Zwei Tage vor der mündlichen Verhandlung über die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe melden sich große deutsche Medien zu Wort und warnen ausdrücklich vor dem Gesetz, das den Informantenschutz und die journalistische Arbeit gefährde. Der Deutsche Bundestag hatte im November 2007 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD das Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland beschlossen, wonach Telekommunikationsdienstleister nun verpflichtet sind, die bei elektronischer Kommunikation anfallenden Verbindungsdaten ihrer Kunden ohne konkreten Verdacht und Anlass für sechs Monate auf Vorrat zu speichern. Dies gefährde das Vertrauensverhältnis zwischen Journalisten und potentiellen Informanten „mit bislang nicht gekannter Intensität“, zitiert SPIEGEL Online nun die Medienvertreter aus dem Brief an Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier:
Der Staat erhalte durch die Vorratsdatenspeicherung „erstmals Zugriff auf alle elektronischen Kontakte von und mit allen Journalisten“ für das jeweils zurückliegende halbe Jahr, kritisieren nun Journalisten, Sender- und Verlegerverbände. „Allein diese Tatsache wird Informanten massiv abschrecken“, heißt es nach SPIEGEL-Informationen in dem von den Journalistenverbänden DJV, dju in Ver.di, den Verbänden der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, der ARD, dem ZDF und dem Privatsenderverband VPRT mitgetragenen Schreiben an den Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier.
Der Informant müsse bereits eine Enttarnung fürchten, wenn der Journalist, wie es seine Sorgfaltspflicht gebietet, die von der Information betroffene Organisation konfrontiere – weil sich diese dann zur Ermittlung der undichten Stelle an Strafverfolgungsbehörden wenden könnte. „Gerade in Zeiten des Terrorismus, in denen der Staat Bürgerrechte vermehrt beschränkt und geheim agiert“, heißt es in dem Schreiben, sei aber „die Demokratie auf eine effektive und robuste Pressefreiheit angewiesen“.
Zur Verhandlung am kommenden Dienstag, den 15.12.2009 hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der Zusammenschluss vieler Organisationen und Bürger gegen das Gesetz, eine Spezialseite eingerichtet, auf der sich alle Informationen zum Verfahrensstand und zur mündlichen Verhandlung finden. Für 8:00 Uhr lädt der Arbeitskreis zu einer Pressekonferenz mit Beschwerdeführern (Teilnehmerliste, PDF) ein, die auch live ins Internet übertragen wird.
Um 10:00 Uhr beginnt die mündliche Verhandlung vor dem Gericht (Ablaufplan, PDF) und es wird Live-Updates über den Verlauf geben. Es gibt keinen Live-Stream aus dem Gerichtssaal selbst, sondern nur eine Audio-Übertragung in den Presseraum des Gerichts, daher wird von dort aus berichtet so gut es geht. Außerdem haben sich viele Agenturen, Zeitungen sowie Radio- und Fernsehsender angekündigt. Im eigens eingerichteten Informationsraum im DGB-Haus Karlsruhe (Ettlinger Str. 3a) werden aktuelle Infos auf eine Leinwand übertragen und können gemeinsam verfolgt werden. Außerdem informiert der Arbeitskreis vor dem Bundesverfassungsgericht und in der Fußgängerzone mit Informationsständen und einer großen Tafel über die Vorratsdatenspeicherung.