Nur kurz. Meine liebsten Passagen, ihr habt es ja sicher schon bei Heise Online gelesen:
Die Bundesnetzagentur hat einen Entwurf für die technische Richtlinie zur Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen erstellt. Anders als bei vergleichbaren Regelwerken schließt die Regulierungsbehörde eine Kommentierung durch die Öffentlichkeit aus. Im Amtsblatt 16/2009 wird die Richtlinie als nur für den Dienstgebrauch verwendbare Geheimakte eingestuft.
Eine Geheimakte zur Netzregulierung? Wie darf man diesen Absatz denn bitte missverstehen? War bisher vor allem von Sperrungen auf DNS-Basis die Rede, lässt obiges ja durchaus Luft für die ein oder andere gepflegte Verschwörungstheorie. Was bitte könnte in einer solchen Richtlinie stehen, das nicht ohnehin bekannt ist? Ein Hinweis auf providerseitige Zwangs-DNS bzw. (Hui, das würde nicht nur VPN-Nutzer freuen, die ja gerne mal auf Port 53 rumrutschen …)? Die Empfehlung eines Cleanfeed-Modells nach britischem Vorbild, auf den das BKA hinzuarbeiten scheint (PDF: Seite 5, unten)? Und warum/wie sollte sowas geheim bleiben?
Da bin ich doch nun mal gespannt, was zum Beispiel Prof. Dr. Thomas Hoeren oder die in der Anhörung vor dem Wirtschaftsausschuss befragten Experten zu dieser Entwicklung zu sagen haben. Bereits die einfache DNS-Variante steht ja bekanntlich auf juristisch recht wackligen beinen. Auf technischer Ebene tiefer (zum Beispiel in die Kommunikation) eingreifende Maßnahmen und/oder eine Verschleierung generell, dürften den Rahmen der verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit wohl endgültig sprengen.
Auch hübsch, aber wohl eher aus der Abteilung Kabale und Liebe im Wahlkampf:
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) unterdessen vorgehalten, das „Zugangserschwerungsgesetz“ zu hintertreiben. Es wundere sie schon, dass der CSU-Politiker erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens festgestellt habe, dass die Vorschriften der EU-Kommission vorgelegt werden müssten, sagte sie der Neuen Osnabrücker Zeitung.
Das nun ist ein Vorstoß, den ich nicht so recht deuten kann (Nicht etwa, dass ich Zypries’ Zickzackkurs der letzten Monate sonst hätte nachvollziehen können). Zum einen natürlich, weil ja eigentlich schon früher einem der drei beteiligten Ministerien hätte auffallen können, dass man sich nicht einfach so Gesetze ausdenken kann. Zum anderen, weil es meiner Meinung nach keinen Sinn macht, das Inkraftreten des Gesetzes bewußt bis nach der Wahl zu verschleppen.
Zypries’ Argument, „der Wirtschaftsminister versuche das Sperr-Gesetz im Interesse der Telekommunikationsindustrie auf die lange Bank zu schieben“, klingt für mich nicht sonderlich plausibel. Es sei denn, man möchte der Industrie ein mehrstufiges Verfahren (inkl. dem jeweils nötigen Technik- und Personalaufwand) ersparen und gleich richtig sperren. Aber das scheint mir, gerade auch angesichts des allgegenwärtigen Chaos bei der Gesetzgebung ein geradezu weitsichtiger Gedanke und daher unrealistisch.
Wie auch immer, schönes Wochenende.