Bundesrat winkt BND-Gesetz im Schnellverfahren durch

Das BND-Gesetz wird auch als Bedrohung für die Pressefreiheit angesehen. Darauf spielte ein Demonstrant vor dem Brandenburger Tor am 20. Oktober 2016 an. Foto: CC-BY-NC 2.0 Katharina Nocun

Der Bundesrat hat das umstrittene BND-Gesetz, das die Befugnisse des Auslandsgeheimdienstes drastisch ausweitet und bislang illegale Praktiken legalisiert, im Eilverfahren gebilligt. Schon vor der Verabschiedung im Bundestag hatte der Bundesrat angekündigt, keine Einwände zu erheben.

Schon im Bundestag legte die Bundesregierung beim BND-Gesetz ein hohes Tempo vor. Dem Bundesrat gab sie mit, dass er das BND-Gesetz wegen hoher Eilbedürftigkeit fristverkürzt behandeln solle. Dem ist das Ländergremium gefolgt. Zudem stellte es heute keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses, die beiden Gesetze passieren damit ohne Umwege und weitere Beratung die Länderkammer und können noch dieses Jahr in Kraft treten.

Im Bundesrat hat die große Koalition keine Mehrheit und kommt nur auf 20 von 69 Stimmen. In allen weiteren Bundesländern sind vor allem die Grünen an Regierungen mit SPD oder CDU beteiligt. Es gibt jedoch kein Land im Bundesrat, in dem die Parteien der Bundestagsopposition eine Regierung ohne Beteiligung einer der beiden Bundesregierungsparteien stellen. Bei Einspruchsgesetzen wie dem BND-Gesetz enthalten sich Länder, in denen es aufgrund der Regierungskonstellation kein eindeutiges Votum gibt.

Die Opposition im Bundestag will gegen das BND-Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, auch die FDP kündigte an, dass sie klagen wolle.

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9 Ergänzungen

  1. So so … „Das konnte doch keiner Ahnen, das war nicht vorher zu sehen!“
    … hatte ich nicht genau dieses Ergebnis herbei getrollt?
    Ich fürchte … ja!

  2. Auf der Seite des BND gibt es eine Rätselaufgabe für angehende BND-Professionals. Sie darf der Bewerbung beigelegt werden: Lösen Sie die Aufgaben, soweit sie kommen und Spaß daran haben.

    Das gefällt mir, also die Art der Aufgabenstellung, ohne Leistungsdruck und mit gaaanz viel Spaß. Und es geht inhaltlich – um Urlaubsphotos eines sehr wahrscheinlich deutschen Urlaubers. Aber dann bitte nicht so ganz genau hinschauen! ;-D

    Und wie schön der nette Warnhinweis: Die nachfolgend zu analysierende Schadsoftware kann bedenkenlos ausgeführt werden und verursacht keinerlei Schäden an ihrem Rechner.

  3. Na fein, hoffentlich kann man sich an einer Klagen beteiligen. Es ist die letzte Chance, dieses Gesetz zu verhindern. Ich hoffe, dass die Regierungsparteien nächstes Jahr bei der BTW eine richtige Klatsche bekommen.

    1. Bist du in Lebensgefahr oder kannst du Nachweisen, dass das Überwachen deiner Kommunikation Menschen schadet, die nicht Gefährder sind?
      Bist du also Arzt, Politiker oder Anwalt?

      Dann hast du als Normal Bürger nicht das Recht, deine Privatsphäre dem Staat gegenüber einzuklagen!

      1. Jeder Normalbürger kann geltend machen, u.a. in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt zu sein. Die Grundrechtsverletzung ist bereits die Gefahr, die verwirklicht sein muss, es muss keine weitere hinzutreten, höchstens für einstweiligen Rechtsschutz.

      2. Das ist das obrigkeitshörigste was ich in letzter Zeit so gelesen habe. Davon abgesehen ist es falsch. Natürlich hat man auch als „normaler“ Bürger (nebenbei sind auch Arzt, Politiker oder Anwalt stinknormale Menschen, die sind weder was besseres, noch was besonderes) das Recht auf Privatsphäre dem Staat gegenüber.

        1. @Walter
          Zur Ehrenrettung von Habo!
          Es war sicherlich Sarkasmus, was er vom Stapel ließ und nicht Obrigkeitshörigkeit.

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