Der Bundesrat hat das umstrittene BND-Gesetz, das die Befugnisse des Auslandsgeheimdienstes drastisch ausweitet und bislang illegale Praktiken legalisiert, im Eilverfahren gebilligt. Schon vor der Verabschiedung im Bundestag hatte der Bundesrat angekündigt, keine Einwände zu erheben.
Schon im Bundestag legte die Bundesregierung beim BND-Gesetz ein hohes Tempo vor. Dem Bundesrat gab sie mit, dass er das BND-Gesetz wegen hoher Eilbedürftigkeit fristverkürzt behandeln solle. Dem ist das Ländergremium gefolgt. Zudem stellte es heute keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses, die beiden Gesetze passieren damit ohne Umwege und weitere Beratung die Länderkammer und können noch dieses Jahr in Kraft treten.
Im Bundesrat hat die große Koalition keine Mehrheit und kommt nur auf 20 von 69 Stimmen. In allen weiteren Bundesländern sind vor allem die Grünen an Regierungen mit SPD oder CDU beteiligt. Es gibt jedoch kein Land im Bundesrat, in dem die Parteien der Bundestagsopposition eine Regierung ohne Beteiligung einer der beiden Bundesregierungsparteien stellen. Bei Einspruchsgesetzen wie dem BND-Gesetz enthalten sich Länder, in denen es aufgrund der Regierungskonstellation kein eindeutiges Votum gibt.
Die Opposition im Bundestag will gegen das BND-Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, auch die FDP kündigte an, dass sie klagen wolle.
