2017
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Geheimes Projekt "ABSINTH": Der BND arbeitet an einer erheblichen Erweiterung seiner Satelliten-Überwachung
Satelliten-Abhör-Anlage des BND in Schöningen, Niedersachsen.<br />Bild: <a href="http://cocoate.com/">Christine und Hagen Graf</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">BY 2.0</a>. Geheimes Projekt "ABSINTH": Der BND arbeitet an einer erheblichen Erweiterung seiner Satelliten-Überwachung Der BND investiert viele Millionen Euro, um seine Massen-Überwachung von Satelliten-Kommunikation auszubauen. Das geht aus geheimen Dokumenten hervor, die wir veröffentlichen. Im Schleppnetz der Erfassung landen auch Journalisten und Hilfsorganisationen. Diese befürchten Gefahren für Leib und Leben.
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: Robert Anton Wilson: Operation Mindfuck
: Robert Anton Wilson: Operation Mindfuck Der Deutschlandfunk hat in der Sendung „Das Feature“ über „Robert Anton Wilson – Operation Mindfuck“ berichtet:
Als der Schriftsteller Robert Anton Wilson in den 70er-Jahren zusammen mit Robert Shea die „Illuminatus!“-Trilogie veröffentlichte, trafen sie den Nerv eines paranoiden Amerika. Der Watergate-Skandal erschütterte das sowieso schon geringe Vertrauen in die politische Führungsriege und sorgte für die Entstehung zahlreicher Verschwörungstheorien.
Davon gibt es eine MP3 und ein PDF.
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: Bundesverwaltungsgericht: Behörden verlangen seit zehn Jahren rechtswidrig Gebühren für Auskünfte
Foto: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hysancopy.jpg">Foto</a>: Plus903, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en">CC-BY-SA 3.0, bearbeitet</a> : Bundesverwaltungsgericht: Behörden verlangen seit zehn Jahren rechtswidrig Gebühren für Auskünfte Kopien für Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz dürfen kein Geld mehr kosten. Das Bundesverwaltungsgericht hat geurteilt, dass es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Seit 2006 hatten Bundesbehörden zu hohe Rechnungen an Bürger gestellt.
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: Bundesnetzagentur prüft, ob Vodafone Netzneutralität verletzt
Vodafone: Mit dem Fahrrad auf die Datenautobahn? <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/faceme/16220010986/">FaceMePLS</a> : Bundesnetzagentur prüft, ob Vodafone Netzneutralität verletzt Vodafone behält sich vor, bei Netzüberlastungen den Zugriff auf ausgewählte Webseiten zu drosseln. Damit würde der Kabelnetzbetreiber gegen die Netzneutralität verstoßen. Die Bundesnetzagentur kündigt nun an, die Praxis zu überprüfen.
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: Netzpolitischer Wochenrückblick KW 6: Wer traut der Trump-Regierung den Schutz unserer Daten zu?
<a href=https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a><a href="https://www.flickr.com/photos/jill_carlson/19738744421/">Jill Carlson</a> : Netzpolitischer Wochenrückblick KW 6: Wer traut der Trump-Regierung den Schutz unserer Daten zu? Im Gegensatz zu vergangenen Wochen waren die vergangenen Tage relativ ruhig, und wir konnten auch mal kurz durchatmen. Unser Wochenrückblick präsentiert die wichtigsten Ereignisse und Artikel der vergangenen Tage.
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: Bundesrat gibt grünes Licht für mehr Videoüberwachung
Videoüberwachung ist nur eines der Felder, in denen die Überwachung im Jahr 2016 drastisch ausgebaut wurde. Foto: CC-0 <a href="https://unsplash.com/search/photos/surveillance?photo=W9QRRlHCGzs">Mikal Strom</a> : Bundesrat gibt grünes Licht für mehr Videoüberwachung Die geplante Ausweitung der Videoüberwachung wird von Datenschützern als verfassungswidrig bezeichnet. Dennoch hat der Bundesrat heute keine grundlegende Kritik an dem Vorhaben der Bundesregierung geübt.
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: Podcast-Serie zu digitalem Wahlkampf, Fake News und Social Bots
Grafik: Heinrich-Böll-Stiftung : Podcast-Serie zu digitalem Wahlkampf, Fake News und Social Bots Die Heinrich-Böll-Stiftung hat im Rahmen der Reihe „Böll.Spezial“ eine vierteilige Podcast-Serie zum Thema digitaler Wahlkampf produziert. Sie behandelt Themen wie Filter Bubble, Fake News, Social Bots, Trollarmeen und Microtargeting. Die einzelnen Podcast-Folgen sind jeweils zehn bis fünfzehn Minuten lang. Interviewpartner in den gebauten Beiträgen sind unter anderem Karolin Schwarz von Hoaxmap.org, Professor Martin Emmer von der FU Berlin, der Politikberater Martin Fuchs und Markus Reuter von netzpolitik.org.
Im ersten Podcast zu Filterblasen und Echokammern geht es um die Frage, inwiefern unsere Gesellschaft in kleine Gruppen zersplittert und ob digitale Parallelgesellschaften Fake News begünstigen. Der zweite Teil beschäftigt sich mit Social Bots, deren Bedeutung für die politische Willensbildung und ob Meinungsroboter eine Wahl tatsächlich beeinflussen können. In einem dritten Themenblock geht es um Trolle und Influencer. Welchen Einfluss haben sie auf den Wahlkampf und welche Gefahren stellen sie für die Demokratie dar. Der letzte Teil des Vierteilers befasst sich mit dem Thema Microtargeting. Gemeint ist damit die sehr zielgruppengenaue Ansprache von Wählerinnen und Wählern, die in der Debatte um den US-Wahlkampf für Wirbel sorgte.
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: Sicherheitsaudit beim Instant Messenger Wire
Foto: Promo : Sicherheitsaudit beim Instant Messenger Wire Der Messenger Wire wird immer mal wieder genannt, wenn es um Alternativen zu WhatsApp mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geht. Jetzt haben zwei Sicherheitsfirmen Wire untersucht und kommen laut heise.de zu folgendem Ergebnis:
Ob die Spezifikationen und Implementierungen im Open-Source-Messenger Wire wirklich sicher sind, haben nun Sicherheitsforscher von Kudelski Security und X41 D‑Sec abgeklopft – insgesamt sind sie zufrieden. Im Zuge des Audits haben sie das Wire-eigene auf Axolotl basiernde Open-Source-Protokoll Proteus, die High-Level API Cryptobox und den C Wrapper Cryptobox‑C auseinandergenommen.
Bei ihrer Untersuchung (PDF) stießen die Sicherheitsforscher auf 14 Schwachstellen, jedoch auf keine kritischen Sicherheitslücken. Die Schwachstellen sollen laut heise.de mittlerweile geschlossen sein.
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: Zensurheberrecht: Bundesgerichtshof entscheidet im Juni über „Afghanistan-Papiere“
Ursula von der Cybern. (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a> by Global Panorama/<a href="https://www.flickr.com/photos/121483302@N02/14629926025/">flickr</a>) : Zensurheberrecht: Bundesgerichtshof entscheidet im Juni über „Afghanistan-Papiere“ Darf die Bundesregierung die Veröffentlichung von Berichten der Bundeswehr an den Bundestag aus urheberrechtlichen Gründen verbieten? Darüber entscheidet der Bundesgerichtshof voraussichtlich am 1. Juni. Wie die gestrige Verhandlung vor dem Gericht laut taz zeigte, wird sich die Bundesregierung vermutlich im Streit gegen die Funke-Mediengruppe durchsetzen, die die im Streit stehenden „Afghanistan-Papiere“ 2012 veröffentlicht hatte.
Die Dokumente zeigten, dass die Lage der Bundeswehr in Afghanistan prekärer war als von der Bundesregierung zuvor berichtet. Das ist auch angesichts von 16 aktuellen Auslandseinsätzen der Bundeswehr von Belang.
Im Rechtsstreit geht es vor allem um die Frage, ob die sogenannten „Unterrichtungen des Parlaments“ der Bundeswehr die nötige Schöpfungshöhe erreichen, um urheberrechtlich geschützt zu sein. Nach Auffassung der Vorinstanzen ist dies der Fall. Demnach kann die Bundesregierung eine ihr ungenehme Veröffentlichung unter Berufung auf das Urheberrecht verbieten, das viele amtlichen Werke bisher noch nicht vom urheberrechtlichen Schutz ausschließt.
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: Fast 20.000 Funkzellenabfragen pro Jahr alleine in Niedersachsen
Bei einer Funkzellenabfrage werden sämtliche Handy-Verbindungen innerhalb einer oder mehrerer dieser Funkzellen an die Polizei gegeben. : Fast 20.000 Funkzellenabfragen pro Jahr alleine in Niedersachsen Neue Zahlen zeigen: Niedersachsen nutzt die Funkzellenabfrage deutlich häufiger als benachbarte Bundesländer. Bei der Funkzellenabfrage wird für ein bestimmtes Gebiet und einen bestimmten Zeitpunkt erfasst, welche Handys – und damit Personen – sich darin aufhalten. Die Opposition fordert jetzt eine bessere parlamentarische Kontrolle.
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: Bürgerrechtsorganisation: Trumps Politik ist „der letzte Sargnagel des Privacy Shield“
Foto: <a href="https://unsplash.com/search/shield?photo=9sJMyPKlKhw">frank mckenna</a> unter <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0</a> via <a href="https://unsplash.com/" target="_blank">unsplash</a> : Bürgerrechtsorganisation: Trumps Politik ist „der letzte Sargnagel des Privacy Shield“ Wegen Donald Trumps Politik sieht Access Now die Privacy-Shield-Verabredung zwischen der EU und den USA am Ende. Weil der US-Präsident in Sachen Datenschutz eine Kehrtwende hinlegt, müsse die EU-Kommission den transatlantischen Datenverkehr neu verhandeln.
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: Facebook stellt diskriminierende Zielgruppenauswahl in den USA teilweise ein
Foto: <a href="https://unsplash.com/collections/327289/facebook-ads?photo=iuvLYv85r40">Clem Onojeghuo </a> unter <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0</a> via <a href="https://unsplash.com/" target="_blank">unsplash</a> : Facebook stellt diskriminierende Zielgruppenauswahl in den USA teilweise ein Facebook reagiert auf Kritik an rassistisch diskriminierendem Targeting: „Multikulturelles Marketing“, bei dem man beispielsweise als „African American“ kategorisierte Nutzer bewusst ausschließen kann, soll künftig nicht mehr für Anzeigen in den Bereichen Jobs, Kredite und Wohnungswesen genutzt werden.
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: Teenager hackt 150.000 Drucker weltweit
Dies druckte der Hacker auf den Druckern aus. : Teenager hackt 150.000 Drucker weltweit Laut einem Bericht von Motherboard hat ein Teenager aus Großbritannien am vergangenen Samstag offenbar 150.000 Drucker gehackt und dort ASCII-Kunst ausgedruckt. Auf Twitter meldeten zahlreiche Nutzer, dass ihr Drucker gehackt worden sei. In einem Interview mit Motherboard erklärte der laut Selbstdarstellung „angepisste Schüler“, dass er nie dachte, dass die Sache so groß werden würde. Gleichzeitig warnte er vor dem Internet der Dinge, dem schlechten Code, der auf den Geräte laufe, und möglichen Angriffen.
Nutzern rät der Hacker, dass sie ihre Drucker aus dem Internet nehmen sollten. Wenn der Zugriff über das Internet unbedingt nötig sei, sollten alle IP-Adressen bis auf die auf einer Whitelist stehenden blockiert oder ein Virtual Private Network (VPN) genutzt werden.
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: Glas-Architektur als Albtraum für die Privatsphäre
Neo Bankside Apartments, gesehen von der Tate Modern in London. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/londonmatt/28006708356/sizes/o/">Matt from London</a> : Glas-Architektur als Albtraum für die Privatsphäre Adrian Lobe wagt in der Neuen Zürcher Zeitung einen Blick auf die Inflation der gläsernen Architektur in unseren Städten. Und zwar aus dem Blickwinkel der Privatsphäre:
Glas ist zum beliebten Baustoff geworden. In immer mehr Städten entstehen gläserne Bürotürme und modernistische Luxusapartments mit Glasfassaden. Wo einst kleine Fenster den Blick ins Weite ganz knapp rahmten, haben Bewohner nun einen Panoramablick dank bodentiefen Fensterfronten. Doch der Blick auf die Dächer der Stadt ist kein einseitiges Vergnügen. Wo man hinausschauen kann, kann man auch hineinschauen.
Ein spannender Text mit vielen Beispielen, der dem Schwinden der Privatsphäre eine weitere Facette hinzufügt.
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: Kamerun: Internetsperre betrifft zwanzig Prozent der Bevölkerung
Kein Internetzugang für zwanzig Prozent der Kameruner. Was jetzt? Foto: CC BY-2.0 Flickr/SarahTz. : Kamerun: Internetsperre betrifft zwanzig Prozent der Bevölkerung Im Süd- und Nordwesten Kameruns gibt es seit Wochen keinen Internetzugang mehr. Betroffen sind davon etwa zwanzig Prozent der Bevölkerung, berichtet BBC. Zudem spielt sich ein großer Teil der digitalen Ökonomie Kameruns in der Umgebung der südwestlich liegenden, regionalen Hauptstadt Buea ab, dem sogenannten „Silicon Mountain“.
Einen Tag, bevor der Zugang blockiert wurde, drohte das Ministerium für Post- und Telekommunikation Nutzern jahrelange Gefängnisstrafen an, sollten sie Falschmeldungen über soziale Medien verbreiten. Wie BBC schreibt, handelt es sich bei den abgeklemmten Regionen überwiegend um englischsprachige Teile des Landes. Dort war es in den vergangenen Monaten wiederholt zu Protesten gegen die Regierung sowie die französisch sprechende Bevölkerungsmehrheit gekommen.
In den letzten zwölf Monaten waren einige afrikanische Länder von vollständigen beziehungsweise teilweisen Internetsperren betroffen, beispielsweise Äthiopien, Gambia und Uganda.
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: ARD-Dokumentation: Abgehört und abgenickt
BND-Zentrale in Berlin. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/">CC-BY-NC-SA 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/96dpi/14027889481/sizes/k/">Andreas Levers</a> : ARD-Dokumentation: Abgehört und abgenickt In der ARD lief am Montagabend die 45 Minuten lange TV-Dokumentation „Abgehört und abgenickt“. Anhand von zahlreichen Interviews, vor allem mit Ex-BND-Präsidenten, wird gezeigt, wie es zu den zahlreichen Kooperationen zwischen Bundesnachrichtendienst (BND) und National Security Agency (NSA) kam und was die Motivation dahinter war.
Der Datenhunger von NSA & Co ist riesig. Der Umfang der Abhöraktivitäten ist gigantisch. Auch wollen die USA damit keineswegs aufhören. Die Reportage zeigt dem Umfang der Spionage und dass deutsche Politiker davon hätten wissen können.
Die Dokumentation findet sich noch in der ARD-Mediathek. Die 45 Minuten lohnen sich, nicht nur wegen der vielen Archivbilder zur Debatte, z. B. von Merkel und Pofalla. Es kommen zwar wenig Kritiker zu Wort, dafür zeigen die vielen O‑Töne von (Ex-) Geheimdienstlern, dass Grundrechte und rechtliche Vorgaben bei deren Arbeit keine (große) Rolle spielen.
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: Metropolitan Museum of Art stellt hundertausende Werke unter freier Lizenz zur Verfügung
Blau-Vogel-Kürbis. Bild: <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de">CC0 1.0</a> <a href="http://www.metmuseum.org/art/collection/search/483179?sortBy=Relevance&when=A.D.+1900-present&ft=paul+klee&offset=0&rpp=100&pos=30">Paul Klee</a> : Metropolitan Museum of Art stellt hundertausende Werke unter freier Lizenz zur Verfügung Das Metropolitan Museum of Art in New York stellt alle Bilder gemeinfreier Werke aus seiner Sammlung unter der Creative Commons Zero Lizenz (CC0) zur Verfügung. Damit werden auf einen Schlag 375.000 Werke für Nutzung, Veröffentlichung und Remix ohne Einschränkungen nutzbar. Das Museum bezeichnet den Schritt in der Pressemitteilung „als einen aufregenden Meilenstein in der digitalen Evolution des Museums und ein starkes Statement in der Erweiterung des Zugangs zur Sammlung“. Die Werke sind unter metmuseum.org/art/collection zu finden.
In Deutschland hingegen tun sich Museen weiterhin schwer mit der Digitalisierung, sie reagieren auf die Frage nach Bildrechten oft mit Fotoverboten in ihren Ausstellungen. Zu diesem Themenbereich ist gerade ein spannendes Interview mit Roland Nachtigäller vom Museum Marta Herford erschienen.
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: Urheberrecht: The Pirate Bay vor dem EuGH
Wird bald der Zugriff auf die Tauschbörse The Pirate Bay erschwert? Foto: CC BY-SA 2.0 flickr/torley. : Urheberrecht: The Pirate Bay vor dem EuGH Wie Spiegel-Online berichtet, will die Lobbyorganisation BREIN erreichen, dass zwei Internetanbieter ihren Kunden den Zugang zur schwedische Online-Tauschbörse The Pirate Bay blockieren. Diese bietet digitale Inhalte an, welche von Benutzern in Form von Torrentdateien und Magnetlinks gefunden, heruntergeladen und hinzugefügt werden können. BREIN vertritt die Urheberrechteindustrie und sitzt in den Niederlanden. Das Verfahren war vor dem Obersten Gericht der Niederlande geführt worden und wurde für eine weitere Beurteilung an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet. Die Schlussanträge wurden heute gestellt. Der Generalanwalt Maciej Szpunar sprach folgende Empfehlung an das Gericht für eine Entscheidung aus:
Le fait pour l’opérateur d’un site Internet de permettre, en les indexant et en fournissant un moteur de recherche, de retrouver des fichiers contenant des œuvres protégées par le droit d’auteur qui sont proposés aux fins de partage dans un réseau peer-to-peer, constitue une communication au public au sens de l’article 3, paragraphe 1, de la directive 2001/29/CE du Parlement européen et du Conseil, du 22 mai 2001, sur l’harmonisation de certains aspects du droit d’auteur et des droits voisins dans la société de l’information, si cet opérateur avait connaissance du fait qu’une œuvre était mise à disposition sur le réseau sans le consentement des titulaires des droits d’auteur et n’a pas réagi afin de rendre l’accès à cette œuvre impossible.
Der Sachverhalt für die Betreiber einer Internetseite, Inhalte in einem Verzeichnis anzuzeigen und eine Suchmöglichkeit anzubieten, um urheberrechtlich geschützte Inhalte zu finden, die über peer-to-peer-Netzwerke zum Weiterverteilen angeboten werden, stellt eine öffentliche Kommunikation im Sinne des Artikel 3(1) der Richtlinie 2001/29/CE des Europäischen Parlaments und Rates vom 22. Mai 2001 zur Urheberrechtsharmonisierung in der Informationsgesellschaft dar, wenn der Betreiber Kenntnis erlangt, dass ein Werk auf dem Netzwerk ohne die Einwilligung des Urhebers zu finden ist und die Verantwortlichen den Zugang zu diesen Werken nicht unterbinden.“
Dem Generalanwalt Szpunar vorliegenden Informationen nach verstießen neunzig Prozent der Inhalte auf The Pirate Bay gegen das Urheberrecht. Trotz wiederholter Aufrufe zur Unterbindung dieser, hatten die Betreiber nicht darauf reagiert. Der Generalanwalt sprach sich für die Sperrung der Tauschbörse aus.
Es gelte, Urheberrechtsverletzungen soweit zu erschweren, dass Internetbenutzer davon abgeschreckt werden, diese zu begehen. Des weiteren betonte er die Möglichkeiten durch ein solches Urteil, gegen weitere Tauschbörsen vorzugehen.
Die Antragsgegner sprachen ihre Bedenken über das Blockieren von The Pirate Bay aus, da urheberrechtlich geschützte Inhalte genauso auf anderen Seiten auffindbar und Sperren durch jeden informierten Benutzer umgehbar seien.
Ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof wird für die nächsten Monate erwartet.
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: Großbritannien testet Bodycams gegen Schüler
Bodycam eines niederländischen Polizisten. Foto: <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0">CC-BY-SA 4.0</a> <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Body-Cam#/media/File:Bodycam_police_utrecht_netherlands.jpg">Sanderflight/Wikipedia</a> : Großbritannien testet Bodycams gegen Schüler Lehrer an zwei Schulen in Großbritannien testen den Einsatz von Bodycams an Schulen, berichtet der Guardian. Ihr Einsatz soll sich vor allem gegen Störungen des Unterrichts („low-level background disorder“) richten.
Daniel Nesbitt von der Bürgerrechtsorganisation Big Brother Watch sagt gegenüber dem Guardian: „Das klingt nach einer übertriebenen Maßnahme für ein uraltes Problem. Die Schulen müssen sehr aufpassen, wie sie diese aufdringliche Technologie einsetzen, die Lehrer zu Schnüfflern macht.“ Hierzu müssten Eltern und Schüler über die Tests richtig aufgeklärt werden.
Bodycams sind Kameras, die am Körper getragen werden. Sie filmen nicht dauerhaft, sondern können vom Träger ausgelöst werden. In Deutschland werden sie mittlerweile in einigen Bundesländern von der Polizei eingesetzt.
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: Der Wissensvermittler Hans Rosling ist tot
Hans Rosling bei einem Vortrag im Jahr 2012. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC-BY-NC 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/usaid_images/7440906704/sizes/h/">USAID_IMAGES</a> : Der Wissensvermittler Hans Rosling ist tot Der Medizinprofessor, Statistiker und Datenvisualisierer Hans Rosling ist tot. Er starb im Alter von 68 Jahren an den Folgen von Bauchspeicheldrüsenkrebs. Im Nachruf des Standard heißt es:
Rosling verstand es, mit der Verve eines leidenschaftlichen Sportreporters komplexe statistische Sachverhalte darzustellen und zugleich Anleitungen zu geben, wie sich Not in der Welt weiter verringern lässt.
Und Detlef Borchers schreibt auf heise.de:
Rosling wurde durch seine Präsentationen bekannt, in denen er auf den Zusammenhang von extremer Armut und Krankheit hinwies, einen Teufelskreis, der nur durch weltweiten Kampf gegen die Armut durchbrochen werden kann. Mit der vor elf Jahren gegründeten Gapminder-Stiftung und der Visualisierungs-Software Trendalyzer versuchte er, die komplexen Zusammenhänge in zahlreichen Vorträgen zu vermitteln. Zuletzt wandte er sich gegen post-faktische Tendenzen, die Muttersterblichkeit in Flüchtlingslagern hochzurechnen.
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In Sachen Datenvisualisierung machte Rosling die so genannten Bubble Charts bekannt. Auf der Seite der Stiftung kann man selbst mit diesen Charts und Statistiken spielen.