Gericht: Anonymität im Netz gewährleistet Meinungsfreiheit

Das wird die Innenpolitiker der Union sicher nicht interessieren, die gerade festgeschrieben haben, dass eine anonyme Teilhabe am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess abzulehnen ist: : Anonymität im Netz gewährleistet Meinungsfreiheit.

Das OLG Hamm hat sich in seinem Beschluss grundsätzlich zur Frage der anonymen Meinungsäußerung im Internet geäußert. Das OLG sieht die anonyme Nutzung des Internets als „typisch“ an und „der grundrechtlichen Interessenlage“ entsprechend. Die Anonymität gewährleiste dem Individuum die Ausübung seines nach Artikel 5 des Grundgesetzes geschützten Rechts auf freie Meinungsäußerung. Eine Abkehr von der Anonymität, also „[die] Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde allgemein die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern.“

Bei Telemedicus findet sich das Urteil.

17 Ergänzungen

  1. Das mußt DU ja gerade schreiben, der DU meine Beiträge nicht eingestellt hast im Blog ARD etc.! Unglaublich, wie dreist DU bist.

    1. Duzt Du jetzt das Gericht oder ist Markus auch für das ARD-BLog verantwortlich?

      Würdest Du Dich auch beschweren, wenn Spiegel Online Dir verbietet, Artikel auf ihrer Webseite einzustellen?

  2. da pellt sich die CDU doch ein Ei drauf. Die pellen sich doch sogar ein Ei auf die Verfassung wie sie mehrfach bewiesen haben, da wird sie doch so ein popeliges OLG-Urteil erst recht nicht stören.

      1. Die BRD hat ein Grundgesetz […]
        Einwände?

        Das sind doch Wortklaubereien. Dann müsste es ja eigentlich auch Grundgesetzgericht heißen, oder diese eine ewig heimlichtuende Behörde da müßte Grundgesetzschutz und nicht Verfassungsschutz heißen.

        Dem Wesen nach hat das Grundgesetz den Status einer Verfassung, auch wenn sie nicht so heißt.

        Und ob es nun das Grundgesetz ist oder die Verfassung – die Union pellt sich ein Ei darauf. Das gilt übrigens mitunter auch für die Landesverfassungen.

  3. aus dem urteil:
    „Die für das Internet typische anonyme Nutzung entspricht zudem auch der grundrechtlichen Interessenlage, da eine Beschränkung der Meinungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugerechnet werden, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht vereinbar ist.
    Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde allgemein die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern. Dieser Gefahr der Selbstzensur soll durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entgegen gewirkt werden (BGH, Urteil vom 23.06.2009 – VI ZR 196/08 -, MMR 2009, 608, 612).“

    das sollte doch auch „juristen“ der CDU zum nachdenken bringen.

  4. Ja, es muss auch möglich sein, anonym im Netz unterwegs zu sein und anonym zu kommentieren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Leo Steinberg
    Merianstraße 100
    50765 Köln

  5. Genau auf dieses Urteil bin ich vorgestern auch schon gestossen. Aber der eigentliche Hammer hierbei überhaupt ist doch, finde ich:

    => Bei der folgenen Behauptung, die erst Anfang September von Hans-Peter Uhl und Günter Krings kam – und so gut wie fast schon im halben Internet zu finden war – und zwar:

    „..das es im Internet ebenso wie in der realen Welt
    kein ‚grundsätzliches Recht‘ auf Anonymität geben kann..“
    ***************************************************************

    Um das nur noch einmal deutlich zu machen: Nicht nur aus diesem OLG-Urteil von letzten Monat, sondern auch schon aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs von Juni 2009, ging deutlich heraus hervor, dass nämlich:

    — Die ‚Anonymität im Internet‘ eine zwingende Vorraussetzung dafür ist, um das vom Grundgesetz geschützte und garantierte „Recht auf freie Meinungsäußerung“ erst einmal überhaupt garantieren zu können. – Von daher, das bedeutet zudem auch noch: Das die ‚Anonymität im Internet‘ genau so wie auch in der realen Welt sehr wohl existiert – und auch sehr wohl zu den „grundsätzlichen Rechten“ gehört ! —

    ***************************************************************

    Also das heisst: Bei der Behauptung des Herrn Uhl und des Herrn Krings handelte es sich um eine vorsätzliche Lüge. Die Bürger wurden hierdurch über ihre zustehenden Rechte hinweg „getäuscht“ – und das unter einer vorsätzlichen Missachtung der deutschen Verfassung. — Was bitte haben solche Leute wie Krings und Uhl im Rechtsausschuss des deutschen Bundestages zu suchen? Sowas sollte nicht nur bei einer solchen Missachtung direkt, oder eine zeitlang abberufen werden, sondern die Gesetze müssten zudem auch noch für solche Fälle direkt harte und repressive Strafen vorsehen. Dann würden solche Leute auch nicht mehr so regelmässig ihr verlogenes Maul so weit aufmachen und sich lieber alles zweimal überlegen, bevor sie etwas sagen, – wovon sich ja wohl mittlerweile schon so jeder richtig verarscht vorkommen muss.

      1. @markus: Ja damit meinte ich das Spickmich.de-Urteil von 2009, wo es schon damals bereits den folgenen Absatz zu lesen gab:

        „Die anonyme Nutzung ist dem Internet immanent […] Eine Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugeordnet werden können, ist mit Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht vereinbar. Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde […] die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern. Dieser Gefahr der Selbstzensur soll durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entgegen gewirkt werden […].“

        Also kann man sagen: Das ‚Recht auf freie Meinungsäußerung‘ setzt grundsätzlich vorraus, sich anonym äussern zu können. Weil wenn man es nicht könnte, obwohl man es gerne möchte und man es daher besser lässt, wäre es mit dem ‚Recht auf freie Meinungsäußerung‘ nicht vereinbar.

        Da sollte man sich jetzt auch nicht von der neuen Pressemitteilung des Michael Kretschmer von der CDU/CSU irritieren lassen, indem er erneut meint: „das es ein grundsätzliches Recht auf Anonymität im Internet nicht geben kann, wegen beispielsweise: Versandhandel, Behördengängen oder bei bestimmten Zahlungsabläufen im Netz..“

        Hier frag ich mich schon: Was sollen jetzt plötzlich solche lächerlichen Vergleiche? Es ist doch wohl noch ein sehr grosser Unterschied: => ob es jetzt Sachen sind, wo es ohne Identifikation sonst erst garnicht gehen würde, oder: => ich Herr Uhl heissen würde, zwar kein Plan – auch noch nicht mal ansatzweise – vom Internet habe, aber hauptsache schon mal jeden Internetnutzer für einen potentiellen Terroristen oder Hassprediger einstufen würde und dann schon seit wochen meine propaganda betreiben würde, indem ich u.a fordere, die Anonymität im Internet abzuschaffen- oder die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen – weil ja für den Herrn Uhl das Internet eh nicht mehr bedeutet, als nur: Es ist die „Kommunikation des Terrors“ die ganz dringend aufgedeckt werden muss …

        Aber damit war ja jetzt doch nur der Versandhandel und die Behördengänge mit gemeint . Also bitte CDU/CSU spart euch solche scherze, der Herr Uhl reicht schon alleine vollkommen aus, um sich einen guten Eindruck davon zu verschaffen ..

    1. Um es dann aber vielleicht doch noch mal etwas klarer zu formulieren, das folgende Zitat von der von mir benannten Seite: „… soll die „herrschende Schicht“ verunsichert und die „unterdrückte Klasse“ mobilisiert werden – z.B. dadurch, dass der Staat mit seinen Abwehrmechanismen überreagiert.“

      Herrschende Schicht in unserem Staat = z.Zt. per Definition das Volk

      Wird es jetzt klarer? Immernoch nicht?

      Dann so: „Die wahren Terroristen in unserem Land sitzen bereits in den Regierungsämtern.“

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