nutzt die Polizei ihren Zugang zu Funkzellendaten rege, die Zahl der Abfragen stieg im letzten Jahr erneut an: In 427 Verfahren wurde das Ermittlungsinstrument eingesetzt, ein Anstieg um 300 Prozent in fünf Jahren. Kritiker waren davor, das Ermittlungsinstrument als Standardmaßnahme einzusetzen.

In München gingen am vergangenen Wochenende Zehntausende unter dem Motto #Ausgehetzt auf die Straße, um gegen die Politik der Angst zu demonstrieren. Für eine solche Politik steht auch das neue bayerische Polizeigesetz, das unsere Autorin Marie Bröckling für die „Blätter für deutsche und internationale Politik“ analysiert hat.

Auf internationaler Ebene verzeichnen die Datenbanken von der internationalen kriminalpolizeilichen Organisation Interpol höhere Zugriffszahlen. Die Bundesregierung verweigert dabei Auskunft darüber, welche Staaten ihrer Meinung nach Interpol-Haftbefehle für die Verfolgungen von Dissidenten verwenden.

E-Privacy und DSGVO

Österreich verschiebt derweil die ePrivacy-Reform auf den St. Nimmerleinstag und stellt sich damit gegen den Schutz von Nutzerinnen vor Tracking. Die Regierung in Wien will offenbar nicht mal versuchen, während des österreichischen Vorsitzes im Rat der Europäischen Union eine Einigung herbeizuführen. Dass die Verordnung noch vor 2020 verabschiedet wird, ist unwahrscheinlich.

Die ePrivacy-Verordnung sollte ursprünglich zusammen mit der Datenschutzgrundverordnung diesen Mai in Kraft treten. Die DSGVO schafft mit Artikel 33 eine europaweite Meldepflicht für Datenschutzverletzungen und neue Dokumentationsvorschriften. Seitdem werden jede Woche hunderte Fälle an die nationalen Datenschutzbehörden gemeldet.

Die großen sozialen Netzwerke mussten indes erstmals seit Wirksamwerden des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Deutschland die Zahl der gelöschten rechtswidrigen Inhalte bekanntgeben. Dabei zeigt sich: Facebook handelt hauptsächlich nach den firmeneigenen Gemeinschaftsstandards.

Die Nachbarschaftspolitik der EU soll Stabilität, Sicherheit und Wohlstand in die Welt tragen. Doch unter dem Mantel der Förderung von Rechtsstaatlichkeit finanzieren die EU-Staaten den Ausbau staatlicher Überwachung, wie ein Bericht von Privacy International zeigt. Dabei stellen sie häufig Ausrüstung, Training und Finanzierung für Massenüberwachung zur Verfügung und machen sich damit zum Komplizen für Menschenrechtsverletzungen.

Informationsfreiheit

Diese Woche gab es einen Erfolg bei der Informationsfreiheit. Das Außenamt musste den aktuellen Lagebericht für Afghanistan veröffentlichen. Er dient unter anderem dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Verwaltungsgerichten als Entscheidungshilfe in Asylverfahren, die über das Schicksal von Menschen entscheiden. Das Finale der IFG-Meisterschaften ist gestartet. Das Prinzip der Meisterschaften: FragDenStaat stellt in vier Runden Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz an Bundesministerien. Wer zuerst antwortet, kommt eine Runde weiter. Das Außenamt und das Bildungsministerium treten in der letzten Begegnung gegeneinander an.

Die Gesichtserkennungssoftware von Amazon hat derweil US-amerikanische Abgeordnete verdächtigt. Die Bürgerrechtsorganisation ACLU hatte die Software mit Bildern von Politikern im US-Kongress getestet, doch die Software verwechselte Abgeordnete in einigen Fällen mit Verdächtigenfotos der Polizei. Besondere Schwierigkeiten hat die Software bei der Erkennung Nicht-Weißer. Trotz dieser groben Fehlgriffe kommt die Software bereits zum Einsatz, etwa bei der Polizei in Orlando.

Damit nicht genug: Die Trump-Administration hat offenbar kein Problem damit, dass sich bald jeder semi-automatische Gewehre mit einem 3D-Drucker selbst zusammenbauen kann. Das Justizministerium verfolgte ein Gerichtsverfahren dagegen nicht weiter. Die Reichen des Silicon Valley planen angesichts solcher Zustände schon die Flucht. Statt Investmenttipps suchen sie nach Antworten der völlig anderen Art: Wie Technologie und ihr Reichtum sie auch nach dem Untergang der Zivilisation schützen kann.

Wir wünschen ein schönes Wochenende.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

0 Ergänzungen

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.