Ohne großes Medienecho hat am Freitag das IT-Sicherheitsgesetz den Bundesrat passiert, nachdem es bereits im Bundestag angenommen wurde. Nun stehen nur noch die Unterzeichnung des Bundespräsidenten – in der Regel reine Formsache – und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt an, bevor es endgültig in Kraft treten wird.
Das Gesetz soll zwar für mehr IT-Sicherheit bei Betreibern kritischer Infrastrukturen sorgen, doch aufgrund schwammiger Formulierungen, industriefreundlicher Meldepflichten, der Stärkung von Bundeskriminalamt, Verfassungsschutz und BND und einer freiwilligen Vorratsdatenspeicherung für Provider haben wir das Gesetz wiederholt stark kritisiert. Große Hoffnungen, dass das Gesetz wirklich zum Rückgang der vielbeschworenen „Cyberattacken“ führen wird, können bei diesem Sicherheitssimulationsgesetz nicht aufkommen.