Exklusiv: Wir veröffentlichen das geheime Gutachten, das strengere Gesetze gegen Abgeordnetenbestechung fordert

Die deutschen Gesetze zur Abgeordnetenbestechung sind „praktisch bedeutungslose symbolische Gesetzgebung“ und müssen dringend verschärft werden. Diesem Urteil des Bundesgerichtshof schließt sich auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem vor vier Jahren erstellten Gutachten an. Das Dokument wird bisher geheim gehalten, netzpolitik.org veröffentlicht jetzt das komplette Gutachten.

Die Wikipedia sagt auf der Seite Abgeordnetenbestechung:

In den meisten anderen Ländern ist dieser Straftatbestand schärfer als in Deutschland.


Der entsprechende Paragraf im Strafgesetzbuch stellt ausschließlich den direkten Kauf von Stimmen vor einer Abstimmung unter Strafe. Und auch das wurde erst 1994 eingeführt.

Im Jahr 2005 ist die UN-Konvention gegen Korruption in Kraft getreten. Dieser völkerrechtlich bindende Vertrag enthält Präventionsmaßnahmen gegen Korruption sowie die die Pflicht der Staaten, verschiedene Sachverhalte rund um Korruption unter Strafe zu stellen. Bisher haben 161 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Deutschland nicht, zusammen mit Myanmar, Sudan, Saudi-Arabien, Nordkorea und Syrien. Deutschland ist hier Bananenrepublik – weit weg vom internationalen Standard.

Bereits im September 2008 hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages ein Gutachten „Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption“ erstellt, der diesen Zustand kritisiert und dringenden Reformbedarf anmeldet.

Im Dezember 2008 berichtete der Spiegel aus dem Dokument:

Tatsächlich gilt ein deutscher Abgeordneter nur dann als korrupt, wenn nachgewiesen werden kann, dass er sich vor einer Wahl oder Abstimmung in einem Parlament kaufen ließ. Nimmt er dagegen den Lohn für sein Votum erst nach einer Abstimmung an, als eine Art „Dankeschön“, geht er straffrei aus – so entlarvt das bestehende Gesetz weniger die Bestechlichkeit eines Abgeordneten als seine Dummheit, sich die Gefälligkeit zum falschen Zeitpunkt erweisen zu lassen.

Doch die Öffentlichkeit hat dieses Gutachten nie zu sehen bekommen. Zwar kann man mittlerweile auf FragDenStaat.de nach Informationsfreiheitsgesetz eine Anfrage stellen. Eine Veröffentlichung wird jedoch verboten, wegen des Urheberrechts:

Ich weise deshalb darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutachten für Sie persönlich bestimmt ist. Die Übersendung beinhaltet nicht die Befugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung. Die unerlaubte Veröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen.

Das sehen wir nicht ein. Die Wissenschaftlichen Dienste werden von unseren Steuern bezahlt. Die Gutachten werden im Auftrag von gewählten Abgeordneten erstellt. Wir sind der Meinung, in dieser Art zustande gekommene Studien müssen auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Bestärkt fühlen wir uns von einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin. Das hat vor zwei Wochen entschieden:

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erfasst auch Dokumente der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages.

Daher veröffentlichen wir an dieser Stelle das komplette Gutachten als PDF.

Aus der Zusammenfassung:

Die Abgeordnetenbestechung, für die keine einheitliche Definition existiert und deren repressive Bekämpfung in Deutschland seit Jahren sehr kontrovers diskutiert wird, ist im Straftatbestand des § 108e StGB pönalisiert, dessen enger Anwendungsbereich sich jedoch lediglich auf den Teilbereich des Stimmenkaufs bzw. –verkaufs bei Wahlen oder Abstimmungen in Volksvertretungen beschränkt:

Die derzeitige bewusst restriktive Fassung der Norm begegnet in der Rechtswissenschaft und in der öffentlichen Diskussion wegen der Privilegierung von Mandatsträgern erheblicher Kritik, da § 108e StGB als praktisch bedeutungslose „symbolische Gesetzgebung“ viele Fälle strafwürdiger politischer Korruption nicht wirksam erfasse, zahlreiche Umgehungsmöglichkeiten biete und die gesellschaftspolitische Realität der stetig zunehmenden Einflussnahme auf Parlamentarier nicht adäquat widerspiegele. Angesichts dieser tatbestandlichen Defizite und des vom BGH angemahnten legislatorischen Handlungsbedarfs sowie im Hinblick auf die teilweise noch nicht implementierten Vorgaben internationaler und europäischer Antikorruptionsübereinkommen und ferner auch in rechtsvergleichender Perspektive ist im Ergebnis zu konstatieren, dass die Abgeordnetenbestechung in Deutschland durch den Tatbestand des § 108e StGB hinsichtlich des mit der Norm intendierten Schutzes der Integrität und Unabhängigkeit der Mandatsausübung keine ausreichende strafrechtliche Regelung erfahren hat und diesbezüglich Reformbedarf besteht. Die Notwendigkeit einer Erweiterung und Verschärfung des § 108e StGB ist insbesondere auch mit Blick auf die Ratifikation des von Deutschland bereits am 27. Januar 1999 gezeichneten Strafrechtsübereinkommens des Europarates über Korruption sowie der am 9. Dezember 2003 gezeichneten VN-Konvention gegen Korruption, die einen globalen Mindeststandard der Kriminalisierung der Abgeordnetenbestechung etabliert, angezeigt.

Auch Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, kritisiert die Zurückhaltung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes vor der Öffentlichkeit. Bereits in seinem 3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit bestätigte er:

Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG gilt auch für Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

Schaar sprach sich auch dagegen aus, …

… dass der Bundestag die Herausgabe von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes unter Hinweis auf Urheberrechte ablehnt. Schließlich seien diese Gutachten aus Steuermitteln finanziert und dienten der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben.

Christian Humborg, Geschäftsführer von Transparency International Deutschland, kommentiert den Inhalt des Gutachtens:

Die Regierungsfraktionen sollten sich endlich zu Herzen nehmen, was der Wissenschaftliche Dienst bereits vor vier Jahren feststellte, nämlich dass Reformbedarf beim Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung besteht.

Am 17. Oktober findet übrigens eine Anhörung im Rechtsausschuss zum Thema „Bekämpfung Abgeordnetenbestechung“ statt. Bis dahin können sich interessierte Bürger informieren, das Gutachten lesen und sich dann an die Bundestagsabgeordneten wenden – damit diese Abgeordnetenbestechung endlich wirksam unter Strafe stellen.

Wer uns unterstützen will: Das Gutachten kann gerne an anderen Stellen des Netzes gespiegelt werden. Je öfter es verteilt wird, umso weniger kann der Inhalt wieder der Öffentlichkeit entzogen werden.

Update: Auf change.org gibt es auch eine Petition zum Thema:

Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,
ich fordere Sie auf, die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) zu ratifizieren.
Abgeordnetenbestechung muss auch in Deutschland endlich strafbar sein!

Update: Der Bundestag hat uns eine Aufforderung zur Depublizierung geschickt. Dem kommen wir nicht nach.

74 Ergänzungen

  1. Gute Aktion, vielen Dank dafür. Werde viele kleine Backups davon machen und bei Bedarf verteilen…

  2. Man sehe sich nur an, in welcher elitären Gruppe sich Deutschland befindet: Myanmar, Sudan, Saudi-Arabien, Nordkorea und Syrien.

    Hat nicht mal ein Politiker gepoltert, dass es in Deutschland keine Korruption gäbe und somit auch ein Gesetz unnötig sei?

      1. Eine amerikanische Invasion gäbe es doch NUR, wenns bei uns was zu holen gäbe an Bodenschätzen…insbesondere Öl. Sonst interessiert sich Amerika doch nicht. Na es sei denn sie können Geschäfte mit den Schurken machen ;-)

      2. Warum sollten die US-Amerikaner etwas holen wollen, was ihnen ohnehin längst gehört? Die Anzahl der amerikanischen Militärbasen in der BRvD spricht doch eine deutliche Sprache!

    1. Wobei das Argument natürlich logisch falsch ist. Gerade wenn es keine Korruption gäbe könnte man ein Gesetz ja problemlos einführen um quasi möglicher zukünftiger Korruption vorzubeugen ;-)

  3. Vor VIER Jahren. Und auch jetzt noch das Urheberrecht vorschieben.

    „Gelebte Demokratie“.

    Danke!

    Auf der Steinbrück-Weide wird dann sicher alles anders. Määh.

  4. „Das sehen wir nicht ein. Die Wissenschaftlichen Dienste werden von unseren Steuern bezahlt. Die Gutachten werden im Auftrag von gewählten Abgeordneten erstellt. Wir sind der Meinung, in dieser Art zustande gekommene Studien müssen auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.“

    „Eine Veröffentlichung wird jedoch verboten, wegen des Urheberrechts“

    Verstößt Satz Zwei nicht gegen das Republikprinzip. Artikel 20,1 GG? Beim nächsten Verweis auf das Urheberrecht von Regierungsseite, zu Werken die von öffentlichen Geldern bezahlt wurden und von öffentlicher Seite in Auftrag gegeben wurden, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht durch klagen.
    Im Übrigen: Werke die aus öffentlichen Geldern bezahlt wurden aber nicht öffentlich in Auftrag gegeben wurden entspricht einer Veruntreuung. In umgekehrter Richtung, private Gelder für einen öffentlichen Auftrag, entspricht es Korruption.
    Es ist völlig ausreichen einen Zusammenhang nachzuweisen. Welche Handlung welcher vorauseilt, ist völlig irrelevant. Zumindest sollte das so sein.

  5. Das Problem ist doch eine Art „weicher Korruption“ in Form von Drehtüren zwischen Politik und Wirtschaft, „Berater“honoraren, Aufsichtsratsposten und ähnlichen Gefälligkeiten und beruflichen Veränderungsangeboten. Ich habe nie verstanden, warum sich da beim Wulff alle so wegen Vorteilsnahme aufregten, den Schröder, den Koch, den Schily, den Clement und zahllose andere dagegen nur fröhlich winkend in ihre „neuen Tätigkeiten“ verabschiedeten.

    Jetzt ist halt die Frage, wie kann und will man gegen sowas gesetzlich vorgehen, oder ist das gar genau so gewünscht vom Souverän? Dass die UN-Konvention daran jetzt groß was ändert, glaub ich eher nicht – das sind ja eben schon die Schlupflöcher, legalen Nebentätigkeiten und 1000 Tricks. Daher müsste ja erst mal ein Konsens her, dass wir als Bürger auch sowas nicht mehr wollen.

    1. Das Hauptproblem ist doch die Auffassung der Mehrheit in der Bevölkerung und die Geisteshaltung, die das legitimiert .

      Die Mehrheit würde es selber gerne machen und hofft selber eines Tages an einen Job zu kommen, der ihnen sowas ermöglichen würde.
      Keiner begreift aber den Schaden, der dadurch der Gemeinschaft entsteht oder blendet das vorsätzlich aus; „Hauptsache ich“

      Daher steht Deutschland heute auch auf einer Stufe mit Ländern wie Simbabwe oder anderen Ländern aus der dritten Welt.
      Mindestens 2,5 Millionen Kinder in Deutschland, die in Armut leben und der bürgerliche Mittelstand macht für diese Leute den Steigbügelhalter.

      1. Das sehe ich genau so. Die Politiker sind im Grunde nur ein Spiegel der Gesellschaft. Viele Menschen in diesem Lande, wollen es eben auch genau so haben. Dies bestätigen die Wahlen doch immer recht eindrucksvoll. Der Mittelstand – den es wohl bald in dieser Form nicht mehr geben wird – glaubt immer noch, seinen Status-Quo bewahren zu müssen. Er wird wohl niemals begreifen, dass er von jenen Parteien und Politikern, als Melkvieh der Nation auserkoren ist! Viele von denen werden dann nächstes Jahr auch Steinbrück/Trittin wählen, ohne zu merken, dass dies ein weiterer Schritt in die Selbstenteignung ist! Die Deutschen haben die Volkskammer-Parteien längst als alternativlos anerkannt, sie sehen offenbar nur die ersten vier Parteien auf ihrem Wahlzettel!

  6. Sollte die öffentliche Stelle, wie in diesem Fall, auf die Bedeutung des Urheberrechts, in ihrem Sinne, bestehen, könnte man theoretisch, die verantwortlichen Personen des Hochverrats anklagen. Da diese Personen das Republikprinzip, das Teil der verfassungsrechtlichen Ordnung ist, unterlaufen und damit dessen Bestand aussetzen.

    Ziemlich fette Sache :)

  7. Ihr könntet es darauf ankommen lassen und euch von Regierungsseite/Staatsseite auf Unterlassung der Veröffentlichung verklagen lassen. Einen netten Brief an Frau Merkel schreiben, sich für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzusetzen und die Veröffentlichung von Werken die von öffentlichen Geldern bezahlt wurden und von öffentlicher Stelle in Auftrag gegeben wurde zuzulassen. Ohne das Republikprinzip explizit zu erwähnen. Vielleicht antwortet Sie euch oder jemand in Ihrem Auftrag, in dem Sie das ablehnt, und dann Anzeige wegen Hochverrat erstatten.
    Auch wenn es wahrscheinlich keine tatsächliche Wirkung hat.

    Eure Reputation ist gut und es wäre sehr öffentlichkeitswirksam um die Urheberrechtsdebatte weiter zu bringen.

    Oder unter einem anderen Aspekt: Welche Regierung würde denn die UN Konvention gegen Korruption unterzeichnen? Vermutlich gar keine. Warum auch?

    Das ist nur durch öffentlichen Druck aus der Zivilgesellschaft möglich. Sobald Ihr durch Staatsgewalt belangt werdet, seit Ihr in der Position diesen öffentlichen Druck, im Sinne des Grundgesetzes, der Demokratie und Republik verpflichtet, zu erzeugen. Zum Wohle des Gemeinwesens.

    Viele andere und ich wären euch zu Dank verpflichtet.

  8. Wie nun darauf antworten? Solange die feuilletonistische Betrachtung angemessen und ausreichend erscheint, solange bleibt es so. Das soll keine Kritik an der Aktion sein und auch kein Aufruf zu „allons enfant!“ – wo kämen wir dann hin.

    Wir müssen erkennen: die Menge an bereits vorhandener Information über demokratiefeindliche Bewegungen seitens der gewählten Volksvertreter hat, was Deutschland betrifft, bereits zu ungezählten dringenden Umwälzungen pro bono Anlaß gegeben – aber rein gar nichts ist passiert. Eher platzt (besser: erschöpft sich) das politische Feuilleton und sein engagierter Leser vor lauter Aufbereitung und Spiegelung und Betrachtung von Information bevor diese zum Anlaß einer Handlung wahrgenommen wird.

    1. Ich warte schon seit wenigstens 5 Jahren darauf, das der Öffentlichkeit bewusst wird, das die Zeit zu reden vorbei ist, da sonst weder vom Rechtstaat noch von unserer Demokratie was übrig bleibt.
      Das dieses Land in den Händen von Terroristen befinden, die die demokratische und rechtstaatliche Ordnung beseitigen wollen.
      Nur ist eben TV und Fußball wichtiger, der nächste Urlaub und überhaupt.

      1. Wie wahr, kriminelle Vereinigungen haben sich Land und Leute zur Beute gemacht. Sie nennen sich Parteien, sind aber von einer Mehrheit nicht legitimiert. Das Bundeswahlgesetz ist grundgesetzwidrig, wen interessiert es, eine wirkliche Verfassung wird den Menschen seit Jahrzehnten systematisch vorenthalten – niemanden interessiert hier irgendetwas. Egal ob da mal 100000 DM bei einem Abgeordneten verschwinden, die man von einem Waffenschieber bekam. Solche Leute bringen es immerhin noch zum Innen- und Finanzmisnister. Eine ehemalige Stasi-Informantin und FDJ-Sekretärin für Propaganda und Agitation bekleidet das höchste „Amt“ im „Staat“. Keinen interessiert es, man lässt sich das ganze noch durch manipulierte Scheinwahlen legitimieren! Noch Fragen Kienzle…?

  9. Warum sollte jemand eine Stimme kaufen, wenn man für’s gleiche Geld bei ALDI oder LIDL einen ganzen Abgeordneten kaufen kann. Bei einer ganzen Regierung gibt es nochmals attraktive Rabatte. Das Überangebot an willfährigen Politiker hat die Preise verdorben.

  10. Mit welchem recht werden eigendlich solche Dokumente geheim zu halten. Hat der staat da wohl etwas vor dem volk zu verbergen ? Ein staat darf wenn er den anspruch hat demokratisch zu sein keine geheimnisse vor den buergern.

    1. „…Hat der staat da wohl….“
      „…Ein staat darf…“

      „Staat“ ist sowohl eine abstrakte Konstruktion als auch eine Ansammlung von zielgerichtet arbeitenden Menschen.
      Und genau dort, bei den Menschen, liegt mittel -/unmittelbare Verantwortung.
      Der Verweis auf den ‚Staat‘ dient oft nur der Verschleierung.

  11. Das hat auch viel mit der fehlenden Meinungsfreiheit in D zu tun. Man darf hier nicht sagen, „X ist korrupt“, wenn er nicht wirklich direkt Geld bekommen hat mit dem explizitem Auftrag, Y zu beschließen, und man dafür nicht total stichfeste Belege hat, sowas wie einen Vertrag, zum Beispiel. Wer korrupt ist in diesem Land, kann sich super einfach absichern.

    Deswegen gibt es in diesem Land kaum Korruption: weil keiner darüber reden darf.

  12. Vielen vielen Dank für diesen mutigen Schritt. Auf dass eure Veröffentlichung einen breiten Gesellschaftlichen Diskurs auslösen möge und am Ende diese für uns alle gefährlichen Praktiken eindämmen! Diesen Menschen muss das Handwerk gelegt werden.

  13. 1. Übermäßig dotierte Nebentätigkeiten, wie übermäßig?
    2. Politische Adäquanz. Was ist das den zum Geier. Ist es wenn man ein bisschen bestochen werden kann ohne das Gewissen zu belasten?
    3. Komplexität des Begriffs der „Korruption“. Was soll daran komplex sein, doch nur deren massive Präsenz.
    Wer kann da bitte mit einfacher Sprache Antworten geben. Danke.

  14. Viel mehr als ein Placebo können diese geforderten „strengere Gesetze gegen Abgeordnetenbestechung“ ja wohl auch nicht sein wenn man sich diese (Blaue) „Landkarte“ anschaut.
    Daher ist es wohl ein „Sturm im Wasserglas“ ob sie diese UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) nun ratifizieren oder nicht , was wohl noch kommt.
    Viel wichtiger wäre wohl Gutachten zur Wirksamkeit dieser Konvention und nicht nur für Abgeordnete sondern der gesamte Lobbyarbeit.

    1. Wie mans nimmt. Wenn du in den anderen Staaten genug Kompromat gesammelt hast und das dann auffliegen lässt dann winkt dem Ziel halt noch eine richtige Strafe (z.B: Gefängnis). In Deutschland hingegen verliert der Politiker vielleicht seinen Posten wegen des öffentlichen Drucks aber das wars dann auch schon – es gibt aber sicherlich auch einige Politiker die dann einfach an ihrer Stelle festhalten.

    1. Im Tag klappt das wohl nicht, also Klartext:

      magnet:?xt=urn:btih:88EBFF1C011F729B9747047688164E058FBD525A&dn=Abgeordnetenkorruption.pdf&tr=udp%3a%2f%2ftracker.openbittorrent.com%3a80%2fannounce

  15. Danke! Schoen das zumindest die Online-Presse ihrer Aufgabe als viertes Organ noch nachkommt. Netzpolitik halt :-)

    Traurig das in diesem Fall die Korruption schon losging mit der Geheimhaltung eines Berichts ueber Korruption. Das sprich so viele Baende :(

  16. Gesetze und Verträge sind schon immer gebrochen worden. Das wird in der Geschichte immer wieder deutlich. Der einzelne Bürger kann nicht nachvollziehen wie oft gegen gesetzliche Vorgaben ver-
    stoßen worden ist und weiterhin wird. Im Übrigen werden die Poli-
    tiker den Ast auf dem sie sitzen, nicht absägen. Es sind nur wenig
    vertrauensvolle Politiker in der Szene zu orten.

  17. Das Gutachten enthält nichts wesentlich Neues.Daß seine Existenz und damit sein Inhalt „geheim gehalten“ werden, ist ein politischer Skandal.
    Ein mindestens ebenso großer politischer Skandal ist es, daß wir bis heute die UN-Konvention von 2oo5 bisher nicht in innerstaatliches Recht umgesetzt haben.
    Und noch skandalöser ist es, daß das Alles in der Bevölkerung bestenfalls eine kleine Minderheit interessiert und veranlaßt, aktiv zu werden, z.B. per Gespräch,Brief,Mail mit und an die Abgeordneten des Bundestages/der Landtages.
    „Gleichgültigkeit“ -ein Prädikat, das mehr und mehr an die große Mehrheit der Menschen bei uns zu vergeben ist,, wenn es darum geht, politisch skandalöses Tun/Nichtstun anzuprangern, dagegen zu protestieren,zu demonstriere: Und leider gilt das auch für die „Jugend 2o12“ -sh.dazu auch mein Gastkommentar bei den „Ruhrbaronen“.

    Zur Sache:
    Für mich entscheidend ist hier nicht, daß Abgeordnete auch im Interesse von Unternehmen tätig werden, für mich ist nicht einmal entscheidend, daß sie dafür, z.B.wenn sie als Anwalt juristischen Rat erteilen, ein Honorar erhalten. Für mich enscheidend ist, daß solche Akltivitäten der Abgeordneten, dazu zählen auch alle vom Abgeordneten-Mandat unmittelbar unabhängige Nebentätigkeiten -entgeltlich/unentgeltlich, zu veröffentlichen sind! Es geht „schlicht und einfach“ auch hier um weitestgehend Transparenz. Die würde selbstveständlich auch die Veröffentlichung der jährlichen Steuererklärung von Abgeordneten/Ministern einschließen.

    Diese weitestgehende und umfassende Transparenz wird von der Mehrheit der Abgeordneten aller Parteien in den Landtagen, im Bundestag abgelehnt. Und dieses Verhalten interessiert -sh.vorstehend-die Öffentlichkeit kaum, es interessiert die Medien jeweils nur kurzzeitig aus aktuellem Anlaß.

    Also:
    Es herrscht eine erschreckende Gleichgültigkeit gegenüber politischen Fehlleistungen/politischen Skandalen, ausgenommen Skandale, die sich aus menschliches Fehlverhalten von Politiker n -sh.Guttenberg, sh.Wulf-herleiten lassen und deshalb -nur deshalb-durch die Medien -auflagenwirksam- „verbraten“ werden können.

  18. Heute schon mal gelacht (?): „Der Bundestag darf kein rechtsfreier Raum bleiben. Schluss mit der Kostenlos-Politik. …“ Und immer daran denken, wer solche Phrasen los lässt, bekommt sie auch zurück.
    Eine sehr schöne Aktion, dank an die Redaktion.

  19. Die Parlamente dürfen kein rechtsfreier Raum bleiben! Vielen Dank für die Veröffentlichung!

  20. Zwar völlig OT…..aber interessant ist auch wie verbindlich denn so eine UN-Konvention ist…..bei diversen Teillegalisierungsdiskussionen über Betäubungsmittel wird immer gerne auf diverse UN-Konventionen verwiesen, die natürlich gezwungenermaßen in lokales Recht umgesetzt werden müssen……anscheinend ist die Umsetzung doch nicht so bindend wie es dargestellt wird….

    bombjack

  21. Danke für die Veröffentlichung!

    „Die unerlaubte Veröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen.“

    Wer Vorwände benutzt, um der Öffentlichkeit Missstände über Korruption vorzuenthalten leistet damit mittelbar der Korruption Vorschub.

    Ich fordere daher das GEGENTEIL: Nicht nur Korruption unter Strafe stellen sondern auf deren aktive Förderung. Damit damit auch ganz klar ist, daß sich die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes nicht einschüchtern oder drohen lassen. Und von korrupten Politikern schon gar nicht …

  22. Ich habe vor mehren Monaten bereits eine Petition an den Bundestag gerichtet mit der Aufforderung, endlich ausreichende Gesetzte gegen Abgeordnetenbestechung und -Bestechlichkeit zu schaffen und die UNCAC zu ratifizieren. Die Petition wurde mit Hinweis auf den „vollkommen ausreichenden“ §108e abgelehnt.

  23. Habe das PDF gerade auch im Usenet entdeckt, in der Newsgroup
    alt.binaries.e-books.german
    Dort ist es mindestens für 1000 Tage verfügbar (abhängig von der Retention des jeweiligen Newsservers.)
    Betreff und damit Suchbegriff für Usenet Suchmaschinen:
    Abgeordnetenkorruption.pdf

  24. Wie lächerlich, wenn es so „geheim“ ist, dann würden Sie das Dokument erst gar nicht Netzpolitik zur Verfügung stellen.

    PS: save pdf under E:\docs\…. :D

  25. Es ist doch bezeichnend, daß seit über 10 Jahren die Abgeordneten ständig sich mit dem Thema Abgeordnetenbestechlichkeit und neue Gesetzgebung beschäftigen MÜSSEN aber bis heute noch NICHTS UNTERNOMMEN HABEN. Gerade deswegen sind Organisationen wie Abgeordnetenwatch und Campact so wichtig. Es wird Zeit, daß ich auch auf einem Knopfdruck sehen kann, wie der von mir gewählte Abgeordnete zu einer bestimmten Entscheidung abgestimmt hat. Ansonsten kann er im Wahlkampf alles mir versprechen und nachher doch anders handeln ohne das seine Lügen entlarvt werden können.

    Auch die Veröffentlichung von Expertisen des Wissenschaftlichen Dienstes ist wichtig, denn diese Expertisen sind Werke, auf die man sich dann auch als Bürger berufen kann und somit seinen Forderungen entsprechendes Gewicht verleihen kann. Wir zahlen das ganze und letztendlich sind sie als vom Staat bedienstete UNSERE DIENER und NICHT UNSERE HERREN! Das scheint manch ein Politiker und Ministeriums-Beamteter gerne zu vergessen.

  26. Wo kommt eigentlich der „Prof.“ bei Prof. Dr. Schöler her?
    Auf den WebSeiten der Humboldt-Uni Berlin finde ich nur
    in 2012 einen Dr. Ulrich Schröter
    http://weblog.ib.hu-berlin.de/?m=201004
    Lehre macht er anscheinend nicht, dh. ist kein Univ.-Prof.
    Also hintenrum über Stiftung-/Honorar-/Ehren-Professur…
    … aber warum finde ich auf den Seiten der Humboldt-Uni
    keinen Verweis auf die Verleihung?
    Ok, war er da Dr. und dann einen Ruf an eine andere Uni
    erhalten = da Prof. geworden. Diese Uni muss dann sehr
    exklusiv und geheimnisvoll sein: ich finde sie jedenfalls nicht.
    Ich arbeite in der Verwaltung einer Universität, ist es ab+zu
    mein Job, Vitas zu recherchieren und ich mag es gar nicht,
    wenn Profs aus dem Nichts oder „WeitwegUniMöglichst-
    HinterRusslandUndNichtNachvollziehbar“ auftauchen.
    Ok, ich bin manchmal ein Korinthenkacker, sry.

  27. Das „Problem“ für die Parlementarier im Bundestag ist, daß der „Amtsmissbrauch“ seit 1943 auch nicht mehr im StGB unter Strafe steht, obwohl er das – streng genommen – eigentlich müsste…

    Diese Straflosigkeit bei Amtsmissbrauch in Deutschland würde „auffliegen“, wenn man die Abgeordneten-Korruption unter Strafe stellen würde…

    Diese Expertise eines Richters im Ruhestand lesen:
    http://rechtsstaatsreport.de/ist-der-amtsmissbrauch-gemaess-339-stgb-alter-fassung-rechtswirksam-zum-15-06-1943-aufgehoben-worden-oder-ist-dieser-straftatbestand-noch-aktiver-bestandteil-des-heutigen-strafgesetzbuches/42/

  28. Hi,
    hat sich in der Sache eigentlich noch weiterhin etwas getan oder wächst jetzt langsam Gras über die Sache. War ja eine recht harte Nummer, gerade dann auch noch mit der Aufforderung zur Runternahme.

    Beste Grüße

    Marc

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.