In den großen EU-Datenbanken sind derzeit mehr als 53 Millionen Fingerabdrücke gespeichert. Das schreibt die Europäische Kommission in einer Antwort auf eine Anfrage der linken Europaabgeordneten Cornelia Ernst. Die unveröffentlichten Zahlen wurde von der Kommission als Anhang geschickt und liegen uns vor. Demnach sind in der Visumsdatenbank (VIS) fast 48 Millionen Abdrücke gespeichert, in der Fingerabdruckdatei Eurodac über fünf Millionen und im Schengener Informationssystem (SIS II) 121.000.
Auch in den Datenbanken der Polizeiagentur Europol finden sich 9.000 Abdrücke, bei denen es sich zu einem kleinen Teil (1.000) auch um biometrische Daten von Tatorten handelt (sogenannte latente Fingerabdruckspuren). Zum Vergleich: Im deutschen Fingerabdrucksystem, das beim Bundeskriminalamt geführt wird, waren in 2015 3,2 Millionen qualitativ hochwertige Datensätze mehrerer Finger sowie 422.000 Fingerabdruckspuren ungeklärter Kriminalfälle gespeichert.
SIS II jetzt auch mit Fingerabdrucksystem
Eurodac war bei seiner Errichtung in 2003 die erste EU-Datenbank, die Fingerabdrücke verarbeitet. Die Datei soll Grenz- und Ausländerbehörden bei der Prüfung helfen, ob einem Drittstaatsangehörigen von einem anderen Mitgliedstaat ein Aufenthaltstitel erteilt wurde. Seit 2011 ist die Visumsdatenbank in Betrieb, in der die Mitgliedstaaten Personendaten zu jedem Antrag für ein Schengen-Visum speichern. Zuletzt erhielt das Schengener Informationssystem im März dieses Jahres die Möglichkeit zur Identifizierung von Personen mithilfe von Fingerabdrücken.
Erstmals macht die Kommission auch Angaben zu den verwendeten Fingerabdrucksystemen („Automatic Fingerprint Identification System“, AFIS). Demnach nutzen die großen EU-Datenbanken biometrische Erkennungssysteme der Firmen Idemia (früher Morpho) aus Frankreich und Gemalto aus den Niederlanden installiert. Das AFIS bei Europol kommt vom europäischen Konzern Sopra Steria.
Suchportal für Abfrage mehrerer Datenbanken
Die großen EU-Datenbanken sollen jetzt zusammengelegt werden. Unter dem Stichwort „Interoperabilität“ hatte die Kommission hierzu einen Verordnungsentwurf präsentiert. Vorgesehen ist ein einheitliches „Europäisches Suchportal“, das bei einer für polizeilichen Anfrage gleich mehrere Datenbanken abfragt. Biometrische Daten, die bereits in Eurodac, dem Schengener Informationssystem oder der Visumsdatenbank vorhanden sind, würden zusammen mit den dazugehörigen Personendaten in einem „gemeinsamen Identitätsspeicher“ abgelegt und wären dort auch durchsuchbar.
Ebenfalls geplant ist ein „gemeinsamer Dienst für den Abgleich biometrischer Daten“, der im Hintergrund läuft und jeden neuen Eintrag mit bereits vorhandenen Daten überprüft. Sind zu einer Person bereits Fingerabdrücke oder Gesichtsbilder vorhanden, werden die qualitativ besseren behalten. Schließlich soll auch ein „Detektor für Mehrfachidentitäten“ eingeführt werden, der Fingerabdrücke und Gesichtsbilder mit Personendaten abgleicht.
Zentralsystem für 425 Millionen Euro
Die Zusammenlegung der „Datentöpfe“ ist ein Projekt des früheren deutschen Innenministers Thomas de Maizière (CDU), für dessen Umsetzung jetzt die Verordnungen für Eurodac, SIS II und VIS geändert werden müssen. Ebenfalls eingebunden würden das geplante „Einreise/Ausreisesystem“ (EES), das alle Grenzübertritte an den EU-Außengrenzen erfasst, sowie das EU-weite Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem (ETIAS) für die vorzeitige Angabe von geplanten Grenzübertritten.
Die Einrichtung des Zentralsystems soll in den nächsten zehn Jahren mindestens 425 Millionen Euro kosten, weitere Gelder werden für den Anschluss der nationalen Systeme in jedem Mitgliedsstaat benötigt. Es ist unklar, welche Firma den Zuschlag für die „Interoperabilitätslösung“ erhält. Laut der Kommission könnten die beiden Fingerabdrucksysteme, die im Schengener Informationssystem und der Visumsdatenbank genutzt werden, als Grundlage für die Entwicklung des „gemeinsamen Dienstes für den Abgleich biometrischer Daten“ dienen. Die Auftragsvergabe ginge in diesem Fall wieder an den französischen Idemia-Konzern. Nach Verabschiedung der „Interoperabilitätsverordnung“ könnte ab 2020 die technische Umsetzung beginnen.
