Während vor dem Reichstag gerade die Kundgebung gegen das BND-Gesetz zu Ende geht, beginnt ein paar Meter weiter die Sachverständigen-Anhörung zum gleichen Thema. Dort sind sich die geladenen Sachverständigen zwar nicht einig, haben aber fast alle Kritik am Gesetz mitgebracht. Einzig der Sachverständige Kurt Graulich, bekannt auch als derjenige, der mit dem Segen der Bundesregierung die NSA-Selektoren anschauen durfte, hat nichts am geplanten BND-Gesetz auszusetzen.
Die Sachverständigen sehen vor allem Defizite bei der geplanten Kontrolle des Geheimdienstes. Hier sieht der Gesetzentwurf die Schaffung eines neuen, „unabhängigen“ Gremiums vor, das von der Bundesregierung ernannt wird. Dieses Gremium wird in den Stellungnahmen der Sachverständigen weithin kritisiert. Besonders hart dürfte die Bundesregierung die Kritik des ehemaligen BND-Chefs Schindler treffen, der überraschend eine bessere Geheimdienstkontrolle fordert. Aber auch sonst kommt der Gesetzentwurf alles andere als ungeschoren davon.
„Insgesamt verfassungswidrig“
Der Karlsruher Staats- und Informationsrechtler Matthias Bäcker hält das geplante BND-Gesetz insgesamt für verfassungswidrig. Er kritisiert die im Gesetz enthaltene anlasslose sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung und Auswertung der Metadaten. Das Gesetz verfehle so die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes. Zudem differenziere das Gesetz zwischen deutschen und Ausländern, das Grundgesetz tue dies nicht. Er könne keine Gründe erkennen, warum Ausländer schlechter geschützt sein sollten, so Bäcker weiter.
Aufatmen bei EX-BND-Chef Schindler
Sichtlich erleichtert zeigte sich hingegen Ex-BND-Chef Gerhard Schindler, der nach der Diskussion der letzten drei Jahre auch ganz andere Entwürfe erwartet habe. Er fordert eine Ausweitung der im Gesetz geplanten Voratsdatenspeicherung von sechs auf 24 Monate. Seine Kritik am Gesetz fokussiert sich auf die Geheimdienstkontrolle, die er aus Gründen der Legitimierung für notwendig hält. Das im Gesetz enthaltene unabhängige Gremium verhindere hingegen eine systematische Kontrolle. Schindler sieht die Kontrollaufgabe bei der G10-Kommission oder beim Parlamentarischen Kontrollgremium. Später sagt er den anwesenden Abgeordneten noch: „Wenn es ihnen genügt, halbjährlich in abstrakter Form berichtet zu bekommen, was 50 Prozent des Datenaufkommens des BND ausmacht, dann ist das Ihre Sache“.
Gesetz definiert Überwachungszwecke zu weit
Eric Töpfer vom Institut für Menschenrechte fordert eine gesetzliche Grundlage und eine klare Liste legitimer Überwachungszwecke. Hier gehe das Gesetz – das „sonstige Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“ als Überwachungszweck sieht – deutlich zu weit. Dies müsse auf Gefahren für die innere und äußere Sicherheit begrenzt werden. Töpfer kritisiert zudem, dass die Geheimdienstkontrolle durch ein zusätzliches Gremium weiter fragmentiert werde. Stattdessen sei eine Bündelung der Kompetenzen notwendig.
Kontrolle braucht Zugang zu Diensträumen und Unterlagen
Thorsten Wetzling von der Stiftung neue Verantwortung kritisiert, dass die vorgesehene Kontrolle des BND zu schwach sei und der Dienst weiterhin ein Eigenleben führen könne. Eine wirksame Kontrolle könne durch Zutritt zu allen Diensträumen und Einsicht in alle Unterlagen geschaffen werden. Ohne Kenntnis der Suchwörter (Selektoren) sei eine richtige Prüfung und Kontrolle nicht möglich.
„Verfassungsrechtlicher Suizid“
Staatsrechtler Heinrich Amadeus Wolff nennt in einem unterhaltsamen Beitrag das Vorgehen der Großen Koalition einen verfassungsrechtlichen Suizid, weil sie im Gesetz den Artikel 10 nicht einmal erwähne, während es sich doch um einen Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis handele. Damit sei das „ganze Gesetz kaputt“. Außerdem kritisiert er das geplante unabhängige Kontrollgremium. Es sei ein „netter Versuch“, wenn sich die Bundesregierung ihre Kontrolle selbst aussuche, man könne dies aber nicht so lassen, es müsse parlamentarische Beteiligung geben.

Regierung lobt die Kritik weg
Als habe es keine substanzielle Kritik gegeben, verteidigt im Anschluss an die Sitzung Clemens Binninger (CDU) erwartungsgemäß das geplante Gesetz. Es sei entscheidend, dass sich die Kritik der Sachverständigen nicht an den materiellen Regelungen festgemacht habe, sondern um die Frage gedreht habe, wo das unabhängige Gremium angesiedelt sei. Hier werde man, falls notwendig, Korrekturen vornehmen.
Ganz anders sieht das die Opposition: André Hahn (Linke) sagt, dass der Gesetzentwurf vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe landen werde. Dazu müsse man angesichts der schweren verfassungsrechtlichen Bedenken kein Prophet sein. Das Gesetz würde dort bestimmt auch kassiert werden, wenn die Koalition keine Änderungen mehr vornehme. Bisher habe er erlebt, dass die Koalition auch die Bedenken der von ihr selbst eingeladenen Sachverständigen nicht berücksichtige. Er habe die Sorge, dass man jetzt ein verfassungswidriges Gesetz beschließe und dieses einfach zwei bis drei Jahre anwende, obwohl man wisse, dass es von Karlsruhe kassiert werde. Dies sei eine unverantwortliche Politik.

Konstantin von Notz (Grüne) stellt fest, dass die jahrelange Praxis des BND offenkundig verfassungswidrig gewesen sei. Das zeige die Verletzheit des Artikels 10, was alle Sachverständigen bestätigt hätten. Die Große Koalition steuere in einen verfassungswidrigen Gesetzesentwurf hinein. Die wesentlichen Fragen, die es nach Snowden zu beantworten gelte, löse das geplante Gesetz sowohl im Hinblick auf die Privatsphäre wie auch im Hinblick auf eine effektive parlamentarische Kontrolle nicht.
Und auch für den altgedienten Geheimdienstkritiker und Grünen-Abgeordneten Hans-Christian Ströbele ist klar: Mit diesem Gesetz ist der Gang nach Karlsruhe unausweichlich.
Trotz aller Kritik drückt die Bundesregierung in Sachen BND-Gesetz weiter aufs Tempo. Schon im Oktober soll das Gesetz beschlossen werden, da ist eine zu große Debatte um uferlose Massenüberwachung, negative Auswirkungen auf die Pressefreiheit oder fehlende Kontrollmechanismen nur störend. Genau das lässt sie auch alle Beteiligten spüren.