Streit um Vorratsdatenspeicherung: Diesen Horrorkatalog will das Innenministerium speichern

Am Montag hat das Innenministerium Änderungswünsche am „Quick Freeze“ Gesetzentwurf des Justizministeriums vorgelegt. Uns wurde das Schreiben zugespielt, aus dem wir die relevanten Teile veröffentlichen. Daraus wird ersichtlich, dass Innenminister Friedrich weiterhin eine umfassende Generalüberwachung fordert.

Wie bereits angekündigt, hat das Innenministerium nach dem Machtwort der Kanzlerin den Gesetzentwurf genommen und nach seinen Wünschen umgeschrieben. Nach ersten eher allgemeinen Berichten können wir nun die relevanten Passagen veröffentlichen.

Schon die Justizministerin wollte Provider dazu verpflichten, ohne Grund und ohne Verdacht für eine Woche zu speichern, wann wer welche IP-Adresse hatte. Bei einer Ermittlung können die Daten dieser Mini-Vorratsdatenspeicherung dann eingefroren und abgefragt werden.

Der Innenminister geht noch viel weiter. Wie in der EU-Richtlinie und dem ersten deutschen Gesetz soll anlassunabhängig gespeichert werden:

Für jeden Telefonanruf und jede Kurznachricht:

  • wann wer mit wem kommuniziert hat
  • welche Geräte dabei genutzt wurden
  • in welcher Funkzelle man dabei war

Für jede E-Mail:

  • wann wer mit wem gemailt hat
  • welche IP dabei genutzt wurde
  • welche IP bei jedem einzelnen Abruf eines Postfachs genutzt wurde

Und natürlich bei jeder Internetverbindung, wann wer welche IP hatte. Das alles ein halbes Jahr lang.

Welche intimen Details diese Daten verraten können, wurde wiederholt anschaulich gemacht.

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde mal mit dem internationalen Terrorismus begründet. Der taucht nur noch in einem Absatz zum Verfassungsschutz auf, zusammen mit Extremismus. Ansonsten dürfen die Datenberge nicht nur für den riesigen Katalog in § 100 a Abs. 2 der Strafprozessordnung verwendet werden, sondern auch bei „mittels Telekommunikation begangen“ Straftaten. Insgesamt sportliche 33 Straftaten umfasst die Auflistung. Dazu kommen noch Gefahrenabwehr und die Aufgaben der Geheimdienste. Und sogar Ordnungswidrigkeiten!

Damit fordert das Innenministerium die äußerste Grenze des verfassungsmäßig Zulässigen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem eher schwachen Urteil aufgezeigt hat. Juristen werden zu klären haben, ob auch alle Aspekte berücksichtigt sind, so ist auf Anhieb kein Übermittlungsverbot für Daten sensibler Anschlüsse wie „telefonische Beratung in seelischen oder sozialen Notlagen“ zu finden.

Doch das Grundproblem bleibt: Diese Vorratsdatenspeicherung ist ein Paradigmenwechsel. Überwacht werden sollen nicht mehr nur konkrete Verdächtige von konkreten Straftaten, sondern ohne Anlass die gesamte Bevölkerung.

Jetzt hängt wieder alles an der FDP. Heute kommen Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und Innenminister Friedrich in einem Spitzentreffen zusammen, um über eine Einigung zu beraten. Bisher war die Justizministerin standhaft, aber der Rückhalt ihrer Fraktion beginnt zu bröckeln.

Dabei macht es gar keinen Sinn, die Vorratsdatenspeicherung jetzt überstürzt einzuführen, weil die zugrunde liegende Richtlinie derzeit in Brüssel überarbeitet wird. Auch die drohenden Strafzahlungen sind kein Argument: Darüber entscheidet nämlich der EuGH. Und der muss auch darüber entscheiden, ob die Richtlinie überhaupt mit den Grundrechten vereinbar ist.

Update: Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat auch eine Analyse.

67 Ergänzungen

  1. richtig. und genau so wird es kommen. und dann vom BVerfG abgenickt werden, nachdem ja mit Herrn Müller noch ein Überwachungsphantast hinzugekommen ist.

    1. In der Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung werden einige wichtige Aspekte regelmäßig nicht erwähnt:
      – der Zugriff im Rahmen eines Strafverfahrens, d.h. die zulässige und verwertbare Auswertung zur Aufklärung einer Straftat, ist i.E. nur möglich, wenn ein unabhängiges Gericht dem zustimmt und so Missbrauch verhindert. Eine bessere Kontrollinstanz für die Begrenzung staatlicher Eingriffe gibt es bisher nicht.
      – bei per Telekommunikation begangener Straftat muss der Zugriff auf die Daten in angemessenem Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen (auch das prüft ein unabhängiges Gericht);
      – die Hinweise, daß die Aufklärung einer (ausreichend bedeutsamen) Straftat mittels der „auf Vorrat“ gespeicherten Daten möglich ist, müssen konkret genug sein (auch das prüft ein unabhängiges Gericht);
      – die sog. Vorratsdaten sind nicht die einzigen vertraulichen Daten, auf die für die Strafverfolgung zurückgegriffen werden kann, wenn man Straftaten aufklären will. Steuergeheimnis und Bankgeheimnis sind nur zwei populäre Beispiele für vorrätige Daten, die mindestens genauso intim sind wie die TK-Daten und Gegenstand einer verdachtsunabhängigen Datenspeicherung sind. Auf diese Daten kann man viel einfacher im Rahmen der Strafverfolgung zugreifen.
      – die Vorstellung, daß man flächendeckend Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch Zugriff auf die „Vorratsdaten“ aufklärt bzw. daß die staatlichen Verfolgungsbehörden diese Möglichkeit nutzen anstreben, widerspricht der Realität in der Praxis. Der Zugriff auf TK-Daten hat, wie ich finde zurecht, für bestimmte Delikte Bedeutung (z.B. BTM-Delikte). Für andere Deliktsgruppen haben sie praktisch kaum Bedeutung, weil praktisch keine Konstellation vorstellbar ist, in der der Zugriff zulässig wäre oder für die man die Daten überhaupt braucht. Und daß die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (Falschparken pp.) durch die Vorratsdatenspeicherung revolutioniert würde, ist albern.

  2. Das ist ja sehr beruhigend! Endlich kann man Falschparker dann aufspüren, falls sie ihre Ordnungswidrigkeit bei facebook posten!
    Das dürfte doch jede Menge Bares in die Kassen spülen!
    Ich wäre auch dafür, dass man prinzipiell alle (analogen) Briefe öffnet um Leute zu suchen, die in der Öffentlichkeit Kaugummis auf die Strasse spucken! Ist doch einfach kein Stadtbild mehr wie es in manchen Fußgängerzonen aussieht!

    Und generell sind Grundrechte ja überbewertet.

    Was ich mich nur Frage ist, wenn wir das alles speichern, bauen wir dann ganz Hessen zur Serverfarm um?
    Irgendwo müssen diese Datenfluten ja gespeichert werden, und ich befürchte, dass die bösen Anonymen dann anfangen massig Daten zu produzieren um die Server in die Knie zu zwingen.
    Aber ist ja halb so wild, dann beschneiden wir die Grundrechte weiter und machen „unnötigen Datenverkehr“ zum Kavaliersdelikt.

    Ich wäre ja mal für eine non-profit-non-government-organisation, in der jede Privatperson die Möglichkeit hat, ihr eigenes WLAN zur Verfügung zu stellen, um ein separates, Staatsfreies Internet via rerouting aufzubauen.
    Obwohl, dass würde ja dem internationalen Terrorismus eine Kommunikationsmöglichkeit bieten! Das sollte verboten sein!

    1. „Aber ist ja halb so wild, dann beschneiden wir die Grundrechte weiter und machen “unnötigen Datenverkehr” zum Kavaliersdelikt. “

      Unnötige Straßenabnutzung ist schon strafbar, also warum nicht – wer zweimal die gleiche Mail abruft ist dran. Cloud Services kann man dann zwar knicken, aber das ist eh alles nur moderner Schmarrn ;)

      1. Ha,ich muß schon sagen sehr sarkastisch. Ist das nicht auch verboten? Na ja wenn jetzt noch nicht dann aber bald,da bin ich froher Hoffnung. Es wäre zum lachen wenns nicht zum weinen wäre.

  3. Absolut inakzeptabel! Scheint, als müssten wir erneut vors BfVg ziehen, um eine Implementation zu verhindern!

  4. „Änderungswünsche“.

    „Frage an Radio Eriwan: Ist es wahr, dass der amerikanische Astronaut Neil Armstrong gestern im Kreml eine Ehrenmedaille erhalten hat?“ – „Im Prinzip ja. Aber Es war nicht Neil Armstrong, sondern Pjotr Petrowitsch. Und er ist kein Amerikaner, sondern Russe. Und er ist kein Astronaut, sondern Postbote. Und es war nicht gestern, sondern im Dezember. Und es war nicht im Kreml, sondern in einem sibirischen Dorf. Und es war keine Ehrenmedaille, sondern sein Dienstfahrrad, und es wurde ihm nicht verliehen, sondern gestohlen.“

    Frage an den Innenminister: Sind Sie mit den Quick-Freeze-Plänen einverstanden? – Im Prinzip ja, aber ich hätte einige kleine Änderungswünsche …

  5. Also die Schnarre ist einer der wenigen Gründe, warum man die FDP wählen könnte. Mir wird himmelangst wenn die mal nicht mehr standhaft dagegen hält…

  6. Worin begründet sich nochmal die negative Bewertung der DDR durch die CDU, so dass sogar ein Wolfgang Schäuble in einer Dokumentation über Margot Honecker auftreten darf? Wahrscheinlich im falschen Parteibuch.

    1. Der Unterschied ist, dass in der DDR von Personen überwacht wurde, die nicht nur Fehler machen, sondern auch korrigieren konnten. Bei der VDS macht alles ein Computer, der zwar auch Fehler machen kann, aber sehr wahrscheinlich nicht in der Lage ist, diese zu korrigieren.

  7. Schuld hat für mich auch eindeutig das Bundesverfassungsgericht , dessen Urteile oft kaum das Papier wert sind , da die Richter sich nicht zu eindeutigen zu klaren Aussagen entscheiden können, aus wohl berechtigter Angst vor den Politikern und durch die EU Schritt für Schritt Enteignet zu werden.
    Das müsste dringend Geändert werden, ein „Urteil“ bedeute auch ein klares „Urteilen“ und nicht noch mehr Verwirrung zu stiften um es allen möglichst Recht zu machen.
    Sonst gibt es immer wieder neue Klagen die Jahre dauern weil das Gericht sich auch durch unklare Urteile selbst Überlastet.

    1. Naja, damit haben Sie zwar zum Teil recht, aber das wird sich auch nicht mehr ändern lassen. Wir sind in diesen Fragen auf unsere europäischen Nachbarn angewiesen.
      Denn die Rechtsprechung hierzulande muss sich an der Rechtssprechung der EU orientieren.
      Aus dem einfachen Grund, dass wir ja dabei sind aus Europa ein(!) Land zu machen.
      Was vielleicht sinnvoller wäre, wäre aus der Welt ein Land zu machen. Aber das ist ja bekanntlich dank konservativer Horrorszenarien nicht möglich.

      1. Ich meinte damit nicht „was“ sie Urteilen sondern „wie“ sie Urteilen.
        EU Gesetze hin oder her aus einen Urteil sollte zumindest klar erkenntlich sein was bei der VDS „Erlaubt“ und was „Verboten“ ohne Wenn und Aber.
        Dabei kommt es weniger drauf an welcher Partei sie Recht geben sondern ob das Urteil klar und Schlüssig und Versändlich ist, für den Bürger und dem Gesetzgeber.
        Zur Zeit weiß das doch niemand so recht weder der Bürger oder Innerminster noch die Justitzministerin vermutlich nicht einmal die Richter selbst?
        Daher sollte zumindest ein neuses Gesetz disbezüglich vom Verfassungsgericht vorab geprüft werden bevor es in Kraft tritt.

  8. EU weite technisch gleiche Vorratsdatenspeicherung aufgrund der Gleichstellung der Wirtschaftlichkeit der Provider auf dem europäischen Binnenmarkt. Wegen der nötigen Infrastruktur, die die Provider zur Datenerfassung und Bereitstellung von Daten an die Behörden zur Verfügung stellen müssen.

    Das lässt sich vielleicht auch als Gegenargument verwenden.

    Wenn die Briten eine komplette Echtzeit Internetüberwachung haben, die in der Bereitstellung der technischen Infrastruktur vermutlich dem „Quick Freeze“ Verfahren ähneln würde, müssten alle europäischen Mitgliedsstaaten, die gleichen technischen Voraussetzungen schaffen.

    Entweder das „Quick Freeze“ Verfahren bzw. die komplette Echtzeit Internetüberwachung, ist aus technischen Gesichtspunkt der Standard, der für alle EU Staaten gleich sein soll und muss potentiell umgesetzt werden oder die britischen Provider könnten vor der EU gegen die Echtzeit Überwachung klagen, da mit ihr ein Aufwand verbunden ist den die Provider in anderen EU Staaten nicht haben.

    Was genau fordert denn die EU?

  9. Für jeden Telefonanruf und jede Kurznachricht:
    welche Geräte dabei genutzt wurden

    Hm …
    Ich verstehe ja noch, dass man gerne wissen möchte, wer wann wo mit wem telefoniert hat. Aber was zum Geier bringt die Speicherung des verwendeten Gerätes? Sollen damit dann GEZ-Verweigerer aufgespürt werden?

    „Sie haben bei uns angegeben, dass Sie keine Rundfunkempfangsgeräte besitzen. Am … haben Sie aber mit … telefoniert und dabei ein Mobiltelefon vom Typ Nokia Stasischreck benutzt. Dieses Gerät verfügt über ein integriertes Radio. Ausgehend von der Markteinführung des Gerätes am … schulden Sie uns Rundfunkgebühren i.H.v. … Euro zzgl. Zinsen. Mit freundlichen Grüßen, Ihre GEZ“

  10. Äh, gibt es bei dem Vorschlag eine erkennbare Differenz zu dem für nicht verfassungskonform erklärten Gesetz? Jede Menge speichern und das für sechs Monate, klingt genauso wie das Gesetz…

  11. Warum machen wir es nicht gleich wie die Spanier und gehen einen schritt weiter.
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Spanische-Regierung-will-Protestaufrufe-im-Internet-bestrafen-1519806.html
    Das Ganze dient einfach dazu, jeden Widerstand im Keim zu ersticken.
    Dem Volk wird einfach „Angst“ gemacht, vor Terrorismus, linken wie neuerdings sogar rechten und den ganzen Internetterroristen die uns alle gefährden.
    Weil alle Regierungen eins mittlerweile kapiert haben, nämlich das jeder potentielle Widerstand sich aus dem Internet rekrutiert.
    Deswegen auch der ganze Huzzel um ACTA, PIPA, SOPA, CISPA und Konsorten.

  12. Die VDS ist der Zombie des digitalen Zeitalters. Egal wie oft man sie abmurxt, sie steht immer wieder auf und wandelt durch die Hirne der Innenminister.

  13. Die beschriebenen Möglichkeiten darauf zuzugreifen erscheinen mir in dem Artikel eher unmöglich, wenn man einen Blick in das ’so schwache‘ Urteil von damals wirft:

    Die Abwägung zwischen dem Gewicht des in der Datenspeicherung und Datenverwendung liegenden Eingriffs und der Bedeutung einer wirksamen Gefahrenabwehr führt dazu, dass ein Abruf der vorsorglich gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten nur zur Abwehr von Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr zugelassen werden darf

  14. Und da geht es schon lange nicht mehr um Terrorabwehr, sondern darum das Volk bei den in naher Zukunft anstehenden globalen Umwälzungen so gut wie möglich zu überwachen.

  15. Aber man hat doch nur zwei Möglichkeiten: heulen oder lachen und ehe die mich zum heulen bringen…

  16. Und auf SpOn diskutieren sie alle 2 Tage drum, ob die Piratenpartei als „inhaltsleere Partei“ eine Wahl- oder Existenzberechtigung hat.

    Ho-hum.

  17. Email gehört doch zum Briefgeheimnis.Wann wer mit wem über Email Kontakt hat zählt das schon zum Briefgeheimnis?

  18. Wo bleibt die Gegenkampagne? Die ÖR, die Staatsmedien, die sind längst tüchtig im Konzert (schön einseitig, nahezu gleichgeschaltet) dabei pro-VDS zu argumentieren und ich mag mir nicht ausmalen, wie man sich künftig in einem solch totalüberwachten Netz bewegen soll… die Freiheiten, die verbrieften Grundrechte / Bürgerrechte kämen darin doch zwangsläufig um!

    Diese reaktionäre Regierung, die nicht müde wird einseitig die Gefahren und Risiken des www zu beleuchten und zu betonen, fürchtet die Demokratisierungs – und Emanzipierungsprozesse, die uns das Netz überhaupt erst ermöglicht hat! Hier lebt die demokratische Streitkultur, der Wettbewerb der Ideen und Meinungen noch, anders als im Parlament, wo längst Abgeordnetenmaulkorbe zur Mundtotmachung von sog. „Abweichlern“ angedacht sind!

  19. Das wird der FDP wohl endgültig das Genick brechen.
    Jetzt ist die Schnarre als letzte (vermeintlich) gradlinige in der Partei auch noch weggefallen. Na dann werden die Abmahnabzocker wohl ein Fass aufmachen.

    1. Es ist reine Wahlkampftaktik von der CDU nur die wenigsten Bemerken es, in den Landtagswahlen ist Scharz/Gelb kaum mehr möglich.
      Durch diese neuerliche „Law and Order“ Netzpolitik will man die Piraten noch mehr Stärken um „Rot/Grün“ zu Verhindern und sich in eine „große Koalition“ Retten zu können.
      Ein Aufstieg der Piraten schadet der CDU leider am wenigsten.
      Aber eine „Große Koalition“ ist Netzpolitisch vermutlich noch „Schlimmer“ als „Schwarz/Gelb“ oder die Piraten unter 10% in den Landtagen?

      1. @MikaB.
        Die Spanier wollen schon den Aufruf zu einer Demonstration unter Strafe stellen und Du behauptest, das sei alles nur Wahlkampftaktik ? Leute, merkt ihr nicht woher der Wind weht?

      2. @Publicviewer

        Nicht die Maßnahmen sind Wahlkampftaktik sondern der Zeitpunkt.
        Warum sollte sich die Regierung wenige Wochen vor wichtige Wahlen mit solchen Horrorkatalog „Unbeliebt“ machen ?
        Dies hätte man dann auch nach den Wahlen verschieben können?

  20. Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist mit dem Grundgesetz unvereinbar !!!

    Der Knackpunkt hierbei ist, dass den Providern quasi hoheitliche Aufgaben zuteil werden die nur eine staatliche Behörde oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts wahrnehmen dürfte.

    Die Provider würden zur Speicherung und Bereitstellung von Daten an die Behörden verpflichtet. Der Staat kann aber die Provider zur Speicherung nicht verpflichten (und darf die Speicherung nicht mal unkontrolliert gestatten*). Das entspräche staatsrechtlich, wie wenn der Staat eine private Sicherheitsfirma mit polizeilichen, hoheitlichen Rechten ausstatten würde oder Steuern über private Einrichtungen eintreiben würde. Selbst alles Verwaltungstechnische, dass der Judikative oder Exekutive zuspielen soll und explizit dafür eingerichtet wurde oder dafür „zweckentfremdet“ werden soll, muss direkt unter staatlicher Kontrolle stehen oder organisatorisch einer Körperschaft des öffentlichen Rechts entsprechen, aber niemals einer privaten Körperschaft. Aber genau das sind Provider.

    Jetzt kommt der Witz:

    Eine zu große „Nähe“ von Staat und den gespeicherten Daten durch eine Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht untersagt.

    Der Staat müsste eine „Datenbehörde“ gründen, die mit der Speicherung von Daten beauftragt wird und klar getrennt wäre von legislativen-, judikativen- und exekutiven- Rechten. Eine solche Behörde entspräche einem Geheimdienst. Eine solche Behörde wäre nicht kontrollierbar, da der übrige Staatsapparat eine Distanz zu den Daten einhalten muss und damit keine Kontrollfähigkeit hat, da er nicht wissen kann was er zu kontrollieren hätte. Das gleiche Problem ergibt sich auch, selbst wenn das anlasslose Speichern auf Vorrat durch eine private Körperschaft zulässig wäre und umgesetzt würde.
    Eine Kontrolle der Daten und der speichernden Institution, ist nur durch den konkreten Anlass und den Moment möglich, aufgrund dessen sie gespeichert werden. Eine anlasslose Speicherung ist nicht kontrollierbar und entzieht sich in letzter Konsequenz jeder gesellschaftlichen Kontrolle, kann aber einen enormen gesellschaftlichen Einfluss haben.

    Ergo: Eine ANLASSLOSE Speicherung ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

    Im Übrigen wäre zu empfehlen eine Datenschutzbehörde zu gründen die über exekutive „Löschrechte“ verfügt. Das heißt auf Anfrage von Bürgern, als Anlass und Stichprobe, überprüft ob rechtswidrigen Datensätze vorhanden sind und löscht. Eine solche Datenschutzbehörde sollte über eine hohe Rotationsgeschwindigkeit in der personellen Besetzung aufweisen.

    * das betrifft z.B. auch Google, Facebook und Apple

  21. Und der „breiten Masse“ wird seit Monaten per sonntäglichem Tatort suggeriert das All das schon längst Realität wäre und zur Verbrechensbekämpfung total super funktioniert…

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.