In Anbetracht der jüngsten Entwicklungen in den USA sollte die EU-Kommission ihre Entscheidung widerrufen, das dortige Datenschutzniveau als nach EU-Standards angemessen anzuerkennen. Das fordert Access Now in einem offenen Brief [PDF] an EU-Kommissarin Věra Jourová und den Vorsitzenden des Parlamentsausschusses für Justiz und Inneres, Claude Moraes.
Die internationale Bürgerrechtsorganisation argumentiert darin, dass die im Rahmen des „Privacy-Shield“ gemachten Datenschutzzusicherungen der US-Regierung spätestens jetzt nicht mehr ausreichen, um Europäer ausreichend zu schützen.
Rückschritt bei Menschenrechten
Wie berichtet, hat US-Präsident Donald Trump jüngst mit einer sogenannten „Executive Order“ veranlasst, Nicht-US-Bürger von bestimmten Datenschutzgarantien auszunehmen und sie gegenüber US-Behörden wie dem FBI oder Geheimdiensten schlechter zu stellen.
Access Now weist zudem auf weitreichende personelle Veränderungen an wichtigen Stellen der US-Administration hin. So seien mit dem neuen CIA-Direktor Mike Pompeo und dem Justizminister Jeff Sessions erklärte Gegner einer Einschränkung der US-amerikanischen Massenüberwachung in entscheidende Positionen gelangt. Gleichzeitig sei das Privacy and Civil Liberties Oversight Board personell so geschwächt worden, dass es eine anstehende Prüfung des Einflusses der US-Überwachung auf Ausländer nicht vornehmen könne.
In einer Pressemitteilung erklärte Amie Stepanovich, US-Policy-Managerin bei Access Now:
Diese Administration hat deutlich gemacht, dass ihr an den Rechten vieler Gruppen wenig liegt – inklusive aller Menschen, die außerhalb der Vereinigten Staaten leben. Als Betreiber des größten und bestfinanzierten Überwachungsapparates der Welt haben die USA eine besondere Verpflichtung, Menschenrechte zu respektieren. Präsident Obama hat zumindest kleine Schritte in diese Richtung unternommen, doch die neue Regierung will diesen Fortschritt nicht nur ausradieren, sondern uns noch weiter zurücksetzen und jeden Anschein internationaler Führung untergraben, den dieses Land einst hatte. [Eigene Übersetzung]
Zentrale Grundlage des transatlantischen Datenverkehrs steht in Frage
In der Pressemitteilung heißt es weiter, die jüngsten Schritte der Trump-Administration würden einen Wandel in der Privacy-Politik der USA signalisieren. Dies sei „der letzte Sargnagel“ für die „Privacy Shield“ genannte Datenschutzübereinkunft, die die EU-Kommission im letzten Jahr mit der US-Regierung getroffen hat.
Erst im Juli 2016 hatte die EU-Kommission eine sogenannte Angemessenheitsentscheidung getroffen, die als rechtliche Grundlage dafür dient, dass personenbezogene Daten von Europäern in den USA verarbeitet werden dürfen, wie es etwa bei der Nutzung vieler Online-Dienste täglich der Fall ist. Die Voraussetzung dafür war die Privacy-Shield-Verabredung zwischen EU-Kommission und US-Regierung, die sicherstellen soll, dass in den USA gespeicherte und verarbeitete personenbezogene Daten europäischer Bürger den EU-Datenschutznormen entsprechend behandelt werden.
Die Vereinbarung war notwendig geworden, da die zuvor getroffene Safe-Harbor-Angemessenheitsentscheidung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2015 für ungültig erklärt wurde. Anlass war die Massenüberwachung durch US-amerikanische Geheimdienste, die zum Beispiel im Rahmen des PRISM-Programms Daten von Nutzern großer Plattformen wie Facebook oder Google abgezogen haben.
Privacy Shield verpflichtet die US-Regierung unter anderem dazu, die massenhaft von EU-Bürgern gesammelten Daten nur noch unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. Diese sechs Nutzungsfälle – unter anderem „Cybersecurity“ und „länderübergreifende kriminelle Bedrohungen“ – sind allerdings so breit gefasst, dass sie nicht zwangsläufig zu einer Einschränkung der US-Massenüberwachung führen. Außerdem wurde im Rahmen des Privacy Shields im US-Außenministerium die Stelle einer Ombudsperson geschaffen, die für Beschwerden europäischer Bürger zuständig ist. Kritiker weisen auf die mangelnde Unabhängigkeit und Durchsetzungsstärke einer solchen Stelle unter dem Dach der US-Regierung hin.
Weil sich zudem die Gesetzeslage in den USA nicht substanziell verbessert hat, gehen Datenschützer ohnehin davon aus, dass der Datenschutzschild ein ähnliches Schicksal wie Safe Harbor erleiden und die Angemessenheitsentscheidung der EU-Kommission vom EuGH gekippt werden wird. Im September 2016 haben die Aktivisten von Digital Rights Ireland bereits beim Gericht der Europäischen Union (EuG) eine Nichtigkeitsklage dagegen eingelegt.
Access Now: EU muss Stellung gegen Überwachung beziehen
Neben den inhaltlichen Schwächen war an Privacy Shield auch kritisiert worden, dass es sich dabei lediglich um schriftliche Zusagen der US-Regierung handelt und nicht um ein völkerrechtlich bindendes Abkommen. Genau dieser Schritt rächt sich in Anbetracht des neuen Windes aus Übersee nun. Fanny Hidvegi, EU-Policy-Managerin bei Access Now, kritisiert:
EU-Funktionäre haben das hohe Niveau des Rechts der Europäer auf Privatsphäre und Datenschutz aufgegeben, als sie dem Privacy Shield zugestimmt haben. Die Kommission muss auf die jüngsten Veränderungen der politischen und rechtlichen Lage in den Vereinigiten Staaten reagieren, die Zweifel an der Gültigkeit der „schriftlichen Zusicherungen“ nähren, die die Grundlage der Datentransfervereinbarung bilden. Die EU sollte Stellung gegen staatliche Überwachung beziehen, unabhängig davon, ob sie von den USA oder von EU-Mitgliedstaaten unternommen wird. Sie muss die Anwendung der EU-Grundrechtecharta in diesem Zusammenhang sicherstellen, um der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschrechte gerecht zu werden. [Eigene Übersetzung]
EuGH soll auch Standardvertragsklauseln prüfen
Unterdessen wird seit Dienstag in Irland wieder der Fall Schrems gegen Facebook verhandelt. Die irische Datenschutzbeauftragte Helen Dixon bat das Gericht dabei um erneute Anrufung des EuGH, wie die Irish Times berichtet. Sie sei zu der vorläufigen Einschätzung gelangt, dass die Privatsphäre der EU-Bürger, deren Daten in den USA gespeichert und verarbeitet werden, nicht ausreichend geschützt ist. Um eine endgültige Bewertung vornehmen zu können, müsse der EuGH die Gültigkeit der sogenannten Standardvertragsklauseln prüfen, auf die sich Facebook seit dem Wegfall des Safe-Harbor-Regimes bei seinen Datentransfers bezieht.
