2013
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: Funkzellenabfragen in Sachsen: Alle vier Tage massenhafte Handyüberwachung Unschuldiger im Freistaat
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: Gutachten der Bundesanwaltschaft: Keine Rechtsgrundlage für Quellen-Telekommunikationsüberwachung
: Gutachten der Bundesanwaltschaft: Keine Rechtsgrundlage für Quellen-Telekommunikationsüberwachung Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung darf derzeit nicht eingesetzt werden, da es keine erforderliche Rechtsgrundlage gibt. Das ist das Fazit einer rechtlichen Analyse des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof, die wir hier veröffentlichen. Die Infiltration eines Rechners per Staatstrojaner verletzt das Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit von IT-Systemen.