Anders, als der gefühlte Großteil der politisch interessierten Netzbevölkerung in diesem Land, stelle ich nicht automatisch auf Schnappatmung um, wenn ich den Namen Guttenberg höre. Sicher, man kann skeptisch sein, was den „Shootingstar“ (Bild) und Kanzlerkandidaten in spe der CSU betrifft.
Man kann es auch schlicht ekelhaft finden, wenn er im Interview der Tagesschau (mp4, viele MB) die Mitzeichner der Petition gegen Internetsperren in die Nähe pädokrimineller Gewalttäter rückt. Und ja, man kann es erst recht ein wenig merkwürdig finden, dass seine Frau Stephanie Gräfin von Bismarck-Schönhausen – zeitnah zur Ernennung Guttenbergs zum Wirtschaftsminister – Präsidentin der in Deutschland wohl maßgeblich an der Einführung von Internetsperren beteiligten Kinderschutzorganisation „Innocence in Danger“ wurde. Kann man alles. Geschenkt.
Wobei ich mir allerdings ganz und gar nicht sicher bin, ist die Motivation, die Guttenberg treibt. Oder anders: Ich glaube nicht, dass Guttenberg ähnlich intrigant und schamlos vorgeht, wie man es unser aller Lieblingsministerin Ursula von Leyen inzwischen wohl vorwerfen darf.*
Sei’s drum. Heribert Prantl überraschte heute in der Süddeutschen mit einer interessanten Variante, warum Zensursulas „Prestigeprojekt“ immer noch nicht Gesetz geworden ist: Guttenberg würde von der Leyen „ärgern“, möglicherweise stünde das Gesetz gar „vor dem Aus“. Hintergrund ist eine blamable Posse auf EU-Ebene:
Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte am Dienstag der Süddeutschen Zeitung, dass das Gesetz nicht, wie üblich, zur Ausfertigung an den Bundespräsidenten, sondern zunächst wegen europarechtlicher Vorgaben „zur Notifizierung“ an die EU-Kommission weitergeleitet worden.
Damit soll die Kommission in Brüssel nach den sogenannten Transparenz-Richtlinien Kenntnis vom Gesetz erlangen und gegebenenfalls Stellung nehmen können. Laut Wirtschaftsministerium läuft diese Frist zur Stellungnahme bis 8. Oktober.
Dann freilich ist die Legislaturperiode des Bundestags abgelaufen: Das Gesetz verfällt womöglich der Diskontinuität. Der ganze Gesetzgebungsprozess müsste im neuen Bundestag völlig neu beginnen. Diese Frage ist allerdings umstritten.
Diskontinuiwas? Verfällt das umstrittene Zugangserschwerungsgesetz wegen der Europa-Geschichte wirklich? Eher nicht, meint zumindest Thomas Stadler in einem erläuternden Blogbeitrag:
Die Thesen von Prantl stellen aber allenfalls eine juristische Mindermeinung dar. Überwiegend wird davon ausgegangen, dass Angelegenheiten, die im Bundestag abschließend behandelt wurden, mit denen sich aber noch andere Verfassungsorgane befassen müssen, auch in der neuen Wahlperiode weiterbetrieben können. Sprich, der Bundespräsident kann das Gesetz auch noch im Oktober ausfertigen.
Ich empfehle im Zusammenhang übrigens die Kommentare zum Eintrag „Netzsperre gegen Kinderpornografie tritt vorerst nicht in Kraft!“ im Blog des Beck-Verlags (Bitte unbedingt komplett lesen. Gern mit einem Cocktail oder einem Beissholz in der Hand). Mit Prof. Dr. Thomas Hoeren und RA Thomas Stadler melden sich dort zwei profunde Kritiker des Gesetzes zu Wort. Thomas Hoeren verweist im Laufe der Diskussion gar auf eine mutmaßliche Manipulation durch das Wirtschaftsministerium:
Das Thema ist ein Stück aus dem Tollhaus. Heute morgen wurde in Brüssel der Eintrag beim TRIS-Rechner unter der Hand geändert. Unter der Rubrik „Entwurfsdokument“ Deutsch taucht jetzt das Zugangserschwerungsgesetz auf. Die Word-Datei trägt aber den Datumszusatz: 31 Juli. Die anderen Dokumente zum Gesetz (etwa die englischen und französischen Übersetzungen sprechen noch von § 8a TMG). Hier hat also jemand im Ministerium gemerkt, dass man da die alte Fassung nach Brüssel geschickt hat und hat „im kleinen Dienstweg“ den neuen Text nachgereicht.
Und die Verschwörung? Achso, ja. Es gibt Stimmen, die spekulieren, dass Guttenberg das Gesetz bewusst zurückhalten lasse, um direkt nach der Wahl eine verschärfte Version auf den Weg zu bringen (Update: Sehe gerade, dass Fefe auch in diese Richtung argumentiert.). Mit Verlaub, das glaube ich nicht. Das Risiko, mit so einer Nummer zu scheitern, ist immens (und generell ist es auch fraglich, wie lang die Leine ist, an der die beste Kanzlerin, die wie je hatten, ihren Konkurrenten Guttenberg nach Wahl hält).
Das Zugangserschwerungsgesetz mag fachlich Murks und in der Sache ungeeignet sein. Politisch erfüllt es aber gerade deshalb seinen Zweck. Es handelt sich um einen Brückenkopf, der Internetsperren auf gesellschaftspolitischer und juristischer Ebene etablieren sollen.
Meine persönliche Prognose lautet daher: Man wird das Sommerloch weiterhin nutzen, um mit Testballonen die Meinung der Bevölkerung zu eruieren. Politiker werden schauen, wie weit sie mit ihren Forderungen gehen können, ohne auf massiven Protest zu stoßen. Passieren wird bis nach der Wahl (und vermutlich in diesem Jahr) aber nichts mehr. Über das neue Gesetz werden Fallzahlen gesammelt („Seht her, 50 Phantastilliarden Klicks auf Kinderpornographie, wir müssen mehr tun!“), die Umsetzung politischer Visionen gegen den Schund und Schmutz im Netz kommt aber erst im nächsten Jahr.
*Und irgendwann suche ich auch die „Homestory“ raus, die Anfang des Jahres(?) auf Phoenix, n‑tv oder n24 lief. Hat da evtl. jemand einen Link zur Hand? Nein, nicht diese Demontage bei ZAPP. Es war eine Reportage inkl. längerem Interview, in der Guttenberg über Haltung, seine Familie und sein politisches Selbstverständnis sprach. Man muss seine Argumentation (Verkürzt: „Adel verpflichtet“) nicht teilen, aber sie wirkte zumindest ehrlich. Und das ist schon weit mehr, als man über manch anderen Mitspieler in diesem politischen Schmierentheater sagen kann.
Update von Markus: Die Home-Story findet sich als 10 Minuten Ausschnitt teilweise hier.