Eckpunkte zum neuen Urheberrecht

Gestern wurde im Bundesjustizministerium in Berlin ein Eckpunktepapier zum „2. Korb“ der Urheberrechtsnovellierung vorgestellt. Beim Pressehintergrundgespräch mit Justizministerin Brigitte Zypries gabs kleine Croissants und Kaffee, dazu eine gute Stunde Unterhaltung. Die Lobbyisten der Gerätesteller (Bitkom & Co) waren ebenso da, wie die Film- und Musiklobbyisten und auch wir hatten einige Fragen. Meine Frage war ja, was ich denn als Konsument machen könnte, um an die neue Madonna-CD zu kommen. Also schilderte ich meine Erlebnisse mit Kopierschutz und kommerziellen Angeboten. Auf den Hinweis, dass ich die kopiergeschützten CDs nicht in meinem Computer abspielen könnte, ich also keine kopiergeschützten kaufen würde (Was will ich denn sonst damit), aber trotzdem vielleicht Madonna hören wollen würde, erklärte mir Frau Zypris, ich könne mir ja einen CD-Player kaufen. Aber was will ich mit einem CD-Player, wenn ich gute Boxen an meinem PC habe? Als ich dann meinte, dass ich als Linux-Nutzer keine kommerziellen Shops aufsuchen könnte, weil für Linux die DRM-Software jeweils nciht angeboten würde, meinte sie, dass ich mir das doch dnn selber programmieren könnte, worauf ich sie hinweisen musste, dass das wegen der Urheberrechtsgesetzgebung leider unter Strafe stehen würde. Helfen konnte mir da keiner vom BMJ und ich wurde an die Wirtschaft verwiesen.
(Hallo Wirtschaft, eventuell will ich mir das nächste Madonna-Album anhören, ich mag aber keinen Kopierschutz und ich habe Linux – tut was. Übrigens mag ich auch keine verkrüppelte DRM-Dateien, die keinen offenen Standards entsprechen.)

Der Ablauf zum „2. Korb“-Verfahren sieht nun so aus, dass nächste Woche der Referentenentwurf erstmal ins Kabinett soll und dann durch die Ministerien zirkuliert. Das Justizministerium will seine Gesprächsreihe „Geistiges Eigentum im Gespräch“ in München im Dezember fortsetzen und dann auch die parlamentarische Debatte eröffnen. Beschlossen werden soll vor „Zweites Halbjahr 2005“ nichts und dann steht auch schon der „3. Korb“ an, vermutlich ist damit die Umsetzung der umstrittenen „IP Enforcement Directive“ gemeint, die das Europäische Parlament im Frühjahr beschlossen hat.

Das vorgestellte Ecpunktepapier enthielt erwartungsgemäss keine positiven Überraschungen, bis auf die Tatsache, dass auf ein Auskunftsrecht verzichtet wurde, was Rechteinhabern erlauben würde, ohne die Hürde „Staatsanwalt“ direkt an die Daten von Filesharing-Nutzern heran zu kommen. Das wäre unverhältnismässig, man wolle auch keine „Kriminalisierung der Schulhöfe“ – ganz meine Meinung. Wir werden Frau Zypris nochmal bei der Umsetzung der „IP Enorcement-Richtlinie“ daran erinnern. Dieselbe Kritik hatten wir schon bei der Verabschiedung vorgetragen, die genau das enthält.

Das Recht auf Privatkopie bleibt erhalten, aber nur auf dem Papier. Wenn Kopierschutz dabei ist, gibts keine Privatkopie. Das konnte natürlich nicht ohne Kritik bleiben, denn nur ein durchsetzungsstarkes Recht auf Privatkopie stärkt Verbraucherrechte und muss nicht unbedingt schlecht für die Wirtschaft sein. Zufriedene Kunden gleich zahlende Kunden. Und unzufriedene Kunden weichen gerne in die komfortablen und leicht zu bedienenden Filesharing-Börsen aus. Was zu dem Thema im Eckpunktepapier drinne steht, ist umstritten, Frau Zypries und ihr Ministerialdirigent waren sich darüber bei der Pressekonferenz auch nicht ganz einig. Hier wird man mal schauen müssen, wie der genaue Wortlaut des Referentenentwurfs sein wird.

Im übrigen fordert die CDU-Fraktion in Person des Abgeordneten Krings genau das Gegenteil von uns. Nämlich ein Auskunftsrecht und gar kein Recht auf Privatkopie. Zum Glück sind die nicht an der Macht, wenngleich durch den Bundesrat leider nicht unbeteiligt.

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