Gutes Recht ist teuer

Jaja, das Informationsfreiheitsgesetz. Eigentlich eine prima Sache. Man kann denen da oben, bzw. denen da drüben in der Verwaltung auf die Finger und in die Akten schauen. Von wegen Transparenz und weil eine Behörde kein Selbstzweck ist, sondern … also wir sind jedenfalls das Volk.

Der freie Zugang zu Informationen erhöht nicht nur die Nachvollziehbarkeit, sondern auch die Akzeptanz behördlicher Entscheidungen. Er dokumentiert das Prinzip einer offenen Verwaltung, die im Dienst der Bürgerinnen und Bürger steht.

(Quelle: Innenministerium NRW)

Das mit dem in die Akten schauen regeln sogenannte Informationsfreiheitsgesetze. Im Bund, in einigen Bundesländern, vor allem aber erstmal in der Theorie.

Vor dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, das am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist, bestand kein allgemeines Einsichtsrecht für Bürger in Behördenunterlagen. […] In Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sind bereits Informationsfreiheitsgesetze in Kraft. Entwürfe zu Gesetzen dieser Art liegen auch in allen Bundesländern außer Mecklenburg-Vorpommern vor.

(Quelle: Wikipedia)

In der Praxis nämlich lassen sich manche Behörden eher ungern in die Akten schauen. Dem Bürger – oder neugierigen Journalisten – den gewünschten Einblick zu verwehren, ist für sie auch gar nicht so schwer.

Sehr beliebt: Die „schutzwürdigen Interessen“. Ein Auskunftsersuchen kann abgelehnt werden, wenn persönliche Daten Dritter, Geschäftsgeheimnisse oder „sicherheitsrelevante Informationen“ betroffen sind.

Was zunächst verständlich und nachvollziehbar klingt, ist in der behördlichen Praxis beliebig dehnbar. Man ahnt gar nicht, was in den Augen einer Behörde alles zum schutzwürdigen Interesse mutiert.

Dabei geht es durchaus einfacher, zumindest wenn quengelnde Rentner, übermotivierte Aktivisten oder finanzschwache Bürgerinitiativen ausgebremst werden sollen. Wofür gibt es schließlich Gebührenordnungen?

  • Zurückweisung eines Widerspruchs in Kosten- oder Sachfragen: 10 bis 50 Euro
  • Umfassende schriftliche Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand Akteneinsicht mit umfangreichem Verwaltungsaufwand: 10 bis 500 Euro
  • Akteneinsicht mit außerordentlichem Aufwand, vor allem wenn Daten abgetrennt oder geschwärzt werden müssen: 10 bis 1000 Euro

    (Quelle: Broschüre des Innenministeriums NRW, PDF)

Bis zu 1000 Euro für eine Anfrage, deren Aufwand vorher in der Regel nicht abzuschätzen ist? Das lässt man dann doch besser. Zumal es mit einer Anfrange selten getan ist.

Dass die Zahlen nicht nur in der Broschüre stehen, um potentielle Interessenten abzuschrecken, merkt man mit Pech, wenn man tatsächlich versucht Auskünfte via IFG zu erhalten.

Der Netzaktivist Alvar Freude zum Beispiel versuchte über 2 Jahre lang von der Bezirksregierung Düsseldorf Informationen über geplante Internetsperren zu erhalten. Vollständig sind die Unterlagen bis heute nicht.

Erst nach der wiederholten und hartnäckigen Intervention durch die Landesbeauftragte für das Recht auf Information sah sich die Bezirksregierung gezwungen, stückchenweise Dokumente herauszugeben – vergaß dabei aber gelegentlich die Hälfte der zugesicherten Dokumente […]

(Quelle: Odem.org)

Das hinderte Bezirksregierung allerdings nicht, knapp 400 Euro Gebühren zu fordern und Freude – trotz laufendem Widerspruchsverfahren – schließlich einen Gerichtsvollzieher zwecks Zwangsvollstreckung vorbeizuschicken. Übrigens ohne vorherigen Mahnbescheid und entsprechendes gerichtliches Mahnverfahren, wie Freude auf seiner Webseite betont. Weil sie es kann.

Im Bund ist Transparenz nur wenig günstiger. Stefan Krempl schreibt heute bei Heise von Gebühren bis 500 Euro.

Vorab stand schon vor der Beratung des Informationsfreiheitsgesetzes zwar fest, dass die Behörden Gebühren bis zu 500 Euro für die Befriedigung des Interesses der Bürger erheben können würden. Überrascht hat nun aber eine Klausel, wonach selbst die Einsichtnahme von Akten direkt auf einem Amt mit Gebühren zwischen 15 und 500 Euro zu Buche schlagen soll.

(Quelle: Heise Online, 16.01.2005)

Doch, mit dem Informationsfreiheitsgesetz werden wir noch viel Freude haben.

Transparenzdisclaimer: Ich schreibe auch für odem.org. Daher bin ich nicht nur befangen, sondern das IFG betreffend auch reichlich desillusioniert.

2 Ergänzungen

  1. Kurze frage:
    Ich suche seid längerem einen guten Blog in Englisch der wie netzpolitik.org ist. Könnt ihr mir einen oder gar mehrere empfehlungen geben?

    -danke schonmal im vorraus! ;)

  2. Es liegt doch auf der Hand, dass die Verwaltung durch diese Gebührenverordnung versucht, das Informationsfreiheitsgesetz wirkungslos verpuffen zu lassen.

    Gerade das Bundesinnenministerium hat doch massiv gemauert und wollte das Gesetz von Anfang an verhindern. Die zahllosen Ausnahmetatbestände, in denen der Informationszugang verwehrt werden kann, sind nicht mehr und nicht weniger als eine Auflistung aller denkbaren Vorgänge, die in Behörden bearbeitet werden.

    Und die Industrie hat kräftig mitgeholfen. Dieselben Unternehmen, die Bewerber und Arbeitnehmer möglichst umfassend durchleuchten wollen, wollen sich natürlich umgekehrt nicht in die Karten gucken lassen. Aber das haben sie ja mit dem Staat gemeinsam.

    Hier müsste man wirklich mal die Probe aufs Exempel machen und gegen den Gebührenbescheid (schon mal was von Bürokratieabbau gehört, liebe Ministeriale?) klagen. Denn wenn mich die Verwaltung auffordert, Unterlagen vorzulegen, darf ich doch auch keine Gebühren und Auslagen erheben!

    Ich halte diese ganze Verordnung für rechtlich fraglich; sie ist sicherlich nicht im Sinne der Informationsfreiheit. Deshalb werde ich auch darauf hinwirken, dass in meiner Behörde von der Erhebung von Gebühren und Auflagen abgesehen wird.

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