Im Juli 2015 haben wir berichtet, dass die international tätige NGO Reporter ohne Grenzen den Bundesnachrichtendienst wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses verklagt. Am heutigen Mittwoch wird der Fall vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.
Dabei stützt sich die Pressefreiheits-NGO auch auf BND-Akten, die WikiLeaks veröffentlicht hat: Hinweise auf umfassendere BND-Überwachung
Der BND analysiert in größerem Umfang als bisher angenommen Metadaten deutscher Bürger, ohne dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt. So werden etwa auch Standortdaten erfasst und auf Knopfdruck können verdächtige Metadaten mit Gesprächsmitschnitten verknüpft werden. Dies geht unter anderem aus einem internen Rechtsgutachten des BND hervor.
Das 24-seitige Gutachten findet sich im Dokument BND/MAT A BND‑1–13h.pdf (263 MB!) auf den Seiten 108 bis 131. Wir haben das Gutachten mal extrahiert und digital aufbereitet und veröffentlichen es an dieser Stelle: Metadatenerfassungen des BND bei leitungsvermittelter Kommunikation (PDF, 32 MB).

Reporter ohne Grenzen weiter:
In dem internen Rechtsgutachten wird deutlich, dass VerAS nicht wie bisher angenommen eine bloße Datenbank ist. Vielmehr handelt es sich um eine Software, die sämtliche Verbindungsdaten der Telefonleitung analysiert. Zu den betroffenen Metadaten gehören etwa Standort und Telefonnummer sowie Startzeitpunkt und Dauer der Verbindung. Die Metadaten kann VerAS zudem jederzeit mit gegebenenfalls vorhandenen Gesprächsaufzeichnungen verknüpfen. Gelten Metadaten als verdächtig, kann VerAS die Gesprächsteilnehmer identifizieren und den Zugang zu Gesprächsinhalten erlauben.
Zwar werden gespeicherte Telefonnummern und die Identifikationsnummer auf der SIM-Karte zur Anonymisierung unkenntlich gemacht. Das bezieht sich aber nur auf die von VerAS erstellte Netzwerk-Datenbank. Der BND kann die deutschen Inhaber der Nummern jederzeit wieder identifizieren. Das Rechtsgutachten legt zudem dar, warum die Kommunikation von deutschen Bürgern nicht durch Artikel 10 im Grundgesetz geschützt sei. Die Begründungen sind jedoch unhaltbar.
Reporter ohne Grenzen: BND gefährdet zentrales Element der Pressefreiheit
In der Datenbank VERAS (Verkehrs-Analyse-System) speichert der BND „sämtliche Metadaten aller Kommunikationsverkehre“, wie die Bundesdatenschutzbeauftragte schrieb:
Indem der BND sämtliche Metadaten aller Kommunikationsverkehre auf einer Kommunikationsstrecke ausleitet und nach Durchlaufen der DAFIS-Filterung in VERAS 6 erfasst, speichert und nutzt der BND unstreitig auch Metadaten von Kommunikationsverkehren unbescholtener Personen, die für seine Aufgabenerfüllung nicht erforderlich sind. D. h. auch die Metadaten dieser unbescholtenen Personen werden in VERAS 6 gespeichert und zum Zweck der Metadatenanalyse genutzt. Hieraus gewonnene (Er-)Kenntnisse nutzt der BND u. a. als neue Selektoren.
Der BND ist der Auffassung, dass er in dieser Datenbank gespeicherte Personen nicht darüber informieren muss:
Das Ergebnis dieser Erwägungen führt dazu, dass der durch die G10-Metadatenerfassung erfolgte, aber nachrichtendienstlich als irrelevant erkannter [sic!] Eingriff in das Fernmeldegeheimnis gegenüber einem durch Mitteilung zusätzlich bewirktem Eingriff in Rechtspositionen zurücktreten muss.
Reporter ohne Grenzen dazu:
Durch die Erhebung und Verarbeitung von Metadaten in solchem Umfang stellt der BND nicht nur den Informantenschutz als zentrales Element der Pressefreiheit in einer Demokratie in Frage. Er untergräbt auch die Glaubwürdigkeit deutscher Forderungen nach mehr Achtung der Medienfreiheit in autoritären Regimen und beraubt dortige Journalisten somit eines Fürsprechers in ihrem Kampf gegen Überwachung und andere Formen der Repression durch die jeweiligen Regierungen.
