Doch nicht: Facebook-Party-Verbot

Man merkt, es wird warm. Der Sommer begann kürzlich.
Jetzt müssen konkrete politische Themen her: Dinge, die die Welt bewegen, die Menschen interessieren, und unsere Gesellschaft zementieren:

Die Innenminister von Bayern (Joachim Herrmann, CSU), Niedersachsen (Uwe Schünemann, CDU) und Nordrhein-Westfalen (Ralf Jäger, SPD) wollen Facebook-Parties verbieten. Wo kämen wir auch hin?

Überraschend: Die Idee, den Menschen vorzuschreiben, wie sie zu ihren Parties einzuladen haben, finden selbst Wolfgang Bosbach und Dieter Wiefelspütz übertrieben – das muss man erstmal schaffen.

Aber spielen wir das Gedankenspiel doch trotzdem mal ein paar Minuten mit, denn nichts ist unmöglich – denken wir nur an das stolze Resultat des letzten Sommerlochs. Wie will man eine solche Regelung überhaupt formulieren? „…über Facebook…“ – eine Klage und die nächste Twitter-Party wären nicht fern, und trotzdem wäre dadurch warscheinlich der Vorsprung Facebooks vorm neuen Konkurrenten Google+ auf ewig zementiert: Faceook wäre das verbotenere Social Network.

Nein, der Begriff Facebook dürfte nicht drin vorkommen. Soziales Netzwerk ist nicht vernünftig definiert, außerdem gibt es ja noch Email-Verteiler, also: Internet. Am Ende würden wir wohl – nur um sicher zu gehen dass nicht beim nächsten Mal zum Kaffetrinken eingeladenwird – bei „…über das Internet zu Versammlungen aufzurufen“ landen.

Nie vergessen: Die dümmsten Ideen sind auch meist die gefährlichsten. Dazu gehört auch das öffentliche Einladen zu Privatparties.

37 Ergänzungen

  1. Ja zu Facebook-Partys! Z.B. das Sommerfest der CDU-Oberhausen. Nur eine von vielen öffentlichen Veranstaltungen der CDU facebook.com/event.php?eid=124052871004986

  2. Guten morgen zusammen…

    ich finde die Diskussion ansich auch völlig daneben, so mal es ja inzwischen zwei Ansichten dazu gibt und die Politik nichts besseres zu tun hat, als darüber zu debattieren.

    Allerdings habe ich bei deinem Artikel, genauso wie bei den derzeitigen Argumenten der „Gegenstimmen“ ein bisschen das Gefühl, sie würden sich vorrangig an der Tatsache, dass solche Partys verboten werden sollen, hochziehen.

    Es geht nicht um eine Geburtstagsparty unter Freunden, die über Facebook ausgerufen wurde, sondern um „Partys“ zu denen etliche tausend, unbekannte Menschen kommen und teilweise randalieren oder sonst was. So etwas von vornherein zu verbieten fände ich nichtmal schlecht. Wobei sich die Frage stellt, wie man das im Vorfeld zweifelsfrei erkennen möchte. (Viele Leute = nicht zwangsläufig Randale)

    Auch wäre es am Ende wohl fast mehr eine Art „Sicherheit“ für „Facebookler“, die mit dem Netzwerk nicht klar kommen. (Es kann ja nichts passieren) Das einzige, was ich an der Diskussion stimmig finde ist die Forderung nach mehr Aufklärung! Allerdings ohne den geforderten Internet-Führerschein!

      1. dann würd ich doch mal vorschlagen, wir veranstalten eine facebook party vor deiner haustüre mit tausenden von menschen die dann auch wie in hamburg aufs übelste randalieren…..

      2. Also hier in Hamburg war gerade der sog. „Schlagermove“ – eine dumpfe Alkoholveranstaltung mit laut dröhnender Schlagermusik über Stunden und einigen Schlägereien und Polizeieinsätzen. Abgesegnet und gewollt „von ganz oben“. Hunderttausende gröhlender Besoffskis ziehen umher, noch 2 Tage danach das ganze Stadtviertel hier mit Glasscherben, Kotz- und Urinlachen und Müll übersäht.

        Kurz zuvor gab es hier von einer Marketingagentur veranstaltet die „Harley-Days“, die einst die CDU nach Hamburg holte: 3 Tage lang fahren Zahnärzte, Anwälte und Zuhälter mit überlauten Protz-Motorrädern in der Stadt hin und her und kaufen sich neues Zubehör. Rote Ampeln oder Lärmschutzbestimmungen werden mal eben außer Kraft gesetzt, denn die Veranstaltung ist „von ganz oben“ abgesegnet und gewollt, trotz wiederholter Anwohnerproteste.

        Aber, um Gottes Willen, hoffentlich macht NIE jemand eine Facebookparty vor meiner Haustür – das wäre ja der Untergang des Abendlands! Da würde ja die Allgemeinheit für die Säuberungskosten aufkommen müssen! Ähm, Moment, wer hat eigentlich das Aufräumen nach den „Harleydays“ und nach dem „Schlagermove“ bezahlt, waren das nicht auch wir alle? Naja, ist ja „was ganz anderes“, und war „echt toll“, stand ja in der BILD. Facebookparties dagegen sind echt voll schlimm und kommen vom Teufel, laut, nervig, die Leute benehmen sich daneben, und keine Marketingagentur verdient daran. Endlich geht nun mal jemand dagegen vor! Irrenhaus Deutschland.

  3. Worum geht es hier? Darum das der Verantwortliche für einen Massenauflauf ermittelt werden kann und wenn möglich für enstandene Schäden in Regress genommen werden kann.
    Klingt ja erst einmal vernümpftig nach Verursacher-Prinzip.
    Aber wenn man das mal weiter denkt was ist dann?
    Im Moment kann man spüren das die Unzufriedenheit der Bürger wächst.
    Siehe Nordafrika und Spanien. Wenn man dann an das Mittel denkt womit die Menschen sich organisiert haben, erscheint die Initiative der Innenminister für mich in einem ganz anderen Licht!

    1. für den fall, dass zu einer party, versammlung oder protest aufgerufen wird und der veranstalter den event vorher absagt, kann er nicht mehr als verursacher zu rechenschaft gezogen werden, da er nicht mehr der veranstalter ist.

      und im übrigen gilt: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

      ich hatte letztens eine diskussion mit einem bekannten der in der stadtverwaltung arbeitet und er war der festen überzeugung, dass eine demo immer angemeldet sein muss, da sie sonst sofort von der polizei aufgelöst wird. als ich ihn auf das grundgesetz gezeigt hat war die diskussion schnell zuende.

      was bemerkenswert ist, dass der Schünemann immerwieder durch absolut dämliche äußerungen auffällt. mir fällt da spontan ein, dass er verbieten wollte das islamistische gefährder handys oder computer benutzen drüfen. ich weiß auch nicht warum er immerwieder mit solchen verfassungsfeindlichen aussagen einen ministerposten behalten darf.

      1. Ähm, ich fürchte, dein Bekannter hatte da aber Recht. Der Artikel 8 GG ist tatsächlich durch die jeweiligen Versammlungsgesetze der Länder eingeschränkt. Eine Demo muss grundsätzlich angemeldet aber nicht zwingend genehmigt werden. Eine nicht angemeldete Demo ist tatsächlich einer der wenigen Gründe, diese aufzulösen zu dürfen. Ausnahme ist, wenn die Demo spontan stattfindet.

      2. Auch eine spontan stattfindende Demo muss angemeldet werden. Das müsste im Hinblick auf das Grundgesetz aber auch in den jeweiligen Versammlungsgesetzen der Länder grundsätzlich so geregelt sein, dass die Anmeldung (und damit auch die Genemigung) spontan möglich ist.

      3. @Nao: Die fehlende Anmeldung für sich ist kein Grund, dass die Demo aufgelöst werden dürfte. Dagegen spricht der eindeutige Wortlaut des Art. 8 GG. Die fehlende Anmeldung kann aber zu Folgeproblemen führen, etwa dahingehend, dass Sicherheitsbedenken nicht ausgeräumt werden können oder dass diesen nicht adäquat begegnet werden kann.
        § 15 III VersG ist in der Hinsicht insofern irrelevant, als dass alleine auf die fehlende Anmeldung verwiesen wird (zumindest ist das die ganz herrschende Meinung).
        Insofern hat der Bekannte nur begrenzt Recht; die Anmeldepflicht im Versammlungsgesetz ist eher als „eine Versammlung sollte angemeldet werden, wenn es möglich ist; ansonsten könnte die fehlende Anmeldung unter Umständen bei Hinzutreten weiterer Voraussetzungen zur Auflösung bzw. zur Untersagung führen“ zu lesen.

      4. Naja, wenn ich das richtig verstehe, kommt auf den Grad der Spontanität an. Wenn sofort nach einem gegebenen Impuls (Nachrichtenbericht, wasweißich) und ohne irgendeinen Vorlauf die Leute aufspringen und auf die Straße gehen, soll die Sache nicht anmeldefähig (kein wirklicher Veranstalter, etc.) und damit nicht anmeldepflichtig sein. Finde da aber jetzt keine wirklich gute Quelle zu. Nur ein paar Blogeinträge und Wiki-Artikel. Wird aber vermutlich eh schwierig sein, sowas nachzuweisen.

      5. @Nao: Ich sitze grade in der juristischen Bib meiner Uni und habe extra den Meinungsstand nachgeschlagen, weil ich mich dunkel daran erinnern konnte, dass die Anmeldepflicht wie im Versammlungsgesetz beschrieben so nicht existiert ;)

      6. Pflicht zur Anmeldung besteht nicht, aber man muss damit rechnen, dass die Veranstaltung aufgelöst wird.

        Ganz davon abgesehen ist das Versammlungsgesetz bei solchen „Facebookparties“ meist sowieso nicht einschlägig, da es sich nicht um eine Versammlung isd Art. 8 GG handelt.
        Eure Diskussion dürfte somit eher überflüssig sein.

      7. „Ganz davon abgesehen ist das Versammlungsgesetz bei solchen “Facebookparties” meist sowieso nicht einschlägig, da es sich nicht um eine Versammlung isd Art. 8 GG handelt.“

        Jupp, weil Eventveranstaltung und nicht gemeinsame Meinungsverkündung.

        Ich sehe Diskussionen aber nicht als Überflüssig, solange jeder davon lernen kann. Zumindest ich für meinen Teil habe schon wieder ein wenig dazugelernt. Herrgott, hier braucht’s aber auch dringend ’n Forum ;)

        Aber kannst du mir bitte erklären, wieso keine Anmeldepflicht bestehen soll? Ich empfinde §14 und §15 im VersammlG da eigentlich als recht eindeutig ( http://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/BJNR006840953.html ) und das wird irgendwie auch in entsprechenden Foren / Wikis / Blogs so gesehen ( z.B. http://www.juraforum.de/wiki/demonstration-anmelden ). Ist ja nicht so, dass ich mich nicht belehren lassen würde, aber die bisherigen Argumente fand‘ ich nicht so recht überzeugend. Gibt’s da ’n Urteil? Irgendwas in der Richtung?

      8. Das ist herrschende Meinung. Auch die Rechtsprechung sieht es so, z.B. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes BVerfGE 69, 315. DIe Anmeldung ist lediglich eine Obliegenheit. Für Spontan- oder Eilversammlungen bedarf es sowieso keiner Anmeldung.

      9. @Nao: Ja, kenne ich; aber die erfassung/unser Grundgesetz steht vom Rang her über den einfachen Gesetzen. Einfache Gesetze können die Verfassung nicht beliebig einschränken – egal, was im einfachen Gesetz genau drin steht.
        Das bedeutet, ein Verbot aufgrund fehlender Anmeldung könnte man nur dann einfachgesetzlich ermöglichen, wenn es zum einen mit dem Wortlaut vereinbar ist; und zum anderen die Einschränkung verhältnismäßig ist.
        Nun kann man den Spielraum des § 15 VersG interpretieren: Danach ist eine Auflösung einer Versammlung unter freiem Himmel immer möglich, wenn alleine die Anmeldung fehlt. Ganz unabhängig von der Betrachtung der Versammlung. Bedeutet: Wenn heute ein Polizist auf einer Demo eine Person zusammenschlägt oder der Bundestag spontan entscheidet, morgen ein Gesetz zu erlassen, welches in der Bevölkerung umstritten ist, muss mindestens 48 Stunden gewartet werden, bevor demonstriert werden kann.

        Nach Art. 8 Abs. 2 GG mag ein solches Gesetz die erste Hürde der Überprüfung nehmen, nämlich, ob durch einfaches Gesetz das Grundrecht überhaupt eingeschränkt werden kann; an der zweiten Hürde – nämlich ob dieses Gesetz auch verhältnismäßig und damit verfassungsmäßig ist – würde es aber grundsätzlich scheitern, es sei denn, man legt die entsprechenden Paragraphen im Versammlungsgesetz verfassungskonform aus. Und das tut man, indem man sagt, dass die Anmeldung selber eine Obliegenheit ist, deren Verletzung alleine nicht zum Verbot oder zur Auflösung einer Versammlung führen kann (Aber grade bei großen Versammlungen, die seit längerem geplant sind und nicht angemeldet werden schon deswegen zum Verbot führt, weil in so einem Fall regelmäßig eine Verletzung der öffentlichen Sicherheit droht).

        Um die dogmatische Konstruktion dieser Darstellung wirklich nachvollziehen zu können, benötigt man allerdings zugegebenermaßen etwas Vorwissen; insbesondere über die Stellung des Grundgesetzes, die Stellung der Grundrechte, wie ein Grundrecht genau durch Gesetz eingeschränkt werden kann/welche Anforderungen in einem solchen Fall gestellt werden.

        Wenn du den Streitstand fundiert nachlesen willst, schlag am besten in einer (Uni-) Bibliothek deiner Wahl einen Grundgesetzkommentar unter Art. 8 GG auf. Standardkommentar ist z.B. der Mangoldt/Klein/Starck (1. Band im Falle von Fragen zu Grundrechten), der zudem in vielen Fällen äußerst umfassend ist.

  4. Es ging – wenn ich mich nicht irre – darum, dass die Gossenpresse einen Massenauflauf bewirkt hat, weil sie über einen drohenden Massenauflauf durch eine Facebookparty berichtet hat.

  5. @ Typeerati

    Solche Parties, die von vornerein geeignet sind, erhebliches Chaos herforzurufen, lassen sich schon ganz einfach durch die jeweiligen Polizeigesetze/Ordnungsbehördengesetze der Länder verbieten.
    Es kommt eben auf den Einzelfall an.

    Ist mal wieder typisch, Gesetze für Dinge zu fordern, die schon längst geregelt sind.

  6. Man möchte doch nur verhindern, dass über Facebook anonym zu Veranstaltungen aufgerufen wird. Die sozialen Netzwerke sollen das in Zukunft verhindern. Finds allerdings lustig mit Forderungen um die Ecke zu kommen, die man zwar umsetzen, aber nicht einhalten kann. Man sollte Schünemann mal darauf hinweisen, dass man bereits aktuell laut AGB von Facebook, dies nur mit Realnamen benutzen darf. Er forder Facebook also dazu auf, konsequenter gegen anonyme und synonyme Accounts vorzugehen. Viel Spaß…

  7. @ kasulja
    ok, das verlasse ich mich jetzt mal auf das, was andere (mit vermutlich mehr politischen Kentnissen als ich) sagen. Dennoch kann man wohl ohne Zweifel feststellen, das die Diskussion in eine Richtung läuft, die zwar gewollt sein könnte, aber wohl nicht gemeint ist.

    —-

    Egal was mit diversen „Versammlungsgesetzen“ u.ä. ist. Natürlich kann man es so sehen, das man nun Versucht generell alle über Facebook organisierte Partys/Demos oder sonstiges zu unterbinden. Doch obwohl es kürzlich noch hieß, dass der Initiator jetzt für die anfallenden Kosten aufkommen soll, sieht das Ganze in der Praxis wohl ein bisschen anders aus und der Staat (damit jeder einzelne Bürger) trägt die Kosten für so eine Party.

    Alleine aus diesem Grund finde ich die Idee eine Facebook-Party á la „Hey, ich hab am WE Geburtstag… kommt alle hin und bringt eure Freunde mit!“ garnicht mal sooo verkehrt. Das man es auch jetzt schon unterbinden könnte, zeigt einmal mehr welch‘ fähige Leute unser Land regieren. Und was die Möglichkeit betrifft auch in Deutschland eine Revolution über Facebook auszurufen: 1. glaube ich kaum, das sowas in Deutschland möglich ist (über den Besch*** beim Thema HartzIV sagt auch keiner was) und 2. wen würde in so einem Fall ein Verbot kümmern? Meint ihr das Herr Mazière seine kürzlich den Saudis versprochenen Panzer im Innland einsetzt?

  8. Wie nennt man eigentlich Parties, zu denen man noch ganz altmodisch per Post einlädt? Post-Parties?

  9. Ein generelles Verbot, Menschen über eine Online Plattform zu einer Party einzuladen halte ich ebenfalls für einen nicht hinnehmbaren Einschnitt in die Grundrechte. Auf der anderen Seite habe ich wenig Verständnis dafür, dass unsere Steuergelder für Polizeiteinsätze dieser Art rausgeschmissen werden. Für diese Mittel gibt es mit Sicherheit sinnvollere Einsatzmöglichkeiten. Die Kostenübernahme muss in solch einem Fall von dem Veranstalter, bei Minderjährigkeit, von den Erziehungsberechtigten erfolgen.

    1. Genauso wenig habe ich Verständnis dafür, dass Polizeieinsätze bei Fußballspielen von unseren Steuergeldern bezahlt werden. Was dem einen sein Fußball (inkl. Ausschreitungen, Müll und Polizeieinsatz) ist dem anderen die Facebook-Party, oder so ähnlich …

  10. Das bisschen Geld für die Polizeieinsätze wäre ganz schnell wieder drin, wenn man verhindern würde, dass unsere Politiker unsere Steuergelder an anderen Stellen zum Fenster raus werfen als würde es ihnen gehören.

    Wie heißt dieses Werk nochmal? Schwarzbuch der Steuern oder so?

  11. Zur Überlegung von Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), sogenannte Facebook-Partys zu verbieten, erklärt Michael Horn, stellvertretender Landessprecher der Bremer LINKEN:

    Haben wir im Land Bremen keine anderen Probleme?

  12. Ich versteh’s nicht. Da machen die Herren das rituelle Sommerlochgepolter bei dem jeder genau weiß, dass es niemals umgesetzt wird. Doch statt mit einem politisch kreativen, utopischen Vorschlag in den Medien herumzugeistern fordern sie ein Partyverbot?
    Besser können sich CDU/SPD eigentlich nicht als ewig gestrige, verknöcherte autoritäre Spießerparteien profilieren! Nebenher muss jungen Leuten noch mal deutlich gemacht werden, dass man bereit ist, ihre Grundrechte wegen jedem Furz einzuschränken. Geht ja nicht dass Menschen frei kommunizieren und sich aufhalten wo sie möchten, speziell wenn sie aus diesem Interdings kommen.

    Tja, deren Problem wo sie in Zukunft ihre Wähler herbekommen, aber wer denkt in dem Metier schon weiter als bis zur Nasenspitze….

  13. Niemand hat ein Verbot von Facebook-Parties gefordert.

    Zeit Online versucht da, noch sensationalistischer zu titeln als die Welt. Und anscheinend klappt’s ja.

    Tatsaechlich haben Schuenemann und Jaeger darauf hingewiesen, dass im Fall von drohender Gefahr die lokalen Ordnungsaemter eingreifen koennen bzw. muessen. Neu ist das nicht. Herrmann hat sich, wenn ich das recht verstehe, sogar ueberhaupt nicht zu einem Verbot geaeussert – sondern zu der Frage, wer die Kosten fuer Polizeieinsaetze tragen muss.

    Fazit: Wenn man will, kann man Politikeraussagen als fast alles interpretieren. Muss man aber nicht.

  14. Schünemann, Innenminister in Niedersachsen, arbeitet besonders fleißig, wo es ungefährliche Jobs für seine Verfassungsschützler gibt. Seine Polizzei muss nicht ins Steintorviertel von Hannover ihre Macht demonstrieren. Hier haben allein die Hells Angels das Sagen und in ihrem Kern, eine Info erhalten von einem Sozialpädagogen, können perverse Gelüste gekauft werden.

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