Fünf Jahre Krieg, 400.000 Tote, 13 Millionen Menschen auf der Flucht – der Bürgerkrieg in Syrien ist die größte humanitäre Krise unserer Zeit. Unüberschaubar sind Anzahl und Verhältnis der beteiligten Akteure sowie Waffen, Munition und Kämpfer von diversen Seiten.
Doch auch in technische Systeme zur Überwachung und Zensur werden Millionenbeträge investiert. Assads Regime hat sich einen regelrechten Überwachungsstaat aufgebaut. In einer monatelangen Recherche gemeinsam mit Privacy International haben wir die Technologien, Geschäfte und Akteure analysiert: Wie westliche Firmen den syrischen Überwachungsstaat aufgebaut haben.
Eine zentrale Rolle spielt das deutsch-arabische Firmengeflecht Advanced German Technology (AGT), über das wir im Februar 2015 erstmals berichteten. Seit dieser ersten Enthüllung konnten wir mit vielen ehemaligen Geschäftspartnern und Angestellten reden und diverse Dokumente einsehen – über 10 Gigabyte. Alle relevanten Dokumente haben wir wie gewohnt im Original veröffentlicht.
Eine Übersicht der Projekte:
- Ein „zentrales Überwachungssystem“ für die syrische Telekom, um „öffentliche Datennetze und das Internet“ zu überwachen. AGT und die italienische Firma RCS reichten ein Angebot ein, den Zuschlag bekam die italienische Firma AREA.
- Ein Überwachungssystem für die syrische Telekom, um die beiden Internetknoten in Damaskus und Aleppo und deren Verbindungen ins Ausland zu überwachen. AGT und die südafrikanische Firma VASTech reichten ein Angebot ein.
- Ein Zensur-System für die syrische Telekom, zur „Filterung von Propaganda-Nachrichten“ im Internet. AGT und die französische Firma Amesys reichten ein Angebot ein.
- Ein Überwachungssystem, um die Satelliten- und Internet-Netzwerke des syrischen Satellitenanbieters Aramsat zu überwachen. AGT und die italienische Firma RCS reichten ein Angebot ein.
Elementarer Bestandteil des Handels mit Überwachungs-Technologien sind diverse Mittelsmänner, Berater und Zwischenfirmen. Überwachungs-Technologien werden vor allem in westlichen Demokratien hergestellt und bevorzugt von autoritären Regimen eingesetzt. Doch nur selten werden Hersteller und Endanwender direkte Geschäftspartner, diese Art von Geschäften passieren meist mehrere Zwischenschritte. Beide Seiten gewinnen Diskretion und Abstreitbatbarkeit – und manchmal werden so auch Sanktionen und Export-Bestimmungen umgangen.
In unserem Beispiel durfte Hard- und Software von US-Unternehmen nicht nach Syrien exportiert werden. Also schlug AGT vor, US-Produkte über Zwischenfirmen in Dubai und Südafrika nach Syrien zu bringen. Ob das in diesem konkreten Fall passiert ist, können wir nicht nachvollziehen. Aber dieses Vorgehen ist bekannt. Doch der ganze Sinn von Export-Kontrollen und Sanktionen ist, dass autoritäre Regime nicht von westlichen Firmen ausgerüstet werden.
Als Konsequenz aus unserer Recherche hat die international tätige Menschenrechtsorganisation Privacy International Empfehlungen entworfen. So muss die Lage der Menschenrechte auch bei Technologie-Geschäften berücksichtigt werden. Wie bei Geldwäsche müssen auch Technologie-Firmen ihre Endkunden kennen und transparent darüber Auskunft geben. Staaten müssen den Export von Überwachungs-Technologien streng beschränken, ohne dabei Forschung und Informationsfreiheit einzuschränken. Auch diese Entscheidungen müssen transparent und öffentlich nachvollziehbar sein.
Menschenrechte dürfen nicht länger Profiten geopfert werden.
Anbei die vollständigen Forderungen von Privacy International, denen wir uns anschließen:
Empfehlungen für Regierungen und ihre Institutionen:
- Sicherstellen, dass alle relevanten Überwachungstechnologien Zulassungs-Regeln unterliegen, die in regelmäßigen Abständen überarbeitet werden. Ein Regelungsverfahren entwickeln, um Produkte effizient zu identifizieren, die potentiell Exportlizenzen unterworfen werden könnten – mit hinreichender Beratung durch viele Beteiligte, einschließlich unabhängiger technischer Experten, Wissenschaftler und Zivilgesellschaft. Es muss besonders darauf geachtet werden, dass die Aufnahme einer Technologie in diese Kategorien nicht der Sicherheitsforschung schadet oder auf andere Art und Weise negativen Einfluss auf die Entwicklung des Informations- und Kommunikationssektors hat.
- Mit existierenden Exportkontrollregeln arbeiten und mit anderen Institutionen und Staaten zusammenarbeiten, um Herausforderungen zu identifizieren und zu überwinden, die darin bestehen, Exportkontrollregelungen für Überwachungstechnologie anzuwenden und durchzusetzen – insbesondere bezüglich der Vermittlung, des Re-Exports, der Vorspiegelung anderer Unternehmen und der Umlenkung von Waren.
- Sicherstellen, dass bei Exportkontroll-Einschätzungen, die Überwachungstechnologien betreffen, Menschenrechtskriterien eine Rolle spielen. Exportlizenzen sollten abgelehnt werden, wenn das Risiko besteht, dass Überwachungstechnologien für Repressionen oder anderweitige Menschenrechtsbeschränkungen benutzt werden, oder wenn es keine klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen für ihre Nutzung gibt. Menschenrechtskriterien sollen auch den früheren Umgang des Endkunden in Bezug auf Menschenrechte berücksichtigen, das Risiko, dass die Technik nicht in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsstandards eingesetzt wird, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die die Nutzung der Technologie durch den Endnutzer regeln sowie vorhandene Aufsichtsmechanismen.
- Von Unternehmen, die Überwachungstechnologie exportieren, verlangen, deutliche Endnutzungsversicherungen von ihren Kunden vertraglich bestätigt zu bekommen. Diese Versicherungen müssen Schutzmechanismen für Menschenrechte beinhalten und gegen anlasslose und rechtswidrige Nutzung von Überwachungstechnologie schützen.
- Sicherstellen, dass alle Daten über Export-Entscheidungen den gesetzgebenden Organen und der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, um Prüfungen und Rechtfertigung für Entscheidungen zu ermöglichen und um Informationen über den Überwachungshandel zur Verfügung zu stellen. Die Daten sollten die Art der Lizenz enthalten, die Art der Ausrüstung, Details über den Exporteur, Details über den Endnutzer, die vollständigen Kosten der beantragten Lizenz, das Ziel des Exports, für den die Lizenz beantragt wurde und die Entscheidung der Export-Behörden über den Antrag.
Empfehlungen für Unternehmen, die Überwachungstechnologien verkaufen:
- Sicherstellen, dass sie wirksame Regeln haben, um sich gegen Sanktions- und Exportkontroll-Verstöße zu wehren.
- Vor Vertragsabschluss mit gebotener Sorgfalt über potentielle Endnutzer recherchieren.
- Keine Überwachungsprodukte verkaufen oder liefern, wenn der potentiell profitierende Endnutzer nicht eindeutig identifiziert werden kann oder eine dokumentierte Vergangenheit von Menschenrechtsverstößen hat, die durch das Produkt vermutlich gefördert werden würden.
- Keine Überwachungsprodukte verkaufen oder liefern, wenn es beim Kunden keine klaren rechtlichen Rahmenbedingungen oder Aufsichtsmechanismen gibt, die die Nutzung des Produktes im Zielland regeln.
- Klare Endnutzer-Zusicherungen in vertraglichen Übereinkommen mit den Kunden durchsetzen, die Schutzmechanismen für Menschenrechte beinhalten und gegen willkürliche und rechtswidrige Nutzung des Produkts schützen.
- Regelmäßige Prüfungen des Verkaufs oder der Lieferung vornehmen und verweigern, das Produkt weiter zu warten, zu aktualisieren oder Schulungen durchzuführen, wenn der Endnutzer vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, inklusive der Zusicherungen über den Endnutzer.
- Interne Regeln für den Umgang mit Wiederverkäufern und Verteilern entwickeln und Vorkehrungen für diese in Verträge aufnehmen, bei denen sie versichern, Sanktionen und Exportkontrollregeln sowie den eigenen Menschenrechtsvorkehrungen zu entsprechen.
- Erstausrüster sollten sicherstellen, dass die Unternehmen, die ihre Waren vertreiben, Exportkontrollregeln sowie die eigenen Menschenrechtsvorkehrungen befolgen.
- Sich starke Unternehmensverantwortungsregeln verschreiben und diese veröffentlichen, die in Bezug auf Menschenrechte den Leitlinien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte entsprechen.
- Eine jährliche Überprüfung der Befolgung der Unternehmensverantwortungsregeln unternehmen und die Ergebnisse veröffentlichen. Dabei sollte mit größtmöglicher Transparenz vorgegangen werden und – soweit möglich – auch die Endkunden veröffentlicht werden.
