Mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung trat auch eine neue Strafnorm in Kraft: Der Paragraph 202d des Strafgesetzbuches soll „Datenhehlerei“ bestrafen. Wer wissen will, worum es dabei geht, dem können wir Podcasts und einen Vortrag empfehlen.
Datenhehlerei soll dann vorliegen, wenn ein Täter sich oder anderen Daten verschafft, die aus einer Straftat erlangt wurden, mit dem Willen, sich zu bereichern oder jemandem zu schaden. Dann droht ihm eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Das klingt zunächst vielleicht wie eine gute Idee. Aber der Paragraph hat seine Tücken, weswegen am Freitag dagegen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht wurde. Diese Definition der „Datenhehlerei“ kann nämlich als eine Anti-Whistleblowing-Strafnorm für Redaktionen gefährlich werden. Bei einer Pressekonferenz am Freitag haben die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Reporter ohne Grenzen und netzpolitik.org die Verfassungsbeschwerde vorgestellt.
Wer sich über den Datenhehlerei-Paragraphen etwas näher informieren möchte, kann sich im Podcast Logbuch:Netzpolitik ein Gespräch über den Inhalt der Verfassungsbeschwerde zu Gemüte führen. Zu Gast war Ulf Buermeyer, der einer der Beschwerdeführer ist. In seinem eigenen Podcast-Projekt Lage der Nation hat er ebenfalls darüber gesprochen.
Vortrag beim Chaos Communication Congress
Wer weitere rechtliche Bewertungen zu den Schwierigkeiten sucht, die dieser Datenhehlerei-Paragraph mit sich bringt, dem sei außerdem der Vortrag des Juristen Ulrich Kerner beim 33c3 empfohlen. Er kann auch als Audio-Datei runtergeladen werden.
Offenlegung: Ulf Buermeyer schreibt auch gelegentlich für netzpolitik.org.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/106/1810635.pdf
Das wär auch mal eine Frage wie so ein Datentreuhändler aussehen soll.??
Witzig…..