Schon das Betrachten von Kinderpornographie im Internet kann bestraft werden, hat das OLG Hamburg entschieden. Das Gericht begründet das damit, dass schon das kurzfristige Herunterladen der Daten in den Arbeitsspeicher den Nutzer in Besitz der Daten bringe. Das berichtet Heise.
Das Oberlandesgericht widersprach damit in der Revision einem früheren Urteil des Amtsgerichtes Hamburg-Harburg. Dort war man davon ausgegangen, dass der Angeklagte nicht in strafbarer Weise in den Besitz von Kinderpornographie gebracht habe, weil er die Dateien zwar gezielt aufgerufen und angesehen, aber keine Speicherung bezweckt habe.
Die Frage, ab wann ein Besitz vorliegt, ist bisher umstritten. Entsprechend sagte ein Sprecher des Gerichtes, „Die Entscheidung gilt als Grundsatzurteil und ist das bundesweit erste Revisionsurteil zu dieser umstrittenen Rechtsfrage nach dem Besitzbegriff.“
Ich finde die Entscheidung gut. Wer Kinderpornos anklickt (gezielt), der hat es auch verdient bestraft zu werden. Ob ich mit der Urteilsbegründung einverstanden bin steht zu bezweifeln
Das Gesetz geht in Ordnung.
Das gezielte Aufrufen ist unerheblich, die „Speicherung“ im Arbeitsspeicher jedoch strafbar?
Das ist prinzipiell nichts anderes, als wenn mir jemand in der Fussgängerzone ein entsprechendes Foto vor die Nase halten würde. Ab in den Knast! Meine Augen haben die Informationen in mein Gehirn zur Interpretation geschickt: Das Bild ist in meinem Kurzzeitgedächtnis gespeichert; ich bin also in seinem Besitz.
Das scheint mir eine vollkommen realitätsferne und verdrehte Rechtsprechung zu sein. Ich frage mich, ob das Gericht jemals einen PC benutzt hat, geschweige denn ein tiefergehendes Verständnis der Technologie vorhanden ist.
Absolut alle Daten gehen durch den Arbeitsspeicher und sind somit lokal auf dem PC (zumindest kurzzeitig) vorhanden. Es geht gar nicht anders!
Selbst wenn ich nur versehentlich auf eine derartige Seite komme, hab ich mich strafbar gemacht… selbst wenn ich davon noch nicht mal etwas merke? Man mag natürlich argumentieren, wie wahrscheinlich das ist; fest steht jedoch das es angesichts von unzähligen Popups und mehr oder weniger böswilligen Mitmenschen, die einfach mal einen Link auf abscheuliches Material setzen („for the lulz“), absolut alles andere als unwahrscheinlich ist.
Und da hört es ja auch nicht auf. Als ich mich aufgrund der Braunen in Dresden auf Wikipedia über Demos und Nazis informiert habe, hatten die dort Bilder von Hakenkreuzen und Runen (ausserhalb der BRD nicht illegal). Jetzt bin ich also plötzlich in deren Besitz?!
Wenn ich mir Seiten auf Facebook oder Myspace anschaue und die haben eine Hintergrundmusik, dann hab ich die plötzlich gestohlen weil sie ja auf meinen PC übertragen und nach dieser Rechtsprechung „gespeichert“ wurden?!
@1: Die Frage ist nur, wie sich das nachträglich beweisen lässt. Wenn die Polizei die Festplatte durchsucht und KiPo im Browsercache findet, kann sie imo nicht mit Sicherheit sagen ob
a) die Dateien absichtlich oder unabsichtlich auf den Rechner gelangt sind
b) die Daten nur einmal kurz unabsichtlich angesehen wurden (z.B. weil sie hinter einem Link versteckt waren, der mit einem Kurz-URL-Dienst „verschlüsselt“ wurde) oder ob sie nur zur Tarnung dort abgelegt wurden.
Also mir mag das Urteil noch nicht so recht einleuchten .. „in dubio pro reo“ sage ich da als Nichtjurist, und sofern mir nicht jemand meinen Denkfehler erklärt, halte ich diesen Grundsatz für missachtet
Grundsätzlich finde ich die Entscheidung auch o.k. Ich frage mich allerdings, wie man nachweisen will, ob auch willentlich eine entsprechende Seite angeklickt wurde. Es gibt doch heutzutage unzählige automatisierte Seiten. Beispielsweise wird man manchmal durch Weiterleitungen auf Seiten gebracht, auf die man nicht wollte. Oder was ist mit Seiten, die mitels versteckter frames weitere Inhalte laden, ohne das ich als Betrachter der Seite diese versteckten Inhalte jemals sehe?
Das stellt mehr neue Fragen als es beantwortet:
In der Begründung spricht er explizit vom anschauen wobei die Bilder also nur im RAM (im Artikel bei SPON steht Arbeitsspeicher) landen.
Im vorliegenden Fall geht es aber um den Browser cache, der ja auf die Festplatte geschrieben wird und somit eine Zeitlang nachvollziehbar bleibt.
Das sind ja 2 grundverschiedene Dinge. Wenn es tatsächlich um den RAM gehen soll, wie soll denn dann überhaupt die Beweisführung aussehen.
Ausserdem hat das noch ganz andere unüberschaubare Implikationen wenn alles in meinem RAM als „in meinem Besitz“ gilt, man denke nur an Copyright
Zu Copyright und RAM gibt es (meine ich) bereits höherwertige Urteile, die hier widersprechen.
Und, es ist doch ganz klar, was die richtige Konsequenz aus diesem Urteil ist: Es muß schleunigst jemand[tm] in diesem schmuddeligen Internetz für Ordnung sorgen und mich vor dem Anblick solcher Dinge schützen. Oder, um bei der Fußgängerzone zu bleiben, eine Bretterwand um den Typen bauen, der mir das Bild sonst vorhalten könnte. Na, dämmert da was?
Na: Da kann ich ja mal froh sein, daß ich sowieso standardmäßig meinen Cache beim Beenden leeren lasse. Das empfiehlt sich eh schon aus ganz anderen, ich möchte fast sagen: Wirklichkeitsnäheren Gründen.
Wann wird eigentlich das Personal da in Hamburg mal endliche die ber…die Früchte seines berechtigten Ruhestands genießen können? Kann doch nicht mehr so lange sein!
Die LKAs, bei denen man Kinderpornos melden kann, wenn man welche entdeckt, weisen auch darauf hin, dass man damit ggf. in Verdacht gerät:
http://www.polizei-nrw.de/lka/Themen/internetkriminalitaet/#faq3
Beunruhigend an der ganzen Sache: Wenn ich zufällig auf Kinderpornos stoßen würde und die dann melde, gebe ich damit ja vor der Polizei zu, dass ich die „besessen“ habe, denn mein Browser hat sie im Cache/Arbeitsspeicher gehabt. Die Konsequenz ist Angst, wodurch Ermittlungen ggf. verhindert werden könnten. Das kann nicht sinnvoll sein.
Und Rickrolls werden so richtig gefährlich. Na, wer traut sich zu klicken?
So und wer macht sich nun mal die Mühe Deutschlandweit eMail Adressen einzusammeln, an alle ein paar hübsche Videos bzw. Links zu mailen um anschließend alle Bundesbürger anzuzeigen? Damit wäre das Problem mit HarzIV gelöst – denn dann stecken wir ja alle im Bundesknast – jedenfalls alle unter 50 ;)
Ich frage mich nur wie viel interesse jemand an solchen Bildern hat der sie nicht speichert.. und was man damit bezwecken will jemand solchen zu verfolgen…
Und wie wir alle durch die Zensursula Diskussion gelernt haben (sollten) dürfte die freie Verfügbarkeit solchen Materials eher gering sein… Ich behaupte dass jemand der ernsthaft interesse an einen solchen Zeug , das Zeug auch speichert.. weil er damit rechnen muss dass das Zeug morgen schon vom Server verschwunden ist
In meinen Augen entspricht das einer Beweislastumkehr. Wenn mir jemand ein Päckchen Heroin in die Tasche schmuggelt, mache ich mich automatisch strafbar, egal, ob ich das Päckchen konsumiere oder sofort weg werfe.
Vor allem sorgt es dafür, dass das Melden von illegalen Seiten wieder unmöglich geworden ist. Und ich dachte, wenigstens diesen Umstand hätten wir endgültig hinter uns gelassen. Was ist eigentlich, wenn der „Pornomodus“ an ist?
ne ganz von der Hand zu weisen ist das nicht, sonst könnten die sich straffrei auf remote desktop verbindungen zurückziehen oder ähnliches
Ich weiß jetzt was die Trojanerhersteller machen werden, um Leute in Probleme zu bringen.
Die ganzen Programmierer von China, wie sie dann solche Trojaner für den Westen programmieren werden, damit wir alle in Gefangenheit weiter leben müssen.
Kein Befürworter für Kipo. Aber für mich ist dies nichts weiter als der Einstieg in die Gesinnungszensur, nur ohne Stopschild. Alles, was ich im internet ansehe, landet im cache (=ausser ich kenne mich ein wenig aus). Ich muss also künftig überall darauf achten, keine strafbewehrten Seiten aufzurufen. Eigentlich egal, welche. Alles ist ausbaufähig. Zensur reinsten Wassers durch die Hintertür.
Was ist eigentlich mit Prefetching? Wenn der Browser im Hintergrund Seiten, Bilder, etc. lädt, die der Nutzer nicht anklickt, landen sie ja trtozdem im Cache. Für das OLG wäre das dann auch Besitz. Und wie ist das mit regelmässigem Löschen des Caches (z.B. mit einem Cleaner oder browserinternen Einstellungen)? Ist das dann Vernichtung von Beweismitteln?
Hm – in 20 Jahren Mailbox-Szene, Usenet, Compuserve und seit den frühen 90ern im Web bin ich nie zufällig (und absichtlich schon gar nicht) mit KInderpornomaterial in Berührung gekommen, im Gegensatz zu „normaler“ Pornografie, für die schon ein unbedachter Klick reicht. Wer so etwas auf den Schirm bekommt, hat meiner Erfahrung auch gezielt danach gesucht, und damit diesen widerlichen „Markt“ unterstützt. Insofern halte ich das Urteil für rechtens.
Andererseits besteht ab jetzt auch die Möglichkeit, jemanden durch gefakte Links gezielt zu kriminalisieren. Um das Ganze abschließend zu beurteilen, muss man sich wohl den weiteren Umgang mit der Rechtsprechung in diesem Bereich anschauen.
Was sind eigentlich die Gründe dafür, dass man nicht den (absichtlichen) Konsum von KiPo unter Strafe stellt anstatt das Aufrufen durch den Browser zu „Besitz verschaffen“ umzudichten?
@SD
die frage ist, wie man (absichtlichen) konsum beweisen will. besitz ist da ziemlich wesentlich einfacher nachzuweisen. und in der pre-internet zeit funktionierte das ja auch gut so. im grunde müsste das gesetz irgendwie angepasst werden, da hast du natürlich recht, anstelle so ein unlogisches urteil zu fällen
Na da werden sich aber die Hersteller von Servern (auf denen z.B. nen Proxy läuft) Netzwerkausrüstung (Router etc) alle samt strafbar machen. Prima Entscheidung – natürlich aus HH. Woher denn sonst. :-(
Den Endkunden trifft auch nicht besser. Ich sage nur Browser-Prefetching. Ob du auf einen der Links klinkst oder nicht, spielt dann auch keine Rolle mehr. Entscheidend ist der Arbeitsspeicher.
Mehr kann man seine (technische) Inkompetenz nicht beweisen.
Und übrigens: Der Titel ist extrem schlecht gewählt, weil man z.B. bei Prefetching nicht mehr klicken muss. Gilt dann auch übrigens auch für Proxyserver (in Kombi mit dem Prefetching)…
Viel Spass beim Beweisen, dass du NICHT geklickt hast. Har har har
Nun – ich empfehle, sich gut zu schützen und
ip-blocklist’s zu verwenden. programm dazu oder über firewall implementieren.
wer sicher gehen will, schaltet auf selbstschutz – damit beim surfen keine irrtümliche seite angeklickt wird und man danach der dumme ist.
ist halt ne gefährliche zeit.
@Gregor T. (20)
Coole Idee, das mit den Blocklists, nur – wie setzt man das praktisch um?
– mom –
Ich hab’s:
Wir hinterlegen bei einer vorzugsweise staatlichen Stelle eine Liste mit IPs, die man als gesetzestreuer Bürger besser meiden sollte. Täglich aktualisiert zum Herunterladen von einem Server beim sagen wir: BKA.
@19: „ist halt ne gefährliche zeit[schließlich bedroht uns die polizei momentan]“
Häää???
Erinnert mich i-wie an Little Brother. Möchte ich nicht in meinem Leben haben. Ich möchte nicht Prefetching ausschalten, nur weil ich wegen einem feature ins Gefängnis kommen kann.
Wir leben in einer gefährlichen Zeit in der uns Politik und Polizei [und Gerichte] manchmal mit inkompetenten Gesetzen [und Auslegungen] beehren.
„Nun – ich empfehle, sich gut zu schützen und
ip-blocklist’s zu verwenden. programm dazu oder über firewall implementieren.“
Aha, Selbstzensur für diejenigen, die den Zensursula-Kram umgehen könnten? *hust*
Wenn das mal nicht am Ende wieder beim BVG landet.
#21, genau das war ja auch mein Gedanke. Selbstzensur war schon immer die effektivste.
Raubkopien schaden der Musikindustrie.
kostenlose Kinderpornoseiten schaden der Kinderpornoindustrie.
so einfach ist das.
Verfolgt lieber die Leute, die etwas produzieren, wenn ihr die alle habt, könnt ihr mit den Konsumenten anfangen.
Das würde wenigstens den Kinder nützen.
re RAM/Arbeitspeicher vs. Browser Cache:
Da gibt es keinen praktischen Unterschied. Selbst wenn du den Browser Cache ausschaltest braucht dein OS nur mal ein paar Seiten auslagern und du bist in der selben Situation und die Daten sind auf der Platte \gespeichert\. Wenn, anders als oben und auf Heise berichtet wird, wirklich nur der Browser Cache betroffen ist, dann werden sich wohl mal wieder nur normale Bürger strafbar machen. Die Gestöhrten nehmen einfach ein OS auf Live-CD mit RAM-Disk.
re \zufällig\:
Ich bin auch noch nicht auf Kinderpornos gestossen (zumindest nicht bewusst) aber wenn ich mir mir vor Augen halte was ich alles so finde wenn ich den PC meiner Mutter warte, dann graut es mir. Bei manchen Leuten kann man noch so viele Ad-blocker und Viren Scanner installieren und Ihnen sagen keine unbekannten E-mails zu öffnen… ein Jahr später ist der PC der reinste Dschungel.
Und auch bei technisch versierten ist es ja nicht viel besser. Selbst mit IP-Blocking kann man sich nicht schützen. Irgendjemand muss die Blacklist ja warten und bis eine IP da drauf steht, hat’s einen schon getroffen… ganz zu schweigen davon, wenn die Rechtsprechung nicht nur auf Kinderpornos sondern auch auf anderes angewendet wird, das weitaus häufiger vorkommt.
re \Nachweisen\:
Im Artikel steht eindeutig das nachgewiesen wurde, dass \er die Dateien […] gezielt aufgerufen und angesehen\ hat, dass das aber nicht genug sei. Keine Ahnung wie die das gemacht haben (Geständnis?), aber wenn die den in dieser Situation nicht verurteilen können, dann muss man an dieser Stelle ansetzen und u.U. die Gesetze ändern. Dort ist das wirkliche Problem.
re \Anzeigen\:
Das ist was mich am meisten Aufregt. Wenn du also wirklich sowas mal mitbekommen solltest, dann kannst du die nicht mal Anzeigen ohne dich nicht selber zu belasten? Man stelle sich vor man würde einen Banküberfall beobachten und dann nichts tun können, weil man ja \offensichtlich\ Mittäter ist.
Schade, dass sich das Gericht so ganz offensichtlich nicht die Mühe machte, und das eigentliche Problem der Kinderpornographie adressierte:
Hat der Mann denn für die KiPo bezahlt? Der Markt ist doch auszutrocknen, dann werden auch keine Kinder wegem dem „lieben Geld“ mehr missbraucht.
Die Verfolgung des /Besitzes/ von KiPo kann doch nur nachrangig sein, denn sie ist indirekter. Das Ziel des Gesetzgebers, KiPo zu verbieten, ist doch zweifelsfrei, Kinder zu schützen, darf nur das sein.
Also: wie kann man die Kinder schützen? Stellt man sich diese Frage ohne populistische Phrasen, so wird man feststellen: der KiPo-Markt ist doch nicht auf Webseiten. Und ein „Besitz“ ist nicht gegeben, wenn sich jemand KiPo im Web anschaut.
Viele Grüsse,
VB.
das ist mal wieder sowas von verquerer herleitung – hamburg, ne? AUA.
das ist die loesung der arbeitslosenthematik in schland…..
mausschubsen mache ich selber, aber fuer alle klicks im web und sonstwo habe ich mir jetzt ne horden an hiv-sklaven angeschafft.
sauber angemeldet beim sklavenverwaltungsoberhauptamt.
olg hamburg? von wegen. OMG hamburg sollten die heissen.
wenn das mal im bezug auf gewöhnliche urheberechtsverletzung keine schule macht. den hamburger gerichten würde ich das durchaus zutrauen.
Und sobald ich in ein Museum gehe, gehören alle Bilder mir! Wehe ihr kuckt euch die auch an! ;)
Das ist nur ein weiterer Baustein in der verqueren Logik der selbsternannten Kinderschützer: Wer sich Kinderpornos ansieht oder danach sucht, ist ein Konsument.
Nach derselben Logik ist derjenige, der nach Holocaustbildern sucht, ein Sadist. Einfache Lösungen für komplizierte Fragen.
So wird das nie etwas mit mehr Zivilcourage, wenn jeder Versuch dazu mit einem Bein im Knast und sozialem Ausschluss verbunden ist.
Und es wird nichts mit der unabhängigen demokratischen Kontrolle von Zahlen und Fakten, die die Politik präsentiert- das hat uns die Zensursula-Debatte gelehrt.
das Gericht verkennt meines Erachtens völlig, daß auch unmotiviert solche Bilder aufgerufen werden können. Beispielsweise indem einem Opfer Links auf entsprechende Dateien geschickt werden, in der zugehörigen Nachricht aber etwas ganz anderes beschrieben wird. Beispielsweise wäre es ein leichtes einen politischen Gegner auf diese Weise zu diskreditieren. Einfach eine Mail schicken, in dem angeblich eine Präsentation vom letzten Parteitag verlinkt ist. Das verlinkte Angebot ist aber etwas ganz anderes… das „andere“ wurde dann laut Gericht „bewusst und willentlich“ aufgerufen.
ts-ts-ts. ein absolut realitätsfernes Urteil
gut, dass die Richter sich offensichtlich mit Vorgängen in Rechnern nicht auskennen, ist somit bewiesen. Der Vergleich mit dem Kurzzeitgedächtnis und mit den Holocaustbildern ist schon ziemlich passend. Der einzige Unterschied in der Hinsicht zwischen Hirn und Computer ist – meiner Meinung nach – sowieso allein die Tatsache, dass sich darauf befindliche Daten ohne Probleme an andere weitergeben lassen.
Zweiter Punkt ist, dass sich die werte Ursel unter diesem Urteil selbst strafbar gemacht hat, als sie mit Hilfe des BKA KiPo im Parlament vorgeführt hat.
Dritter, etwas abstruser Punkt: Es ist somit viel zu leicht möglich,(politische, wirtschaftliche, gesellschaftliche) Gegner zu kriminalisieren. Dazu braucht es nichtmal ein \echtes\ KiPo Bild. Photoshop, google und die handelsübliche Pornoseite reichen vollkommen aus. Man selbst ist unschuldig, den Gegner kann man so wunderbar denunzieren. Schöne neue Welt…
Den Kindern bringen solche Urteile überhaupt nichts. Das Hauptaugenmerk sollte doch auf jenen liegen, die die Taten begehen und dann auf jenen, die daraus Profit schlagen. Nicht auf eventuell unbedarften Usern.
Es kann doch nicht sein, dass Menschen ein Urteil über eine Thematik fällen, von der sie offensichtlich nicht die geringste Ahnung haben. Nur leider passiert das immer wieder…
Eine Whitelist ist die bessere Idee, glaube ich.
Ganz offensichtlich unbedenkliche Seiten wie z.B. die von CDU, FDP, sowie BILD ONLINE, WELT ONLINE usw. werden gesetzlich freigegeben. Alle anderen werden auf Antrag von der zuständigen Polizeibehörde geprüft, anschließend erfolgt eine Ankündigung der Publikationsabsicht im Amtsblatt, damit eventuell von der Internetseite betroffene (z.B. kritisierte Politiker und Parteien, beobachtete Medien usw.) Einspruch gegen die Freischaltung einer Seite erheben können. Bestehen keine Einwände, erfolgt die Freischaltung recht zeitnah (innerhalb von 3. Monaten), schließlich besteht daran ein öffentliches Interesse. Den Anforderungen des (dann leicht geänderten) Art. 5 GG wird also vollumfänglich entsprochen. Sollte man eine Seite verändern wollen, beginnt das Verfahren von vorn, dieses wäre natürlich kostenpflichtig, aber kostengünstig, 50€ pro Vorgang. Die über die unmittelbaren Kosten hinausgehenden Einnahmen kämen der Allgemeinheit zugute, beispielsweise Hoteliers zur Senkung der Übernachtungspreise für Urlauber, dem BKA zur Stärkung der Sicherheit aller im Innern, der Bundeswehr, den Atomkraftwerkbetreibern für mehr umweltfreundliche Sicherheit…
@35
Diese Liste gibts ja schon, und man erhält dann ein Stoppschild.
Daraus folgt:
man macht sich strafbar, wenn man einen alternativen DNS Server einträgt.
Bei Handlung nach Regierungswillen, also benutzung der Standard DNS Server könnte man dann ja im Gegenzug die Regierung anzeigen, da diese Ihrer Pflicht zum Schutz der Bürger nicht nachgekommen ist, weil man aus Versehen doch euf einer KiPo Seite gelandet ist, die leider erst einen Tag später auf die Sperrliste kam und man nun wegen anklicken der Seite Probleme mit der Polizei hat.
Die entscheidung ist eine Katastrophe. Fragt mal die allwissende Müllhalde nach XSRF und guckt euch folgenden Schnipsel HTML an:
<img src=“http://www.kinderporno-server.com“ style=“width:0px;height:0px;“ />
Besucht ihr eine beliebige Seite, die diesen Schnipsel HTML beinhaltet, wird euer Browser automatisch einen „Klick“ beim Kinderporno-Server erzeugen ohne euer Zutun oder Wissen. Das ganze sogar, wenn ihr aktive Inhalte, wie zB JavaScript oder Flash deaktiviert habt.
Das natürlich jeder Abruf einer Internetseite nicht zum Ablegen im Arbeitsspeicher sondern auch zu einer Cache-Kopie (sofern die Seite dies nicht ausdrücklich ablehnt und der Browser diesen Wunsch respektiert) auf der Festplatte führt, scheint dem OLG Hamburg nicht bewußt zu sein.
Diese Gerichtsurteile, so gut sie gemein sind, zeugen lediglich von der technischen Inkompetenz der Judikativen.
Hm, mein Kommentar wurde wohl nicht veröffentlicht oder gelöscht. Hätte schon gern gewusst, wieso…
ich glaub man sollte dieses Urteil jetzt auch nicht überbewerten.
„weil er die Dateien zwar gezielt aufgerufen und angesehen, aber keine Speicherung bezweckt habe.“
Es scheint ja bewiesen zu sein, dass der Angeklagte die Dateien geziehlt aufgerufen hat. Von Beweislastumkehr und Verfolgung von Menschen, die versehntlich durch Spammails oder wie auch immer auf den Seiten gelandet sind ist ja hier nicht die Rede.
Gibts solche Entscheidungen eigentlich auch irgendwo online komplett zu lesen?
btw, dazu gibts auch einen sehr interessanten, hauptsächlich rechtlich geführten Artikel + Diskussion bei RA Beck:
http://blog.beck.de/2010/02/15/olg-hamburg-zu-%C2%A7-184b-stgb-vorsaetzlicher-besitz-von-kinderpornographie-auch-ohne-bewusste-speicherung-zu-bejahen
Adi
Hahah, bitsundso – hier klicken es könnte strafbar sein ;) lol ÖLÖLÖLÖ
Meiner Meinung nach, sollte man sich diesen an Pädophilie erkrankten Menschen lieber auf anderen Wegen, als durch dieses Gesetz, in den Weg stellen um weitere Missbrauchsfälle zu
verhindern. Höhere Strafen sollten eine abschreckendere Wirkung gegen diese Perversen besitzen, als dise welche derzeitig angewandt werden.
Prävention ist das einzige Mittel.