In den großen EU-Datenbanken sind derzeit mehr als 53 Millionen Fingerabdrücke gespeichert. Das schreibt die Europäische Kommission in einer Antwort auf eine Anfrage der linken Europaabgeordneten Cornelia Ernst. Die unveröffentlichten Zahlen wurde von der Kommission als Anhang geschickt und liegen uns vor. Demnach sind in der Visumsdatenbank (VIS) fast 48 Millionen Abdrücke gespeichert, in der Fingerabdruckdatei Eurodac über fünf Millionen und im Schengener Informationssystem (SIS II) 121.000.
Auch in den Datenbanken der Polizeiagentur Europol finden sich 9.000 Abdrücke, bei denen es sich zu einem kleinen Teil (1.000) auch um biometrische Daten von Tatorten handelt (sogenannte latente Fingerabdruckspuren). Zum Vergleich: Im deutschen Fingerabdrucksystem, das beim Bundeskriminalamt geführt wird, waren in 2015 3,2 Millionen qualitativ hochwertige Datensätze mehrerer Finger sowie 422.000 Fingerabdruckspuren ungeklärter Kriminalfälle gespeichert.
SIS II jetzt auch mit Fingerabdrucksystem
Eurodac war bei seiner Errichtung in 2003 die erste EU-Datenbank, die Fingerabdrücke verarbeitet. Die Datei soll Grenz- und Ausländerbehörden bei der Prüfung helfen, ob einem Drittstaatsangehörigen von einem anderen Mitgliedstaat ein Aufenthaltstitel erteilt wurde. Seit 2011 ist die Visumsdatenbank in Betrieb, in der die Mitgliedstaaten Personendaten zu jedem Antrag für ein Schengen-Visum speichern. Zuletzt erhielt das Schengener Informationssystem im März dieses Jahres die Möglichkeit zur Identifizierung von Personen mithilfe von Fingerabdrücken.
Erstmals macht die Kommission auch Angaben zu den verwendeten Fingerabdrucksystemen („Automatic Fingerprint Identification System“, AFIS). Demnach nutzen die großen EU-Datenbanken biometrische Erkennungssysteme der Firmen Idemia (früher Morpho) aus Frankreich und Gemalto aus den Niederlanden installiert. Das AFIS bei Europol kommt vom europäischen Konzern Sopra Steria.
Suchportal für Abfrage mehrerer Datenbanken
Die großen EU-Datenbanken sollen jetzt zusammengelegt werden. Unter dem Stichwort „Interoperabilität“ hatte die Kommission hierzu einen Verordnungsentwurf präsentiert. Vorgesehen ist ein einheitliches „Europäisches Suchportal“, das bei einer für polizeilichen Anfrage gleich mehrere Datenbanken abfragt. Biometrische Daten, die bereits in Eurodac, dem Schengener Informationssystem oder der Visumsdatenbank vorhanden sind, würden zusammen mit den dazugehörigen Personendaten in einem „gemeinsamen Identitätsspeicher“ abgelegt und wären dort auch durchsuchbar.
Ebenfalls geplant ist ein „gemeinsamer Dienst für den Abgleich biometrischer Daten“, der im Hintergrund läuft und jeden neuen Eintrag mit bereits vorhandenen Daten überprüft. Sind zu einer Person bereits Fingerabdrücke oder Gesichtsbilder vorhanden, werden die qualitativ besseren behalten. Schließlich soll auch ein „Detektor für Mehrfachidentitäten“ eingeführt werden, der Fingerabdrücke und Gesichtsbilder mit Personendaten abgleicht.
Zentralsystem für 425 Millionen Euro
Die Zusammenlegung der „Datentöpfe“ ist ein Projekt des früheren deutschen Innenministers Thomas de Maizière (CDU), für dessen Umsetzung jetzt die Verordnungen für Eurodac, SIS II und VIS geändert werden müssen. Ebenfalls eingebunden würden das geplante „Einreise/Ausreisesystem“ (EES), das alle Grenzübertritte an den EU-Außengrenzen erfasst, sowie das EU-weite Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) für die vorzeitige Angabe von geplanten Grenzübertritten.
Die Einrichtung des Zentralsystems soll in den nächsten zehn Jahren mindestens 425 Millionen Euro kosten, weitere Gelder werden für den Anschluss der nationalen Systeme in jedem Mitgliedsstaat benötigt. Es ist unklar, welche Firma den Zuschlag für die „Interoperabilitätslösung“ erhält. Laut der Kommission könnten die beiden Fingerabdrucksysteme, die im Schengener Informationssystem und der Visumsdatenbank genutzt werden, als Grundlage für die Entwicklung des „gemeinsamen Dienstes für den Abgleich biometrischer Daten“ dienen. Die Auftragsvergabe ginge in diesem Fall wieder an den französischen Idemia-Konzern. Nach Verabschiedung der „Interoperabilitätsverordnung“ könnte ab 2020 die technische Umsetzung beginnen.
Erfreulich, endlich mal ein positiver Beitrag über die EU.
Es ist ja nur konsequent, die Fotos und biometrische Daten von nach Europa eingereisten Drittstaatsangehörigen auf europäischer Ebene zu dokumentieren, wenn die innereuropäischen Grenzen durchlässig bleiben sollen. Und auch die Erhebung biometrische Daten ist inzwischen State of the Art und nicht mehr kritisch, sie wird ja zunehmend auch in den Nationalstaaten der EU für die eigenen Bürger angewandt. Durch die Datenspeicherung wird ja niemand in seinen Rechten verletzt – sondern, wenn, dann in der aufgrund dessen erfolgenden weiteren Datenverarbeitung. Die muss kritisch betrachtet werden . Dazu gehört die Kritik am Vermengen nicht straffällig gewordenen Drittstaatsangehörigen mit der Straftätern.
Auch die Strafverfolgung muss seit Schengen über die Nationalgrenzen hinausgehen. Warum kommt die EU nur erst so spät zu der Erkenntnis? Vorausdenken hätte die Krise der EU an dieser Stelle entschärfen können. Interessant zu wissen wäre, unter welchen Umständen „man“ in die Datenbank rein kommt und wann Einträge gelöscht werden.
Vielleicht ist das ja gut gemeint, aber was sagen sie wenn die die EU sämtliche Fingerabdrücke von allen Bürgern sammeln möchte?
Äh nein – das ist kein positiver Beitrag. Ein durchsuchbarer Datentopf schafft die Voraussetzungen für europaweites Gesichtstracking und die Speicherung an sich ist bereits ein Problem.
Ich traue privaten Stellen eher als staatlichen somit sehe ich die durch die erzwungene Datenarmut der Privaten und dem Datenhunger der staatlichen Stellen ein Problem.
Muss man die Dinge nicht im Zusammenhang betrachten?
Wer in grosser Zahl Immigranten aufnimmt, ohne ihre Identität zu klären ,muss doch wenigstens anhand biometrischer Merkmale feststellen, wer überhaupt hier ist und wie oft er soziale Leistungen beansprucht.
Und wieso soll Datenschutz vor Strafverfolgung gehen? Wir haben doch jetzt schon Ansätue von zweierlei Recht: wer hier gemeldet ist, Führerschein besitzt und Eigentum hat kann jederzeit strafrechtlich verfolgt werden. Die anderen nicht, sie brauchen sich an kein Gesetz zu halten
hi,
zu Datentopf: Die Holländische Gemalto ist unabhängig von oberem für
das system der elektronischen Krankenkarte in deutschland zuständig, einschließlich der Idetifikation.
Wenn Gemalto also „verlinkt“ wird bedeutet das ,u.a. die übernahme von Teilen des US-rechts–sozialversicherungs= identität–
für die EU- hier die „Krankenkassen-Fahndung“ und das zusätzliche ausspähen der Krankendaten der Bürger von D (wie? in anderen Ländern)- (Ausser Beamte, wg. der „Nicht“ gesetzlichen Versicherung) . Hier gibt es also dann eine Gesundheitsfahndung, schussverletzungen, knochenbrüche, schädeltraumata,innere Organe??
Wer bereitet hier also was vor?wohin geht das? ( s. auch >stoppt die eCard..- Dr. S. Lüder). Augen auf.